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25. Juni 2015 Reutlingen, Matthäus-Alber-Haus, Lederstraße 81, 72764 Reutlingen Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung.

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1 25. Juni 2015 Reutlingen, Matthäus-Alber-Haus, Lederstraße 81, 72764 Reutlingen Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung

2 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 2 Einführung „Die Kirche – unser Arbeitgeber“

3 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 3 Übersicht über die Evangelische Landeskirche in Württemberg Prälaturen: 4 Kirchenbezirke (-kreise): 46 (1) Kirchengemeinden: 1.316 Gemeindeglieder: 2,17 Mio. Anteil an der Gesamtbevölkerung: 37,3 %

4 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 4 Übersicht über die Evangelische Landeskirche in Württemberg Ø 1.680 Gemeindeglieder pro Gemeinde Ø 47.070 Gemeindeglieder pro Kirchenbezirk bzw. Kirchenkreis Ø 530.050 Gemeindeglieder pro Prälatursprengel  Ca. 26.000 Beschäftigte im Bereich der verfassten Kirche

5 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 5 Grobstruktur der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und deren Untergliederungen Kirchengemeinden (Kirchengemeinderat/Vorsitzende KGR) Kirchenbezirke (Bezirkssynode/ Vors. Kirchenbezirksausschuss) Landeskirche (Landessynode/Oberkirchenrat, dort Direktorin)

6 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 6 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche Evangelische Landeskirche in Württemberg

7 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 7 Evangelische Landeskirche in Württemberg   Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 140 GG, 137 Absatz 5 WRV, 17 EvKiVBW, § 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen)   Verfassungsorgane: Landessynode, Oberkirchenrat, Landesbischof, Landeskirchenausschuss und Geschäftsführender Ausschuss, Kirchliches Verwaltungsgericht

8 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 8 Evangelische Landeskirche in Württemberg   Rechtliche Vertretung: Evangelischer Oberkirchenrat in vermögens- rechtlichen Angelegenheiten sowie in Rechtsstreitigkeiten (§ 36 Kirchenverfassungs- gesetz). In Person ist das derzeit Frau Direktorin Margit Rupp.   Sitz: Evangelische Landeskirche in Württemberg, Evangelischer Oberkirchenrat Stuttgart, Gänsheidestr. 2-4, 70184 Stuttgart

9 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 9 Evangelische Landeskirche in Württemberg   Evangelisches Jugendwerk Württemberg (ejw)   Akademie Bad Boll   Stift Urach   Evangelische Hochschule Ludwigsburg   Pfarrseminar   Pädagogisch-theologische Zentrum (PTZ) Teile der Landeskirche, die als selbstständig wahrgenommen werden aber nur unselbstständiger Teil der Körperschaft Landeskirche sind

10 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 10 Evangelische Landeskirche in Württemberg   Amt für missionarische Dienste   Kirchenmusikhochschule Tübingen   Kirchliche Verwaltungsstellen/Verwaltung Innenstadt   Frauenwerk/Männernetzwerk/Schulwerk   Besondere Pfarrämter (z. B. Polizeipfarramt) Teile der Landeskirche, die als selbstständig wahrgenommen werden aber nur unselbstständiger Teil der Körperschaft Landeskirche sind

11 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 11 Evangelische Landeskirche in Württemberg   Evangelische Medienhaus GmbH   Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.   Landesverband Diakonie- und Sozialstationen e. V. Kirchliche Einrichtungen die der Landeskirche zugeordnet sind, die aber rechtlich selbstständig sind

12 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 12 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche   Landesverband Kindertageseinrichtungen e.V.   Träger der sog. Freie Diakonie (z. B. Heimstiftung e.V. Diakonie Stetten e. V.)   KSE GmbH (Gesellschaft zur Energieversorgung der kirchlichen und sozialen Einrichtungen) Kirchliche Einrichtungen die der Landeskirche zugeordnet sind, die aber rechtlich selbstständig sind

13 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 13 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche Evangelische Kirchenbezirke

14 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 14 Evangelische Kirchenbezirke § 1 Kirchenbezirksordnung ( 1 ) Der Kirchenbezirk ist der aus den Kirchengemeinden des Dekanatsbezirks gebildete kirchliche Gemeindeverband. Gesamtkirchengemeinden sind keine Kirchengemeinden im Sinne dieses Gesetzes. ( 2 ) Der Kirchenbezirk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des Gesetzes selbständig ordnet und verwaltet.

