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Präsentation zum Thema: "powered by Semmler Media"—  Präsentation transkript:

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2 SGB XI - Pflegeversicherung
SGB XI - Pflegeversicherung eingeführt zum 01. Januar 1995 als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und als 5. Säule der deutschen Sozialversicherung rund 80 Mill. Bürger erhielten zum ersten Mal Versicherungsschutz für den Fall einer längerfristigen Pflegebedürftigkeit powered by Semmler Media powered by Semmler Media

3 Vor dem 01. Januar 1995 ehrenamtliche Pflege durch Angehörige
Vor dem 01. Januar 1995 ehrenamtliche Pflege durch Angehörige selbstfinanzierte professionelle Pflege Sozialhilfe Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse wurden Schonbeträge überschritten entfiel ein Anspruch auf Pflegeleistungen im Arbeitsleben abgespartes Altersvorsorgevermögen mussten zur Pflege verbraucht werden bei Vermögenslosigkeit wurden auch Verwandte finanziell herangezogen powered by Semmler Media powered by Semmler Media

4 Die Lösung des Problems?
Die Lösung des Problems? aus Sozialhilfeleistungen sind Versicherungsleistungen geworden die Höhe des Leistungsanspruch sollte nicht mehr von der wirtschaftlichen Bedürftigkeit abhängig sein Familienangehörige und Verwandte sollten finanziell entlastet werden powered by Semmler Media powered by Semmler Media

5 Die Lösung des Problems?
Die Lösung des Problems? es sollten sowohl die notwendigen Sach- und Geldleistungen gewährt werden, als auch die ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege- Infrastruktur ausgebaut werden die Situation der professionellen und ehrenamtlichen Pflegekräfte sollte grundlegend verbessert werden es sollte eine neue Kultur des Helfens zu Gunsten der Pflegebedürftigen entstehen powered by Semmler Media powered by Semmler Media

6 Die Realität die Deckelung durch Pauschalbeträge führt oftmals zu nicht bedarfsdeckenden Pflegeversicherungsleistungen die Schwelle, ab der eine Person überhaupt erst als pflegebedürftig eingestuft wird, ist so hoch, dass viele Versicherte überhaupt keinen oder nur unzureichenden Leistungsanspruch haben powered by Semmler Media powered by Semmler Media

7 Die Realität viele Pflegebedürftige sind nach wie vor neben oder anstelle der Pflegeversicherung auf Sozialhilfe angewiesen eine finanzielle Entlastung der Familienangehörigen und Verwandten findet oftmals gar nicht statt dazu ein Beispiel: powered by Semmler Media powered by Semmler Media

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10 Grundsätze des Gesetzes
Grundsätze des Gesetzes Träger sind die Pflegekassen, die bei jeder Krankenkasse eingerichtet wurden jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist Pflichtmitglied der Pflegekasse jeder privat Krankenversicherte muss sich privat Pflegeversichern die Pflegeversicherung wird aus Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert als Ausgleich für die zusätzliche Belastung der Arbeitgeber wurde ein Feiertag (Buß- u. Bettag) gestrichen (Ausnahme Sachsen) powered by Semmler Media

11 Grundsätze des Gesetzes
Grundsätze des Gesetzes leistungsberechtigt sind Personen, die wegen Krankheit und/oder Behinderung dauerhaft in erheblichem Maße auf Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens angewiesen sind Vorrang vor Pflegeleistungen haben Leistungen zur Prävention und Rehabilitation Vorrang vor voll-stationären Pflegeleistungen haben Leistungen zur häuslichen oder teilstationären Pflege der Pflegebedürftige hat ein Wahlrecht zwischen Geldleistungen bei ehrenamtlicher Pflege oder Pflegesachleistungen powered by Semmler Media

12 Grundsätze des Gesetzes
Grundsätze des Gesetzes der Pflegebedürftige darf unter allen allgemein zugelassenen Einrichtungen frei wählen bei stationärer Pflege werden nur die Pflegekosten übernommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten“) sind selbst zu tragen die pflegerische Versorgung ist Aufgabe der Pflegekasse die Leistungen der Pflegeversicherung sind begrenzt Bedarf, der die Pauschalbeträge übersteigt, ist aus eigenen Mitteln zu finanzieren powered by Semmler Media powered by Semmler Media

13 Grundsätze des Gesetzes
Grundsätze des Gesetzes für Menschen, die Pflegehilfe benötigen, aber die Voraussetzungen des Pflegeversicherungsgesetzes nicht erfüllen, bleibt die Sozialhilfe leistungsverpflichtend maßgebend hierbei sind die Regelungen des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsunfähigkeit – Hartz IV für Rentner) powered by Semmler Media powered by Semmler Media

14 Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI
Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem Umfang oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. powered by Semmler Media powered by Semmler Media

15 Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI
Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI Krankheiten oder Behinderungen sind: Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat Funktionsstörungen der inneren Organe Funktionsstörungen der Sinnesorgane Störungen des Zentralnervensystems Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen endogene Psychosen Neurosen geistige Behinderungen powered by Semmler Media powered by Semmler Media

16 Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI
Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI die Hilfe besteht: in der Unterstützung in der teilweisen oder vollständigen Übernahme von Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen aktivierende Pflege ist eindeutig eine anerkannte Leistung der Pflegeversicherung powered by Semmler Media powered by Semmler Media

17 Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI
Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind: im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- und Blasenentleerung im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung im Bereich der Mobilität das Selbstständige Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen powered by Semmler Media

18 Die wichtigsten Veränderungen 2013
Die wichtigsten Veränderungen 2013 Weiterzahlung von 50% des zuvor erhaltenen Pflegegelds bis zu jeweils vier Wochen lang während Kurzzeit- und Verhinderungspflegezeiten. Seither wurde die Zahlung des Pflegegelds für die Tage eingestellt, während ein Pflegebedürftiger sich in Kurzzeitpflege befand oder Verhinderungspflege geleistet wurde (außer bei stundenweiser Verhinderungspflege). Wegfall des selbst zu tragenden Kostenanteils bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Seither wurde ein einkommensabhängiger Eigenanteil bei der Kostenübernahme erwartet. Dies ist nun nicht mehr notwendig. Der Zuschuss ist jedoch auf € je Maßnahme begrenzt powered by Semmler Media

19 Kurzzeitpflege kann auch in Reha-Kliniken angeboten werden, die pflegende Angehörige zu einer Reha aufnehmen. Es ist ab 2013 möglich, dass eine Reha-Klinik selbst ein Kurzzeitpflegeangebot macht. Sie kann damit pflegenden Angehörigen ermöglichen, den Pflegebedürftigen bei einer Reha-Kur mitzunehmen. Bisher konnten Kliniken das nur in einem gesonderten Kurzzeitpflegebereich, der einen Pflegeheimstatus hat. powered by Semmler Media powered by Semmler Media

