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Institut für Physikalische und Theoretische Chemie - Der Sicherheitsbeauftragte - Dr. K. Schmitz Unterweisung & Betriebsanweisung 2010 Arbeitssicherheit.

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Präsentation zum Thema: "Institut für Physikalische und Theoretische Chemie - Der Sicherheitsbeauftragte - Dr. K. Schmitz Unterweisung & Betriebsanweisung 2010 Arbeitssicherheit."—  Präsentation transkript:

1 Institut für Physikalische und Theoretische Chemie - Der Sicherheitsbeauftragte - Dr. K. Schmitz Unterweisung & Betriebsanweisung 2010 Arbeitssicherheit – Arbeitsorganisation Umwelt- und Gesundheitsschutz Mo 05.07.2010 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN

2 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Unterweisungspflicht = Unternehmerpflicht Organisation des Arbeitsschutzes Unternehmer Fachkraft für Arbeitssicherheit Personalrat Betriebsarzt Vorgesetzte Sicherheits- beauftragte Mitarbeiter Ersthelfer

3 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Unterweisungspflicht = Unternehmerpflicht Forderung einschlägiger Rechtsvorschriften § 12 ArbSchG GUV 1 x jährlich, mündlich mit Dokumentationspflicht

4 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Zu unterweisen Alle dauerbeschäftigten Mitarbeiter der Uni Bonn (Arbeiter, Angestellte und Beamte) Auszubildende, Studenten, Gastwissenschaftler Handwerker (auch der Fremdfirmen) Reinigungskräfte

5 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Gesetze / Verordnungen GUV (I 850-0/ SR 2005 / I 8553, TRGS 526 - Laboratorien) ArbSchG BetrSichV BetrVerfG ChemG GefStoffV BildscharbV

6 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Hinweis Eine für die jeweiligen spezifischen Arbeits- platzbedingungen in den verschiedenen Arbeitsgruppen notwendige Unterweisung kann in Teilen dieser Betriebsanweisung entnommen werden, sie muss allerdings auf spezielle Anforderungen zugeschnitten und ggf. erweitert werden.

7 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Grundsätzliches zur Haus –und Laborordnung Öffnungszeiten Zutrittsbefugnis Rauchverbot im gesamten Gebäude Sauberkeit im Labor- und Bürobereichen Werkstattnutzung Musik während der Arbeit

8 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Grundsätzliches zur Haus –und Laborordnung Rauchfrei – Ja, Bitte! Mit dem Rauchen aufzuhören lohnt sich! Bereits nach  20 Minuten normalisieren sich Blutdruck und Puls  einem Tag sinkt das Herzinfarktrisiko  zwei Tagen verbessern sich Geruchs- und Geschmackssinn  drei Monaten verbessert sich die Durchblutung  einem Jahr sinkt das Risiko einer Herzgefäßerkrankung um 50 %  fünf Jahren sind Schlaganfall- und Lungenkrebsrisiko erheblich gesunken

9 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Regeln für die Nutzung von Einrichtungen im Institut und in den Praktika Sorgfalt und sachgemäßer Umgang Keine „Alleinarbeit“ Sicherer und sachgerechter experimenteller Aufbau Sauberkeit im Labor- und in Bürobereichen Langzeitversuche Freier Zugang zu technischen und Sicherheitseinrichtungen

10 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Umgang mit Schutz- und Sicherheitseinrichtungen des Instituts Brandschutz: Türkeile sind verboten! (Feuerwehrvorschrift) Kein Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen Fluchtwege müssen freigehalten werden Fahrräder gehören nicht auf Flure Brandlasten  Verrauchungsgefahr bei Brand Laborabzüge: Frontschieber geschlossen halten Not- und Augenduschen: Funktionsprüfung 1 x monatlich (ND: 30 L/min, AD: 6 L/min)

11 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Bildschirmarbeitsplatzverordnung Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz ist eine eindeutig gesundheitsfördernde Maßnahme Zur Ergonomie gehört die optimale Abstimmung von Monitor und Tastatur, Beleuchtungsart und –niveau, Arbeitstisch, Bürostuhl Weiterhin sind auch die Anordnung der Arbeits- mittel und das Arbeitsumfeld von Bedeutung Ausführliche Informationen liefert die Sicherheitsinformation 04/2000 auf den Intranetseiten der Abt 4.2

