Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Hochbau - BAG AZR 454/06, juris

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Hochbau - BAG AZR 454/06, juris"—  Präsentation transkript:

1 Hochbau - BAG 19.06.2007 - 1 AZR 454/06, juris
Sonderzuglage von 1000 €. gem. freiwilliger Betriebsvereinbarung mit dem Konzerbetriebsrat. Klage eines Bauleiters auf Zahlung von weiteren 1060 € als tarifliche Sonderzulage (55% eines Monatsgehalts). Der Tarifvertrag sieht vor, dass durch Betriebsvereinbarung eine geringere Sonder- zulage beschlossen werden kann (Öffnungsklausel gem. § 77 Abs. 3 S. 2 BetrVG). Bau-Holding AG KonzernBR Straßenbau AG GesamtBRe Hochbau AG Betriebsräte Direktion D Direktion A Direktion B Direktion C Kläger

2 AGL: Tarifvertrag. Einwand: Verminderung durch Betriebsvereinbarung mit dem KonzernBR. Ist der KonzernBV wirksam? 1. Voraussetzung: Zuständigkeit des KonzernBR. Bestimmung im TV? Wortlaut des TV: „Arbeitnehmer … haben Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in Höhe von 55 v.H. ihres Tarifgehalts. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung oder, wenn kein Betriebsrat besteht, durch einzelvertragliche Vereinbarung kann eine von Satz 1 abweichende Höhe des 13. Monatseinkommens vereinbart werden, wobei ein Betrag von 780 € nicht unterschritten werden darf.” Auslegung des TV (wie Gesetz?!): Wortlaut, Systematik, Wille, Zweck Wortlaut enthält keine Bestimmung. Aus dem Zweck der Regelung ist keine Zuständigkeitsbestimmung abzuleiten, da die Verminderung der Zulage auch betrieblich, auf Unternehmensebene oder auf Konzernebene vereinbart werden könnte. Daher ist die gesetzliche Regelung zu Grunde zu legen.

3 2) § 58 Abs. 1 BetrVG Notwendige Einheitsregelung im Konzern? Gleichbehandlungsgebot? Nein, da Kürzungen auch betriebsspezifisch erfolgen können. b) Bestimmung des AG bei freiwilligen Leistungen? Nur bei Erhöhung von Zulagen (Topftheorie) 3) § 58 Abs. 2 BetrVG Beauftragung des KonzernBR durch GesamtBR? Hier erfolgte die Beauftragung durch einen EinzelBR. Das ist im Gesetz nicht vorgesehen. 4) Der KonzernBR war nicht zuständig zum Abschluss der BV. II. Die KonzernBV zur Senkung der Zulage ist unwirksam. Der Anspruch aus dem Tarifvertrag ist gegeben.


Herunterladen ppt "Hochbau - BAG AZR 454/06, juris"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen