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Prof. Dr. Wolf Wagner Ethik und Recht

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Präsentation zum Thema: "Prof. Dr. Wolf Wagner Ethik und Recht"—  Präsentation transkript:

1 Prof. Dr. Wolf Wagner Ethik und Recht
13. Sitzung: Ethik, Moral und Gerechtigkeit in den grundlegenden Gesetzen für die Soziale Arbeit und den berufsethischen Standards

2 Fragen § 1 SGB I bezeichnet „soziale Gerechtigkeit“ als ein Ziel des Sozialgesetzbuches. Beschreiben sie welche Gerechtigkeitsvorstellung aus Ihrer Sicht dem zugrunde liegt. Was garantiert bei Rawls die Gerechtigkeit in einem Gesellschaftsvertrag? Welche Rolle spielt das Vernunftrecht und welche der Utilitarismus in der Alltagspraxis der sozialen Arbeit?

3 Klausurfrage Nennen Sie Argumente für und gegen eine Verpflichtung der Sozialen Arbeit zum politischen Engagement für ihre Klientel.

4 Gliederung Einordnung der Ethiken und der Gesetze
Ethik der Lebensgrundlagen bei Nussbaum Ethik der Gerechtigkeit bei Rawls Modifizierter Utilitarismus bei Singer Beispiele aus den Gesetzen und aus den Ethischen Prinzipien der Sozialen Arbeit

5 Gliederung Einordnung der Ethiken und der Gesetze
Ethik der Lebensgrundlagen bei Nussbaum Ethik der Gerechtigkeit bei Rawls Modifizierter Utilitarismus bei Singer Beispiele aus den Gesetzen und aus den Ethischen Prinzipien der Sozialen Arbeit

6 Einordnung der Ethiken und der Gesetze

7 Einordnung der Ethiken und der Gesetze
Kant oder Vernunftrecht Grundausstattung nach Aristoteles oder Nussbaum Mittelverteilung nach Rawls Utlilitaristische Interessenabwägung nach Singer

8 Gliederung Einordnung der Ethiken und der Gesetze
Ethik der Lebensgrundlagen bei Nussbaum Ethik der Gerechtigkeit bei Rawls Modifizierter Utilitarismus bei Singer Beispiele aus den Gesetzen und aus den Ethischen Prinzipien der Sozialen Arbeit

9 Grundausstattung nach Nussbaum
Quelle: Martha C. Nussbaum: Menschliche Fähigkeiten, weibliche Menschen“ in: diess. Gerechtigkeit oder Das gute Leben. Gender Studies. Frankfurt/M 1999 S. 176 – 226.

10 Grundausstattung des Menschen nach Nussbaum
„Man fange mit dem Menschen an – mit den Fähigkeiten und Bedürfnissen, die allen Menschen jenseits der Schranken von Geschlecht und Klasse, von Rasse und Nation gemeinsam sind.“ S. 177 „Gehen wir von einem bestimmten Begriff des Menschen aus, der eine gewisse moralische und politische Überzeugungskraft haben soll, müssen wir bei seiner praktischen Anwendung fragen, welche Lebewesen unserer Meinung nach unter diesen Begriff fallen.“ S. 186

11 Grundausstattung des Menschen nach Nussbaum
„Und hier setzt die Kritik an: Auch wenn der Begriff weit gefaßt ist und auf ein Höchstmaß an Gleichheit abzielt, können die Machtlosen nur allzu leicht ausgeschlossen werden. Aristoteles selbst, so das Argument, war der Ansicht, daß Frauen und Sklaven keine vollwertigen Menschen seien;“ S. 186

12 Grundausstattung des Menschen nach Nussbaum
„Kurz gesagt, was muß unserer Ansicht nach vorhanden sein, damit wir ein gegebenes Leben als ein menschliches anerkennen? Zur Beantwortung dieser Frage untersuchen wir ein breites Spektrum von menschlichen Selbstinterpretationen zu vielen Zeiten und an vielen Orten.“ S. 188 „Das Ergebnis dieser Untersuchung besteht also nicht in der Erstellung einer Liste wertneutraler Fakten, sondern in der Entwicklung einer normativen Konzeption.“ S. 189