20 Verhinderungspflegeleistungen sind bereits bisher sehr flexibel nutzbar. Die 1550 € können z.B. für eine Nachbarin eingesetzt werden, die den pflegenden Angehörigen stundenweise vertritt oder auch mehrere Tage am Stück. Auch ein Pflegedienst, der eine solche Pflegevertretung übernimmt, kann darüber bezahlt werden. Ebenso können Pflegekostenanteile von einem Kurzzeitpflegeaufenthalt und prinzipiell auch von Tagespflegebesuchen im Rahmen der 1550 € erstattet werden, soweit dies über den Rahmen der Leistungen zur Kurzzeitpflege oder Tagespflege hinausgeht. Als anzugebende Verhinderungsgründe sind ein Entlastungs- und Erholungsbedarf oder übliche Erledigungen, die außer Haus zu tätigen sind, ausreichend. powered by Semmler Media

21 Anreize und Förderung des Aufbaus selbstorganisierter ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Pflegebedürftige in selbstorganisierten Wohngemeinschaften erhalten bei Pflegestufe 1-3 jeweils 200 Euro monatlich zusätzlich, wenn mindestens drei Pflegebedürftige dort gemeinschaftlich wohnen und versorgt werden. Eine Pflegekraft muss dort tätig sein und es muss eine freie Wahl der pflegerischen Versorgung (Wahl des Pflegedienstes) möglich sein. Zudem werden bis Ende 2015 beim gemeinschaftlichen Aufbau einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft pro Pflegebedürftigem Euro Starthilfe gewährt (max Euro pro Wohngemeinschaft). powered by Semmler Media powered by Semmler Media

22 Die Pflegekassen müssen innerhalb von zwei Wochen nach der Erstantragstellung auf Pflegeversicherungsleistungen einen Beratungstermin anbieten. Auf Wunsch des Antragstellers findet die Beratung zu Hause beim Antragsteller statt. Für den Einzelfall sollen spezielle Empfehlungen ausgearbeitet werden. Außerdem sollen die Pflegeberater auf die Genehmigung geeigneter Maßnahmen hinzuwirken. Falls die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen keinen Termin anbieten kann, erhält der Antragsteller einen Beratungsgutschein für eine von den Kassen anerkannte Beratungsstelle, bei der eine Beratung innerhalb von zwei Wochen möglich ist. powered by Semmler Media powered by Semmler Media

23 Wird die Frist zwischen Antragstellung und Mitteilung der Pflegeeinstufung überzogen (max. 5 Wochen, in speziellen Situationen auch weniger), muss die Kasse pro überzogener Woche 70 € an den Versicherten zahlen (außer die Kasse ist nicht für die zeitliche Verzögerung verantwortlich). powered by Semmler Media powered by Semmler Media

24 Eine verkürzte Frist von einer Woche gilt z.B., wenn der Pflegebedürftige sich im Krankenhaus oder einer Reha- Einrichtung befindet und für die Weiterversorgung zu Hause eine eilige Klärung der Pflegestufe wichtig ist. Auf Wunsch des Antragstellers muss jederzeit das ausführliche schriftliche Gutachten zur Pflegeeinstufung zugesandt werden. powered by Semmler Media powered by Semmler Media

25 Verstärkung des Dienstleitungscharakters der Begutachtung.
Verstärkung des Dienstleitungscharakters der Begutachtung. Durch ein besseres Beschwerdemanagements beim Medizinischen Dienst, der die Begutachtung durchführt, und durch die Erstellung von Verhaltensgrundsätzen für die Gutachter soll der Dienstleistungscharakter der Begutachtung verstärkt werden. powered by Semmler Media powered by Semmler Media

26 Die Pflegekassen können auch unabhängige Gutachter zur Feststellung der Pflegestufe beauftragen. Diese sind dann keine Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes. Werden unabhängige Gutachter beauftragt, haben Pflegebedürftige ein Wahlrecht zwischen drei Gutachtern, die von der Pflegekasse vorgeschlagen werden. powered by Semmler Media powered by Semmler Media

27 Empfehlungen zur Rehabilitation für Pflegebedürftige müssen bei der Begutachtung zur Pflegestufe mit erstellt werden. Diese Empfehlungen sind zwingend zusammen mit dem Pflegegutachten zu erstellen. Reha-Leistungen und Reha-Angebote können auch von pflegenden Angehörigen beansprucht werden. Auch hierzu können Empfehlungen gegeben werden. powered by Semmler Media powered by Semmler Media

28 Häusliche Betreuung durch Pflegedienste wird über Pflegesachleistung finanzierbar. Bisher war es nur möglich, die Sachleistungen der Pflegeversicherung, die höher als das Pflegegeld sind, für rein pflegerische Hilfeleistungen einzusetzen. Hilfe bei der so wichtigen Betreuung der pflegebedürftigen Angehörigen konnte nur mit Hilfe der zusätzlichen Betreuungsleistung (§ 45b) oder dem Pflegegeld finanziert werden. Die Sachleistung kann nun auch für Hilfe bei der Betreuung eingesetzt werden. powered by Semmler Media

29 Die Sachleistungen können nach wie vor nur über Pflegedienste bezogen und abgerechnet werden. So können die günstigen und speziell auf Demenzkranke ausgerichteten Hilfen anerkannter Helferkreise und Betreuungsgruppen auch künftig nur über die zusätzlichen Betreuungsleistungen und die Verhinderungspflegeleistungen finanziert werden. powered by Semmler Media powered by Semmler Media

30 Pflege und Betreuung durch Pflegedienste soll künftig auf Wunsch des Pflegebedürftigen entweder über die zeitliche Dauer des Einsatzes abgerechnet werden können oder wie bisher über Leistungsmodule. Bisher war keine Abrechnung nach der Zeit des pflegerischen Einsatzes möglich. Es konnten lediglich Leistungsmodule mit einem festen Preis in Anspruch genommen werden. So kostet beispielsweise eine Ganzkörperwäsche oder ein Vollbad in Baden-Württemberg bei einer Fachkraft rund 23 € und bei einer Hilfskraft rund 15 €. Der Preis ist immer gleich, egal wie viel Zeit die Pflegekraft dafür aufwenden muss. powered by Semmler Media powered by Semmler Media

31 Durch die Neuregelung profitieren Menschen, deren Pflege schnell und unproblematisch durchzuführen ist. Ebenso ist die Abrechnung nach Zeit vorteilhaft, wenn die gewünschte Pflegeunterstützung nicht in das vorgesehene Raster der Pflegemodule passt und individueller durchgeführt werden soll. Für demenzkranke Menschen, die mehr Zeit bei der Unterstützung benötigen, kann die Neuregelung bei beiden Wahlmöglichkeiten der Abrechnung zu Mehrkosten führen. powered by Semmler Media

