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Veröffentlicht von:Helga Kalb Geändert vor über 10 Jahren
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Bilanzierung von Anleihen der Euro-Staaten (Stand: 23.04.2012)
Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungs- fragen aus der Facharbeit des IDW Bilanzierung von Anleihen der Euro-Staaten (Stand: )
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Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms Hilfen für Griechenland
Agenda Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand
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Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms (1)
1. Europäischer Rettungsschirm Der „Euro-Rettungsschirm“ ist ein Kredit- und Bürgschaftsprogramm für hochverschuldete Euro-Staaten, das Anfang Mai 2010 beschlossen wurde. Im Herbst 2011 wurden die Funktionen und die Kreditvergabemöglichkeiten der EFSF erweitert. Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) EFSF: Zweckgesellschaft (AG) nach luxemburgischem Recht (Gründung ). Gesellschafter: Euro-Staaten. Ziel: Drohende Zahlungsunfähigkeit eines betroffenen Mitgliedstaats durch Ausreichung von (niedrig verzinslichen) Krediten i.H.v. EUR 440 Mrd. abwehren. Refinanzierung: Am Kapitalmarkt durch Ausgabe von (AAA-)An- leihen; besichert durch (nicht gesamtschuldnerischen) Garantie- rahmen der Euro-Staaten i.H.v. EUR 780 Mrd. Dauer: grds. unbefristet, aber EFSF soll nach dem keine neuen Eventualverbindlichkeiten (Bürgschaften) übernehmen und keine neuen Darlehensprogramme auflegen.
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Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms (2)
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) (Forts.) Stärkung und Erweiterung beschlossen (Juli 2011): EFSF kann Mittel auch einsetzen, um gefährdeten Euro-Staaten vorsorglich zu helfen (Vorauss.: Einhaltung von Auflagen, Sanierungsprogramm etc.), Darlehen an Euro-Staaten zur Rekapitalisierung unter- kapitalisierter Kreditinstitute zu gewähren, an Primär- und Sekundärmärkten Staatsanleihen anzukaufen (Vorauss.: EZB muss außergewöhnliche Umstände auf den Finanzmärkten und Gefahr für die Finanzstabilität feststellen). Europäischer Finanzstabilisierungs- mechanismus (EFSM) EFSM: Notrettungsprogramm, das unter Aufsicht der EU-Kommission steht (grds. Befristung bis ). Refinanzierung: Am Kapitalmarkt und Absicherung durch Bürg- schaften, die durch Garantien der EU-Länder gestützt werden. Mittel: Kredite an Mitgliedstaaten i.H.v. EUR 60 Mrd. aus dem Haushalt der EU Internationaler Währungsfonds (IWF) IWF: Ergänzung des Euro-Rettungsschirms. Mittel: Kredite i.H.v. EUR 250 Mrd. (Kapitalanteil D = rd. 15 Mrd.)
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Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms (3)
2. Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM) Der ständige ESM löst ab Juli 2012 den vorläufigen „Europäischen Rettungsschirm“ (EFSF und EFSM) als Mechanismus zur Sicherung der Stabilität der Eurozone ab (März 2011). Dafür war eine Änderung der Europäischen Verträge sowie die Zustimmung der nationalen Gesetzgeber erforderlich. Aktivierung ESM wird bei einem Risiko für die Stabilität des Euro-Währungs- raums im gegenseitigen Einvernehmen der Euro-Staaten aktiviert. Hilfen des ESM unterliegen strikter Konditionalität (z.B. Anpassungs- programm im Empfängerland). Kapitalstruktur ESM-Fonds: EUR 80 Mrd. Bareinlagen durch Mitgliedsstaaten (D = rd. EUR 22 Mrd.) über Zeitraum von fünf Jahren einzuzahlen zzgl. EUR 620 Mrd. Garantien für Anleihen (D = rd. EUR 168 Mrd.) Entscheidungsfindung Leitungsorgan: Gouverneursrat (i.W. Finanzminister Euro-Staaten) Gewährung von Finanzhilfen/Darlehen sowie Änderung des Instru- mentariums sind im gegenseitigen Einvernehmen zu beschließen. Bei „dringenden Entscheidungen“ (laut EU-Kommission/EZB) reicht qualifizierte Mehrheit von 85 % des gezeichneten Kapitals. Quelle : Bundesverband Deutscher Banken
