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Gasverteilung, Gasdruckregelung, Gasbeschaffenheit

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Präsentation zum Thema: "Gasverteilung, Gasdruckregelung, Gasbeschaffenheit"—  Präsentation transkript:

1 Gasverteilung, Gasdruckregelung, Gasbeschaffenheit
Aktuelles aus dem Regelwerk Gas und Wasser (s. auch DVGW-Newsletter Stand: 01/2008 bis 04/2008) Gasverteilung, Gasdruckregelung, Gasbeschaffenheit

2 Inhaltsverzeichnis [1]
 G 469 Entwurf "Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung“  G 485-B1 "1. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG) "  G 496 "Rohrleitungen in Verdichter- und Expansionsanlagen“  G 497 "Verdichteranlagen"  GW 118 "Erteilung von Auskünften in Versorgungsunternehmen (Leitungsauskünfte)"  GW 122 "Netzinformationssysteme - GIS-Systeme als wesentlicher Bestandteil der technischen IT-Systeme zur Netzinformation" DIN EN 88-1 "Druckregler und zugehörige Sicherheitseinrichtungen für Gasgeräte - Teil 1: Druckregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 500 mbar" DIN EN 88-2 "Druckregler und zugehörige Sicherheitseinrichtungen für Gasgeräte - Teil 2: Druckregler für Eingangsdrücke über 500 mbar bis einschließlich 5 bar"

3 Inhaltsverzeichnis [2]
DIN EN Berichtigung 1 "Gasversorgungssysteme - Gas- Druckregelanlagen für Transport und Verteilung - Funktionale Anforderungen" DIN EN ISO Entwurf "Erdgas - Erdgas zur Verwendung als verdichteter Kraftstoff für Fahrzeuge - Teil 1: Bestimmung zur Beschaffenheit (ISO :2006)" DIN "Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge - Erdgas - Anforderungen und Prüfverfahren  Gas-Information Nr. 7 "Technische Spezifikation für DSfG- Realisierungen“  Zurückziehungen: Gas-Information Nr. 7 "Technische Spezifikation für DSfG-Realisierungen " Ausgabe 05/00

4 G 469 Entwurf "Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung" [1]
Nachdem die erste Überarbeitung des DVGW-Arbeitsblattes G 469 in den Jahren 1981 bis 1987 erfolgt war, um Messungen mit dem Kolben-manometer einzuarbeiten, wurde die zweite Überarbeitung notwendig, um Anforderungen an elektronische Messgeräte festzulegen.  Der Gelbdruck der überarbeiteten G 469 liegt nun vor. Im Rahmen der Überarbeitung wurden hierbei viele kleine und große Änderungen vorgenommen, die nun in dem gewohnten, nach der Geschäftsordnung GW 100 festgelegten Prozess, der Fachwelt zur Kenntnis und Kom-mentierung (Einspruchsphase) übergeben wurden.  Neben vielen kleineren Änderungen, wie z.B. der inhaltlichen Anpassung an die DIN EN "Gasversorgungssysteme – Druck-prüfung, In- und Ausserbetriebnahme - Funktionale Anforderungen", der Streichung des Messverfahren B 1 und C 3.1, der Neuberechnung der A- und B-Werte für die Wasserdruckprüfverfahren durch Prof. Dipl.-Ing. Klaus Menny (+) sowie die Prüfung von PE-Leitungen mit einem MOP größer 0,5 MPa sind auch einige größere Änderungen eingeflossen, die im Folgenden näher beschrieben werden sollen: 

5 G 469 Entwurf "Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung" [2]
Festlegung der Anforderungen an elektronische und mechanische Messgeräte Elektrische, als auch die mechanische Messgeräte sollen zu vergleich-baren Messergebnissen führen. Es war erforderlich, die Anforderungen an die Messgeräte neu festzulegen. So dürfen zukünftig nur Druckmessgeräte verwendet werden, deren Messunsicherheiten maximal 1/3 des nach den einschlägigen Bestimm-ungen der Technischen Regeln des DVGW zulässigen Druckabfalls betragen. Des Weiteren wurden insbesondere für Druckmessgeräte des Messverfahrens C.3 sowie für Temperaturmessgeräte neben den Genauigkeitsanforderungen und den Messunsicherheiten auch Temperaturbereiche festgelegt, in denen diese eingehalten werden müssen.