32 Der Einsatz einzelner selbständiger Pflegekräfte mit Abrechnungsmöglichkeit über Sachleistungen wird erleichtert. Kassen sollen mit einzelnen selbständigen Pflegekräften Verträge schließen, wenn die Kräfte die Voraussetzungen dafür erfüllen. Bisher war es den Kassen frei gestellt, solche Verträge zu schließen. powered by Semmler Media powered by Semmler Media

33 Zusätzliche Betreuungskräfte auch in der Tagespflege möglich.
Zusätzliche Betreuungskräfte auch in der Tagespflege möglich. Ab 2013 wird es in Tagespflegeeinrichtungen ähnlich wie bereits in Pflegeheimen möglich sein, zusätzliche Betreuungskräfte anzustellen, die über die Pflegeversicherung finanziert werden (eine Stelle für 24 demenzkranke Menschen). Die Einrichtungen müssen dies über die Pflegekassen beantragen, sodass die Stellen vermutlich erst im Lauf des Jahres besetzt werden. powered by Semmler Media powered by Semmler Media

34 Veränderungen der anteiligen Leistungen bei Tagespflegenutzung.
Veränderungen der anteiligen Leistungen bei Tagespflegenutzung. Die Berechnung wird bei Demenzkranken komplizierter. Sachleistung häusliche Pflege oder Pflegegeld bleiben zu mind. 62% erhalten, da diese Leistungen erst anteilig sinken, wenn die Tagespflegeleistung 50% des Höchstbetrags der Sachleistung zur häuslichen Pflege überschreitet, also bei demenzkranken Menschen nun 625 € (= 50% von 1250 €) und nicht wie zuvor 550 (= 50% von €). powered by Semmler Media powered by Semmler Media

35 Stufen der Pflegebedürftigkeit § 15 SGB XI
Stufen der Pflegebedürftigkeit § 15 SGB XI Pflegestufe 1 = erheblich Pflegebedürftige Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigen die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt: mindestens 90 Minuten in Anspruch nehmen davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen powered by Semmler Media powered by Semmler Media

36 Stufen der Pflegebedürftigkeit § 15 SGB XI
Stufen der Pflegebedürftigkeit § 15 SGB XI Pflegestufe 2 – Schwerpflegebedürftige Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigen die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt: mindestens 3 Stunden in Anspruch nehmen davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen powered by Semmler Media powered by Semmler Media

37 Stufen der Pflegebedürftigkeit § 15 SGB XI
Stufen der Pflegebedürftigkeit § 15 SGB XI Pflegestufe 3 – Schwerstpflegebedürftige Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität rund um die Uhr, auch Nachts und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigen die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt: mindestens 5 Stunden in Anspruch nehmen davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen powered by Semmler Media powered by Semmler Media

38 Stufen der Pflegebedürftigkeit § 15 SGB XI
Stufen der Pflegebedürftigkeit § 15 SGB XI Pflegestufe 3 (H) – Schwerstpflegebedürftige Pflegebedürftige der Stufe 3, bei denen ein außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist bei der hauswirtschaftlichen Versorgung muss ständiger Hilfebedarf bestehen die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt: mindestens 6 Stunden in Anspruch nehmen davon mindestens dreimal in der Nacht oder die Grundpflege muss auch des Nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden können zur Vermeidung besonderer Härten kann die Pflegekasse weitere Pflegesachleistungen oder höhere Kosten bei stationärer Pflege erbringen (§ 36 Abs. 4 oder § 43 Abs. 3 SGB XI) powered by Semmler Media

39 Stufen der Pflegebedürftigkeit § 15 SGB XI
Stufen der Pflegebedürftigkeit § 15 SGB XI Pflegestufe 0 Pflegebedarf liegt unterhalb der Voraussetzung für Leistungen, weil: der tägliche zeitliche Aufwand unter 45 Minuten liegt oder (auch) ein Hilfebedarf bei anderen Verrichtungen als denen der gesetzlichen Definition besteht heißt also weder, dass keine Pflege zu leisten wäre, noch dass die Anforderungen an die Pflegequalität geringer wären powered by Semmler Media powered by Semmler Media

40 Verfahren zur Feststellung § 18 SGB XI
Verfahren zur Feststellung § 18 SGB XI der medizinische Dienst der Krankenkassen prüft die Voraussetzungen anhand von Begutachtungsrichtlinien dabei sind auch Feststellungen zu treffen: ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der medizinischen Rehabilitation geeignet notwendig und zumutbar sind es besteht Anspruch auf ambulante med. Reha- Leistungen mit Ausnahme von Kuren powered by Semmler Media

41 Verfahren zur Feststellung § 18 SGB XI
Verfahren zur Feststellung § 18 SGB XI der Versicherte ist in seinem Wohnbereich zu untersuchen die Untersuchung ist in angemessenen Zeiträumen zu wiederholen behandelnde Ärzte sollen in die Begutachtung einbezogen werden Pflege- und Krankenkassen sind verpflichtet, erforderliche Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen powered by Semmler Media powered by Semmler Media

42 Verfahren zur Feststellung § 18 SGB XI
Verfahren zur Feststellung § 18 SGB XI das Ergebnis ist der Pflegekasse mitzuteilen Maßnahmen zur Rehabilitation, Art und Umfang der Pflegeleistungen sowie ein individueller Pflegeplan ist zu empfehlen beantragt der Pflegebedürftige Pflegegeld, hat sich die Stellungnahme darauf zu erstrecken, ob die häusliche Pflege in geeigneter weise sichergestellt ist die Pflegestufe wird mit Hilfe eines Einstufungskatalogs ermittelt Und hier liegt das eigentliche Problem! powered by Semmler Media

43 er erfasst oft nur eine Pseudorealität
der Einstufungskatalog in seiner gegenwärtigen Form erfasst die tatsächlichen Belastungen nur unzureichend er erfasst oft nur eine Pseudorealität Pflegebedürftige, Angehörige und manche Profis kommen mit dem Regelwerk nicht zurecht hauswirtschaftliche Hilfe, Unterstützung im sozialen Leben, allgemeine Betreuung oder Bereitschaft wird von der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt der riesige Beratungsbedarf wird nur unzureichend finanziert Qualitätssicherungsbesuche nach § 37 SGB XI erfolgen nur sporadisch Ein professionelles Auftreten der Pflegekräfte beim Besuch des Medizinischen Dienstes könnte viel zu einer angemessenen Einstufung der Pflegebedürftigen beitragen. powered by Semmler Media

44 Die Pflegepraxis powered by Semmler Media

45 Leistungen der Pflegeversicherung
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46 Pflegende Angehörige 14.10.2013 powered by Semmler Media

47 Ambulante Pflege Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen bei der häuslichen Pflege zur Sicherstellung der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine oder mehrere Personen Das Pflegegeld beträgt seit dem 01. Januar 2013 monatlich: Stufe 0: 120,- € Stufe 1: 305,- € Stufe 2: 525,- € Stufe 3: 700,- € powered by Semmler Media powered by Semmler Media