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Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms (4)
2. Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM) Instrumente I.W. Instrumentarium der EFSF übernommen. Finanzhilfen/Darlehen, Ankauf von Staatsanleihen auf Primär- und Sekundärmarkt, präventive Hilfen sowie Hilfen zur Bankenrekapi- talisierung (über Eurostaaten). Beteiligung des Privatsektors Beteiligung des privaten Sektors soll nach den Grundsätzen und Verfahren des IWF erfolgen. Die Beschlüsse des Europäischen Rates von Juli und Oktober zur Beteiligung des Privatsektors am Anleihetausch für Griechenland stellen eine „einmalige Ausnahme“ dar. Collective Action Clause In alle Anleihen der Euro-Staaten sollen Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses) eingeführt werden. Ziel: Erleichterung von Umschuldungsverhandlungen mit hetero- genen Gläubigergruppen im Wege eines Mehrheitsvotums. Quelle : Bundesverband Deutscher Banken
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Instrumentarium des Euro-Rettungsschirms (5)
Gezeichnetes Kapital ESM Mittelherkunft Mittelverwendung Bareinzahlungen Garantien der Euro-Staaten* Effektive Kreditvergabe Übersicherung der Kredite EUR 700 Mrd. EUR 80 Mrd. EUR 620 Mrd. EUR 500 Mrd. EUR 200 Mrd. [* = w/ Refinanzierung am Kapitalmarkt]
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Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten
Agenda Euro-Rettungsschirm Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand
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Entwicklung der Situation Griechenland - Überblick
Griechen-land beantragt Finanzhilfen EZB beginnt mit Ankauf von Staats-anleihen Weitere Ratingherab-stufungen für Griechenland (CC/CCC) EU-Gipfel: freiw. Schuldenerlass für Griechenland, höhere Finanzkraft für Rettungsschirm EFSF Annahme Sparpakete durch griech. Regierung März 2012 1. Hilfspaket (110 Mrd. EUR) von EU, EZB und IWF verabschiedet 2. Hilfspaket (weitere 130 Mrd. EUR, freiw. Be-teiligung privater Gläubiger) auf EU-Gipfel verhandelt Einigung im Europäischen Rat zu Haushaltsregelungen und zur wirtschaftlichen Koordination Vollzug der Umtausch-aktion griech. Staats-anleihen (inkl. CAC)
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Entwicklung der Situation Hilfen für Griechenland (1)
Erstes Rettungspaket vom nachdem Risikoaufschläge für griechische Staats-anleihen infolge von Ratingherabstufungen drastisch angestiegen sind, beantragt Griechen-land im April 2010 finanzielle Hilfe EU, EZB und IWF einigen sich am 01./ auf ein dreijähriges Hilfsprogramm (Kredite) im Umfang von insg. EUR 110 Mrd. Auszahlung an Einhaltung der im Hilfspaket ver-abredeten Sanierungsmaßnahmen geknüpft
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Entwicklung der Situation Hilfen für Griechenland (2)
Zweites Rettungspaket vom Euro-Staaten (via EFSF) und IWF beschließen: Volumen rd. EUR 100 Mrd. Kredite sowie rd. EUR 30 Mrd. Garantien für griechische Anleihen, zusätzliche Instrumente für EFSF, Finanzhilfe kann bis 2014 zu einem „niedrigen“ Zinssatz in Anspruch genommen werden, Laufzeitverlängerung auf 15 Jahre. Beteiligung der privaten Gläubiger auf freiwilliger Basis (IIF Financing Offer). EZB kauft (weiterhin) griechische Staatsanleihen.
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Entwicklung der Situation Hilfen für Griechenland (3)
EU-Gipfel am Staats- und Regierungschefs einigen sich auf umfangreiches Sanierungsprogramm. Finanzkraft EFSF durch „Garantie-Hebel“ auf eine Billion EUR erhöht. Rahmen für zweites Hilfspaket (rd. EUR 130 Mrd.) an Griechenland weiter verhandelt; Gesamtver-schuldung soll auf ca. 120 % des BSP sinken. Einigung mit Vertretern der Finanzindustrie (IIF) auf zunächst 50 %-igen Schuldenschnitt.