6 G 469 Entwurf "Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung" [3]
Umbenennung des Messverfahren C 3, Einführung des Ablasstestes zulässige Druckänderung (1) Durch die Einführung einer neuen Bezeichnung für das Messverfahren C 3 war es möglich, das alte Messverfahren B 3.2 in das Messver-fahren C 3 zu integrieren. Somit ist das Messverfahren übersichtlicher.   Neben der Übersichtlichkeit waren es jedoch primär technische Gründe. Der gerätetechnische Aufbau der alten Messverfahren B 3.2 und C 3.2 waren bis auf den Differenzdruckmesser nahezu identisch, Deshalb konnte man beide sie zusammenzufassen.   Zukünftig ist bei allen Druckprüfungen nach dem Messverfahren C 3 ein Ablasstest erforderlich, der gleich zwei wichtige Erkenntnisse bringt. Zum Einen erhält man den Nachweis, dass das zu messende Prüfvolumen in Gänze in die Prüfung einbezogen ist, zum Anderen erhält man den Nachweis, dass das Druckmessgerät über die nach Regelwerk geforderte Genauigkeit von mindestens 1 hPa verfügt.

7 G 469 Entwurf "Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung" [4]
Umbenennung des Messverfahren C 3, Einführung des Ablasstestes, zulässige Druckänderung (2) Nach dem Anschluss des Druckmessgerätes und der Ermittlung des vorhandenen Prüfdruckes wird die zu prüfende Rohrleitung um ein Tausendstel des geometrischen Prüfvolumens über einen Gas-zähler oder eine Messkammer mit definiertem Volumen entlastet. Danach muss am Druckmessgerät ein Druckabfall von 1 hPa fest-gestellt werden. Wird nach diesem Ablasstest kein Druckabfall am Messgerät festge-stellt, ist das Druckmessgerät ungeeignet, da es keine Druckänderung von 1 hPa anzeigt und somit nicht über die geforderte Genauigkeit verfügt. Wird ein größerer Druckabfall als 1 hPa festgestellt (z.B. 5 hPa), dann ist nicht das ganze Prüfvolumen des Prüfabschnittes an das Druckmessgerät angeschlossen. Die Ursache kann z.B.  stehendes Wasser in der Leitung ( z.B. in einem Düker ) oder eine geschlossene Streckenarmatur sein. 

8 G 469 Entwurf "Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung" [5]
Umbenennung des Messverfahren C 3, Einführung des Ablasstestes, zulässige Druckänderung (3) Die wesentlichste Änderung in der neuen G 469 ist jedoch zweifellos die Möglichkeit des Wegfalls der Messung der Erdtemperatur beim Messverfahren C 3 sowie die neue Auswertung. Die Messung der Lufttemperatur findet nur noch an einem freiliegenden, vor Sonnen-einstrahlung geschützten Leitungsstück statt und kann auf alle weiteren freiliegenden Leitungsstücke übertragen werden.   Der Verzicht auf die Messung der Erdtemperatur scheint selbst dem Fachmann im ersten Augenblick die Beurteilung der Messergebnisse unmöglich zu machen. Bei genauerer Betrachtung erkennt man jedoch schnell, dass anstelle der Temperaturkompensation der Druckmesser-gebnisse ein statistisch ermittelter Faktor in die Berechnung des zulässigen Druckabfalls einbezogen wird, der die maximale Tem-peraturveränderung einer erdverlegten Leitung innerhalb von 24 Stunden widerspiegelt.  