48 Ambulante Pflege Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Ambulante Pflege Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Pflegevertretung für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr und bis zu einem Betrag von € kann eine Pflegevertretung in Anspruch genommen werde Voraussetzung: vor der erste Verhinderung muss die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben powered by Semmler Media powered by Semmler Media

49 Ambulante Pflege Pflegesachleistungen alternativ zum Pflegegeld
Ambulante Pflege Pflegesachleistungen alternativ zum Pflegegeld die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Grundversorgung und hauswirtschaftlichen Versorgung durch professionelle Pflegekräfte die Pflegekräfte sind bei einer Einrichtung tätig, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat Kosten werden bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen übernommen: Stufe 0: ,- € Stufe 1: ,- € Stufe 2: 1.250,- € Stufe 3: 1.550,- € Stufe 3(H): 1.918,- € vergütet werden Leistungskomplexe aus verschiedenen Einzelmaßnahmen powered by Semmler Media

50 Ambulante Pflege Kombinationsleistungen
Ambulante Pflege Kombinationsleistungen Pflegegeld und Sachleistungen können miteinander kombiniert werden wird Pflegesachleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, wird daneben anteiliges Pflegegeld gezahlt der Pflegebedürftige entscheidet, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden an diese Entscheidung ist der Pflegebedürftige 6 Monate gebunden powered by Semmler Media powered by Semmler Media

51 Den richtigen Pflegedienst finden
Den richtigen Pflegedienst finden powered by Semmler Media powered by Semmler Media

52 Stationäre Pflege Übernommen werden die Kosten für:
Stationäre Pflege Übernommen werden die Kosten für: Grundpflege Behandlungspflege Hauswirtschaftliche Versorgung soziale Betreuung pauschale monatliche Beträge sind: Stufe 1: ,- € Stufe 2: ,- € Stufe 3: ,- € Stufe 3(H): 1.688,- € powered by Semmler Media powered by Semmler Media

53 Tages- oder Nachtpflege
Tages- oder Nachtpflege als Ergänzung der häuslichen Pflege ist eine teilstationäre Pflege in einer Einrichtung soll die stationäre Pflege vermeiden soll pflegende Angehörige entlasten umfasst auch die notwendige Beförderung nach § 41 SGB XI besteht ein Rechtsanspruch auf teilstationäre Pflege, wenn: häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, oder dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist powered by Semmler Media

54 Tages- oder Nachtpflege
Tages- oder Nachtpflege die Höchstbeträge für Aufwendungen der sozialen Betreuung und medizinischen Behandlungspflege sind bei: Stufe 1: 450,- € Stufe 2: 1.100,- € Stufe 3: 1.550,- € eine Kombination mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich powered by Semmler Media powered by Semmler Media

55 Zusätzliche Leistungen bei besonderem Bedarf
Zusätzliche Leistungen bei besonderem Bedarf erhalten Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen mit geistigen Behinderungen mit psychischen Erkrankungen wenn: sich die Krankheit oder Behinderung auf die Aktivitäten des täglichen Lebens auswirkt und dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führt powered by Semmler Media powered by Semmler Media

56 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen hierunter fallen: Pflegemittel, die die Pflege erleichtern oder zur Linderung von Beschwerden beitragen Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, Inkontinenzeinlagen Einmal-Handschuhe Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen Bis zu 31,- € im Monat werden übernommen powered by Semmler Media powered by Semmler Media

57 Versorgungsvertrag mit Pflegediensten und Pflegeheimen
Versorgungsvertrag mit Pflegediensten und Pflegeheimen Pflegekassen haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige pflegerische Versorgung zu gewährleisten (Sicherstellungsauftrag) hierzu werden Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern geschlossen powered by Semmler Media powered by Semmler Media

58 Vergütung der Pflegeleistungen
Vergütung der Pflegeleistungen Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf eine leistungsgerechte Vergütung diese ist von den Pflegebedürftigen oder deren Kostenträgern zu tragen ambulante Pflegeleistungen werden als Sachleistungen nach einheitlichen Grundsätzen vereinbart eine Differenzierung der Vergütung nach Kostenträgern ist unzulässig powered by Semmler Media powered by Semmler Media

59 Vergütung der Pflegeleistungen
Vergütung der Pflegeleistungen Bezahlung wird zwischen ambulantem Dienst und zuständiger Pflegekasse nach Leistungspaketen direkt abgerechnet wichtigste Rolle dabei ist der Leistungsnachweis und wie dieser zu erbringen ist ein eventueller Fehlbetrag ist vom Pflegebedürftigen selbst an den ambulanten Dienst zu überweisen powered by Semmler Media powered by Semmler Media

60 Haftung in der Alten-pflege
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61 Altenpflegerin vor Gericht
Wohnbereichsleiterin, 29 Jahre Anklage: der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Schwelm wegen fahrlässiger Körperverletzung Vorwurf: Unterlassung notwendiger Pflegemaßnahmen an einer 87jährigen Bewohnerin von Februar bis Mai 1996 ohne dem Arbeitgeber ihre Überlastung mitzuteilen Schaden: massive Dekubitalgeschwüre an Gesäß und Ferse Verteidigung: PDL, medizinischer Leiter und Einrichtungsträger seien auf die „untragbare“ Personalsituation aufmerksam gemacht worden Problem: Kein Nachweis Verhandlung 5 Stunden mit 6 Zeugen Richter: Sie haben nicht massiv genug interveniert! Es fehle an einer schriftlichen Anzeige. Vergleich: Gefahr einer Gefängnisstrafe, Vorschlag: 2000€ und Einstellung des Verfahrens

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63 Zeitdruck und Überforderung
73 % der Beschäftigten bleiben unter Zeitdruck länger am Arbeitsplatz 62 % verzichten auf Pausen 35 % verkürzen nach eigener Einschätzung auf riskante Weise die Arbeitsschritte, wenn es „eng“ wird 16 % nehmen dann sogar Arbeit mit nach Hause aus einer Studie des Instituts zur Erforschung sozialer Chancen (ISO) powered by Semmler Media

64 Mögliche Pflegefehler und -risiken bei Personalmangel
Dekubitus, Kontrakturen, Intertrigo, Pneumonie aufgrund unzureichender Prophylaxe Infektionen durch fehlerhafte Pflege (z.B. „Katzenwäsche“), mangelnde Hygiene und unzureichende Schutzkleidung Austrocknung und Mangelernährung Stürze und Verirrungen durch unzureichende Aufsicht und Sorgfalt Myoklonische Anfälle durch plötzliches und zu frühes Wecken Beschneidung von Freiheiten und des Selbstbestimmungsrechtes z.B. durch Fixierung

65 Weitere Fehler • Kooperationsfehler → Kommunikationsmängel
→ Koordinationsmängel → Qualifikationsmängel → Kompetenzabgrenzungsmängel → Dokumentationsfehler • Aufklärungsfehler z.B. Aufklärung zu Gefahrenquellen powered by Semmler Media