13 Grundausstattung des Menschen nach Nussbaum: Die Liste
Sterblichkeit Der menschliche Körper Hunger und Durst Schutz Sexuelles Verlangen Mobilität Die Fähigkeit, Freude und Schmerz zu empfingen Kognitive Fähigkeiten Frühkindliche Entwicklung Praktische Vernunft Verbundenheit mit anderen Menschen Verbundenheit mit anderen Arten und der Natur Humor und Spiel Getrenntsein S

14 Grundausstattung des Menschen nach Nussbaum: Die zwei Schwellen zum „guten Leben“
„eine Schwelle der Fähigkeit zur Ausübung von Tätigkeiten, unterhalb deren ein Leben so verarmt wäre, dass es überhaupt nicht mehr als menschliches Leben gelten könnte; und eine etwas höher anzusetzende Schwelle, unterhalb deren die für den Menschen charakteristischen Tätigkeiten so reduziert ausgeübt werden, daß wir das entsprechende Leben zwar als ein menschliches, nicht aber als ein gutes menschliches Leben bezeichnen würden.“ (S. 197)

15 Nussbaum: die zweite Liste Die Fähigkeit, ….
ein menschliches Leben normaler Länge zu führen; eine gute Gesundheit zu haben und über körperliche Belange selbst bestimmen zu können; unnötige Schmerzen zu vermeiden und freudvolle Erlebnisse zu haben; seine Sinne und seine Phantasie zu gebrauchen, lesen und schreiben und seine Umwelt begreifen und gestalten zu können; mit anderen Menschen in Beziehung treten zu können; einer beruflichen Tätigkeit außer Hauses nachzugehen und am politischen Leben teilzunehmen; mit anderen und für andere zu leben; in Verbundenheit mit der Natur zu leben; zu lachen, zu spielen und sich zu erholen; sein eigenes Leben in eigenem Kontext ohne wesentlich Fremdbestimmung zu führen. (S.200f)

16 Gliederung Einordnung der Ethiken und der Gesetze
Ethik der Lebensgrundlagen bei Nussbaum Ethik der Gerechtigkeit bei Rawls Modifizierter Utilitarismus bei Singer Beispiele aus den Gesetzen und aus den Ethischen Prinzipien der Sozialen Arbeit

17 Rawls Quelle: John Rawls: Verteilungsgerechtigkeit.In: Philosophie der Gerechtigkeit. Texte von der Antike bis zur Gegenwart. Hrsg. Christoph Horn & Nico Scarano. Frankfurt/ M 2002 S

18 Rawls‘ Kritik am Utilitarismus
„Wenn wir daran glauben, daß jedem Gesellschaftsmitglied eine auf der Gerechtigkeit gegründete prinzipielle Unverletzlichkeit zukommt, die nicht einmal durch das Wohlergehen alles anderen außer Kraft gesetzt werden kann (… w.w.),so werden wir uns nach einer anderen Rechtfertigung der Gerechtigkeitsprinzipien umsehen müssen.“ (S. 356f)

19 Rawls‘ Alternative: Die Vertragstheorie
„Die natürlichste Alternative zum Nutzenprinzip ist sein traditioneller Rivale, die Theorie des Gesellschaftsvertrags.“ …“geht die Vertragstheorie davon aus, daß rationale Individuen, die zur Gesellschaft gehören, in einem gemeinsamen Akt wählen müssen, was unter ihnen als gerecht oder ungerecht zu gelten hat.“ (S. 357)

20 Erklärung der Methode Rawls spricht nicht von einer realen oder gar historischen Situation, in der ein Vertrag geschlossen wird. Es ist eine vorgestellte Situation, um aus ihr die für alle gerechten Abmachungen und Regelungen herzuleiten. Gerecht sind sie nur dann, wenn ihnen alle aus freiem Willen und aus voller, uneingeschränkter Rationalität zustimmen können.