12 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Übersicht: Die Vorzüge der Flachbildschirme auf einen Blick flimmerfrei platzsparend geringes Gewicht stromsparend weitgehend strahlungsfrei geringe Wärmeentwicklung scharfes und kontrastreiches Bild keine Verzerrungen an den Bildschirmkanten nur geringe Reflexionen BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze www.bgbau-medien.de/pdf2/zh_z418.pdf

13 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Übersicht Tastatur Die Tastatur muss vom Bildschirm getrennt, neigbar und variabel anzuordnen sein. Vor der Tastatur hat Platz für das Auflegen der Hände zu sein. Sie muss eine reflexionsarme Oberfläche haben. Die Beschriftung soll sich deutlich vom Hintergrund abheben und in normaler Arbeitshaltung lesbar sein. Form und Anschlag der Tasten haben eine ergonomische Bedienung zu ermöglichen. Man sollte unbedingt nach dem Zehn-Finger-System schreiben, um Hände und Unterarme zu schützen.

14 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Der richtige Stuhl, der das leistet, hat: eine permanent neigbare Rückenlehne, die mindestens bis unter die Schulterblätter reicht; eine Rückenlehne, deren Bewegungswiderstand sich individuell auf das jeweilige Körpergewicht einstellen lässt; eine Rückenlehne mit integrierter Stütze für den Lendenwirbel- bereich, um die Wirbelsäule in ihrer natürlichen Form zu unterstützen (Lendenbausch); eine anatomisch geformte neigbare Sitzfläche, die auf jeden Haltungswechsel reagiert, also z.B. beim Zurücklehnen leicht nach oben kippt; eine Synchronmechanik, die in jeder Sitzposition Rückenlehne und Sitzfläche in einem idealen Winkel hält; eine Sitzfederung, die beim Hinsetzen die Wirbelsäule abfedert.

15 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Die fünf Regeln des ergonomischen Sitzens Erste Regel: Arme und Beine sollten im rechten Winkel sein können! Sitzhöhe richtig einstellen! Zweite Regel: Nutzen Sie den Arbeitsstuhl vollständig aus! Dritte Regel: Sitzen Sie aufrecht! Nutzen Sie die Rückenlehne! Vierte Regel: Sitzen Sie dynamisch! Bewegen Sie sich! Fünfte Regel: Nutzen Sie Armlehnen, Fußstützen und Handballenauflagen!

16 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Übersicht Alternative Sitzmöbel Arbeitswissenschaftler raten zu dynamischem Sitzen, denn das stärkt den Rücken und beugt Beschwerden vor. Sitzbälle, Kniesitzstühle, Pendelstühle usw. sorgen stets beim Sitzen für Bewegung und zwingen zu einer aufrechten Sitzhaltung. Doch diese Sitzalternativen bergen auch Gefahren und können zu Fehlbeanspruchungen führen. Es empfiehlt sich, unterschiedliche Sitzgelegenheiten als Ergänzung zum normalen Bürostuhl zu nutzen. Sitzbälle eignen sich für gymnastische Übungen zwischendurch.

17 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Übersicht Alternative Sitzmöbel Pendelhocker Sitzball Kniehocker

18 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Beleuchtung  Arbeitsraumbeleuchtung über Rasterspiegel- leuchten  Nennbeleuchtungsstärke in Tischhöhe mind. 500 Lux Arbeitstisch  Tischhöhe wenn nicht höhenverstellbar: 720mm  Beinraumfreiheit: 650mm(H)x580mm(B)x700mm(T)  Tischplatte: matt, nicht reflektierend, mind.: 800mm(T)x1600mm(L)

19 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Dienstschlüssel/ Schließanlage Dienstschlüssel/Transponder sind nicht übertragbar Sind unabhängig vom Privatschlüssel zu führen Schlüsselkette wird empfohlen, für den Generalschlüssel ist sie verpflichtend Der Abschluss einer Schlüsselhaftpflichtversiche- rung wird empfohlen

20 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Brandmeldeanlage/ Brandwarnung I Arbeiten, die mit Staub-, Hitze- oder Rauchentwicklung verbunden sind, müssen beim Sicherheitsbeauftragten angemeldet werden Fehlalarmauslösungen kosten ca. € 900.- Bei Brandalarmauslösung ist ein lauter Dauerton zu hören (Feueralarm immer ernst nehmen) Informationen zum Verhalten im Brandfalle hängen in den Treppenhäusern aus Mit Feuerlöschern sollte man sich auskennen! (Brandschutzübung?)