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67 Schutzgesetze Grundgesetz Schutz der verankerten Rechtsgüter: - Leben - Körper - Gesundheit - Freiheit - Eigentum Pflegeversicherungsgesetz Arzneimittelgesetz Wohn- und Teilhabegesetz Medizinproduktebetreiberverordnung powered by Semmler Media

68 Strafrechtliche Haftung
Verwirklichung eines Straftatbestandes fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB Aussetzung § 221 StGB Freiheitsberaubung § 239 StGB Folgen: Verurteilung vor Strafgericht Geldstrafe Freiheitsstrafe powered by Semmler Media

69 Es haftet immer der, der es tut
Durch die Eigenverantwortlichkeit wird die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt. Ebenso einschränkend für den Arbeitgeber wirkt: das in den Mitarbeiter gesetzte Vertrauen der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit die präzise Verteilung von Aufgaben und Pflichten Das Kriterium der voraussetzbaren Beherrschbarkeit des Arbeitsgebietes (fachlich, und in geeignetem Umfang) powered by Semmler Media

70 Zivilrechtliche Haftung
deliktische Haftung § 823 BGB vertragliche Haftung Folge: Verurteilung vor Zivilgericht Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld powered by Semmler Media

71 Anspruchsteller und -nehmer
Bewohner/in → Einrichtungsträger Bewohner/in → Beschäftigte/r Arbeitgeber → Beschäftigte/r Arbeitgeber → Betriebshaftpflichtversicherung powered by Semmler Media

72 Haftung gegenüber dem Bewohner
Zunächst haftet der Träger der Leistung aus Vertrag auch für die Beschäftigten (z.B. gemäß § 278 BGB, es sei denn der Beschäftigte verstößt gegen seine vertraglichen Pflichten.) aus unerlaubter Handlung auch für die Beschäftigten aber: Entlastungsbeweis (§ 831 BGB) bei unerlaubter Handlung möglich! = Nachweis der ordnungsmäßigen Auswahl des Beschäftigten powered by Semmler Media

73 Haftung gegenüber dem Bewohner
Haftung gegenüber dem Bewohner Die Beschäftigten haften aus unerlaubter Handlung aber: nicht aus Vertrag Der/Die Bewohner(in) kann gegen Einrichtungsträger und Beschäftigten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld klagen wahlweise gegen jeden oder gegen beide gemeinsam aber: Zahlung nur einmal! powered by Semmler Media powered by Semmler Media

74 Haftungsumfang Schadenersatzansprüche: Heilungskosten
vermehrte Bedürfnisse zukünftiger materieller Schaden Rechtsverfolgungskosten Ansprüche Dritter nach Tod Schmerzensgeldansprüche: "billige Entschädigung in Geld" sind übertragbar und vererblich einmalige Kapitalzahlung oder Rente powered by Semmler Media

75 Haftungsumfang Verjährung: Verlust eines Anspruches durch Zeitablauf
Frist : grundsätzlich 3 Jahre, Höchstfrist 30 Jahre gilt für alle Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit powered by Semmler Media

76 Haftung im TV AWO NRW Verletzen die Beschäftigten bei der beruflichen Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Arbeitsverpflichtungen, so haften sie dem Arbeitgeber gegenüber für den entstandenen Schaden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Außerhalb der Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr haften die Beschäftigten für eine nur leicht fahrlässige Verletzung ihrer Arbeitsverpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber nicht. Für eine weitergehend fahrlässige Verletzung ihrer Arbeitsverpflichtungen haften die Beschäftigten dem Arbeitgeber gegenüber bis zur Hälfte des entstandenen Schadens, maximal jedoch in Höhe von zwei regelmäßigen Bruttomonatsentgelten. Die Beschäftigten können bei nicht grob fahrlässiger oder nicht vorsätzlicher Verletzung ihrer Arbeitsverpflichtungen von Schadensersatzansprüchen freigestellt werden, die gegen sie aus Anlass der beruflichen Tätigkeit von Dritten geltend gemacht werden. Die Beschäftigten sind im Außenverhältnis gegenüber dem Dritten freizustellen, wenn und soweit der Arbeitgeber gegenüber dem Dritten für die Schadensersatzansprüche ebenfalls haftet. Die vorstehenden Haftungsregelungen beziehen sich auf betrieblich veranlasste Tätigkeiten.

77 Betriebshaftpflichtversicherung
Abschluss befreit nicht völlig von jeder Haftung ! Abschluss befreit nicht von persönlicher Inanspruchnahme zahlt Versicherung nicht, dann hat Bewohner/in Anspruch gegen Schädiger/in problematische Fälle: Außergerichtliche Regulierung eines Teil des Schadens durch Versicherung und Verweigerung jeder weiterer Zahlung powered by Semmler Media

78 Pflegedokumentation nur lästiger Papierkrieg ?
erhebliche Bedeutung im Zivilprozess! lückenhafte oder unvollständige Pflegedokumentation führt zur Beweiserleichterung für Bewohner/in Vermutung, dass das, was nicht dokumentiert wurde, auch nicht durchgeführt wurde Schlussfolgerung, dass das, was nicht dokumentiert wurde, Ursache für eingetretenen Schaden bildet kann die in Anspruch genommene Partei keine Pflegedokumentation vorlegen, geht das prozessual zu ihren Lasten powered by Semmler Media

79 Arbeits- und Strafrecht
entweder Verweigerung und Unterlassung einer angeordneten aber nicht berechtigten Pflegemaßnahme mit arbeitsrechtlichen Folgen wie z.B. - Ermahnung bzw. Abmahnung, - Strafversetzung, - Überprüfung und Kontrolle der Arbeit - Kündigung oder, wenn ich es tue, und es passiert was - Anzeige - strafrechtliche Ermittlungen - Anklage - Verurteilung powered by Semmler Media

80 Fachlicher Vorbehalt Der Träger hat Organisationsfreiheit in seinen Organisationsstrukturen, darf und muss Einzelheiten der Arbeitsleistung nach - Art - Ort und - Zeit in eigenem Ermessen einseitig bestimmen (Direktionsrecht) Die Fachaufsicht (z.B. Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung) hingegen trägt die Verantwortung für die Anordnung und Durchführung konkreter fachlicher Aufgaben. Für Führungskräfte besteht eine Organisationspflicht. So kann z.B. die PDL die Pflege zwecks Risikominderung von sachfremden oder sekundären Tätigkeiten entlasten. In Ausnahmefällen besteht ein Verweigerungsrecht gegenüber dem Anordnenden. powered by Semmler Media

81 Fachlicher Vorbehalt Die Organisationsfreiheit des Trägers findet u.a. eine ihrer Grenzen im individuellen Fachvorbehalt des einzelnen Beschäftigten. Der individuelle Fachvorbehalt kann geltend gemacht werden, wenn der einzelne mit der Übernahme der ihm übertragenen Aufgaben überfordert ist, sie nicht ausreichend beherrscht oder die Anordnung z.B. vorhandenen Pflegestandards, allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie Grund- und Menschenrechten der Bewohner entgegen steht. Der individuelle Fachvorbehalt kann sich lediglich auf die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme beziehen, die Zweckmäßigkeit hingegen wird von der Führung festgelegt (z.B. bei Einführung von Pflegestandards). powered by Semmler Media

82 Entlastungsanzeige Wenn ein Beschäftigter zu der Auffassung gelangt, dass eine bestimmte Situation nicht mehr bewältigt bzw. verantwortet werden kann, bestehen folgende Handlungsmöglichkeiten: die Arbeit immer antreten die Durchführung solcher Aufgaben sicherstellen, die das Leben und die Gesundheit des Bewohners erhalten - allgemeine / spezielle Nahrung anbieten bzw. verabreichen - Getränke anbieten bzw. verabreichen - Überwachung der Vitalzeichen - Beaufsichtigung - Prophylaxen abweichende Pflege (alle pflegerischen Maßnahmen gemäß Pflegeplanung, die nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden) dokumentieren Entlastungsanzeige schreiben powered by Semmler Media

83 Anzeigepflicht Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Die Beschäftigten haben auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. § 15 Abs. 1 ArbSchG powered by Semmler Media

84 Inhalte einer Entlastungsanzeige
Adressaten: direkt Vorgesetzte, PDL, Betriebsrat, Qualitätsbeauftragt Überschrift: Gefahrenanzeige Datum Namen der Beschäftigten betroffener Wohnbereich Konkrete Beschreibung der kritischen Situationen Anzahl der zu betreuenden Bewohner, Pflegestufen und –aufwand Erforderliche Mindestbesetzung, um alle notwendigen Aufgaben zu schaffen, und tatsächliche Personalbesetzung (Zahl und Qualifikation) Überlastungsmerkmale wie z.B. keine Pausen, Verlängerung der Arbeitszeiten, Ursachen hoher Arbeitsbelastung, Arbeitsunfähigkeiten Konkrete Beschreibung der Versorgungsmängel Aufzählen der Arbeiten, die nicht erledigt werden können oder vorrangig vorgenommen werden Hinweise auf schon zuvor erfolgte Bemühungen gegenüber Vorgesetzten Forderung von Abhilfemaßnahmen Verlangen, dass die Anzeige in einer Sachakte aufbewahrt werden soll Unterschrift

85 Sinn und Zweck Erfüllung der aus dem Arbeitsvertrag und gesetzlichen Vorschriften resultierenden Treue- und Nebenpflichten Entlastung im Falle strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Folgen Abhilfebegehren powered by Semmler Media

86 Maßnahmen des Arbeitgebers
Dringlichkeit der Erledigung von Aufgaben festlegen Arbeitsorganisation verbessern kurzfristig Überarbeit anordnen. mittelfristig Arbeitszeit von Beschäftigten aufstocken und langfristig Neueinstellungen oder Versetzungen aus anderen Wohnbereichen oder Einrichtungen des Trägers powered by Semmler Media

87 Strafrecht Rechtsgebiet, das sich mit dem Rechtsgüterschutz durch Beeinflussung des menschlichen Verhaltens befasst Strafnormen sollen Menschen davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu verletzen, sie sollen zu einem rechtskonformen Verhalten gebracht werden ist ein methodisch selbstständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind. powered by Semmler Media

88 Zum Strafrecht gehören dem Grundsatz nach alle Normen,
die die Voraussetzungen (materielles Strafrecht) und das Verfahren (formelles Strafrecht, Strafprozessrecht) regeln, nach denen über einen Menschen eine Strafe zu verhängen und zu vollziehen (Strafvollzugsrecht) ist. powered by Semmler Media

89 Das materielle Strafrecht beschreibt
die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen zum Beispiel im Betäubungsmittelgesetz Arzneimittelgesetz Außenwirtschaftsgesetz powered by Semmler Media

90 Zum formellen Strafrecht gehört
das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz powered by Semmler Media

91 Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn,
weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können powered by Semmler Media

92 Begriff der Tat Der Begriff ist irreführend,
da auch eine Nicht-Tat, nämlich ein Unterlassen, strafbar sein kann. Jedenfalls muss das Handeln oder Nicht-Handeln aber zielgerichtet sein und nicht nur zum Beispiel ein Reflex. Erfolgsdelikte (z. B. Totschlag, Körperverletzung) setzen zudem voraus, dass dieses Handeln oder Unterlassen einen Erfolg verursacht hat. Dieser Erfolg muss auch zurechenbar sein, d. h. er darf nicht völlig unwahrscheinlich oder unvorhersehbar gewesen sein. powered by Semmler Media

93 Weiterhin muss die Tat grundsätzlich vorsätzlich begangen worden sein.
Bei einigen Taten reicht auch fahrlässiges Handeln. Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist der Tatbestand erfüllt. Aber nur Taten, die rechtswidrig sind, können bestraft werden. Rechtswidrig ist eine Tat, für die kein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Ein Rechtfertigungsgrund könnte zum Beispiel Notwehr sein. powered by Semmler Media

94 Erst wenn diese drei Bedingungen –
Der rechtswidrig handelnde Täter muss ferner schuldhaft (persönlich vorwerfbar) handeln. Erst wenn diese drei Bedingungen – Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld – erfüllt sind, wird eine Strafe ausgesprochen. powered by Semmler Media

95 Hat jemand eine Straftat begangen, die nicht gerechtfertigt ist,
dabei aber nicht schuldhaft gehandelt, weil er beispielsweise psychisch krank ist, kann keine Strafe verhängt werden. Stattdessen können Maßregeln der Besserung und Sicherung ausgesprochen werden. powered by Semmler Media

96 Bei Fahrlässigkeitsdelikten gibt es dagegen nur die Täterschaft.
Bei vorsätzlichen Straftaten unterscheidet das deutsche Strafrecht unterschiedliche Formen der Beteiligung: Täterschaft (unmittelbarer Täter, mittelbarer Täter, Mittäter) und Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe). Außerdem kennt die Strafrechtsdogmatik den gesetzlich nicht beschriebenen Nebentäter. Bei Fahrlässigkeitsdelikten gibt es dagegen nur die Täterschaft. powered by Semmler Media

97 Im Gegensatz dazu kennt das österreichische Strafrecht (auch in Dänemark und Italien), nur den Begriff des Einheitstäters; es wird also nicht unterschieden zwischen jemandem, der eine Straftat begangen hat und jemandem, der ihm dabei nur geholfen hat (eine vergleichbare Regelung gilt im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht). powered by Semmler Media

98 Ziel und Zweck des Strafrechts
Hauptziel des Strafrechts ist nach heute herrschender Ansicht nicht, Gerechtigkeit in der Rechtsgesellschaft herbeizuführen, sondern den Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten. Dazu wirkt es sowohl präventiv als auch repressiv auf Täter und Gesellschaft ein. powered by Semmler Media