21 Zurück zu Rawls „Diese Entscheidung kann man sich als eine vorstellen, die in einer passend definierten Ausgangssituation getroffen wird; eines der bedeutsamen Merkmale dieser Situation besteht darin, daß niemand seine Position in der Gesellschaft kennt, ja noch nicht einmal seine Stellung bei der Verteilung von natürlichen Talenten und Fähigkeiten. (…) Ein Schleier des Nichtwissens bewahrt jeden davor,“ sich allein aufgrund von Eigeninteressen, die durch eine bestimmte Position definiert wären, sich für oder gegen eine Ordnung zu entscheiden. (S.357)

22 Die beiden Gerechtigkeitsprinzipien
„Erstens: Jede Person, die mit einer Institution zu tun hat oder von ihr beeinflußt wird, hat ein gleiches Recht auf die größtmögliche Freiheit, die mit derselben Freiheit für alle vereinbar ist; und zweitens sind Ungleichheiten, so wie sie in der institutionellen Struktur festgelegt oder von ihr gefördert werden, willkürlich, wenn nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, daß sie sich zu jedermanns Vorteil auswirken, und wenn nicht vorausgesetzt werden kann, daß die Positionen und Ämter, mit welchen diese Ungleichheiten zusammenhängen oder durch welche sie sich ergeben, allen offenstehen.“ (S. 359)

23 Gliederung Einordnung der Ethiken und der Gesetze
Ethik der Lebensgrundlagen bei Nussbaum Ethik der Gerechtigkeit bei Rawls Modifizierter Utilitarismus bei Singer Beispiele aus den Gesetzen und aus den Ethischen Prinzipien der Sozialen Arbeit

24 Modifizierte Utilitarismus bei Peter Singer: Das Prinzip der gleichen Interessenabwägung
Quelle: Peter Singer. Praktische Ethik. Neuausgabe. Stuttgart (Reclam) 1994.

25 Modifizierte Utilitarismus bei Peter Singer
Anders als der klassische Utilitarismus, der das Interesse der größten Zahl gegen das Einzelinteresse aufwiegt, setzt Singer alle Interessen gleich: Das Prinzip der gleichen Interessenabwägung.

26 Modifizierte Utilitarismus bei Peter Singer: Das Prinzip der gleichen Interessenabwägung
„Das Wesentliche am Prinzip der gleichen Interessenabwägung besteht darin, daß wir in unseren moralischen Überlegungen den ähnlichen Interessen all derer, die von unseren Handlungen betroffen sind, gleiches Gewicht geben. Dies bedeutet: Wenn X und Y von einer möglichen Handlung betroffen wären und X dabei mehr verlieren als Y zu gewinnen hätte, ist es besser, die Handlung nicht auszuführen. (…w.w.) Worauf das Prinzip in Wirklichkeit hinausläuft, ist folgendes: Interesse ist Interesse, wessen Interesse es auch immer sein mag.“ (S. 39)

27 Ein Beispiel bei Singer
„Nach einem Erdbeben geben wir vielleicht der Schmerzlinderung einer Ärztin den Vorrang, damit sie andere Opfer behandeln kann. Aber die Schmerzen selbst, die die Ärztin hat, zählen nur einmal und ohne zusätzliches Gewicht.“ (S. 40) Entscheidend für den Vorrang waren die zusätzlichen, aber jeder für sich gleichgewichtigen Interessen der anderen an der Behandlung.

28 Das Prinzip der Waage „Das Prinzip der gleichen Interessenabwägung funktioniert wie eine Waagschale: Interessen werden unparteiisch abgewogen. Echte Waagen begünstigen die Seite, auf der das Interesse stärker ist oder verschiedene Interessen sich zu einem Übergewicht über eine kleinere Anzahl ähnlich Interessen verbinden; aber sie nehmen keine Rücksicht darauf, wessen Interesse sie wägen.“ (S. 40)

29 Gliederung Einordnung der Ethiken und der Gesetze
Ethik der Lebensgrundlagen bei Nussbaum Ethik der Gerechtigkeit bei Rawls Modifizierter Utilitarismus bei Singer Beispiele aus den Gesetzen und aus den Ethischen Prinzipien der Sozialen Arbeit

30 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe ein Beispiel für gleiche Interessenabwägung
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (1) Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn 1. er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen, 2. die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten, 3. Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege nicht ausreichen. (2) Fällt ein allein erziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.

31 Ein Beispiel für die untere Grenze bei Nussbaum
§ 20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

32 Ein Beispiel für die Interessensabwägung
§ 32 StGB Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

33 SGB I Allgemeiner Teil Ein Beispiel für eine Mischung aller ethischen Begründungen für Recht
§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs (1) 1Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. 2Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. (2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

34 SGB XII Sozialhilfe Ein Beispiel für die höhere Schwelle bei Nussbaum
§ 1 Aufgabe der Sozialhilfe 1Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. 2Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. 3Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

35 SGB XII Sozialhilfe Ein Beispiel für die höhere Schwelle bei Nussbaum
§ 6 Fachkräfte (1) Bei der Durchführung der Aufgaben dieses Buches werden Personen beschäftigt, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen. (2) 1Die Träger der Sozialhilfe gewährleisten für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine angemessene fachliche Fortbildung ihrer Fachkräfte. 2Diese umfasst auch die Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere von Beratung und Unterstützung.