21 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Brandmeldeanlage/ Brandwarnung II Im Brandfall Gebäude umgehend über die Treppenhäuser verlassen, Aufzug nicht benutzen! Falls möglich vor Verlassen der Räumlichkeiten in Betrieb befindliche Medien abschalten Treffpunkt (Sammelplatz) aller Mitarbeiter ist der Institutsparkplatz vor dem Gebäude Den Anweisungen der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten

22 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Lüftungsanlagen Störungen an den Lüftungsanlagen des Hauses sind unverzüglich der Störungsannahme der Universitäts- betriebstechnik zu melden (Abt. 4.3 - Technisches Facility Management Tel. 7600, 9777, Notfallnummer (WE, Nachts) 1111) Eine Störung an der Lüftungsanlage ist ein echter Notfall und bedarf keines Dienstleistungsantrags Bei Ausfall der lüftungstechnischen Einrichtungen sind sofort alle Arbeiten mit Gefahrstoffen und geruchs- belästigenden Stoffen einzustellen

23 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung DER EINSATZ PERSÖNLICHER SCHUTZAUSRÜSTUNG WIRD AUCH WEITERHIN NICHT KONSEQUENT UMGESETZT, SO MEINE BEOBACHTUNG IM VERGANGENEN JAHR

24 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung Beispiel Multifunktionslabor Tragen Sie bei Betreten des Labors regelmäßig eine Schutzbrille? Ist Ihre Arbeitskleidung im Labor der Laborkittel, tragen Sie geschlossenes Schuhwerk auch im Sommer? Benutzen Sie Handschuhe, die im Umgang mit den von Ihnen verwendeten Chemikalien den größtmöglichen Schutz gewährleisten? Was unternehmen Sie in Sachen Handpflege vor und nach den Arbeiten? Wann haben Sie sich zuletzt einen Handschutzplan angesehen?

25 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung I Augenschutz / Arbeiten mit Lasern Im Labor ist bei laufendem Betrieb ständig eine Schutzbrille zu tragen. Für Arbeiten mit Lasern gelten besondere Vorschriften. Hierüber informiert der Laserschutzbeauftragte der Abteilung/Universität Weitere Informationen: GUV-V B2 / BGV B 2 „Laserstrahlung“ BGI 832 „Betrieb von Lasereinrichtungen“ Bei Augenverletzungen: Unbedingt Facharzt aufsuchen Interdisziplinäres Notfallzentrum: 0228 / 287 - 12000 Zentrale Chirurgisches Zentrum: 0228 / 287 - 15109

26 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung II Körperschutz / Hautschutz Im laufenden Betrieb müssen langärmlige Baumwollschutzkittel getragen werden (diese werden meist nicht von der Universität finanziert!) Es muss rutschfestes, geschlossenes Schuhwerk getragen werden Bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen oder sonst schädigend wirkenden Chemikalien sind unbedingt geeignete Handschuhe zu tragen Welche Handschuhe geeignet sind, verrät die Gebrauchsanweisung für Schutzhandschuhe, die von der Sicherheitsabteilung jeder Handschuh- lieferung beigelegt wird (+ GUV-R 195 / BGR 195) Einmal-Latex-Handschuhe sind für den Umgang mit Chemikalien nur sehr bedingt geeignet (hängt von den Handschuhen und dem Umgang ab) Falls ein Kontaminationsrisiko besteht  Ersatzkleidung bereithalten

27 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung III Körperschutz / Hautschutz Nitril-Schutzhandschuhe Butyl-Schutzhandschuhe Einweghandschuhe Laborkittel Schutzbrille Sicherheitsschuhe Baumwoll- Unterhandschuh