99 Das materielle Strafrecht wird vom Grundsatz
„Keine Strafe ohne Gesetz“ geprägt; er genießt Verfassungsrang (vgl. Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes). Dieser Grundsatz beinhaltet folgende Einzelgebote, von denen sich zwei an den Gesetzgeber und zwei an den Rechtsanwender richten. powered by Semmler Media

100 Rückwirkungsverbot Die Strafbarkeitsvorschrift muss zur Tatzeit als Gesetz Gültigkeit gehabt haben. Rückwirkende Strafbarkeit ist nicht möglich. Nach herrschender Auffassung bezieht sich das aber nicht auf Voraussetzungen der Strafverfolgung, sondern ausschließlich auf das materielle Strafrecht. Eine Ausnahme hierzu bildet – ausschließlich zugunsten des Täters – der Grundsatz der sogenannten lex mitior, wonach bei einer Revision des Gesetzes die neue Version Anwendung findet, sofern sie milder ist. powered by Semmler Media

101 Zu unterscheiden ist zwischen sog. Haupt- und Nebenstrafen.
Hauptstrafen sind Freiheits- und Geldstrafe. Inhalt der Freiheitsstrafe besteht darin, die Fortbewegungsfreiheit des Gefangenen einzuschränken, da gerade dieses Bedürfnis vom Menschen als besonders wesentlich angesehen und eine Einschränkung dementsprechend als schweres Übel empfunden wird. Inhalt der Geldstrafe besteht in dem zwangsweisen Verzicht auf Konsum. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass dem Konsum in der heutigen Gesellschaft ein hoher Stellenwert beikommt und ein Verzicht dementsprechend seitens des Täters als Übelszufügung empfunden wird. Um eine gerechtstrafende Wirkung bei allen Einkommens- schichten zu gewährleisten, wird dabei in Deutschland auf das System der Tagessätze zurückgegriffen.

102 Ein Tagessatz entspricht dabei in der Regel dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Täters an einem Tag und wird von (mindestens) einem (bei Geringstverdienern) bis zu dreißigtausend Euro (bei Vermögenden) festgesetzt § 40 StGB. Wenn die Geldstrafe nicht beitreibbar ist, dann erfolgt eine Freiheitsstrafe in Höhe der Anzahl der Tagessätze. Oft wird die Gelegenheit gegeben, die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten, ein Anspruch besteht darauf nicht. Problematisch erscheint bei Geldstrafen in erster Linie, dass (nach herrschender Meinung) die Begleichung einer Geldstrafe durch Dritte zulässig ist, was zur Folge hat, dass die Geldstrafe ihre Wirkung verfehlen kann.

103 Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte
Totschlag Mord Tötung auf Verlangen Fahrlässige Tötung Aussetzung Schwangerschaftsabbruch Körperverletzung Gefährliche Körperverletzung Schwere Körperverletzung Körperverletzung mit Todesfolge Körperverletzung im Amt Beteiligung an einer Schlägerei Nachstellung Freiheitsberaubung Nötigung Beleidigung

104 Straftaten gegen Vermögenswerte
Sachbeschädigung Diebstahl Raub Betrug Erpressung Untreue Hehlerei Unterschlagung powered by Semmler Media

105 Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung. Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt. die Körperverletzung wird in § 223 bis § 231 (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) sowie § 340 (im Abschnitt über Straftaten im Amt) StGB geregelt. powered by Semmler Media

106 Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Objektiver Tatbestand Auf objektiver Seite verlangen also alle Straftaten, die die körperliche Unversehrtheit einer Person einschränken, eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. powered by Semmler Media

107 Im Rahmen des körperlichen Wohlbefindens wird der Zustand vor der Tathandlung mit dem nach der Tathandlung verglichen. Ist der Zustand schlechter als vorher, dann kann das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt sein. Dabei ist eine tatsächliche Schmerzzufügung irrelevant. Psychische Beeinträchtigung können aber nur dann eine körperliche Misshandlung sein, wenn dadurch das körperliche Wohlbefinden nicht unerheblich beeinträchtigt wird. powered by Semmler Media

108 Die körperliche Unversehrtheit ist beeinträchtigt, wenn
es zu einer Substanzverletzung, zu einem Substanzverlust, zu einer Herabsetzung der körperlichen Funktionen oder zu einer körperlichen Verunstaltung gekommen ist. Als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden, Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist. Schmerzen des Opfers sind für gewöhnlich kein pathologischer Zustand, sondern im Gegenteil ein Zeichen für eine normale Funktionalität des Körpers. Anders sieht es bei chronischen Schmerzen aus. Auch das Abschneiden der Haare erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung in der Variante der körperlichen Misshandlung.

109 Beispiele körperliches Wohlbefinden ist z. B. auch bei Angstschweiß, Schlaf- oder Konzentrations- störungen oder Herzklopfen, ebenso bei Mobbing und (befehls- oder anordnungsbedingter) körperlicher Überanstrengung eingeschränkt; das Verursachen von Schrecken, Ekel oder Erregung, generell Handlungen, die unterhalb einer gewissen Bagatellschwelle liegen z. B. Anspucken, Anstoßen, Zufallbringen eines anderen, leichter Schlag mit morscher Holzplatte oder auch ein leichter Tritt führen dagegen nicht zu einer Einschränkung des körperlichen Wohlbefindens i.S.d. § 223 StGB, können jedoch den Tatbestand der Beleidigung erfüllen (zum Beispiel eine Ohrfeige). powered by Semmler Media

110 körperliche Unversehrtheit ist z. B.
beim Beibringen einer Wunde, dem Verabreichen eines gesundheitsschädlichen Stoffes, dem Ausschlagen von Zähnen, dem Entfernen eines Körperteils, dem Zufügen einer Prellung, der Defloration, dem Abschneiden der Haare beeinträchtigt; powered by Semmler Media

111 eine Gesundheitsschädigung kann sich z. B.
aus einer Verunreinigung von Wasser oder Luft durch Giftstoffe oder durch Beibringen eines gesundheitsschädlichen Stoffes ergeben. die Infektion mit einer ansteckenden Krankheit (insbesondere bei HIV) ist eine Gesundheitsschädigung; auch beim Zuführen von Röntgenstrahlen, beim Herbeiführen einer Alkoholintoxikation oder beim Verschreiben von suchtfördernden Mitteln liegt eine Gesundheitsschädigung vor.

112 Subjektiver Tatbestand:
Körperverletzungsvorsatz Der Vorsatz bezeichnet immer das Wissen und Wollen der Verwirklichung der Tatbestandsvoraussetzungen. Im Rahmen der Körperverletzung wird der Vorsatz auch speziell als Körperverletzungsvorsatz bezeichnet. Besonderheit ist hierbei die Abgrenzung zwischen Körperverletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz im Rahmen der Körperverletzung mit Todesfolge.