9 G 469 Entwurf "Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung" [6]
Umbenennung des Messverfahren C 3, Einführung des Ablasstestes, zulässige Druckänderung (4) Wichtig ist auch die Ablösung der stündlich zulässigen Druckänderung 400 / D (in hPa). Die neue Formel zur Berechnung der zulässigen Druckänderung wird in Zukunft mit P1 /T1 x 0,4 [K] für 24 Stunden definiert. Für die Ermittlung des Wertes 0,4 [K] wurden hunderte von B 3.2-Prüfungen eines akkreditierten Unternehmens ausgewertet. Dabei stellte sich heraus, dass sich die Erdtemperatur in 1 m Tiefe in 24 Stunden nur um maximal 0,3 K ändert. Unter einer Zugabe von 0,1 K für Messunsicherheiten kommt man dann auf den Faktor 0,4 K.   Zur Präzisierung: Dieser Faktor wurde aus der statistischen Aus-wertung von über 300 Messungen über ein Jahr vom 1.1. bis zum ermittelt, bei denen niemals eine größere Erdtemperaturänder-ung als 0,3 K in 24 Stunden gemessen wurde. Somit kann dieser Faktor (mit Messunsicherheit 0,4 K) als "Grenzwert" angesehen werden. Es wird nur noch eine anteilige Druckänderung durch die Temperaturänderung für den freiliegenden Leitungsteil berechnet und der Verlauf der Prüfdruckkurve beurteilt.

10 G 469 Entwurf "Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung" [7]
Umbenennung des Messverfahren C 3, Einführung des Ablasstestes, zulässige Druckänderung (5) Die weiterführende Auswertung ist durch die o.g. Veränderung eben-falls so vereinfacht worden, dass sofort nach Abschluss der Prüfung an Ort und Stelle mit einfachsten Mitteln ermittelt werden kann, ob die Rohrleitung dicht oder undicht ist.   Bei diesen Untersuchungen ergab sich auch, dass sich der freiliegende Volumenanteil der zu prüfenden Rohrleitung ab einem Anteil von > 3 % bis 4 % negativ auf das Messergebnis des Prüfdruckes auswirkt. Also sollte dies bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung berücksichtigt werden.   Durch die Neudefinition des Messverfahrens C 3, des zulässigen Druckabfalls und der Auswertung sind die Anforderungen an eine dichte Leitung bei gleichzeitiger Vereinfachung des Messverfahrens gestiegen.

11 G 469 Entwurf "Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung" [8]
Umbenennung des Messverfahren C 3, Einführung des Ablasstestes, zulässige Druckänderung (6) Ein anfängliches Ziel des vom TK Gasverteilung mit der Überarbeitung beauftragten Arbeitskreises war auch, die Qualifikationsanforderungen für Firmen, die nur Druckprüfungen durchführen, zu definieren, um die Qualität zu sichern. Dieses Ziel wurde nicht umgesetzt. Es existiert mit der neuen G 469 jetzt aber eine präzise Vorschrift, wie und womit zu messen ist, deren Einhaltung der Auftraggeber bzw. der Betreiber kontrollieren kann. Bei Rohrleitungsbauunternehmen ist die Qualifikation für die Durchführung von Druckprüfungen in aller Regel gewährleistet, wenn sie über ein gültiges Zertifikat nach GW 301 verfügen. Einspruchsfrist: Zurück zum Inhaltsverzeichnis

12 G 485-B1 "1. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG) " Das 1. Beiblatt zur G 485 wurde von der  DVGW-Arbeitsgemeinschaft "DSfG-Pflege"  erarbeitet, um die neuen Attribute und Kompo-nenten  zu regeln, die durch die Weiterentwicklung  der DSfG-Gasmesstechnik entstanden  sind. Es ergänzt das DVGW Arbeitsblatt G 485/Ausgabe September  1997.  Die allgemeinen Anforderungen, die eine  Entwicklung von Schaltkreisen und Betriebsprogrammen (Hard- und Software) ermöglichen,  werden in der "Technischen  Spezifikation für DSfG-Realisierungen" geregelt.  In der Technischen Spezifikation haben sich nunmehr, durch die Weiterentwicklung der DSfG-Gasmesstechnik, Änderungen  ergeben, die Rückwirkungen auf die  G 485 haben. Diese Änderungen werden in  diesem 1. Beiblatt zur G 485 veröffentlicht.  Dadurch wird für die weiteren Entwicklungen  ein plausibles Zusam-menspiel von G 485  und Technischer Spezifikation erreicht.  Des Weiteren wurde hier die Gelegenheit  genutzt, redaktionelle Korrekturen vorzunehmen,  die zum besseren Verständnis  der G 485 beitragen sollen.  Zurück zum Inhaltsverzeichnis