28 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung III Schutzartikel Werden über einen Institutsbeauftragten bei der Sicherheitsabteilung beschafft (z. Zt. Dr. K. Schmitz, R. 0.002, Tel. 2641)

29 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung IV Atemschutz Arbeiten mit Lösungsmitteln oder sonstigen Chemikalien/Zubereitungen bei denen schädliche Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten können, müssen in Abzügen durchgeführt werden

30 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Schutzvorschriften bei experimentellen Arbeiten Grundsätze Experimentelle Arbeiten müssen mit Sorgfalt geplant und umsichtig durchgeführt werden Vor der Aufnahme von experimentellen Arbeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeits- bedingungen angefertigt werden Es muss eine Betriebsweisung erstellt werden Experimentelle Arbeitsplätze mit höheren Sicherheits- anforderungen sollten vor Beginn der Arbeiten von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit begutachtet werden (Abt. 4.2)

31 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Schutzvorschriften bei experimentellen Arbeiten Grundsätze Lagerung von brennbaren Lösungsmitteln und sonstigen Gefahrstoffen Alle GefahrstoffeSäuren & Laugen

32 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Regulations of Protection Experimental works Basics ABER: Nicht giftige oder unbrennbare Chemikalien/Lösungsmittel gehören nicht in die Gefahrstoffschränke Diese Materialien können in unseren beiden Lagerräumen im Chemikalienlager des AVZ I gelagert werden oder in speziell dafür angeschafften Chemikalienschränken

33 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Schutzvorschriften bei experimentellen Arbeiten Vakuumapparaturen Es dürfen nur zugelassene Glasgeräte verwendet werden (Hersteller- Informationen beachten) Größere Glas- und Vakuumapparaturen sollen, soweit technisch sinnvoll, mit einem Splitterschutz versehen werden Schutzbrille tragen! Pumpenabgase sollten über Digestorien abgeleitet werden Vakuumapparaturen regelmäßig auf Betriebstauglichkeit prüfen.

34 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Schutzvorschriften bei experimentellen Arbeiten Druckbehälter/Druckbehälterapparaturen Lagerung von Druckgasflaschen im Labor  ist nur in zugelassenen Gasflaschenschränken gestattet Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert werden und dürfen nicht frei stehen Transport von Druckgasflaschen  nur mit dafür vorgesehenen Wagen unter den nötigen Sicherungen (Kettensicherung, aufgeschraubte Schutzkappe) Gasentnahme aus Druckgasflaschen  nur über Schläuche und Armaturen die für die jeweilige Gasart zulässig sind Druckgasflaschen vor Wärme schützen Giftige Gase  es sollte nur mit kleinen Gebinden (z.B. Lecture Bottles) umgegangen werden. Alle Arbeiten mit solchen Gasen sind im Abzug durchzuführen. Es ist eine einsatzbereite Atemschutzmaske bereitzuhalten Arbeiten mit Autoklaven  nur nach entsprechender Einweisung und unter genauer Einhaltung der Bedienungsanleitung (Prüffristen beachten!)

35 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Schutzvorschriften bei experimentellen Arbeiten Druckbehälter/Druckbehälterapparaturen

36 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung I Für jeden neuen experimentellen Arbeitsplatz ist vor der Aufnahme der Arbeiten eine schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen Basierend darauf ist eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung zu erstellen

37 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung II

38 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung III Für alle in Betrieb befindlichen Apparaturen ist ebenfalls eine schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorzu- nehmen Betriebsanweisungen müssen jederzeit zugänglich sein Werden bestehende Apparaturen sicherheitsrelevant verändert, so sind Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung entsprechend zu modifizieren TIPP: Checkliste „Laborsicherheit“ (Internetseiten der Abt.4.2)

39 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Chemikalien Umgang – Beschaffung – Entsorgung Grundsätze I Jeder, der mit Chemikalien arbeitet, muss deren Eigenschaften und die von ihnen ausgehenden Gefährdungen kennen Für die Gefahrstoffe ist ein Gefahrstoffver- zeichnis zu führen. Dieses muss 1 x jährlich aktualisiert werden. Es ist von jeder Abteilung zu führen