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Entwicklung der Situation Hilfen für Griechenland (4)
Europäischer Rat am Einigung auf einen zwischenstaatlichen Vertrag zur Verschärfung der EU-Haushaltsregelungen und zur wirtschaftlichen Koordinierung. Aussagen zur Finanzstabilität im Euroraum: Inkrafttreten des ESM bereits in 07/2012, Beteiligung privater Gläubiger am Schuldenerlass einzelner Länder soll sich nicht wiederholen, Angemessenheit der Höchstgrenzen für Rettungsschirm bzw. EFSF und ESM in 03/2012 neu bewertet, Bestätigung zusätzlicher Mittelbereitstellung (bis zu EUR 200 Mrd.) für IWF durch Mitgliedsländer.
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Entwicklung der Situation Hilfen für Griechenland (5)
Umsetzung der privaten Gläubigerbeteiligung: März 2012: Griechenland hat Schuldenschnitt ausgehandelt (= Voraussetzung für Auszahlung zweites Hilfspaket). Umfang der freiwilligen Teilnahme: ca. 90 % der privaten Gläubigerforderungen; Einsatz von Zwangsumtauschklauseln (collective action clauses) für Rest-Gläubiger. Forderungsverzicht = 53,5 % des Nennwerts (EUR 107 Mrd.). bisherige Anleihen in verschiedene Komponenten mit Lauf-zeiten bis zu 30 Jahren und niedriger Verzinsung getauscht (ca. 31,5 % Nennwert Altanleihen); festgesetzter Zins führt zu Barwertverlusten von ca. 75 %. Für Zwecke der Kreditausfallversicherungen (CDS) stellt die ISDA den „Zahlungsausfall“ Griechenlands fest.
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* = teilweise besichert durch EFSF
Entwicklung der Situation Schulden-Umtauschprogramm (6) Ausgangs- situation Umtauschangebot (privater) Forderungs-verzicht: 53,5 [%] Griechische Staatsanleihe: Nominalwert 100 [%] kurzfristige (EFSF-) Anleihe: [%] (nominal) 30-jährige Anleihe*: 31,5 [%] (nominal) * = teilweise besichert durch EFSF Quelle: Hellenic Republic, Ministry of Finance
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Entwicklung der Situation Unterverzinslichkeit lgfr. Anleihen (7)
Lgfr. griechische Staatsanleihen: Nominalwert: 31,5 [%] Nominalzins: 3,3 % Laufzeit: 2012 – 2042 (30 Jahre) Marktzins* 2,5 % 6 % 12 % 17 % Barwert 36,77 19,79 9,42 6,34 * = gerundete Werte auf Basis vorhandener Anleihen; Quelle: onvista.de
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Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten
Agenda Euro-Rettungsschirm Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand
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Bisherige Zusagen an GIIPS-Staaten
Land / Fazilität EFSF (EUR Mrd.) EFSM (EUR 60 Mrd.) IWF (EUR Mrd.) Sonstiges Insgesamt Griechenland (April 2012) EUR 100 Mrd. EUR 30 Mrd. +EUR 30 Mrd. EUR 80 Mrd. (Eurostaaten) EUR 240 Mrd. Irland (November 2010) EUR 17,7 Mrd. EUR 22,5 Mrd. EUR 22,5 Mrd. EUR 4,8 Mrd. (GB, S, DK) EUR 17,5 Mrd (IR) EUR 85 Mrd. Portugal (Mai 2011) EUR 26 Mrd. EUR 26 Mrd. EUR 26 Mrd. EUR 78 Mrd. Summe EUR 143, Mrd. EUR 48,5 Mrd. EUR 108,5 Mrd. EUR 102,3 Mrd. EUR 403 Mrd.