13 G 496 "Rohrleitungen in Verdichter- und Expansionsanlagen“ [1]
Das Technische Komitee "Verdichteranlagen" des DVGW hat die für die Planung, Fertigung, Errichtung und Prüfung von Rohrleitungen in Ver-dichter- und Expansionsanlagen nach dem Stand der Technik anzuwendende technische Regel auf der Grundlage des früheren DVGWArbeitsblattes G 496 "Rohrleitungen in Gasanlagen" aktualisiert und auf der Basis der für Verdichter- und Expansions-anlagen relevanten europäischen Normen aus dem CEN/TC 234 "Gasversorgung" und den diese Normen ergänzenden, präzisierenden DVGW Arbeitsblätter erweitert. Dabei wurden die in den verschiedenen technischen Regeln des DVGW und in DIN- und DIN EN Normen festgeschriebenen Anforder-ungen - soweit sie für Rohrleitungen in Verdichter- und Expansions-anlagen anzuwenden sind - übernommen.

14 G 496 "Rohrleitungen in Verdichter- und Expansionsanlagen“ [2]
Unabhängig hiervon bleiben die in den einschlägigen DVGW-Arbeitsblättern enthaltenen anlagenspezifischen Festlegungen nach den DVGW Arbeitsblättern G 487 "Gasexpansionsanlagen - Planung, Errichtung, Betrieb" und G 497 "Verdichteranlagen" sowie die bei Anschlussleitungen außerhalb des Anlagenbereiches zu beachtenden Anforderungen nach den DVGW Arbeitsblättern G 462 "Gasleitungen aus Stahlrohren bis 16 bar Betriebsdruck; Errichtung" und G 463 "Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Betriebsdruck > 16 bar; Errichtung" bestehen. Diese Technische Regel gilt für die Planung, die Fertigung, die Er-richtung und die Instandhaltung von Rohrleitungen in Anlagen nach den DVGW Arbeitsblättern G 487 und G 497 entsprechend den in der DIN EN 12583 "Gasversorgungssysteme - Gas-Verdichterstationen, Funktionale Anforderungen", Abschnitt 1, aufgeführten Beispielen. Es können auch Anschlussleitungen mit einer Länge von maximal 100 m einschließlich der Einbindung in die Gastransportleitung zur Anlage gehören. 

15 G 496 "Rohrleitungen in Verdichter- und Expansionsanlagen“ [3]
Rohrleitungen im Sinne dieser Technischen Regel sind alle Rohrleitungen und Bauteilgruppen nach DIN  "Bauteile in Anlagen der Gasversorgung - Teil 1: Anforderungen an Bauteile in Gasversorgungsanlagen" zwischen bzw. an direkten Anschlüssen von Arbeitsmaschinen und Verdichtern, Apparaten, Behältern, Armaturen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen sowie Mess- und sonstigen Funktionsgeräten. Für Rohrleitungen innerhalb der Gasanlagen, in denen andere Medien als Gase nach dem DVGW Arbeitsblatt G 260 "Gasbeschaffenheit" durchgeleitet werden, gelten die dafür bestehenden Vorschriften und Technischen Regeln. Andernfalls gelten die Vorschriften dieses Arbeitsblattes sinngemäß.

16 G 496 "Rohrleitungen in Verdichter- und Expansionsanlagen“ [4]
Diese Technische Regel bestimmt die nach der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV), A§ 3 Absatz 1, zu beachten-den Anforderungen zur Abwendung von Gefahren, die für Beschäftigte oder Dritte von Rohrleitungen in Verdichter- und Expansionsanlagen ausgehen können. Ggf. zu beachtende wasserrechtliche Aspekte sind nicht geregelt.  Für Rohrleitungen in Verdichter- und Expansionsanlagen, die dem Bergrecht unterliegen, u. a. auch Verdichteranlagen an Untertage-Gasspeichern, ist diese Technische Regel sinngemäß anwendbar. Zurück zum Inhaltsverzeichnis

