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Prüfungsstandards im Kontext der neuen 8. EU-Richtlinie (vgl. dazu WPg Heft-Nr. 11 /2004, S. 1281 und FN-IDW Nr. 10/2005, S. 659) Prüfungsstandards im.

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Präsentation zum Thema: "Prüfungsstandards im Kontext der neuen 8. EU-Richtlinie (vgl. dazu WPg Heft-Nr. 11 /2004, S. 1281 und FN-IDW Nr. 10/2005, S. 659) Prüfungsstandards im."—  Präsentation transkript:

1 Prüfungsstandards im Kontext der neuen 8. EU-Richtlinie (vgl. dazu WPg Heft-Nr. 11 /2004, S. 1281 und FN-IDW Nr. 10/2005, S. 659) Prüfungsstandards im Kontext der neuen 8. EU-Richtlinie (vgl. dazu WPg Heft-Nr. 11 /2004, S. 1281 und FN-IDW Nr. 10/2005, S. 659) Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW

2 2 Übersicht  ISA-Transformation/ Übersetzung  Bindungswirkung der ISA nach der 8. EU-Richtlinie  Annahme („adoption“) der ISA durch EU im Komitologieverfahren  Nationale Prüfungsvorschriften neben den ISA  ISA-Transformation/ Übersetzung  Bindungswirkung der ISA nach der 8. EU-Richtlinie  Annahme („adoption“) der ISA durch EU im Komitologieverfahren  Nationale Prüfungsvorschriften neben den ISA

3 3 ISA-Transformation/ Übersetzung (1)  ISA sind an IFAC-Mitgliedsorganisationen gerichtet  Verpflichtung des IDW zur Umsetzung der ISA in nationale Prüfungsgrundsätze Transformation 1998 – 2004: IDW PS und VO 1/1995 decken alle bis Ende 2004 gültigen für die Abschlussprüfung relevanten ISA ab  ISA sind an IFAC-Mitgliedsorganisationen gerichtet  Verpflichtung des IDW zur Umsetzung der ISA in nationale Prüfungsgrundsätze Transformation 1998 – 2004: IDW PS und VO 1/1995 decken alle bis Ende 2004 gültigen für die Abschlussprüfung relevanten ISA ab

4 4 ISA-Transformation/ Übersetzung (2) Übersetzung ab 2005: ISA 240 (Revised) Moratorium für den Übergang auf Übersetzungen der ISA als maßgebliche Prüfungsstandards bis zur Beendigung des Clarity-Projekts und Anpassung der IDW PS an wesentliche Neuerungen  Daneben zum Teil direkte Anwendung der ISA und des IFAC Code of Ethics bei Prüfungen von nach internationalen Normen aufgestellten Abschlüssen Übersetzung ab 2005: ISA 240 (Revised) Moratorium für den Übergang auf Übersetzungen der ISA als maßgebliche Prüfungsstandards bis zur Beendigung des Clarity-Projekts und Anpassung der IDW PS an wesentliche Neuerungen  Daneben zum Teil direkte Anwendung der ISA und des IFAC Code of Ethics bei Prüfungen von nach internationalen Normen aufgestellten Abschlüssen

5 5 ISA-Transformation/ Übersetzung (3)  ISA 700 Revised gilt für Bestätigungsvermerke, die am /nach dem 31.12.2006 unterzeichnet werden ggf. Änderung durch Clarity-Projekt oder andere Projekte  keine kurzfristige Anpassung des IDW PS 400  ISA 700 Revised gilt für Bestätigungsvermerke, die am /nach dem 31.12.2006 unterzeichnet werden ggf. Änderung durch Clarity-Projekt oder andere Projekte  keine kurzfristige Anpassung des IDW PS 400

6 6 Bindungswirkung der ISA nach der 8. EU-Richtlinie (1) Regelungsinhalte der 8. EU-RL  Zulassung, kontinuierliche Fortbildung und gegenseitige Anerkennung, Registrierung  Berufsgrundsätze und Berufsgeheimnis  Prüfungsstandards und Bestätigungsvermerk  Qualitätskontrolle  Sonderuntersuchungen und Sanktionen  Öffentliche Aufsicht über den Prüferberuf  Bestellung, Abberufung  Besondere Bestimmungen für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse Regelungsinhalte der 8. EU-RL  Zulassung, kontinuierliche Fortbildung und gegenseitige Anerkennung, Registrierung  Berufsgrundsätze und Berufsgeheimnis  Prüfungsstandards und Bestätigungsvermerk  Qualitätskontrolle  Sonderuntersuchungen und Sanktionen  Öffentliche Aufsicht über den Prüferberuf  Bestellung, Abberufung  Besondere Bestimmungen für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