113 Gefährliche Körperverletzung
Bei der in § 224 StGB geregelten gefährlichen Körperverletzung handelt es sich um eine Qualifikation. Bei bestimmten Arten der Körperverletzung, die durch genauere Merkmale definiert sind, wird die Strafandrohung erheblich erhöht, weil diese Begehungsweisen als in hohem Maße gefährlich eingestuft werden. Schwere Körperverletzung Bei der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) handelt es sich um eine Qualifikation des Grundtatbestandes der Körperverletzung (§ 223 StGB). Die Tat ist ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass diese von Amts wegen verfolgt wird und kein Strafantrag (§ 230 StGB) gestellt werden muss. Anders als bei der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB), die auf eine besonders gefährliche Begehungsweise der Tat abstellt, erhöht der Tatbestand der schweren Körperverletzung bei bestimmten Folgen die Strafandrohung erheblich, weil die Tatfolgen als besonders schwer eingestuft werden. Mithin knüpft die schwere Folge, ebenso wie die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), nicht etwa an die Körperverletzungshandlung, sondern den Körperverletzungserfolg an.

114 Objektiver Tatbestand
(1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. powered by Semmler Media

115 Der Qualifikationstatbestand der schweren Körperverletzung ist in § 226 StGB normiert:
„(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person 1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.“

116 Neuregelung der Zwangs- behandlung im Betreuungsrecht – was ändert sich für Patienten und Ärzte? powered by Semmler Media powered by Semmler Media

117 Rechtliche Grundlagen psychiatrischer Behandlung
Rechtliche Grundlagen psychiatrischer Behandlung Einwilligung und Aufklärung Einwilligungsfähigkeit Stellvertretende Einwilligung durch den rechtlichen Betreuer Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht Zwangsbehandlung nach BayUnterbrG Patientenverfügung powered by Semmler Media powered by Semmler Media

118 BVerfG vom und Zwangsbehandlung ist ein besonders schwerer Grundrechtseingriff Zwangsbehandlung zum Erreichen des Vollzugsziels nicht ausgeschlossen Rechtfertigung nicht zum Schutz Dritter, sondern nur zur Wiederherstellung der freien Willensbestimmung des Betroffenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Freiheit zur Krankheit, Folgenabwägung, genügend Zeit und kein Druck) Keine unverhältnismäßigen Belastungen Verfahrensrechtliche Absicherungen Bestimmtheitsgrundsatz

119 BVerfG vom Verweis auf die Regeln der ärztlichen Kunst nicht ausreichend Keine Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht bei Unterbringung nach PsychKG/UG oder StGB Pflicht zur Dokumentation aller Zwangsbehandlungsmaßnahmen Geduldige Bemühung um eine vertrauensbasierte Zustimmung (ohne Druck und mit genügend Zeit) Alternative Hinnahme der geplanten Behandlung – Anwendung unmittelbaren Zwangs genügt nicht Ankündigung der Zwangsmaßnahme und Überprüfung durch einrichtungsunabhängige Instanz powered by Semmler Media powered by Semmler Media

120 Rechtsprechung BGH: Zwangs- behandlung im Betreuungsrecht
Rechtsprechung BGH: Zwangs- behandlung im Betreuungsrecht BGH v (R&P 2001, 46): Keine Rechtsgrundlage für ambulante Zwangsbehandlung durch den Betreuer BGH v (R&P 2006, 141): Zwangsbehandlung während einer Unterbringung durch den Betreuer nach § 1906 Abs.1 Nr.2 BGB ausnahmsweise zulässig BGH v (R&P 2008, 123): Keine Zwangsbehandlung durch den Betreuer in offener Einrichtung BGH v (R&P 2011, 28): Kein Vorratsbeschluss zur Zwangsbehandlung BGH v (R&P 2012, 168): Keine Rechtsgrundlage für Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht powered by Semmler Media powered by Semmler Media

121 Zwangsbehandlung nach BGB
§ 1906 Abs. 3 BGB (neu): Zwangsbehandlung nur im Rahmen der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB Krankheitsbedingte Aufhebung der Entscheidungsfähigkeit Vergeblicher Versuch, Zustimmung zu erreichen Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens Zumutbarkeit und Alternativen Nutzen-Risiko-Abwägung § 1846 BGB nur anwendbar, wenn Betreuer verhindert

122 Verfahren bei der Zwangsbehandlung (FamFG)
Entscheidung des Betreuers Zwangsbehandlung als Unterbringungsmaßnahme Vorherige gerichtliche Entscheidung Bestellung eines Verfahrenspflegers Persönliche Anhörung des Betroffenen Sachverständiger soll nicht der zwangsbehandelnde Arzt sein (nach 12 Wochen auch einrichtungsunabhängig) Beschluss enthält Angaben zur Durchführung und Dokumentation Dauer: höchstens 6 Wochen, es sei denn Verlängerung Rechtsmittel des Betroffenen

123 Verfahren der einstweiligen Anordnung
Entscheidung des Betreuers Dringende Gründe für das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen Dringendes Bedürfnis für sofortiges Tätigwerden Ärztliches Zeugnis durch Arzt der Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie Bestellung eines Verfahrenspflegers Persönliche Anhörung des Betroffenen Dauer: 2 Wochen/6 Wochen

124 Aufgaben des Arztes bei der Zwangsbehandlung
Aufgaben des Arztes bei der Zwangsbehandlung Vorliegen einer ärztlichen Indikation bezüglich Behandlung und Anwendung von Zwang Aufklärung des Betroffenen Versuch, Zustimmung zu erreichen Folgenabwägung, Nutzen-Risiko-Abwägung Entscheidung des Betreuers und Betreuungsgerichts herbeiführen Dokumentation powered by Semmler Media

125 Aufgaben des Betreuers bei der Zwangsbehandlung
Besprechung mit dem Betroffenen Entscheidung für Zwangsbehandlung: Begründeter Antrag an das Betreuungsgericht Begleitung im Verfahren Erneute Entscheidung nach Genehmigung des Betreuungsgerichts Begleitung nach der Zwangsbehandlung

126 Gestaltungsmöglichkeiten durch Patientenverfügung (§ 1901a BGB)
Anwendungsbereich: alle Krankheiten Einwilligungsfähigkeit Einwilligung/Untersagung betreffend zukünftige bestimmte Behandlungen Einwilligungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Behandlung Übereinstimmung von Patientenverfügung und aktueller Behandlungssituation Schriftform (nicht im Fall des § 1901a Abs. 2 BGB) Nicht: Ärztliche Beratung Folgen: Verbindlichkeit für Betreuer und Ärzte Problem: Widerruf

127 Praktische Folgen für die Betroffenen und die Behandelnden
Ende der Zwangspsychiatrie? Verwahrung statt Behandlung? Fixierung statt Behandlung? Bessere personelle und räumliche Ausstattung der Aufnahmestationen! Für eine Kultur der Behandlungsvereinbarung!


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