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Volumen der Staatsanleihen und Gläubiger der GIIPS-Staaten (1)
44,3% 13,8% 15,5% 14,7% 5,0% 3,2% 0,6% 2,6% 0,3% Gläubiger Staatsanleihen von Griechenland (in %; Quelle: Bloomberg) Vermögensverwalter, Staatliche Fonds, Zentralbanken EZB IWF/EU Griechische Banken Deutsche Banken davon u.a. KfW 8,0 und HRE 7,4 Französische Banken Italienische Banken Übrige europäische Banken Übrige Banken weltweit
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Volumen der Staatsanleihen und Gläubiger der GIIPS-Staaten (2)
25,1% 38,9% 14,2% 14,5% 3,3% 4,0% Gläubiger Staatsanleihen Spanien (in %; Quelle: Bloomberg) Sonstige spanische Anleger Spanische Banken Frankreich Benelux Sonstiges Europa Asien/Afrika/Amerika 28,2% 15,1% 4,4% 52,4% Gläubiger Staatsanleihen Italien (in %; Quelle: Bloomberg) Andere italienische Institutionen und Anleger Italienische Banken Bank von Italien Nicht - italienische Institutionen und Anleger u.a. Euro Zone 609 46,0% 16,8% 19,5% 4,4% 1,8% 2,7% 0,9% 5,3% Gläubiger Staatsanleihen von Irland (in %; Quelle: Bloomberg) Vermögensverwalter, Staatliche Fonds, Zentralbanken EZB IWF/EU Irische Banken Deutsche Banken Französische Banken Italienische Banken Übrige europäische Banken Übrige Banken weltweit 48,7% 13,3% 11,4% 10,8% 3,8% 3,2% 1,3% Gläubiger der Staatsanleihen von Portugal (in %; Quelle: Bloomberg) Vermögensverwalter, Staatliche Fonds, Zentralbanken EZB IWF/EU Portugisische Banken Deutsche Banken Französische Banken Spanische Banken Übrige europäische Banken Übrige Banken weltweit
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Zinsentwicklung von Staatsanleihen der GIIPS-Staaten (1)
Kurzfristige Staatsanleihen
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Zinsentwicklung von Staatsanleihen der GIIPS-Staaten (2)
Langfristige Staatsanleihen
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Ratinghistorie der GIIPS-Staaten
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Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten
Agenda Euro-Rettungsschirm Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand
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Bilanzierung nach IFRS Überblick
Kategorie At fair value through profit or loss Held-for-Trading (HfT) Fair Value Option (FVO) Available-for-Sale (AfS) Held-to-Maturity Investments (HtM) Loans and Receivables (LaR) Erst- bewertung Fair value Fair value (mit Nebenkosten) Fair value (mit Nebenkosten) Fair value (mit Nebenkosten) Folge- bewertung Fair value Fair value Fortgeführte Ansch.kosten Fortgeführte Ansch.kosten Wert- änderung Erfolgswirksam grds. OCI (Ausnahme: Impairment*) Erfolgswirksam (impairment) Erfolgswirksam (impairment) Impairment Test nein ja ja ja * = Bei Vorliegen eines Impairment ist die Wertänderung erfolgswirksam in der GuV zu erfassen.
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Bilanzierung nach IFRS Fair Value Bewertung
Dreistufige Bewertungshierarchie IFRS 7.27A für HfT und AfS Marktpreise (mark-to-market) (Level 1: unverändert übernommene notierte Preise) Andere Eingangs- parameter, die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit direkt (d.h. als Preis) oder indirekt (d.h. in Ableitung von Preisen) beobachtbar sind. (Level 2) Andere Bewer- tungsmethoden (mark-to- model, z.B. Discounted Cash Flow-Ver- fahren, Options- preismodelle etc.) (Level 3) Vorliegen eines aktiven Marktes Notierte Marktpeise stehen den Händlern, Brokern usw. leicht und regelmäßig zur Verfügung. Aktuelle und regelmäßige Markttransaktionen zu marktüblichen Bedingungen. Nicht-Vorliegen eines aktiven Marktes Quantitative und qualitative Indizien sind heranzuziehen. Bsp.: Fallendes Transaktionsvolumen führt nicht zwingend zur Annahme eines inaktiven Marktes. Keine Berücksichtigung von Notverkäufen (singuläre Ereignisse). Vorliegen einer Krise an sich führt nicht zur Annahme eines inaktiven Marktes; ggf. liegt lediglich eine geänderte Einschätzung durch den Gesamtmarkt vor. Vgl. Beispiele in: IASB Expert Advisory Panel(1); IFRS 13; Positionspapier des IDW zur Subprime-Krise(2). IASB Expert Advisory Panel – Measuring and disclosing the fair value of financial instruments in the markets that are no longer active (October ). Positionspapier des IDW zu Bilanzierungs- und Bewertungsfragen im Zusammenhang mit der Subprime-Krise vom , Abschn. 2.1. 26
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Bilanzierung nach IFRS Impairment Loss (1)
Wertberichtigungen bei LaR, HtM sowie AfS Voraussetzung für Wertberichtigung nach dem sog. Incurred Loss Model: IAS 39.58: Ermittlung zum Abschlussstichtag, ob es objektive Hinweise gibt, dass eine Wertminderung bereits eingetreten ist. IAS 39.59: Vorliegen eines Schadensfalls (triggering event; loss event) Kann nicht nur durch singuläres Ereignis, sondern ggf. auch durch Zusammentreffen mehrerer Ereignisse verursacht werden. Vgl. Auflistung Beispiele zu triggering events in IAS 39.59, z.B.: erhebliche finanzielle Schwierigkeiten Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Insolvenz Schwierigkeiten infolge Wegfalls eines aktiven Marktes etc. Schadensfall hat eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögens- werte.
