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Fachhochschule Düsseldorf

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Präsentation zum Thema: "Fachhochschule Düsseldorf"—  Präsentation transkript:

1 Fachhochschule Düsseldorf
Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen Energiegroßhandel (Energy Trading) Vorlesung Sommersemester 2015 an der Fachhochschule Düsseldorf FB 7: Wirtschaft Lehrbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Ralf Schäfer

2 Energiegroßhandel - Übersicht -
Großhandelsmarkt für Energie – Begriff und Marktbeschreibung Rechtliche Zugangserfordernisse Risiken des Handels/ Risikomanagement Vertragliche Grundlagen (des nichtbörslichen Handels) Überwachung des Handelsmarktes Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 2

3 Energiegroßhandel - Begriff und Marktbeschreibung -
§ 3 Nr. 21 EnWG 2005: Jeder, der Energie (Strom und Gas) zum Zwecke des Weiterverkaufs innerhalb oder außerhalb des Netzgebietes, in dem er ansässig ist, kauft und der kein Netzbetreiber ist  unzureichende Marktbeschreibung Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 3

4 Energiegroßhandel - Begriff und Marktbeschreibung -
Ergänzung/ Erweiterung Energie = auch Steinkohle, Rohöl, Softcommodities, Biomasse, Fracht/Frachtraten, Umweltzertifikate Derivate aller genannten Commodities Physische Lieferung vs. Barausgleich (sog. finanzieller Handel) Kauf zum Weiterverkauf = auch andere Zielsetzungen wie Arbitrage Spekulation (Termingeschäfte/ Differenzgeschäfte) Hedging Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 4

5 Energiegroßhandel - Begriff und Marktbeschreibung -
Ergänzung/ Erweiterung (Forts.) Marktteilnehmer = neben Energieunternehmen auch Großverbraucher Banken Finanzinvestoren Makler (Broker) Märkte Over-The-Counter (OTC)-Markt (nicht standardisierter bilateraler Markt) geregelte Märkte (Börsen, Multi-Trading-Facilities [MTF]; Organized Trading Facilities [OTF]) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 5

6 Energiegroßhandel - Begriff und Marktbeschreibung -
Rechtliche Grundlagen Keine Kodifikation des „Energiehandelsrechts“ Lediglich partielle Regelungen in diversen Gesetzen, insbes.: EnWG EU-StromhandelsVO (s.o.) Treibhausgashandelsgesetz Börsengesetz Kreditwesengesetz / EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) Insolvenzordnung (§§ 103 ff. InsO) EU-Verordnung über Integrität und Transparenz (REMIT) EU-Derivateverordnung (EMIR) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 6

7 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Grundsätze Keine Erlaubnispflicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz Keine Erlaubnispflicht bei physischer Erfüllung = Lieferung der Energie auf Termin muss vertraglich zwingend so vorgesehen sein; [oder Lieferung als Spotgeschäft] Möglicherweise Erlaubnispflicht bei (nach dem Kreditwesengesetz – KWG) beim Handel mit (Waren)Derivaten (wenn Handel „Dienstleistungscharakter“ hat) Starke Erweiterung der Erlaubnispflicht für den Energiehandel infolge der aktuellen Bestrebungen der EU zur verstärkten Regulierung des Kapitalmarkts? (s.u.) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 7

8 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
(Waren)Derivat Derivate = als Kauf-, Tausch- oder anderweitig ausgestaltete Fest- oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich (un)mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswertes ableitet (z. B.: Termin-geschäfte, Optionen, Swaps) → Definition des KWG Warenderivat = Termin-/Optionsgeschäft insbesondere in Bezug auf Waren, Frachtsätze, Emissions-berechtigungen (sog. Commodities) als Basiswert, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: → Definition der MiFID II Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 8

9 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Definition der MiFID (Forts.) Bei Emissionszertifikaten Vertragliche Möglichkeit der tatsächlichen Lieferung Vertragliche Möglichkeit des Barausgleichs Bei Waren Vertragliche Möglichkeit der finanziellen Erfüllung oder Transaktionsausführung über Börse, MTF, OTF oder Transaktion erfüllt Merkmale anderer Derivate; Es sei denn: Kassageschäft Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 9

10 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Spezielle Voraussetzungen der Erlaubnispflicht nach dem KWG (Waren)Derivat als Gegenstand des Handelsgeschäfts Gewerbsmäßiger Handel 1 Geschäft ausreichend, wenn Absicht der regelmäßigen Wiederholung besteht oder Erbringung des Geschäfts in einer Art und Weise, die einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 10