7 7 Bindungswirkung der ISA nach der 8. EU-Richtlinie (2)  8. EU-Richtlinie (2006) Artikel 26 Abs. 1 Satz 1: Die Mitgliedstaaten verpflichten die Abschlussprüfer und Prüfungs- gesellschaften, Abschlussprüfungen unter Beachtung der von der Kommission nach dem in Artikel 48 Abs. 2 genannten Verfahren angenommenen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen. Artikel 2 Nr. 11: Internationale Prüfungsstandards sind die International Standards on Auditing (ISA) und damit zusammenhängende Stellungnahmen und Standards, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind.  8. EU-Richtlinie (2006) Artikel 26 Abs. 1 Satz 1: Die Mitgliedstaaten verpflichten die Abschlussprüfer und Prüfungs- gesellschaften, Abschlussprüfungen unter Beachtung der von der Kommission nach dem in Artikel 48 Abs. 2 genannten Verfahren angenommenen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen. Artikel 2 Nr. 11: Internationale Prüfungsstandards sind die International Standards on Auditing (ISA) und damit zusammenhängende Stellungnahmen und Standards, soweit sie für die Abschlussprüfung relevant sind.

8 8 „Internationale Prüfungsstandards“  International Standards on Auditing (ISA) application material  ISCQ 1 ?  International Auditing Practice Statements (IAPS) ? Erwägungsgrund 14: Die Notwendigkeit der Annahme eines IAPS als Teil eines Standards sollte von Fall zu Fall geprüft werden. IDW: keine Übernahme, da IAPS nicht den gleichen Verbindlichkeitscharakter haben wie ISA und sich vielfach auf angelsächsisch geprägte Berufspraxis und Rechtsumfeld stützen.  International Standards on Auditing (ISA) application material  ISCQ 1 ?  International Auditing Practice Statements (IAPS) ? Erwägungsgrund 14: Die Notwendigkeit der Annahme eines IAPS als Teil eines Standards sollte von Fall zu Fall geprüft werden. IDW: keine Übernahme, da IAPS nicht den gleichen Verbindlichkeitscharakter haben wie ISA und sich vielfach auf angelsächsisch geprägte Berufspraxis und Rechtsumfeld stützen.

9 9  Inhalt der EU-Regelung für den WP Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA bei gesetzlichen Abschlussprüfungen, soweit die ISA von der EU angenommen sind („adoption“) eingeschränkte nationale Ergänzungen, wenn diese sich aus speziellen, durch den Gegenstand der Abschlussprüfung bedingten Anforderungen ergeben Carve-outs in seltenen Fällen  Umsetzung durch Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren  Inhalt der EU-Regelung für den WP Pflicht zur unmittelbaren Anwendung der ISA bei gesetzlichen Abschlussprüfungen, soweit die ISA von der EU angenommen sind („adoption“) eingeschränkte nationale Ergänzungen, wenn diese sich aus speziellen, durch den Gegenstand der Abschlussprüfung bedingten Anforderungen ergeben Carve-outs in seltenen Fällen  Umsetzung durch Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren Bindungswirkung der ISA nach der 8. EU-Richtlinie (3)

10 10  Konsequenz der Regelung nationale Berufsstände verlieren außer im Bereich nationaler Ergänzungen die Möglichkeit, die Prüfungsgrundsätze selbst festzulegen gesteigerte Bedeutung der Einflussnahme aus IAASB/IFAC  Konsequenz der Regelung nationale Berufsstände verlieren außer im Bereich nationaler Ergänzungen die Möglichkeit, die Prüfungsgrundsätze selbst festzulegen gesteigerte Bedeutung der Einflussnahme aus IAASB/IFAC Bindungswirkung der ISA nach der 8. EU-Richtlinie (4)

11 11 Zusätzliche Prüfungsan- forderungen EU EGAOB AuRC ISA + nationale Regelungen Interessenvertretung Facharbeit IAASB IDWHGB Adopted ISA Übersetzung Amtsblatt Unmittelbare Geltung Verlaut- barung APAK ISA Unterstützung Interessenvertretung Facharbeit Bindungswirkung der ISA nach der 8. EU-Richtlinie (5)

12 12 Voraussetzungen für die An- nahme der ISA (Artikel 26 Abs. 2)  Einwandfreier due process mit angemessener öffentlicher Aufsicht und Transparenz  International anerkannte Standards  Erhöhen Glaubwürdigkeit des Abschlusses  Dienen dem europäischen Gemeinwohl  Einwandfreier due process mit angemessener öffentlicher Aufsicht und Transparenz  International anerkannte Standards  Erhöhen Glaubwürdigkeit des Abschlusses  Dienen dem europäischen Gemeinwohl

