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L:\MWST\MWSTG NEU\2001 MWSTG PERSONALVERLEIH-TREUHANDVERTRAG

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Präsentation zum Thema: "L:\MWST\MWSTG NEU\2001 MWSTG PERSONALVERLEIH-TREUHANDVERTRAG"—  Präsentation transkript:

1 L:\MWST\MWSTG NEU\2001 MWSTG PERSONALVERLEIH-TREUHANDVERTRAG 7.11.2001
Verwaltungsdirektion Abteilung Rechnungswesen und Einkauf Problematik des Personalverleihs gemäss Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) per L:\MWST\MWSTG NEU\2001 MWSTG PERSONALVERLEIH-TREUHANDVERTRAG

2 Rechtsgrundlagen Personalverleih Mehrwertsteuergesetz (MWSTG)
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih Rechtsgrundlagen Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) (Art g und Art ) Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz Wegleitung 2001 (Randziffer (RZ) 128 / ) Branchenbroschüren (BB)

3 Pauschalsteuersätze (BB 19 Art. 2.11.3.2)
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih Pauschalsteuersätze (BB 19 Art ) Die Universität rechnet mit Pauschalsteuersätzen ab und kann somit keine Vorsteuern geltend machen. Steuersätze für die Fakturierung (MWSTG Art. 36) Normalsatz 7.6 % Reduzierter Satz 2.4 % (Drucksachen, Medikamente, Vieh etc.) Sondersatz 3.6 % (Beherbergung)

4 Beispiele ‚steuerbarer Personalverleih‘
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih Als steuerbare Dienstleistung gilt grundsätzlich jedes entgeltliche Verleihen von Arbeitskräften, ungeachtet der Tätigkeiten, die sie ausführen. (Wegleitung 2001 RZ 128) Beispiele ‚steuerbarer Personalverleih‘ (Wegleitung 2001 RZ 609) Einsatz für administrative Zwecke - Finanzchef, Buchhalter, - Sekretärin, Sekretariatsführung - Beratung - Handwerker für Bauleistungen - Hauswirtschaftliche Leistungen - Gewerbsmässiger Personalverleih - etc.

5 Nicht gewinnstrebige Institutionen
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih Ausnahme: Zwei zwingende Voraussetzungen, damit der Personalverleih nicht steuerbar ist. Nicht gewinnstrebige Institutionen Personaleinsatz für bestimmte Zwecke Wegleitung 2001 RZ 607 Wegleitung 2001 RZ 608ff

6 Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih Nicht gewinnstrebige Institutionen wie: (Wegleitung 2001 RZ 607) - Öffentliche Spitäler - Altersheime - Spitex-Organisationen - Privat-Spitäler (im Sinne der Gleichbehandlung zu den öffentlichen Spitälern) - Öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Universitäten etc.

7 Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih Personal darf ausschliesslich für bestimmte Zwecke eingesetzt werden (Wegleitung 2001 RZ 608ff): 1. Heilbehandlung in Spitälern im Bereich der Humanmedizin 2. Andere Heilbehandlungen z.B. Grund- und Krankenpflege, jedoch ohne hauswirtschaftliche Leistungen 3. betreuerische und pflegerische Leistungen im Rahmen der Sozialfürsorge 4. Betreuung von Kindern 5. Erziehung von Kindern und Jugendlichen 6. Erteilen von Unterricht, Kursen, Seminaren 7. Kirchliche Zwecke 8. Karitative oder gemeinnützige Zwecke

8 Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih Die Darstellung des Vertrages unterliegt bestimmten MWSTG-Anforderungen: (Wegleitung 2001 RZ 610): Ein von der MWST ausgenommenes Zurverfügungstellen von Personal wird nur dann angenommen, wenn zu diesem Zweck ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem Einsatzbetrieb (Leiher) abgeschlossen wurde, der mindestens die folgenden Angaben enthält: 1. Name und Adresse des Verleihers 2. Berufliche Qualifikation des Arbeitnehmers und Art der Arbeit 3. Arbeitsort und Beginn des Einsatzes 4. Dauer des Einsatzes oder Kündigungsfristen 5. Kosten des Verleihs, einschliesslich aller Sozialleistungen, Zulagen, Spesen etc.

9 Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih Ausnahme: nicht steuerbarer Personalverleih Die Darstellung der Rechnung unterliegt bestimmten MWSTG-Anforderungen: (Wegleitung 2001 RZ 612) Wird ein von der MWST ausgenommenes Zurverfügungstellen von Personal geltend gemacht, muss die Rechnung den Namen die Berufsbezeichnung (Qualifikation) der zur Verfügung gestellten Arbeitskraft sowie 3. einen Hinweis auf den schriftlichen Vertrag gemäss RZ 610 enthalten.

10 MWST-relevante Geschäftsvorgänge
Abteilung Rechnungswesen + Einkauf Personalverleih H e u t i g e R e c h t s l a g e MWST-relevante Geschäftsvorgänge

11 Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Personalverleih Lösungsvorschlag

12 Abteilung Rechnungswesen + Einkauf
Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung, HA-MWST Mit Informationen zu Gesetz, Verordnung, Telefonnummern, Download verschiedener Formulare, Bestellformulare für Broschüren und Merkblätter; Abteilung Rechnungswesen und Einkauf, Mehrwertsteuer Mit Informationen zu Publikationen, Links, Mustervorlagen, Entscheiden der HA-MWST etc.


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