11 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Spezielle Voraussetzungen der Erlaubnispflicht nach dem KWG (Forts.) Geschäftstätigkeit im Inland Sitz des Unternehmens im Deutschland und Anbieten von Dienstleistungen in/aus Deutschland oder Anbieten von Dienstleistungen aus dem Ausland in Deutschland (= zielgerichtete, aktive Ansprache des deutschen Marktes) Ausnahme: Einzelfreistellung für ausländische Unternehmen, die in ihrem Heimatstaat effektiv beaufsichtigt sind ein deutsches Institut als Vermittler einschalten sich auf bestimmte Kunden (insbes.: institutionelle Anleger) konzentrieren Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 11

12 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Spezielle Voraussetzungen der Erlaubnispflicht nach dem KWG (Forts.) Erbringung von Bankgeschäften / Finanzdienst-leistungen Wesentliches Kriterium: Erbringung einer (Vermittlungs)Dienstleistung in Bezug auf ein Finanzinstrument (Derivat; s.o.) Wesentliche Bankgeschäfte/ Finanzdienstleistungen (Auswahl) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 12

13 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Bank-geschäft Finanzkommissions-geschäft Kauf/ Verkauf von Derivaten im eigenen Namen für fremde Rechnung Abschlussvermittlung Kauf/ Verkauf von Derivaten im fremden Namen für fremde Rechnung Finanz-dienst-leistungen Vermittlung von Geschäften über Kauf/ Verkauf von Derivaten Anlagevermittlung Verwaltung eines Portfolios von Derivaten auf Einzelkundenbasis mit Ermessensspielraum Finanzportfolio-verwaltung Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 13

14 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Eigenhandel (für Dritte)* Kauf/Verkauf von Derivaten für eigene Rechnung als Dienstleistung für Dritte; Voraussetzung: Vorangehender (Weiter)Verkaufsauftrag des Kunden Eigengeschäft** Kauf/ Verkauf von Derivaten für eigene Rechnung, die keine Dienstleistung für andere darstellt; Anwendungsfall: Hedging Anlageberatung Abgabe von Empfehlungen gegen gesonderte Vergütung in Bezug auf Geschäfte mit Derivaten, die sich auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers stützt Finanz-dienst-leistungen Begriffe der MiFID II *sog. executing of client orders **sog. dealing on own account Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 14

15 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Spezielle Voraussetzungen der Erlaubnispflicht nach dem KWG (Forts.) Ausnahmen von der Erlaubnispflicht (Auswahl) Arten Einzel-freistellungen durch die Bankaufsicht Erleichterungen aufgrund des sog. Europäischen Passes Generelle Ausnahmen des KWG / der MiFID II Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 15

16 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Ausnahmen (künftige Rechtslage nach der MiFID II) Nebentätigkeitsausnahme Erbringung von Finanzdienstleistungen in Bezug auf Waren/Warenderivate als Nebengeschäft zu einem kapitalmarktfernen Hauptgeschäft (z.B. Energieversorgung), sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Eigenhandel in Bezug auf Warenderivate, Emissionszertifikate (einschließlich Derivate auf Zertifikate), der nicht die Ausführung von Kundengeschäften umfasst oder Erbringung von Finanzdienstleistungen, die nicht Eigenhandel sind und sich auf Warenderivate/ Emissionszertifikate (einschließlich Derivate auf Zertifikate) beziehen und für Kunden oder Lieferanten des Hauptgeschäfts (z. B. Energieversorgung) erbracht werden und keine Nutzung des sog. Hochfrequenzhandels und jährliche Mitteilung an Aufsichtsbehörde über Nutzung dieser Ausnahme. Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 16

17 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Ausnahmen (Forts.) Anlageberatungsausnahme:= Anlageberatung in Bezug auf (Waren)Derivate im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten, die nicht unter das KWG fallen und die nicht gesondert vergütet werden Konzernausnahme: = Erbringung von Finanzdienstleistungen ausschließlich für Unternehmen, die dem eigenen Konzern angehören Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 17

18 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Einzelfreistellungen durch die Bankaufsicht Voraussetzung: Art der betriebenen (Bank-/ Finanzdienstleistungs)Geschäfte erfordert keine Aufsicht Beispiel: Hilfs-/ Nebengeschäfte untergeordneter Art, notwendige Verbindung mit erlaubnisfreiem Hauptgeschäft (insbs.: Kredit-/ Garantiegeschäfte) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 18

19 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Europäischer Pass Gestattet grenzüberschreitende Erbringung von Bankgeschäften/ Dienstleistungen innerhalb der EU ohne gesonderte Bankerlaubnis in D (bei ausländischen Unternehmen)/ im EU-Ausland (bei deutschen Unternehmen)) Vorausgesetzt, das Unternehmen ist in D/ im EU-Ausland zugelassen (hat eine Bankerlaubnis) die Geschäfte sind durch die Zulassung abgedeckt das Unternehmen wird nach EU-Recht beaufsichtigt In diesem Fall ist lediglich ein Anzeigeverfahren zu durchlaufen (Mitteilungspflichten gegenüber der Bankaufsichtsbehörde) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 19

