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Veröffentlicht von:Engelram Laumer Geändert vor über 9 Jahren
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Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern 5. November 2014 Heike Moerland 2
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte Gliederung: 1. Ausgangspunkt: Gleichstellungsgesetz 2. Angelpunkt 1: Arbeitszeitgestaltung 3. Angelpunkt 2: Leitungsämter 4. Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte a. Welche Rechte sind durchsetzbar? b. Kooperationen und Unterstützung 5. November 2014 Heike Moerland 3
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1. Ausgangspunkt: Gleichstellungsgesetz 4 5. November 2014 Heike Moerland
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte 5. November 2014 Heike Moerland 12 Über die gesetzlichen Regelungen hinaus kann der Dienstgeber weitere Maßnahmen einführen!, z.B. Vermittlung von Betreuungs- und/oder Pflegekräften für Kinder und Angehörige Bevorzugung bei der Vergabe von Kita-Plätzen für Mitarbeitende Regelungen zur Freistellung für Familienangelegenheiten Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung Nicht die Fülle der Maßnahmen zählt, sondern ihre Wirkungskraft!
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2. Angelpunkt 1: Arbeitszeit 5. November 2014 Heike Moerland 13
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Angelpunkt 1: Arbeitszeit 5. November 2014 Heike Moerland 14 Vorbemerkung: Warum sollte ein Arbeitgeber sich für Vereinbarkeit von Beruf und Privatem interessieren? Demographische Entwicklung Fachkräftemangel Attraktiver Arbeitgeber Außenwirkung der Einrichtung Werbung in eigener Sache
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Angelpunkt 1: Arbeitszeit 5. November 2014 Heike Moerland 15 Arbeits- und Dienstrecht Arbeitneh- merschutz- gesetze Gleich- stellungs- gesetz individuelle Arbeitszeit Direktionsrecht des Arbeit- gebers, § 106 GewO
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Angelpunkt 1: Arbeitszeit 5. November 2014 Heike Moerland 16 Arbeitszeit- modelle Einhaltung des Arbeits- u. Tarifrechts Anfahrt zur Dienststelle Familien- pflichten Gesundheit der/des AN Freizeit- gestaltung Soziale Erwägun- gen Organisa- torische Er- wägungen Ökono- mische Erwägun- gen Gesetzliche Einschrän- kungen Sphäre des Arbeitgebers Sphäre der/des AN
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Angelpunkt 1: Arbeitszeit 5. November 2014 Heike Moerland 17 Varianten möglich hinsichtlich Lage der Arbeitszeit Umfang der Arbeitszeit Arbeitsort Langzeitkonten Verschiedene Arbeitszeitmodelle können miteinander kombiniert werden!
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Angelpunkt 1: Arbeitszeit 5. November 2014 Heike Moerland 18 Varianten hinsichtlich des Umfang der Arbeitszeit Von geringfügiger Beschäftigung bis zu vollzeitnaher Teilzeit GfB: Rechte wie andere AN auch; Beamte?!? Modelle, die Flexibilität für den AG bieten: Arbeit auf Abruf Kapazitätsorientierte Arbeitszeit Geteilte Dienste Führen in Teilzeit Langzeitarbeitszeitkonten
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Angelpunkt 1: Arbeitszeit 5. November 2014 Heike Moerland 19 Lage der Arbeitszeit Insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung gibt es eine große Bandbreite von Möglichkeiten, die Lage der Arbeitszeit zu bestimmen. Bedürfnisse der „Kunden“, die Organisations- möglichkeiten des Arbeitgebers sowie die Interessen der Mitarbeitenden müssen aufeinander abgestimmt werden.
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Angelpunkt 2: Leitungsämter 5. November 2014 Heike Moerland 20
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Angelpunkt 2: Leitungsämter Vorbildfunktion! 5. November 2014 Heike Moerland 21
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Angelpunkt 2: Leitungsämter 5. November 2014 Heike Moerland 22 Führen in Teilzeit (§ 11 Abs. 1 u. 3 GleiStG) Arbeitszeiten sind zu ermöglichen, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Dies gilt auch für Mitarbeitende in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen. Teilzeitbeschäftigten sind die gleichen beruflichen Aufstiegschancen einzuräumen wie Vollzeitbeschäftigten.
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Angelpunkt 2: Leitungsämter 5. November 2014 Heike Moerland 23 Führen in Teilzeit Vorteile für AG: Bindung von Fachkräften Hohe Motivation von Mitarbeitenden Kontinuität gewährleisten bei Wechsel von AN Attraktiver AG Aber: Arbeitsorganisation/Zuständigkeiten überprüfen! Vorteile für AN: Vereinbarkeit von Beruf und Privatem Kontakthalten während Elternzeit/Pflegephasen Aber: Klare Abgrenzung und Anspruch an Verfügbarkeit herabsetzen.
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Angelpunkt 2: Leitungsämter 5. November 2014 Heike Moerland 24 Führen in Teilzeit:
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Angelpunkt 2: Leitungsämter 5. November 2014 Heike Moerland 25 Die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle erfordert … … gegenseitiges Vertrauen! … eine Überprüfung hinsichtlich der bisherigen Aufgabenverteilung, der bisherigen Arbeitsabläufe und der Kommunikationsabläufe. In der Einführungsphase muss mit erhöhtem Kommunikationsaufwand gerechnet werden. Evaluation nach gewisser Zeit.
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte 5. November 2014 Heike Moerland 27 Welche Rechte sind durchsetzbar: Individualrechtlich: Recht auf Teilzeitarbeit Recht auf Beurlaubung Rechte aus Dienstvereinbarungen/tariflichen oder vertraglichen Regelungen
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte 5. November 2014 Heike Moerland 28 Welche Rechte sind durchsetzbar: Rechte der Gleichstellungsbeauftragten: Die Einführung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit sind nicht erzwingbar! Möglichkeit, Maßnahmen zur Vereinbarkeit vorzuschlagen (§ 16 Abs. 4 GleiStG) Beteiligung bei der Einführung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit (§ 17 Abs. 2 GleiStG)
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte 5. November 2014 Heike Moerland 29 Wer muss ins Boot geholt werden: Dienststellenleitung Mitarbeitervertretung Mitarbeitende
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte 5. November 2014 Heike Moerland 30 Dienststellenleitung Schlagworte, die überzeugen … Demographische Entwicklung Fachkräftemangel Attraktivität als Arbeitgeber Außenwirkung der Maßnahme als Werbung
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte 5. November 2014 Heike Moerland 32 Mitarbeitende Befürchtungen ernst nehmen Bedürfnisse abfragen Bedarfe im Team klären Verständnis wecken für neue Maßnahmen/Ideen
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