40 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Chemikalien Umgang – Beschaffung – Entsorgung Grundsätze II An Laborarbeitsplätzen dürfen nur die für den Versuch notwendigen Chemikalienmengen gelagert werden Größere Gebinde müssen in Sicherheitsschränken bzw. im Chemi- kalienlager am AVZ I gelagert werden. Giftige Substanzen müssen unter Verschluss gehalten werden Behältnisse für Chemikalien müssen entsprechend den Richtlinien der GefStoffV beschriftet werden (Neue Klassifizierung wird kommen) (Chemische Bezeichnung des Stoffes, Arbeitskreis, Gefahrstoffsymbol mit Text und die R- und S-Sätze als Nummern müssen auf dem Gebinde stehen)

41 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Chemikalien Umgang – Beschaffung – Entsorgung Grundsätze III Beim Arbeiten mit Gefahrstoffen ist auf die persön- liche Schutzausrüstung zu achten Der Transport von Chemikalien darf nur in zugelas- senen Gebinden erfolgen (Eimer, Tragekästen) Arbeiten mit Gefahrstoffen müssen grundsätzlich in dafür geeigneten Digestorien durchgeführt werden

42 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Chemikalien Umgang – Beschaffung – Entsorgung Grundsätze IV Beim Arbeiten mit Chemikalien sind die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen bereitzuhalten und zu beachten Der Umgang und die Entsorgung von KMR-Stoffen, Chrom- schwefelsäure, Flusssäure und Ethidiumbromid unterliegen besonderen Anforderungen (Infos bei der Abt. 4.2 Arbeits- und Umweltschutz)

43 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Chemikalien Umgang – Beschaffung – Entsorgung Grundsätze V Die Beschaffung von Chemikalien sollte grundsätzlich über die Beschaffung des Instituts erfolgen (gilt auch für Bestellungen über die Zentrale Chemikalienversorgung) Die Entsorgung von Chemikalien aller Art hat entsprechend den Vorschriften der Entsorgungsrichtlinie der Universität Bonn zu erfolgen. Über die Entsorgungsrichtlinie muss sich jeder informieren, der Umgang mit Chemikalien hat Entsorgung ist keine zentrale Institutsangelegenheit Jeder Abfallerzeuger ist für die Entsorgung seines Abfalls selbst verantwortlich (Unterstützung durch die Abt. 4.2 und den Sicherheitsbeauftragten ist möglich)

44 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Chemikalien Umgang mit krebserzeugenden und erbgutschädigenden Substanzen Große Vorsicht ist geboten! (z.B. bei Crotonaldehyd) Arbeiten nur im Abzug und mit kleinen Mengen Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter Ermittlungspflicht nach § 16 Abs. 1-3a GefStoffV (Ersatzstoffsuche (Spaltenmodell), Risikoab- schätzung) Kennzeichnungspflicht des Arbeitsplatzes (schwarz- gelbes Klebeband  zu erhalten von der Abt. 4.2)

45 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Chemikalien Umgang mit verflüssigten (tiefkalten) Gasen Dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältern transportiert werden (Stahlisoliertanks, Trage- kannen) Transport von verflüssigten Gasen in Personenaufzügen ist verboten Betriebsanweisung erstellen

46 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Chemikalien Umgang mit brennbaren Stoffen und Flüssigkeiten Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten am Arbeitsplatz ist nicht zulässig Aufbewahrung beschränkt sich auf Tagesbedarf (max. 1L) Lagerort sind zugelassene Sicherheitsschränke Leicht brennbare Flüssigkeiten sind in Gefäßen aus Edelstahl zu lagern Lagerung in Kühlschränken  nur wenn diese frei von Zündquellen sind (entsprechende Kennzeichnung!) Vor den Arbeiten  Prüfen, ob Feuerlöscheinrichtungen in erreichbarer Nähe sind (CO 2 -Löscher, Löschdecke, Löschsand) Bei Arbeiten  auf feuerbeständige Unterlage achten

47 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Gentechnikbereiche Hinweise zu Arbeiten Das Arbeiten in diesen Bereichen erfordert besondere Zulassungen, Genehmigungen und Unterweisungen Der Projektleiter des Gentechnik-Bereiches informiert und trägt die Verantwortung