20 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Spezielle Voraussetzungen der Erlaubnispflicht nach dem KWG (Forts.) Erlaubniserteilung – Voraussetzungen (Überblick) Zuständige Behörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin); Sitz: Bonn/ Frankfurt a. M. Voraussetzung: (Umfangreicher) Antrag Anspruch auf Erlaubnis bei (dauerhafter) Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 20

21 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Spezielle Voraussetzungen der Erlaubnispflicht nach dem KWG (Forts.) Erlaubniserteilung – Voraussetzungen (Überblick) (Forts.) Erteilungsvoraussetzungen (Überblick) Schriftlicher, formularmäßiger Antrag Bezeichnung der beantragten Bankgeschäfte/ Finanzdienstleistungen (s.o.) Nachweis des erforderlichen Eigenkapitals Mindestanfangskapital (€ – ; je nach beantragtem Geschäft) Sonstige Kapitalanforderungen (variabel, in Abhängigkeit vom Risiko des Geschäfts (Marktpreis-/ Adressenausfall- / operationelles Risiko, Großkredite) Eigenmittelunterlegung Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 21

22 Energiegroßhandel - Rechtliche Zugangserfordernisse -
Spezielle Voraussetzungen der Erlaubnispflicht nach dem KWG (Forts.) Erlaubniserteilung – Voraussetzungen (Überblick) Erteilungsvoraussetzungen (Überblick) (Forts.) Persönliche/ fachliche Eignung des Geschäftsleiters (insbs.: Straffreiheit, Leitungserfahrung im Bankgeschäft) Vorlage eines tragfähigen Geschäftsplans (insb.: Beschreibung der geplanten Geschäfte, Planzahlen über zukünftige Entwicklung) Darstellung des organisatorischen Aufbaus des Unternehmens und der internen Kontrollverfahren (insb.: Interne Revision, Risikomanagement, Organisationshandbuch) Mitteilungen über den/ die Inhaber bedeutender Beteiligungen an dem antragstellenden Unternehmen (insb.: Informationen über Beteiligungshöhe, Straffreiheit der Unternehmensleiter, Jahresabschlüsse) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 22

23 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risiken des Handels – Überblick Marktpreis(veränderungs)risiko Counterparty(ausfall)risiko (Kreditrisiko) Operationelles Risiko Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 23

24 Überblick über Risikoquellen im Energiehandel
Risiken Operative Risiken Rechtsrisiken Kreditrisiken Marktrisiken Risiko in der Organisation Vertragsrisiko Zahlungs-risiko Preisrisiko Basisrisiko Personal-risiko Regulierungs-/ Politisches Risiko Lieferrisiko Volumen-risiko Bewertungs-risiko Liquiditäts-risiko System & Technik Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 24

25 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Markpreis(veränderungs)risiko (Verlust)Risiko, das aus der Änderung des wirtschaftlichen Wertes eines (aller) Termingeschäfts (s.o.) während seiner Laufzeit infolge der Veränderung des Wertes (Preises) des zugrundeliegenden Basiswertes (z.B. Strom-/ Gaspreis) entstehen kann Berechnungsmodus Saldierung aller Kauf- und Verkaufsverträge für einen Zeitraum, für den liquide Preise zugrunde liegen  Bildung einer sog. Nettoposition des (Vertrags)Portfolios Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 25

26 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risiken des Handels (Forts.) Markpreis(veränderungs)risiko (Forts.) Bewertungsmaßstab Aktueller Marktpreis (sog. mark-to-market-Bewertung) Ermittlung der Schwankungsbreite mittels der Value-at-Risk (VaR)-Methode VaR = Verlust eines Porfolios, der mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (sog. Konfidenzniveau; i.d.R. 99%, einen Tag Haltedauer) innerhalb einer Betrachtungsperiode nicht überschritten wird Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 26

27 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risiken des Handels (Forts.) Markpreis(veränderungs)risiko (Forts.) Risikobegrenzung Üblicherweise durch Vorgabe eines sog. Limitsystems = von der Unternehmensleitung vorgegebene Verlustobergrenze Limitarten Verlustlimits (Stop-Loss-Limits; VaR-Limits) Positionslimits (= Definition des maximal zulässigen Umfangs offener Positionen bezogen auf Gesamtunternehmen, Einzelmärkte, Handelsinstrumente, Händler(gruppen)) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 27