17 G 497 "Verdichteranlagen" [1]
Das DVGW-Arbeitsblatt G 497 "Verdichteranlagen" wurde vom Technischen Komitee "Verdichteranlagen" des DVGW überarbeitet. Es ist in Verbindung mit der DIN EN "Gasversorgungssysteme; Gas-Verdichterstationen; Funktionale Anforderungen" anzuwenden. Bei der Novellierung des DVGW-Arbeitsblattes fanden neben neuen gesetzlichen Regelungen auch aktuelle Normen und Technische Regeln Beachtung. Der Geltungsbereich des Energierechts, der nach allgemeinem Ver-ständnis zugunsten eines weiten Begriffs der Energieanlagen auch die dem sicheren Betrieb der Energieanlagen dienenden Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen sowie die Teile der Anlage, welche im funktion-alen Zusammenhang mit der Energieanlage stehen, umfasst, wurde berücksichtigt. Danach gehören zu den Energieanlagen auch die mit diesen in einem funktionalen und sicherheitstechnischen Zusammenhang stehenden Einrichtungen und Anlagenkomponenten der Verdichteranlage.

18 G 497 "Verdichteranlagen" [2]
Die Aufgaben des Sachverständigen wurden im Abschnitt 11 dezidiert niedergelegt. Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt G 497: wurden folgende Änderungen vorgenommen: Die normativen Verweisungen wurden aktualisiert. Die Anforderungen an die dem sicheren Betrieb der Energieanlagen dienenden Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen wurden definiert. Diese Technische Regel gilt wie bisher in Deutschland zusätzlich zu der Norm DIN EN für Verdichterstationen mit einer installierten Kupplungsleistung von mehr als 1 MW, die für die Verdichtung von Gasen der 1. und 2. Gasfamilie nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 "Gasbeschaffenheit" der öffentlichen Gasversorgung mit einem zulässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar bestimmt und so auto-matisiert sind, dass sie ohne ständige Überwachung durch vor Ort befindliches Personal betrieben werden können.

19 G 497 "Verdichteranlagen" [3]
Für Verdichterstationen, die dem Bergrecht unterliegen, u. a. auch Verdichteranlagen an Untertage-Gasspeichern, ist diese Technische Regel sinngemäß anwendbar. Diese Technische Regel bestimmt die nach der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV), § 3 Absatz 1, zu beachten sind Anforderungen zur Abwendung von Gefahren, die für Beschäftigte oder Dritte von den Bauteilen der Verdichterstation ausgehen können. Zurück zum Inhaltsverzeichnis

20 GW 118 "Erteilung von Auskünften in Versorgungsunternehmen (Leitungsauskünfte)„ [1]
Versorgungsunternehmen erteilen je nach Größe bis zu 70 Auskünfte pro Tag über Lage und Verlauf von Versorgungsleitungen. Pro Jahr kommen bis zu Anfragen zusammen, was mit einem entsprechenden Personalaufwand verbunden ist. Die Einführung von GIS-gestützten Informationssystemen, die früher analog geführte Planwerke digital bereitstellen, gibt den Unternehmen die Möglichkeit, Auskünfte elektronisch zu erteilen. Wie so oft ist jedoch der Einsatz von modernen Technologien einzubetten in gesetzliche Rahmenbedingungen und den Grundsätzen einer einwandfreien und sicheren Versorgung.

21 GW 118 "Erteilung von Auskünften in Versorgungsunternehmen (Leitungsauskünfte)„ [2]
Es muss gewährleistet sein, dass Auskünfte, die auf elektronischem Weg erteilt werden, den gleichen Grad an Sicherheit in Bezug auf die Übermittlung der erforderlichen Netzinformationen erreichen. Nur so kann die Netzdokumentation einen wesentlichen Beitrag zur Schadensprävention bei Baumaßnahmen in der Nähe von Versorg-ungsanlagen leisten. Das DVGW-Merkblatt GW 118 schafft hierzu den grundlegenden Handlungsrahmen, der dem Bestreben der Unternehmen, elektronische Auskünfte zu erteilen, als Leitlinie dient. Zurück zum Inhaltsverzeichnis