15 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 15 Evangelische Kirchenbezirke   Rechtsform: ausnahmslos alles anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen; § 24 KirchensteuergesetzBW)   Organe: Bezirkssynode und Kirchenbezirksausschuss

16 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 16 Evangelische Kirchenbezirke   Rechtliche Vertretung: Einzelvertretung durch den Vorsitzenden des Kirchenbezirksausschusses (Dekan/Dekanin) und dessen Stellvertreter (Laie)   Sitz des Kirchenbezirks: Beim Geschäftsführenden Dekanatamt des Kirchenbezirks

17 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 17 Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Landeskirche Evangelische Kirchengemeinden und Gesamtkirchengemeinden

18 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 18 Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden § 2 Kirchengemeindeordnung Die Kirchengemeinde wird von den Gemeindegliedern ihres Bezirks gebildet. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des Gesetzes selbständig ordnet und verwaltet.

19 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 19 Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden   Rechtsform: ausnahmslos alles anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Württembergisches Gesetz über die Kirchen; § 24 KirchensteuergesetzBW)   Organe: (Gesamt-/Verbund-) Kirchengemeinderat (Vorsitzende und Beschließende Ausschüsse)

20 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 20 Evangelische Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden   Rechtliche Vertretung: Einzelvertretung durch die beiden Vorsitzenden des Kirchengemeinderats (in der Regel der geschäftsführende Pfarrer oder die geschäftsführende Pfarrerin und der oder die gewählte Vorsitzende)   Sitz der Kirchengemeinde: Beim Geschäftsführenden Pfarramt der Kirchengemeinde

21 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 21 Die Kirche – unser Arbeitgeber Das Arbeitsrecht

22 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 22 Kirchliches Arbeitsrecht 1. 1.Das Grundsätzliche 2. 2.Das Verbindende 3. 3.Das Unterschiedliche 4. 4.Das Korrektiv

23 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 23 Kirchliches Arbeitsrecht 1. Das Grundsätzliche „Die Kirche“ beschreitet mit einem eigenen Arbeitsrecht, dem sogenannten „Dritten Weg“, auch andere Rechtspfade als „die übrige Welt“.

24 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 24 Kirchliches Arbeitsrecht Der Dritte Weg Was ist das ? Kurzer Überblick

25 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 25 Kirchliches Arbeitsrecht Der erste Weg Einseitige Definition der Arbeitsbedingungen und Löhne durch den Arbeitgeber

26 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 26 Kirchliches Arbeitsrecht Der zweite Weg Aushandeln von Arbeitsbedingungen und tariflicher Entlohnung im Wege von Tarifverhandlungen. Dazu gehören arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Streikrecht auf der einen Seite sowie Ausschlussrecht auf der anderen Seite.

27 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 27 Kirchliches Arbeitsrecht Der dritte Weg Tarifregelungen werden im Konsens in „Arbeitsrechtlichen Kommissionen“ festgeschrieben.

28 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 28 Kirchliches Arbeitsrecht Dies bedeutet konkret Die Arbeitsbedingungen der privatrechtlich Beschäftigten der Landeskirche werden im Verfahren des Dritten Weges von der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie Württemberg (AK) beschlossen.

29 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 29 Kirchliches Arbeitsrecht Die Arbeitsrechtliche Kommission Die AK hat die Aufgabe, im Rahmen der Ordnung der Landeskirche arbeitsrechtliche Regelungen zu beschließen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen betreffen. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der AK ist im sog. Arbeitsrechtsregelungsgesetz festgelegt.

30 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 30 Kirchliches Arbeitsrecht Die Arbeitsrechtliche Kommission Der AK gehören an: je sechs Vertreter a) der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst b) der Mitarbeiter im diakonischen Dienst c) von Leitungsorganen kirchlicher Körperschaften der Evang. Landeskirche in Württemberg und d) von Leitungsorganen aus dem Bereich des Diakonischen Werkes

31 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 31 Kirchliches Arbeitsrecht 2. Das Verbindende Die Kirchliche Anstellungsordnung, die KAO

32 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 32 Kirchliches Arbeitsrecht 3. Das Unterschiedliche Aufgrund der Vielzahl von rechtlich selbständigen Arbeitgebern in der Landeskirche, ist die Handhabung des kirchlichen Anstellungsrechts in der endgültigen Ausgestaltung doch sehr unterschiedlich.

33 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 33 Kirchliches Arbeitsrecht 4. Das Korrektiv Die Mitarbeitervertretungen.

34 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 34 Die Kirche – unser Arbeitgeber Der Verband

35 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 35 Die Kirche – unser Arbeitgeber Zusammenfassung

36 Tag für Mitarbeitende in der Kirchlichen Verwaltung am 25. Juni 2015 in Reutlingen - Danisch 36 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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