28 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risiken des Handels (Forts.) Counterpartyausfallrisiko (auch: Kreditrisiko) Risiko, das daraus entstehen kann, dass ein Handelspartner (Counterparty) seinen Verpflichtungen aus einer Handelsvereinbarung (Kontrakt) nicht/ nicht vollständig nachkommt (insbs.: Zahlungsausfall, Lieferungsausfall; vor allem im Insolvenzfall) Berechnungsmodus: Addition von nicht erfüllten Zahlungsforderungen (= monetärer Geldwert der gelieferten Ware) Wiedereindeckungs-/ Wiederabsatzkosten (= Preisdifferenz, die sich bei alternativer Beschaffung/ Veräußerung im Falle der Nichtlieferung/- abnahme ergibt) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 28

29 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risiken des Handels (Forts.) Counterpartyausfallrisiko (auch: Kreditrisiko) (Forts.) Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit Üblicherweise anhand von sog. Ratings Arten von Ratings Interne Ratings Externe Ratings durch das Handelsunternehmen selbst auf Basis von Unter-nehmenskennzahlen aus dem Jahresabschluss und einer Umfeldanalyse bzgl. der Counter-party durch Ratingagenturen wie Standard & Poors, Moodys etc. Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 29

30 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risiken des Handels (Forts.) Counterpartyausfallrisiko (auch: Kreditrisiko) (Forts.) Risikobegrenzung Üblicherweise durch Aufstellung von sog. Kreditlimits für jede Counterparty Berechnung der Limithöhe analog zum VaR-Modell (sog. Credit-VaR) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 30

31 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risiken des Handels (Forts.) Operationelles Risiko Arten Personalrisiko Ausfall von IT-Systemen Fehler in der Ablauforganisation Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 31

32 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risiken des Handels (Forts.) Operationelles Risiko (Forts.) Personalrisiken Beispiele: Risikobegrenzung Mangelhafte Qualifikation Vorausschauende Personalplanung Menschliches Versagen im Einzelfall Klare Funktionen-trennung (insb.: zwischen Front- und Backoffice) Fehlendes ausreichendes Personal Vier-Augen-Prinzip Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 32

33 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risiken des Handels (Forts.) Operationelles Risiko (Forts.) Ausfall des IT-Systems Beispiele: Risikobegrenzung Ausfall des Handelssystems Redundante IT-Systeme Permanent ausreichende Investitionen in das IT-System Ausfall des Risikomanagement-/ Kreditsystems Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 33

34 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risiken des Handels (Forts.) Operationelles Risiko (Forts.) Fehler in der Ablauforganisation Beispiele: Risikobegrenzung Klare Beschreibung aller Unter-nehmens-funktionen in einem sog. Organisations-handbuch Fehlende/ unklare Verantwortungs-zuweisung/ Prozess-beschreibung Vier-Augen-Prinzip Fehlende/ unklare Arbeitsan-weisungen Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 34

35 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Gesamtheit der organisatorischen Maßnahmen eines Handelsunternehmens, um die vorstehend beschriebenen Handelsrisiken zu vermeiden/ reduzieren/ beherrschen. Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 35

36 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risikomanagement (Forts.) Gesetzliche Verpflichtung zum Risikomanagement? Keine umfassende, spezifische gesetzliche Vorgabe Finanzieller (erlaubnispflichtiger, s.o.) Handel: Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation, § 25 a I KWG Verwaltungsvorschriften der BaFin (sog. Mindestanforderungen an das Handels-, Kreditgeschäft) Bußgeldpflicht bei fehlerhafter Unternehmensorganisation (§§ 30, 130 OWiG) Pflicht des Vorstands einer Aktiengesellschaft zur Einführung eines Überwachungssystems zur Früherkennung unternehmensgefährdender Entwicklungen, § 91 II AktG Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 36

37 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risikomanagement (Forts.) Risikomanagementsystem – Wesentliche Elemente Geschäfts- und Risikostrategien basierend auf einem Risikotragfähigkeitskonzept Einrichtung interne Kontrollverfahren mit internem Kontrollsystem, insb.: Aufbau-/ ablauforganisatorische Regelungen mit klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Überwachung/ Kommunikation von Risiken Angemessene personelle und technische Ausstattungen Angemessene Notfallkonzepte (insb. für das IT-System) Vorhalten einer angemessenen internen Revision Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 37

38 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risikomanagement (Forts.) Wesentliche Instrumente des Risikomanagements (Auswahl) Professionelle, angemessene Aufbauorganisation (Überblick) Klare Trennung von Frontoffice (= Handelsbereich), Middleoffice (insb. Analyse, Research), Überwachung (insb. Risikocontrolling, Kreditrisikomanagement, Rechtsabteilung), Backoffice (Geschäftsabwicklung, Kontrolle) und interne Revision Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 38