22 GW 122 "Netzinformationssysteme - GIS-Systeme als wesentlicher Bestandteil der technischen IT-Systeme zur Netzinformation“ [1] Netzinformationssysteme sind in der ITLandschaft der Versorgungs-wirtschaft zu einem festen Bestandteil geworden. Das hat unter-schiedliche Gründe. Zum einen war man bestrebt, die analoge Netzdokumentation, die für den Netzbetrieb und Auskünfte an Dritte die Lage der Versorgungs-leitungen und -anlagen in der Örtlichkeit abgebildet hat, durch digitale Verfahren zu ersetzen. Die technischen Möglichkeiten von Netzinformationssystemen haben u. a. dazu geführt, dass die altbekannte Plankammer Einzug in die Büros der Sachbearbeiter gehalten hat. Ein weiterer Aspekt, der die heutigen Entwicklungen im Wesentlichen prägt, ist die Notwendigkeit, Informationen über das Netz zu erhalten, die weit über die Bedürfnisse der alten analogen Welt hinausgeht.

23 GW 122 "Netzinformationssysteme - GIS-Systeme als wesentlicher Bestandteil der technischen IT-Systeme zur Netzinformation“ [2] So ist ein modernes Assetmanagement ohne detaillierte Kenntnis der Netzinfrastruktur undenkbar. Auch die Anforderungen der Bundesnetzagentur (BNA) an diesen Informationen belegt eindrucksvoll, dass hier ein deutlicher Wandel stattgefunden hat. Mit dem Hinweis GW 122 wird ein Überblick über die Einführung und den Betrieb von Netzinformationssystemen gegeben. GW 122 dient als Orientierung über die Einsatzbereiche dieser in den Versorgungsunter-nehmen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis

24 DIN EN 88-1 "Druckregler und zugehörige Sicherheitseinrichtungen für Gasgeräte - Teil 1: Druckregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 500 mbar" Ausgabe April 2008, Preisgruppe 13, Deutsche Fassung EN 88-1:2007 Zurück zum Inhaltsverzeichnis

25 DIN EN 88-2 " Druckregler und zugehörige Sicherheitseinrichtungen für Gasgeräte - Teil 2: Druckregler für Eingangsdrücke über 500 mbar bis einschließlich 5 bar" Ausgabe März 2008, Preisgruppe 17, Deutsche Fassung EN 88-2:2007 Zurück zum Inhaltsverzeichnis

26 DIN EN Berichtigung 1 "Gasversorgungssysteme - Gas-Druckregelanlagen für Transport und Verteilung - Funktionale Anforderungen" Berichtigung zu DIN EN 12186: Zurück zum Inhaltsverzeichnis

27 DIN EN ISO Entwurf "Erdgas - Erdgas zur Verwendung als verdichteter Kraftstoff für Fahrzeuge - Teil 1: Bestimmung zur Beschaffenheit (ISO :2006)" Einsprüche bis 4. April 2008 an den NAGas Zurück zum Inhaltsverzeichnis

28 DIN 51624 "Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge - Erdgas - Anforderungen und Prüfverfahren
Ausgabe Februar 2008, Preisgruppe 12 Zurück zum Inhaltsverzeichnis

29 Gas-Information Nr. 7 "Technische Spezifikation für DSfG-Realisierungen“ Ausgabe 04/07
Diese "Technische Spezifikation für DSfG-Realisierungen" ergänzt das DVGW-Arbeitsblatt G 485 "Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte (DSfG)" soweit, dass damit die Entwicklung von Schaltkreisen und Betriebsprogrammen (Hard- und Software) für DSfG-fähige Gasmess-geräte und Zusatzeinrichtungen möglich ist. Die technischen Weiterentwicklungen und die diesbezüglich weit reichenden Beschlüsse der Arbeitsgruppe "DSfG-Pflege" machten die 3. Überarbeitung der Technischen Spezifikation notwendig. Gleichzeitig erscheint das 1. Beiblatt zum DVGW-Arbeitsblatt G 485. Diese Ausgabe liegt nicht als Print vor. Sie können sich die Gas-Information deshalb kostenlos über folgenden Link downloaden.  Zurück zum Inhaltsverzeichnis

30 Zurückziehungen: Gas-Information Nr
Zurückziehungen: Gas-Information Nr. 7 "Technische Spezifikation für DSfG-Realisierungen " Ausgabe 05/00 Diese Ausgabe wird ersetzt durch die 3. Überarbeitung aus 04/07, siehe oben.  Zurück zum Inhaltsverzeichnis


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