48 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Gefahrensituationen Verhalten & Erste Hilfe I Ruhe bewahren & überstürztes Handeln vermeiden Bei Hilfeleistung auf eigene Sicherheit achten Personenschutz geht vor Sachschutz Unbedingt Ersthelfer benachrichtigen (Namen der aktuellen Ersthelfer sollten in allen Arbeitskreisen ausgehängt werden) Gefährdete Personen sind zu warnen und zum Verlassen des Raumes aufzufordern Verletzte bergen (wenn möglich) und Erstversorgung vornehmen Verletzte Personen bis zum Eintreffen des Arztes nicht allein lassen Entstehungsbrände mit Feuerlöscher oder mit Sand löschen Größere Brände  Gebäude sofort verlassen, falls BMA versagt, umgehend die Feuerwehr informieren

49 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Gefahrensituationen Verhalten & Erste Hilfe II Kleiderbrände  Notdusche benutzen bzw. Löschdecke verwenden Augenverätzungen  Augendusche benutzen (für 10 – 15 Minuten, bei geöffneten Lidspalt  Hilfestellung durch zweite Person)  in jedem Falle einen Augenarzt aufsuchen Notruf (0112), Informationen bereit halten (Unfallart, Gebäude, Etage, Raum, Anzahl Verletzte), Rückfragen abwarten (5 W-Regel: Wo geschah, Was geschah, Wie viele Verletzte, welche Arten von Verletzungen, Warten auf Rückfragen) Fachvorgesetzten, Geschäftsführenden Direktor (Tel. 3525) und Sicherheitsbeauftragten (Tel. 2641) informieren  deren Telefonnummern sollten bekannt sein

50 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Sollte bei jedem Telefon ausgefüllt zu finden sein!

51 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN WICHTIGES ZUM SCHLUSS Jede Verletzung muss im Verbandbuch dokumentiert werden  für Nachweis bei der Unfallkasse NRW Falls erforderlich: Unfallanzeige aufnehmen (Versand an die Personalabteilung der Universität, Formulare im Intranet) Arbeiten im chemischen / physikalischen Labor und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gehören zwingend zusammen Jeder Mitarbeiter ist für die Sicherheit, den Gesundheits- und Arbeitsschutz mit verantwortlich Brandlasten gehören nicht auf Flure, Holzkeile nicht unter Türen Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten!!

52 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN „ Der besorgte Blick“ 2010 (I) Das Verantwortungsgefühl für die Hausgemein- schaft in punkto Sicherheit ist zu wenig ausgeprägt! Beispiele:  Multifunktionslabor: Es sollte für mehr Ordnung in den Laborabzügen und auf den Arbeitsflächen gesorgt werden.  Die Fenster stehen im Sommer bis in die Nacht hinein offen ES INTERESSIERT NIEMANDEN!!

53 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN „Der besorgte Blick“ 2010 (II)  Der Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung ist unzureichend!  Trotz Lüftungsausfall wird weitergearbeitet  Es werden nahezu keine Gefährdungsbeurteilungen für experimentelle Arbeitsplätze durchgeführt

54 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Ersthelfer Kurse im Angebot des Betriebsärztlichen Dienstes Einzelheiten über: www.betriebsarzt.uni-bonn.de/Texte/erstehfk.html Nächste Kurse im Okt./Nov. 2010 Anmeldung ab August 2010 möglich Berücksichtigung nach Eingang der Anmeldungen

55 PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE UNIBONN Schlussbemerkung Unterweisungen über spezielle Arbeitsmethoden, Arbeitsmittel und die sich daraus ergebenden Risiken und Gefahren müssen gezielt innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen am besten am Arbeitsplatz durch den jeweiligen Fachvorgesetzten erfolgen Vor Aufnahme jeglicher Arbeiten hat eine arbeitsplatzspezifische Gefährdungsbeurteilung durch den Fachvorgesetzten zu erfolgen Es sind Betriebsanweisung durch den Fachvorgesetzten zu erstellen Bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsmethoden und/oder Arbeitsmittel müssen die Gefährdungsbeurteilungen/ Betriebs- anweisungen entsprechend aktualisiert werden Die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz im Institut liegt beim Geschäftsführenden Direktor


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