39 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risikomanagement (Forts.) Wesentliche Instrumente des Risikomanagements (Auswahl) (Forts.) Professionelle personelle und technische Ausstattung der Überwachungsfunktionen Kreditrisikomanagement (Limitsystem, Rating) Risikocontrolling Rechtsabteilung/ Compliance Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 39

40 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risikomanagement (Forts.) Wesentliche Instrumente des Risikomanagements (Auswahl) (Forts.) Vorhaltung von (wirksamen) Nettingvereinbarungen Begriff (vereinfacht): Verrechnung / Aufrechnung von wechselseitigen Forderungen Zweck (insb.): Reduktion von Transaktionskosten (payment/ position netting) bzw. des Kreditrisikos (novation netting) bzw. der Kapitalunterlegungspflichten bei erlaubnispflichtigen Transaktionen (s.o.) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 40

41 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risikomanagement (Forts.) Wesentliche Instrumente des Risikomanagements (Auswahl) (Forts.) Vorhaltung von (wirksamen) Nettingvereinbarungen Typen (insb.): Multilaterales Netting (insb.: Cross Affiliate Netting)? Payment/ Position-Netting Close-Out-Netting Novation Netting Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 41

42 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risikomanagement (Forts.) Wesentliche Instrumente des Risikomanagements (Auswahl) (Forts.) Clearing Begriff: Abwicklung und Besicherung von Handelstransaktionen über eine Börse Arten: Clearing von Börsengeschäften Clearing von bilateralen Transaktionen (sog. OTC-Clearing) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 42

43 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risikomanagement (Forts.) Wesentliche Instrumente des Risikomanagements (Auswahl) (Forts.) Clearing (Forts.) Funktionsweise: Zusammenführung von zwei Aufträgen (Kauf/ Verkauf) am Terminmarkt beim sog. Clearinghaus, in dem bei beiden Aufträgen jeweils eine der ursprünglichen Vertragsparteien gegen das Clearinghaus ausgewechselt, d.h. die Parteirolle auf dieses übertragen wird, so dass der Kontrakt nicht mehr zwischen den ursprünglichen Parteien besteht, sondern jeweils zwischen diesen und dem Clearinghaus (der sog. Central Counterparty) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 43

44 Energiegroßhandel - Risiken des Handels/ Risikomanagement -
Risikomanagement (Forts.) Wesentliche Instrumente des Risikomanagements (Auswahl) (Forts.) Clearing (Forts.) Zweck: Übernahme des Counterpartyausfallrisikos (s.o.) durch das solvente Clearinghaus (bzw. die dahinterstehende Bank) Besicherung: Beiträge zum Clearingfonds durch die Clearingmitglieder als Voraussetzung zur Teilnahme am Clearing Diverse weitere (Bar)Sicherheiten für die einzelnen Transaktionen (sog. margins) Alternative: Bilaterales Margining in Standardhandels-verträgen (s.u.) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 44

45 Energiegroßhandel - Vertragliche Grundlagen -
Börslicher Handel Kein Einfluss der Handelsteilnehmer auf die vertraglichen Grundlagen Zustandekommen der Transaktionen erfolgt anonym; Abwicklung des zustandegekommenen Geschäfts erfolgt über das Clearing (s.o.) Sämtliche Bedingungen über Zustandekommen und Abwicklung von Börsengeschäften werden einseitig von der Börse in den sog. Handelsbedingungen festgelegt; gilt auch für Kontraktspezifikationen (insb.: Menge, Laufzeit)  standardisierte Produkte Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 45

46 Energiegroßhandel - Vertragliche Grundlagen -
Außerbörslicher Handel (OTC-Handel) Keine staatlichen Vorgaben; Vertragsfreiheit (Privatautonomie)  nichtstandardisierte Produkte Folge: Vielzahl von Vertragstypen, abhängig vom gehandelten Commodity Rohöl Steinkohle Keine Standardverträge; nur Allgemeine Geschäfts-bedingungen (GT&Cs) der großen Ölproduzenten Wenige Standardverträge (z.B. Global Coal-Vertrag) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 46

47 Energiegroßhandel - Vertragliche Grundlagen -
Außerbörslicher Handel (OTC-Handel) (Forts.) Strom, Gas, Emissionszertifikate physischer Handel finanzieller Handel Standardvertrag für europäisches Festland (EFET-Rahmenverträge für Strom und Gas, LNG) Sonderformen für den Strom-/ Gashandel in England&Wales (NETA-Rahmenvertrag, Hubhandelsvertrag für den NBP) Rahmenvertrag von IETA für den Handel mit EU-Emissions-zertifikaten ISDA-Rahmenvertrag Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte plus Commodity-Annex Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 47