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Beurteilung Griechenland
Bilanzierung nach IFRS Impairment Loss (2) Beurteilung Griechenland Die Staats- und Regierungschefs der EU haben am 23./ unter Führung des internationalen Bankenverbands (IIF) mit privaten Investoren im Grundsatz einen Schuldenschnitt (d.h. nicht nur Bewertungsabschlag) i.H.v. zunächst 50 %, bezogen auf den Nominalwert griechischer Staatsanleihen, vereinbart. IDW ESMA Ein triggering event ist gegeben, da es aufgrund der Vereinbarung mit privaten Investoren unter Führung des IIF unwahrscheinlich ist, dass ein Stützungspaket für Griechenland ohne Beteiligung privater Gläubiger realisiert werden kann (vgl. IDW vom ). Wenn eine Vereinbarung über die Restrukturierung von Schulden bereits bestehe, aus der ein „Private Sector Involvement“ hervorgehe, könne eine solche Vereinbarung als triggering event interpretiert werden. Nach der Beschlusslage vom sei ein „Private Sector Involvement“ vorgesehen (vgl. Public Statement-Sovereign Debt in IFRS Financial Statements, am ).
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Bilanzierung nach IFRS Bilanzielle Konsequenzen Griechenland
: Griechen-land beantragt Finanz-hilfen : 1. Hilfs-paket (110 Mrd. EUR) von EU, EZB und IWF 05/2010: Beginn Staats-anleihen-ankauf durch EZB 06/2011: weitere Rating-herab-stufung : 2. Hilfspaket (mit Betei-ligung privater Gläubiger) : EU-Gipfel (Schulden-erlass/ Hebel für Rettungs-schirm EFSF) : EU-Rat (Haushalts-regelungen/ wirtschaftl. Koordina-tion) 31.03. 30.06. 30.09. Aufgrund der ergriffenen Maßnahmen ist zunächst nicht von einem „impairment trigger“ auszugehen Insb. wegen Beteiligung privater Gläubiger Annahme eines „impairment trigger“ HtM/LaR: impairment auf Marktwert (bzw. Barwert 79 %) AfS: Umbuchung Kurs- verluste aus OCI in GuV Schuldenerlass führt zu „impairment trigger“: HtM/LaR: impairment auf 50 % gemäß Schuldenerlass AfS: erfolgswirksame Bewertung zum Marktwert vgl , aber wertaufhellende Erkenntnisse (z.B. Vollzug der Um-tauschaktion) des Schuldenschnitt-abkommens sind zu würdigen.
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Bilanzierung nach IFRS Staatsanleihen anderer GIIPS-Staaten
Im Gegensatz zu Griechenland, wo durch Beteiligung privater Gläubiger ein triggering event anzunehmen ist, wurden bei anderen GIIPS-Staaten Stützungsmaß-nahmen ohne private Gläubigerbeteiligung getroffen (z.B. ESM/IWF). Verschlechterung der Anleihenverzinsung oder des Ratings ist - isoliert betrachtet - kein triggering event. Für betroffene Staatsanleihen (HtM, LaR oder AfS) ist eine Wertberichtigung gegenwärtig nicht zu fordern; Entwicklungen im Wertaufhellungszeitraum sind zu würdigen.
