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13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler1 Überprüfung von Großvorhaben durch den Kärntner Landesrechnungshof.

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1 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler1 Überprüfung von Großvorhaben durch den Kärntner Landesrechnungshof

2 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler2 Gesetzliche Grundlagen: Kärntner Landesrechnungshofgesetz 1996  § 10 Kostenüberprüfung von Großvorhaben  § 11 Überprüfung der Durchführung von Großvorhaben

3 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler3 Was ist ein Großvorhaben?  einheitlicher Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang  gesamtheitliche Planung  außergewöhnliche finanzielle Bedeutung

4 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler4 Welche Großvorhaben unterliegen der Prüfung?  die das Land Kärnten selbst durchführt  bei denen sich das Land zur Durchführung anderer Rechtsträger bedient  die von einer Unternehmung durchgeführt werden an denen das Land mit mindestens 50 % beteiligt ist, sofern 50 % der erforderlichen Mittel vom Land zur Verfügung gestellt werden  bei denen sich o.a. Unternehmung anderer Rechtsträger bedient

5 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler5 § 10 Kostenüberprüfung von Großvorhaben Was wird geprüft?  Soll-Kosten-Berechnungen  Folge-Kosten-Berechnungen

6 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler6 Anforderungen an die Soll- und Folge-Kosten-Berechnung: gemäß K-LRHG § 10:  detailliert  übersichtlich  nachvollziehbar  ziffernmäßig richtig

7 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler7 Beispiel A: Straßenbaulos  Grundeinlöse  Ersatzleistungen  Projektvorbereitung  Projektierung, ÖBA  Baukosten  Reserven  Folgekosten

8 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler8 Beispiel B: Krankenhaushochbau  Grundankauf  Aufschließung  Bauwerk-Rohbau  Bauwerk-Technik  Bauwerk-Ausbau  Einrichtung  Außenanlagen  Honorare  Nebenkosten  Reserven  Folgekosten

9 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler9 Anforderungen an ein Mengen- und Preisgerüst:  „Schärfegrad“ +/- 10% bei Neubau, +/- 15% bei Umbau  Planungsstand ausreichend detailliert  Musterleistungsbeschreibungen als Grundlage  Massenermittlung auf Basis der Plänen  Massenbilanzen geschlossen  Preise aus Erfahrungswerten oder Statistik  Stichtag der Soll-Kosten-Berechnung  deklarierte Reserven

10 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler10 Prüfergebnis  innerhalb von drei Monaten  Bericht an den Kontrollausschuss des Landtages an die Landesregierung und gegebenenfalls an die betroffene Unternehmung erst danach endgültige Beschlussfassung über das Vorhaben unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses des K-LRH

11 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler11 § 11 Überprüfung der Durchführung von Großvorhaben Was wird geprüft?  Vergleich Soll-Kosten-Berechnung - Ausschreibungsmassen  Rechtskonformität der Vergaben  Vergleich Soll-Kosten-Berechnung - Vergabesummen  Projektabwicklung  Übereinstimmung der Kostenaufzeichnungen  Ortsaugenschein  Prognosen

12 13.10.2004Dipl. Ing. Wolfgang Langthaler12 Überprüfung von Großvorhaben durch den Kärntner Landesrechnungshof


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