13 13 Komitologieverfahren (1)  Die EU-Kommission kann nach dem in Artikel 48 Abs. 2 genannten Verfahren über die Anwendbarkeit internationaler Prüfungsstandards innerhalb der Gemeinschaft entscheiden  EU-Parlament hat Kontrollrecht  Weitergehende Mitwirkungsrechte des EU- Parlaments zur Umsetzung der Richtlinie sind ab 2008 vorgesehen, jedoch nicht in Bezug auf ISA- adoption  Mitgliedstaaten haben Einfluss über das AuRC  Die EU-Kommission kann nach dem in Artikel 48 Abs. 2 genannten Verfahren über die Anwendbarkeit internationaler Prüfungsstandards innerhalb der Gemeinschaft entscheiden  EU-Parlament hat Kontrollrecht  Weitergehende Mitwirkungsrechte des EU- Parlaments zur Umsetzung der Richtlinie sind ab 2008 vorgesehen, jedoch nicht in Bezug auf ISA- adoption  Mitgliedstaaten haben Einfluss über das AuRC

14 14 Komitologieverfahren (2)  Artikel 48: Ausschussverfahren bei der Entscheidung über die Anwendbarkeit der ISA wird die EU-Kommission von einem Regelungsausschuss (Audit Regulatory Committee (AuRC)) unterstützt (Artikel 48 Abs. 1)  Artikel 48: Ausschussverfahren bei der Entscheidung über die Anwendbarkeit der ISA wird die EU-Kommission von einem Regelungsausschuss (Audit Regulatory Committee (AuRC)) unterstützt (Artikel 48 Abs. 1)

15 15 Komitologieverfahren (3)  European Group of Auditor‘s Oversight Bodies (EGAOB) wurde am 14.12.2005 eingesetzt Koordination der öffentlichen Aufsichtssysteme für Abschlussprüfer in der EU Unterstützung der EU-Kommission in fachlicher Hinsicht bei der Vorbereitung bestimmter Maßnahmen zur Durchführung der 8. EU-Richtlinie:  Übernahme der ISA  Bewertung von Aufsichtssystemen in Drittländern  Bewertung von Qualitätskontrollsystemen für Abschlussprüfungen in Mitgliedsstaaten  European Group of Auditor‘s Oversight Bodies (EGAOB) wurde am 14.12.2005 eingesetzt Koordination der öffentlichen Aufsichtssysteme für Abschlussprüfer in der EU Unterstützung der EU-Kommission in fachlicher Hinsicht bei der Vorbereitung bestimmter Maßnahmen zur Durchführung der 8. EU-Richtlinie:  Übernahme der ISA  Bewertung von Aufsichtssystemen in Drittländern  Bewertung von Qualitätskontrollsystemen für Abschlussprüfungen in Mitgliedsstaaten

16 16 Komitologieverfahren (4)  EGAOB nur Personen, die nicht als Abschlussprüfer tätig sind  ISA-Subgroup des EGAOB fachliche Unterstützung des EGAOB und der Kommission in Bezug auf ISA-Fragen  kritische Begleitung des Clarity-Projekts des IAASB  Abfassung von Stellungnahmen zu IAASB- Exposure Drafts Vorsitz: EU-Kommission umfasst auch Vertreter des Berufsstands  EGAOB nur Personen, die nicht als Abschlussprüfer tätig sind  ISA-Subgroup des EGAOB fachliche Unterstützung des EGAOB und der Kommission in Bezug auf ISA-Fragen  kritische Begleitung des Clarity-Projekts des IAASB  Abfassung von Stellungnahmen zu IAASB- Exposure Drafts Vorsitz: EU-Kommission umfasst auch Vertreter des Berufsstands

17 17 Implementierung der ISA in unmittelbar geltendes Recht  EU-Richtlinien sind an die Mitgliedstaaten gerichtet, entfalten aber keine unmittelbaren Wirkungen gegenüber dem Einzelnen  Für die unmittelbare Geltung der angenommenen ISA bei gesetzlichen Abschlussprüfungen könnte ggf. ein „dynamischer Verweis“ in § 316 ff. HGB erfolgen (ähnlich § 315a HGB für IFRS)  EU-Richtlinien sind an die Mitgliedstaaten gerichtet, entfalten aber keine unmittelbaren Wirkungen gegenüber dem Einzelnen  Für die unmittelbare Geltung der angenommenen ISA bei gesetzlichen Abschlussprüfungen könnte ggf. ein „dynamischer Verweis“ in § 316 ff. HGB erfolgen (ähnlich § 315a HGB für IFRS)