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Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten
Agenda Euro-Rettungsschirm Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand
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Bilanzierung nach HGB Überblick
Allgemeine Grundsätze: Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen auf einen Börsen- oder Marktpreis bzw. niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag (§ 253 I 1 HGB). Anlagevermögen: Außerplanmäßige Abschrei-bungen sind am Abschlussstichtag vorzunehmen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 III 3 HGB).
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Bilanzierung nach HGB Griechische Staatsanleihen
Anlagevermögen: Angesichts der Rahmen-bedingungen des Schulden-Umtauschprogramms (Schuldenschnitt, Barwertverlust) ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bzw. einer außerplanmäßigen Abschreibung aus-zugehen. Entwicklungen im Wertaufhellungszeitraum sind zu würdigen. Umlaufvermögen: Bewertung der Staatsanleihen mit dem jeweiligen Börsenkurs (am aktiven Markt) zum Abschlussstichtag.
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Bilanzierung nach HGB Staatsanleihen anderer GIIPS-Staaten
Anlagevermögen: Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen ist (ggf. Indizwirkung: Ratingherabstufungen um zwei oder mehr „notches“ bzw. Übergang in den sog. Non-Investmentgrade-Bereich*). Entwicklungen im Wertaufhellungszeitraum sind zu würdigen. Umlaufvermögen: Bewertung der Staatsanleihen mit dem jeweiligen Börsenkurs (am aktiven Markt) zum Abschlussstichtag. * = vgl. Hinweis des VFA vom : Bewertung von Schuldtiteln des Kapitalanlagebestands von Versicherungsunternehmen bei Ratingverschlechterungen ( - Anlage
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Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten
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Anhangangaben und Lageberichterstattung (1)
Ziel: Herstellung angemessener Transparenz Erläuterung der für die Bilanzierungs- und Bewer-tungsentscheidungen tragenden Argumente Erläuterung der damit verbundenen Unsicherheiten (Risiko der Beteiligung privater Gläubiger zu ggf. noch nicht abschließend verhandelten Bedingun-gen, Zunahme der Risiken von Investments in griechische Staatsanleihen oder Anleihen anderer Staaten etc.)
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Anhangangaben und Lageberichterstattung (2)
Angaben zur Größenordnung des direkten und indirekten Portfolios („Exposure“): Nominalvolumen/Anschaffungskosten der Staats-anleihen, Forderungen/Ausleihungen etc. Buchwerte, Markt- bzw. Zeitwerte („Fair Value“) Wertberichtigungen bzw. vorgenommene außer-planmäßige Abschreibungen etwaige Umklassifizierungen IFRS-Abschluss: Angaben (vgl. IFRS 7) geson-dert für die Kategorien HtM, LaR und AfS etc.
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Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten
Agenda Euro-Rettungsschirm Hilfen für Griechenland Staatsanleihen der GIIPS-Staaten Bilanzierung nach IFRS Bilanzierung nach HGB Anhangangaben und Lageberichterstattung Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand
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Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand (1)
Seit Frühjahr 2010 (Beginn „Griechenland-Krise“) erhöhte Aufmerksamkeit für Thematik und regel-mäßige Verfolgung; seitdem: enger Kontakt mit BaFin / Dt. Bundesbank Einholung Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit des temporären Rettungsschirms (Herbst 2010) regelmäßiger Austausch im BFA und VFA zu aktuellen Abschlussstichtagen (Jahres- und Quartalsabschlüsse) unter teilweiser Einbindung des Vorsitzers des HFA
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Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand (2)
Veröffentlichung von Hinweisen (siehe Anlagen) zur Angabe der Größenordnung des Exposure von Anleihen betroffener Staaten im Lagebericht (vgl. FN-IDW 1/2011, S. 98) zur Abbildung der Risiken aus griechischen Staatsanleihen in Zwischenabschlüssen zum (IDW Aktuell, / ) zur Bilanzierung von griechischen Staats-anleihen zum (IDW Aktuell, ) Presse-Workshops ( und sowie )
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