48 Energiegroßhandel - Vertragliche Grundlagen -
Außerbörslicher Handel (OTC-Handel) Standardrahmenhandelsvertrag (EFET-/ISDA-Vertrag) Struktur (Überblick) Rahmenvertrag (General Agreement) Anpassungsvereinbarung (Election Sheet) Besicherungsanhang (Credit Support Annex) Handelsbestätigung (Confirmation) Anhänge für spezielle Märkte (insb.: Gashubs, Emissionsberechtigungen) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 48

49 Energiegroßhandel - Vertragliche Grundlagen -
Außerbörslicher Handel (OTC-Handel) Standardrahmenhandelsvertrag (EFET-/ISDA-Vertrag) Inhalt (Überblick) Allgemeine Geschäftsbedingungen Insb.: Zustandekommen, Erfüllung, Leistungsstörungen, Haftungs-/ Zahlungsmodalitäten, Schiedsverfahren/ Rechtswahl, Zusicherungen/ Gewährleistungen Kündigungsregelungen Ordentliche, automatische Kündigung Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 49

50 Energiegroßhandel - Vertragliche Grundlagen -
Außerbörslicher Handel (OTC-Handel) Standardrahmenhandelsvertrag (EFET-/ISDA-Vertrag) Sicherheitenstellungen Sicherungsinstrumente Sicherungsvereinbarung Erfüllungsgarantie (insbs. bei Kreditbrief, Barmittel, Wert-papiere, Patronatserklärungen, Bankbürgschaften) Austausch von ökonomischen Unternehmensinformationen (z.B. Jahresabschlüsse) Voraussetzungen zur Sicherheitenstellung Wesentliche nachteilige Änderung der wirtschaftlichen Lage einer Partei Herabstufung im Rating (S&P, Moddy‘s) Veränderung von wirtschaftlichen Kennzahlen/ Wegfall eines Beherrschungsvertrages/ Fusion mit nachteiligen Effekten Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 50

51 Energiegroßhandel - Vertragliche Grundlagen -
Außerbörslicher Handel (OTC-Handel) Standardrahmenhandelsvertrag (EFET-/ISDA-Vertrag) (Forts.) Anpassungsvereinbarung Wahlmöglichkeiten bzgl. diverser Regelungen im Rahmenvertrag Anpassung des Rahmenvertrags auf die Interessen/ das Risikoprofil der Parteien Besicherungsanhang Regelungen zur permanenten Stellung von (Bar-)Sicherheiten zur Abdeckung von Wertveränderungen des Kontraktportfolios Alternative zum OTC-Clearing über die Börse (s.o.) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 51

52 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Grundsätze Keine spezialgesetzliche (energiewirtschaftliche) staatliche (behördliche) Überwachung (Beaufsichtigung) des gesamten Energiegroßhandels, sondern Teilüberwachung einzelner Bereiche (Märkte) Überwachungsstruktur (Überblick) allgemeine Wettbewerbsaufsicht + (→ alle Arten von Geschäften); s. o. Börsenaufsicht (→ Börsengeschäfte) Energieaufsicht- / Bank- / Wertpapieraufsicht (→ Schutz der Marktintegrität; für börsliche und außerbörsliche Geschäfte) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 52

53 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Grundsätze (Forts.) Börslicher Handel Generell: Börsenaufsicht (s.u.) Bei erlaubnispflichtigem Handelsgeschäft: (zusätzlich; Bank-/ Wertpapieraufsicht) Energiespezifische Marktintegritätsaufsicht (zusätzlich; REMIT / Markttransparenzstellengesetz) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 53

54 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Börsenaufsicht (Überblick) Rechtsgrundlage: Börsengesetz Aufsichtsbehörde: Sächsisches Wirtschaftsministerium  Sitz der EEX: Leipzig Rechtsnatur/ Organisationsstruktur Börse = teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Börsenträgergesellschaft: Stellt der Börse Personal und Sachmittel für Börsenbetrieb zur Verfügung Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 54

55 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Börsenaufsicht (Forts.) Börsenorgane Börsengeschäftsführung Leitung der Börse Börsenrat Vertretung der Börsenteilnehmer erlässt alle Regeln zum Handel an der Börse bestellt/ überwacht Geschäftsführung Handelsüberwachungsstelle unabhängige Stelle zur lückenlosen Erfassung und Auswertung aller Börsentransaktionen und zur Durchführung notwendiger Ermittlungen bei Verdacht von Verstößen gegen die Börsenregeln Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 55