36 SGB I Ein Beispiel für die höhere Schwelle bei Nussbaum
§ 17 Ausführung der Sozialleistungen (1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß 1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält, 2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen, 3. der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke und 4. ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden.

37 SGB I Ein Beispiel für die höhere Schwelle bei Nussbaum
§ 28 Leistungen der Sozialhilfe (1) Nach dem Recht der Sozialhilfe können in Anspruch genommen werden: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt, 1a. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 2. Hilfen zur Gesundheit, 3. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, 4. Hilfe zur Pflege, 5. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, 6. Hilfe in anderen Lebenslagen sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung. (2) Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und für besondere Aufgaben die Gesundheitsämter; sie arbeiten mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege zusammen.

38 SGB I Ein Beispiel für die Wirkung des Rechtspositivismus
§ 31 Vorbehalt des Gesetzes Rechte und Pflichten in den Sozialleistungsbereichen dieses Gesetzbuchs dürfen nur begründet, festgestellt, geändert oder aufgehoben werden, soweit ein Gesetz es vorschreibt oder zuläßt.

39 SGB I Ein Beispiel der Interessenabwägung
§ 33 Ausgestaltung von Rechten und Pflichten 1Ist der Inhalt von Rechten oder Pflichten nach Art oder Umfang nicht im einzelnen bestimmt, sind bei ihrer Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten oder Verpflichteten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. 2Dabei soll den Wünschen des Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.

40 SGB I ein Beispiel für die Anwendung der Kantischen Gleichheit
§ 33c Benachteiligungsverbot 1Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden.

41 Berufsethische Prinzipien des DBSH Beschluß der Bundesmitgliederversammlung vom in Göttingen Präambel Soziale Arbeit ist die Institution der beruflich geleisteten Solidarität mit Menschen, insbesondere mit Menschen in sozialen Notlagen. Die berufsethischen Prinzipien des DBSH sind für alle Mitglieder des DBSH verpflichtend und dienen damit der Überprüfung und Korrektur des beruflichen Handelns. Der DBSH greift hiermit das Grundsatzpapier der International Federation of Social Workers von 1994 auf und setzt es um.

42 Berufsethische Prinzipien des DBSH Beschluß der Bundesmitgliederversammlung vom in Göttingen Ausgangslage In jeder Gesellschaft entstehen individuelle soziale Probleme. Diese zu entdecken, sie mit ihren – auch gesellschaftlichen - Ursachen und Bedingungen zu veröffentlichen und einer Lösung zuzuführen, ist der gesellschaftlich überantwortete Auftrag Sozialer Arbeit. Seine Grenzen sind bestimmt durch strukturelle, rechtliche und materielle Vorgaben. Beruflich geleistete Soziale Arbeit gründet jedoch letztlich in universellen Werten, wie sie etwa im Katalog der Menschenrechte oder den Persönlichkeitsrechten und dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes zum Ausdruck kommen. Diese Werte fordern die Mitglieder des DBSH auf, den gesellschaftlichen Auftrag der Sozialen Arbeit mit seinen Begrenzungen zu bewerten und gegebenenfalls zu optimieren. In der Würde der Person erfährt das Handeln der Mitglieder des DBSH seine unbedingte und allgemeine Orientierung.

43 Berufsethische Prinzipien des DBSH Beschluß der Bundesmitgliederversammlung vom in Göttingen 2.2 Die Mitglieder des DBSH ermöglichen, fördern und unterstützen durch ihr professionelles Handeln in solidarischer Weise - die Initiative der beteiligten Menschen, deren eigene Lösungen und ihre Mitwirkung - die Einbindung der beteiligten Menschen in ein Netz befriedigender und hilfreicher Beziehungen - bei den beteiligten Menschen Einstellungen und Fähigkeiten, mit denen sie zur Verbesserung ihrer Lebenswelt beitragen können.

44 Berufsethische Prinzipien des DBSH Beschluß der Bundesmitgliederversammlung vom in Göttingen 2.3 Die Mitglieder des DBSH haben den beruflichen Auftrag, die die bei ihrer Arbeit mit Klienten auftretenden strukturell bedingten Ursachen sozialer Not zu entdecken, öffentlich zu machen und zu bekämpfen. 2.4 Die Fachlichkeit der Mitglieder des DBSH besteht in wissenschaftlich begründetem Handeln mit berufseigenen Verfahren.

45 Berufsethische Prinzipien des DBSH Beschluß der Bundesmitgliederversammlung vom in Göttingen 2 Allgemeine Grundsätze beruflichen Handelns 2.1 Die Mitglieder des DBSH erbringen eine für die demokratische Gesellschaft unverzichtbare Dienstleistung. Sie üben Ihren Beruf unter Achtung ihrer beruflichen Werte aus. Die Dienstleistung kann nach Bedarf und gesetzlicher Regelung von jedem Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion und Gesinnung in Anspruch genommen werden. Die Mitglieder des DBSH begegnen jeder Art von Diskriminierung, sei es aufgrund von politischer Überzeugung, nationaler Herkunft, Weltanschauung, Religion, Familienstand, Behinderungen, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Hintergrund, Farbe, oder irgendeiner anderen Neigung oder persönlichen Eigenschaft, eines Zustandes oder Status. Weder wirken sie bei solchen Diskriminierungen mit noch dulden oder erleichtern sie diese.

46 Überblick über die 3 Hauptrichtungen der Ethik, die in der Veranstaltung behandelt wurden

47 Aspekt Aristoteles Kant Utilitarismus Prinzip Das gute Leben/Glück ^Pflicht der gute Wille /Gesetz d. Vernunft größtes Glück der größten Zahl Ebene Individualethik Ethik des gesell schaftlichen Indiv. Ergänzung Ethik der Gesellschaft muss Indivdualethik möglich machen = der gute Staat Die Interessen des Individuums müssen geschützt werden

48 Aspekt Aristoteles Kant Utilitarismus Systematische Zuordnung teleologisch Deontologisch (von griech. deon = Pflicht – Pflichtenlehre) Konsequenti-alistisch Quelle Der ganze Mensch logos und Natur Reine Vernunft (a priori) Zweck-Mittel-Rationalität Status Orientierung für die Lebenspraxis Verfahren zur Überprüfung von Handlungsmaximen Maßstab zur Bewertung von Handlungen

49 Aspekt Aristoteles Kant Utilitarismus Rolle der Freiheit Theorie der Mitte verlangt Freiheit Der gute Wille ist der freie Wille Freiheit wird dem Nutzen unterworfen, kein Wert an sich Inhalt der Freiheit Sich an Gründen orientieren zu können (die Natur des Menschen kommt dem entgegen) Sich an Gründen orientieren zu können Einblick in die Pflicht Sich an Zweck-Mittel-Relation orientieren zu können Motivation zur Moral Glück: Das moralische Leben ist das gute Leben Würde – sich als Vernunftwesen achten (ohne Würde kein Glück, aber Würde allein macht nicht glückselig) Glück/Lust Erwerb von Moral Übung/Erziehung Erziehung/ Reflektion Rationalität

50 Einordnung der Ethiken und der Gesetze
Kant oder Vernunftrecht Grundausstattung nach Aristoteles oder Nussbaum Mittelverteilung nach Rawls Utlilitaristische Interessenabwägung nach Singer

51 Fragen § 1 SGB I bezeichnet „soziale Gerechtigkeit“ als ein Ziel des Sozialgesetzbuches. Beschreiben sie welche Gerechtigkeitsvorstellung aus Ihrer Sicht dem zugrunde liegt. Was garantiert bei Rawls die Gerechtigkeit in einem Gesellschaftsvertrag? Welche Rolle spielt das Vernunftrecht und welche der Utilitarismus in der Alltagspraxis der sozialen Arbeit?

52 Klausurfrage Nennen Sie Argumente für und gegen eine Verpflichtung der Sozialen Arbeit zum politischen Engagement für ihre Klientel.

53 Rückblick Einordnung der Ethiken und der Gesetze
Ethik der Lebensgrundlagen bei Nussbaum Ethik der Gerechtigkeit bei Rawls Modifizierter Utilitarismus bei Singer Beispiele aus den Gesetzen und den berufsethischen Prinzipien des DBSH


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