18 18 Verbleibender Handlungsspiel- raum auf nationaler Ebene (1)  Artikel 26 Abs. 1 Satz 2: Die Mitgliedstaaten können einen nationalen Prüfungsstandard solange anwenden, wie die Kommission keinen internationalen Prüfungsstandard angenommen hat. keine Regelungslücke bei Nicht-Annahme eines ISA bzw. sukzessiver Übernahme der ISA  Artikel 26 Abs. 3: zusätzliche Prüfungsvorschriften (add-ons) Auslassung von einzelnen ISA-Bestimmungen (carve outs)  Artikel 26 Abs. 1 Satz 2: Die Mitgliedstaaten können einen nationalen Prüfungsstandard solange anwenden, wie die Kommission keinen internationalen Prüfungsstandard angenommen hat. keine Regelungslücke bei Nicht-Annahme eines ISA bzw. sukzessiver Übernahme der ISA  Artikel 26 Abs. 3: zusätzliche Prüfungsvorschriften (add-ons) Auslassung von einzelnen ISA-Bestimmungen (carve outs)

19 19 Verbleibender Handlungsspiel- raum auf nationaler Ebene (2)  Add ons (ISA +) zusätzliche Anforderungen sind nur aufgrund nationaler rechtlicher Regelungen bezüglich des Umfangs der Abschlussprüfung zulässig  z.B. Risikofrüherkennungssystem (§ 317 Abs. 4 HGB)  Prüfungsbericht (§ 321 HGB) die Mitgliedstaaten übermitteln diese zusätzlichen Anforderungen an die EU-Kommission sowie alle anderen Mitgliedstaaten vor ihrem Inkrafttreten zusätzliche Anforderungen können nur für einen Zeitraum bis zum 29. Juni 2010 vorgeschrieben werden  Add ons (ISA +) zusätzliche Anforderungen sind nur aufgrund nationaler rechtlicher Regelungen bezüglich des Umfangs der Abschlussprüfung zulässig  z.B. Risikofrüherkennungssystem (§ 317 Abs. 4 HGB)  Prüfungsbericht (§ 321 HGB) die Mitgliedstaaten übermitteln diese zusätzlichen Anforderungen an die EU-Kommission sowie alle anderen Mitgliedstaaten vor ihrem Inkrafttreten zusätzliche Anforderungen können nur für einen Zeitraum bis zum 29. Juni 2010 vorgeschrieben werden

20 20 Verbleibender Handlungsspiel- raum auf nationaler Ebene (3)  Carve-outs (ISA -) nur in Ausnahmefällen zulässig ISA-Regelungen stehen in Widerspruch zu nationalen Anforderungen  Beispiel: Niederlegung des Mandats Mitgliedstaat muss die Gründe für die Ausnahme darlegen  Unterstützung bei der Übersetzung der ISA  Carve-outs (ISA -) nur in Ausnahmefällen zulässig ISA-Regelungen stehen in Widerspruch zu nationalen Anforderungen  Beispiel: Niederlegung des Mandats Mitgliedstaat muss die Gründe für die Ausnahme darlegen  Unterstützung bei der Übersetzung der ISA

21 21 Nationale Prüfungsvorschriften neben den ISA nicht durch ISA erfasste Regelungs- gebiete ergänzend zu ISA nationale Besonder- heiten IDW PSIDW IPS

22 22  Bisherige ISA-Transformation  Übersetzung der ISA  Überleitung von IDW PS zu ISA  Textsammlung der ISAs und der IDW IPS  Unterstützung der EU  Einführungsaufsätze  Bisherige ISA-Transformation  Übersetzung der ISA  Überleitung von IDW PS zu ISA  Textsammlung der ISAs und der IDW IPS  Unterstützung der EU  Einführungsaufsätze Implementierungshilfe für den Berufsstand

23 23 Struktur der künftigen Prüfungsstandards ISA XXX: englischer TitelISA XXX: Deutscher Titel IDW IPS XXX: ohne Titel Vortext zur Erläuterung der Abweichungen von ISA zu bis- herigem IDW PS Original englische ISA Textziffern Deutsche ISA Übersetzung Dt. IDW IPS Ergänzung Ergänzend ge- gliederte dt. Übersetzung ISA Nr. und englischer Titel ISA Nr. und deutscher Titel und IDW IPS Nr.


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