56 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Börsenaufsicht (Forts.) Aufsichtsumfang/ -befugnisse Überwachung der Rechtmäßigkeit des Verhaltens aller Börsenorgane und der Handelsteilnehmer Befugnisse Auskunftsanspruch gegenüber Börsenorganen und Handelsteilnehmern bei Verdacht von Verstößen gegen die Börsenregeln Aussetzung / Einstellung des Handels Anordnungen in Bezug auf die Abwicklung von Börsengeschäften gegenüber der Börse/ den Handelsteilnehmern Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 56

57 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Energie-/ Bank-/ Wertpapieraufsicht Geteilte Aufsicht Sog. Energiegroßhandelsprodukte: Aufsicht nach REMIT (EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz auf Energiegroßhandelsmärkten) / EnWG Derivate (auf Waren) / Emissionszertifikate: Aufsicht nach Bankaufsichtsrecht (KWG/WpHG) Unterschiedliche Behördenzuständigkeiten Strom / Erdgasgroßhandelsprodukte: ACER (europaweit) / Bundeskartellamt / Bundesbank / Markttransparenzstelle (zusätzlich in Deutschland) Derivate (auf Waren) / Emissionszertifikate: ESMA, EBA, BaFin Gleichartige Aufsichtsstruktur - Elemente Verbot des Insiderhandels Verbot der Marktmanipulation (Ad hoc) Publizität Transaktionsdatenübermittlung Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 57

58 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Energie-/ Bank-/ Wertpapieraufsicht (Fort.) Wesentliche Aufsichtselemente Registrierungspflicht (nach REMIT) Pflicht aller von der REMIT erfassten Unternehmen, sich (einmalig) behördlich registrieren zu lassen Bußgeld ( €) bei Verstoß Transaktionsdatenmeldung (nach REMIT) Pflicht zur Meldung definierter Transaktionen (erfasste Transaktionen und Umfang der Meldungen sind noch festzulegen) Bußgeld ( €) bei Verstoß Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 58

59 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Energie-/ Bank-/ Wertpapieraufsicht (Fort.) Wesentliche Aufsichtselemente (Fort.) (Ad hoc) Publizitätsverpflichtung (nach REMIT) Verpflichtung zur Veröffentlichung von „Insiderinformationen“ ( zum Begriff s. u.) → Verpflichtung zur (Ad hoc) Publizität Inhalt der Verpflichtung „rechtzeitige“ und „effektive“ Veröffentlichung (z. B.: Website, Transparenzplattform) Ausnahme: Gefährdung „berechtigter“ wirtschaftlicher Interessen des Unternehmens ↳ gilt nur bei: (-) Sicherung der Vertraulichkeit (-) keine Irreführung der Öffentlichkeit (-) keine Handelstransaktionen bis zur Veröffentlichung (-) Meldung der Inanspruchnahme der Ausnahme bei den Aufsichtsbehörden (ACER, Markttransparenz stelle) Bußgeld ( €) bei Verstoß gegen Veröffentlichungspflicht Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 59

60 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Energie-/ Bank-/ Wertpapieraufsicht (Fort.) Wesentliche Aufsichtselemente (Fort.) Verbot des Insiderhandels (nach REMIT / WpHG) Insiderinformation Nicht bekannte präzise Information (= Eintrittswahrscheinlichkeit > 50%) die sich auf Energiegroßhandelsprodukte (=insbesondere Lieferverträge über Strom / Erdgas oder Derivate auf Strom / Erdgas; bei Lieferungen an Endverbraucher nur bei Liefervolumen > 600 GWh) beziehen oder die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren (= Finanzinstrumente [insb. Warenderivate im Bezug auf Steinkohle, Öl etc.], die an einer Börse gehandelt werden) beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Kurs des Insiderpapiers bzw. den Preis des Energiegroßhandelsproduktes wahrscheinlich erheblich zu beeinflussen (Maßstab: verständiger Anleger) Beispiele: (ganz oder teilweiser) Ausfall von (größeren) Kraftwerken, Leitungen, Speichern, (erhebliche) Änderungen des Kraftwerks Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 60

61 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Energie- /Bank-/ Wertpapieraufsicht (Fort.) Wesentliche Aufsichtselemente (Fort.) Verbot des Insiderhandels (nach REMIT / WpHG)(Fort.) Verbotene Aktivitäten Erwerb/ Veräußerung von Insiderpapieren / Energiegroßhandelsprodukten unter Verwendung von Insiderinformationen Unbefugte Weiterleitung von Insiderinformationen an einen Dritten Empfehlung zum Kauf/ Verkauf von Insiderpapieren / Energiegroßhandelsprodukten aufgrund der Kenntnis von Insiderinformationen Ausnahmen: Erfüllung bestehender Lieferverpflichtungen, physische Deckung eigener Verluste Sanktionen nach REMIT / Markttransparenzstellengesetz (●) Bußgeld bis zu 1 Mio. € (●) Freiheitsstraße bis zu 5 Jahren nach WpHG: (●) Bußgeld bis 1 Mio. € (●) Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 61

