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Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr Freitag 9 bis 13 Uhr Raum: 02-201 (Georg Forster-Gebäude)

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2 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr Freitag 9 bis 13 Uhr Raum: 02-201 (Georg Forster-Gebäude) E-Mail: sowiso@uni-mainz.desowiso@uni-mainz.de Website: www.sowiso.uni-mainz.dewww.sowiso.uni-mainz.de Facebook: www.facebook.com/sowisostudienberatung www.facebook.com/sowisostudienberatung Telefon: 06131-3929308 Januar 2015

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4 Prüfungsamt FB 02 Politikwissenschaft Soziologie Publizistik Institutsinterne Prüfungsbüros Erziehungswissenschaft Sportwissenschaften Psychologie Januar 2015

5 Modulprüfungen sind studienbegleitend schließen Modul ab Gegenstand: Inhalte der Lehrveranstaltungen Exemplarisches Prüfen Art und Dauer in fachspezifischen Anhängen geregelt Modulteilprüfungen  jede Prüfungsleistung muss bestanden werden Januar 2015 

6 Verbindliche und fristgerechte An- und Abmeldung erforderlich Festgesetzte Prüfungsanmeldephase aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen des Moduls Anmeldung in „Modulabschlusssemester“ Januar 2015 

7 technische Schwierigkeiten?  schicken Sie in der Anmeldephase (!) eine formlose Mail an das Prüfungsamt und schildern Sie das Problem (diese wird i.d.R. als fristgerechte Anmeldung anerkannt) Januar 2015

8 Rücktritt Rücktritt nur in begründeten Einzelfällen Ärztliches Attest  ohne schuldhaftes Verzögern einzureichen bis spätestens zum dritten Tag nach der Prüfung Januar 2015

9 Zusätzliche Informationen rund um Modulprüfungen Informationsrecht Anmeldung Einsicht in Prüfungsleistungen  Einsichtnahme wird i.d.R. mit der/dem jeweiligen DozentIn oder dem Studienbüro vereinbart Widerspruchsrecht  Fristgerecht  Schriftlich Januar 2015 

10 Zusätzliche Informationen rund um Modulprüfungen Nachträglich festgestellte Täuschung Länger andauernde oder ständige körperlicher Beeinträchtigung  Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attests kann verlangt werden Januar 2015 

11 Modulprüfungen 3 Prüfungsformen 1.Mündliche Modulprüfungen 2.Schriftliche Modulprüfungen 3.Praktische Modulprüfungen (z.B. Lehrproben, Lehrdemonstrationen) Weitere Prüfungen im Studienverlauf Studienleistungen Abschlussprüfungen 1.Bachelorarbeit 2.Mündliche Abschlussprüfung Januar 2015

12 Mündliche Modulprüfungen mindestens 2 PrüferInnen bzw. jeweils 1 PrüferIn und 1 (sachkundige/r) BeisitzerIn Referate und ähnliche Prüfungen werden von 1 PrüferIn abgenommen Präsentationen als Teilleistung in Verbindung mit abschließenden Hausarbeit als Modulprüfungen Verlauf der mündlichen Modulprüfung wird protokolliert Januar 2015

13 Mündliche Modulprüfungen Möglichkeit, als ZuhörerIn anwesend zu sein (nach Absprache und Zustimmung) zeitlicher Umfang einer mündlichen Modulprüfung beträgt i.d.R. 15 oder 20 Minuten fachspezifische Regelungen des Zeitaufwandes inhaltliche Themen werden i.d.R. mit PrüferIn im Vorfeld abgesprochen Januar 2015

14 Schriftliche Modulprüfungen Klausur Umfang mindestens eine, höchstens zwei Stunden Multimedial (z.B. e-Klausuren) Hausarbeit Abgabefrist und Umfang fachabhängig Gruppenprüfung (Absprache mit PrüferInnen) Portfolio Selbstständiges Verfassen, Auswählen und Zusammenstellen von schriftlichen Dokumenten zu den Themen eines Moduls Bearbeitungszeit i.d.R. zwei Wochen Bewertung (§13, Abs. 4): schriftliche Modulprüfungen werden i.d.R. von 1 PrüferIn und innerhalb von vier Wochen bewertet Januar 2015  

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17 Studienleistungen Zusätzlich zu erbringende Leistungen innerhalb eines Moduls Benotung nicht Teil der Modulnote Individuelle Leistungskontrolle Vielfältige Formen z.B. Klausuren, Protokolle, Referate, (…) Januar 2015

18 Module sind bestanden:  Zugeordnete Leistungen erbracht  Alle Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen sind  Modulprüfung bestanden Januar 2015 

19 Module sind nicht bestanden:  „Nicht ausreichende“ Bewertung der Prüfungsleistung  Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel  Nichterscheinen ohne triftige Gründe  Rücktritt ohne triftige Begründungen Januar 2015 

20 Nicht bestandene Modulprüfungen Können höchstens zweimal wiederholt werden  Insgesamt 3 Versuche! Modulteilprüfungen  Müssen einzeln bestanden werden  Nicht bestandene Teilprüfungen müssen wiederholt werden Pflichtmodulprüfungen nicht „ersetzbar“ Januar 2015

21 Nicht bestandene Modulprüfungen WICHTIG: Nichtbestehen einer finalen Modulprüfung (3. Versuch) führt zum endgültigen Nichtbestehen der Bachelorprüfung = der Bachelor- studiengang kann nicht mehr in dieser Form fortgeführt werden Nicht bestandene Prüfungsleistungen in gleichen oder ähnlichen Zwei-Fächer- und/oder Ein-Fach-Bachelorstudiengängen an anderen deutschen Hochschulen werden angerechnet Januar 2015

22 Nicht bestandene Modulprüfungen  Wiederholungsprüfungen Notenverbesserung oder zum Erwerb zusätzlicher LP nicht möglich 1. Wiederholung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (!) i.d.R. innerhalb von 6 Mon. 2. Wiederholung innerhalb von 6 Mon. nach Nichtbestehen der 1. Wiederholung In begründeten Einzelfällen sind längere Fristen möglich  Beurlaubung, Auslandsaufenthalt, Krankheit 2. Wiederholung nicht später als zwei Jahre nach dem ersten Nichtbestehen Januar 2015

23 Nicht bestandene Modulprüfungen  Wiederholungsprüfungen WICHTIG: Wird rechtzeitige Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung versäumt, gilt sie als nicht bestanden Achtung: Für die Wiederholungsprüfung müssen Sie sich selbst aktiv anmelden! Januar 2015

24 Fristen und Termine Prüfungsanmeldephase Sommersemester 2014 Mo, 12. Januar 2015, 13 Uhr bis Mo, 26. Januar 2015, 13 Uhr Januar 2015

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