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1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT ERPRESSUNG (ART.156) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.

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1 1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT ERPRESSUNG (ART.156) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern

2 Erpressung 2 Prof. Dr. H. Vest ERPRESSUNG (ART.156) - ALLGEMEIN > Unterschied zu Betrug: Anstelle der Täuschung tritt nötigende Einwirkung auf Tatopfer > Erpressung ist wie der Betrug Motivationsdelikt: Opfer wird durch Täter veranlasst, sich selbst (oder ein ihm nahestehendes Vermögen) zu schädigen – dies unterscheidet sie vom Raub (Art.140)

3 Erpressung 3 Prof. Dr. H. Vest ERPRESSUNG (ART.156) – OBJ. TB > Nötigungsmittel  vgl. Art. 181 —Gewalt gegen (beliebige) Personen oder Sachen —Androhung ernstlicher Nachteile ggü. Drittpersonen oder ggü. Sachen > Nötigungserfolg Die Nötigungshandlung muss den Betroffenen zu einem „Verhalten bestimmen, durch das er sich selbst oder einen anderen am Vermögen schädigt“ —Vermögensverfügung  vgl. Ausführungen zu Art.146 —Vermögensschaden  vgl. Ausführungen zu Art.146

4 Erpressung 4 Prof. Dr. H. Vest ERPRESSUNG (ART.156) – OBJ. TB > Motivationszusammenhang objektiver Kausalzusammenhang zwischen Nötigung und Vermögensverfügung des Erpressten sowie zwischen dieser Mitwirkung und dem Schadenseintritt > Abgrenzung von Raub und Erpressung —Wahlfreiheit —äusserer Geschehensablauf (Akt des Nehmens als Raub, Akt des Gebens als Erpressung) nicht entscheidend

5 Erpressung 5 Prof. Dr. H. Vest ERPRESSUNG (ART.156) – SUBJ. TB > Vorsatz bzgl. aller objektiven TBmerkmale (dolus eventualis ausreichend) und > Absicht rechtswidriger Bereicherung

6 Erpressung 6 Prof. Dr. H. Vest ERPRESSUNG (ART.156 ZIFF.2, 3, 4) – QUALIFIKATION > Gewerbsmässigkeit oder fortgesetzte Erpressung der gleichen Person (Ziff.2) > Gewalt oder Gefahr für Leib und Leben: räuberische Erpressung (Ziff.3) > Gefahr für viele Menschen oder schwere Sachbeschädigung (Ziff.4)


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