62 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Energie- /Bank-/ Wertpapieraufsicht (Fort.) Wesentliche Aufsichtselemente (Fort.) Verbot der Marktmanipulation (nach REMIT / WpHG) = Unrichtige Angaben/ Signale, die für die Bewertung von Waren/ Finanzinstrumenten bzw. Energiegroßhandelsprodukten erheblich sind Verschweigen von Umständen, die geeignet sind, auf den Preis von Waren / Finanzinstrumenten einzuwirken Vornahme sonstiger Täuschungshandlungen, um auf den Preis von Waren/ Finanzinstrumenten bzw. Energiegroßhandelsprodukten einzuwirken Versuch der Beeinflussung der Preise von Energiegroßhandelsprodukten durch Erzielung eines künstlichen Preisniveaus ohne legitimierenden Grund und unter Verstoß gegen zulässige Marktpraktiken Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 62

63 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Energie- /Bank-/ Wertpapieraufsicht (Fort.) Wesentliche Aufsichtselemente (Fort.) Verbot der Marktmanipulation (nach REMIT / WpHG) Erfasste Vermögenswerte = Waren (Strom, Gas etc.) Finanzinstrumente (insb. Derivate), die an der Börse gehandelt werden Sanktionen nach REMIT / Markttransparenzstellengesetz (●) Bußgeld bis zu 1 Mio. € (●) Freiheitsstraße bis zu 5 Jahren nach WpHG: (●) Bußgeld bis 1 Mio. € (●) Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 63

64 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Energie- /Bank-/ Wertpapieraufsicht (Fort.) Ergänzende Aufsichtsmaßnahmen für erlaubnispflichtige Energiehändler Rechtsgrundlage: MiFiR (EU-Finanzmarktverordnung) Wesentliche Überwachungselemente Pflicht zur Aufbewahrung von Transaktionsunterlagen für 5 Jahre (sowohl für Eigen- als auch für Kundengeschäft) Pflicht zur detaillierten Übermittlung von Transaktionsdaten an Aufsichtsbehörden (BaFin, Bundesbank, ESMA) Pflicht zur Nutzung von Börsen, MTF und OTF für erlaubnispflichtigen Derivatehandel Recht von ESMA / EBA zur Marktbeobachtung Marktintervention (insbes.: Erlass von Handelsbeschränkungen und Positionseingriffen) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 64

65 Energiegroßhandel - Überwachung des Handelsmarktes -
Energie- /Bank-/ Wertpapieraufsicht (Fort.) Besondere Überwachungsmaßnahmen im OTC-Handel Rechtsgrundlage: EMIR (EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister) Wesentliche Überwachungselemente Pflicht zur Übermittlung detaillierter Angaben zu allen Handelstransaktionen bei einem sog. Transaktionsregister Pflicht zum Clearing bestimmter OTC-Derivate immer: wenn zwei erlaubnispflichtige Energiehändler transagieren bei Überschreiten von definierten Schwellenwerten (= Summe der Bruttonominalwerte aller OTC-Derivate; Wert für Warenderivate: 3 Mrd. €); Pflicht besteht auch, wenn ein nicht erlaubnispflichtiger Energiehändler an einer Transaktion beteiligt ist es sei denn, es liegt ein sog. gruppeninternes Geschäft vor Praktizierung von Risikominderungstechniken bei OTC-Derivaten, die nicht der Clearingpflicht unterliegen, insbes.: elektronische Dealconfirmation End of Day-Prozess (Portfolioüberwachung/-bereinigung, Wertermittlung) Sicherheitenstellung (Ausnahme: gruppeninterne Geschäfte) Angemessene Kapitalausstattung Finanzielle Sanktionen (Bußgelder nach dem WpHG; zwischen und €) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 65

66 Prüfungsrelevante Kontrollfragen
Was versteht man unter Energiegroßhandel (Energy Trading)? Wie beschreibt man den Markt, was sind seine Teilnehmer? Was sind die wesentlichen Risiken des Energiegroßhandels? Beschreiben Sie die einzelnen Risikoarten, den jeweiligen Berechnungsmodus/ - maßstab und die jeweiligen Möglichkeiten zur Risikobegrenzung. Unter welchen Voraussetzungen bedarf der Energiegroßhandel einer behördlichen Erlaubnis? Was sind die maßgeblichen Abgrenzungskriterien? Wer erteilt die Erlaubnis auf Grundlage welchen Gesetzes? Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel - 66

67 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen
Literatur Zenke, Ines/ Schäfer, Ralf, Energiehandel in Europa, München, 3. Auflage 2012 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiegroßhandel -


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