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B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV

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Präsentation zum Thema: "B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV"—  Präsentation transkript:

1 B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
2. Teil: Europäisches Kartellrecht B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV § 8 Grundlagen I. Sinn und Zweck der Regelung Die besondere Verantwortung marktbeherrschender Unternehmen für die Wettbewerbsstruktur der Märkte, auf denen sie tätig sind 2. Ansatzpunkt der Regelung: unilaterales Verhalten des marktstarken Unternehmens gegenüber Abnehmern, Lieferanten oder Wettbewerbern 3. Erlangung einer marktbeherrschenden Stellung und ihre missbräuchliche Ausnutzung (Abgrenzung des Art. 102 vom Monopolisierungsverbot)

2 4. Überblick über den Tatbestand des Art. 102 AEUV
Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung b) Relevanter Markt c) Missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung II. Verhältnis zum Kartellverbot und zum Recht der Fusionskontrolle 1. Verhältnis zu Art. 101 Abs. 1 AEUV 2. Verhältnis zu Art. 101 Abs. 3 AEUV 3. Verhältnis zur Fusionskontrolle

3 III. Die Zwischenstaatlichkeitsklausel im Rahmen des Missbrauchsverbots des Art. 102 AEUV 1. Funktion und Grundzüge der Zwischenstaatlichleitsklausel 2. Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung in mehreren Mitgliedstaaten 3. Missbrauch auf dem Territorium eines Mitgliedstaates 4. Missbräuchliche Verhaltensweisen, die nur einen Teil eines Mitgliedtstaates betreffen


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