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Kapitalbildende (Renten) Versicherungen: Das Gelbe vom Ei ?

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Präsentation zum Thema: "Kapitalbildende (Renten) Versicherungen: Das Gelbe vom Ei ?"—  Präsentation transkript:

1 Kapitalbildende (Renten) Versicherungen: Das Gelbe vom Ei ?
Mag. Peter Rosenbichler

2 1. Wofür private und betriebliche Vorsorge, wenn es doch eine Sozialversicherung gibt

3 Wer wird Ihre Pension bezahlen?
Pensionslücke Pensionsschock Wer wird Ihre Pension bezahlen?

4 Die 3 Säulen der Pensionsvorsorge
Zur Absicherung der Grundbedürfnisse Zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards

5 Pensionsschock Was wir bereits seit Jahren wissen… Gegenmaßnahmen:
Die Lebenserwartung der Österreicher steigt, die Geburtenrate sinkt! Im Verhältnis zur Lebenserwartung wird die Lebensarbeitszeit kürzer, das gewohnte Pensionssystem kommt aus dem Gleichgewicht! Gegenmaßnahmen: Pensionssicherungsreformen mit drastischen Veränderungen für beinahe alle Bevölkerungsgruppen. Die Pensionslücke wird dadurch innerhalb weniger Jahre immer größer!

6 Sozialversicherung Pflichtversicherung
Sozialversicherung als wesentlichster Bestandteil des sozialen Netzes in Österreich in Österreich System der Pflichtversicherung Pflichtversicherung bedeutet keine freie Wahl- möglichkeit des gesetzlichen Versicherungsschutzes Im Gegensatz dazu als Unterschied: Versicherungspflicht : Versicherungspflicht bedeutet Auswahl des Versicherungsschutzes (z.B. KFZ Haftpflicht-Pflichtversicherung)

7 Sozialversicherung Pflichtversicherung
bei Vorliegen einer Erwerbstätigkeit entsteht Pflichtversicherung, die Versicherungsschutz bietet Versicherungsverhältnis entsteht kraft Gesetz Schutz tritt sofort ab Versicherungsbeginn ein (keine Wartezeit) beitragsfreie Mitversicherung bestimmter naher Angehöriger Beitragshöhe ist vom individuellen Risiko unabhängig sehr große Versichertenzahl garantiert größtmögliche Risikostreuung gestärkte Verhandlungsposition der SV gegenüber den Verhandlungspartnern (Ärzte, Apotheker,...)

8 Organisation der Sozialversicherung

9 PENSIONSVERSICHERUNG
Pensionszugangsalter – Vergleich 1970 – 2008 Quelle: Handbuch der österr. SV, 2009

10 Sozialversicherung Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anzumelden Beiträge werden vom Gehalt/Lohn abgezogen Selbständigkeit Gewerbeschein - Gewerbebehörde - Anmeldung bei der Versicherung automatisch sonstige Selbständigkeit - Versicherungsgrenzen - Anmeldung selbst durchzuführen

11 Beitragsgrundlage, Bemessungsgrundlage
wird benötigt, um Beiträge berechnen zu können und in weiterer Folge im Leistungsbereich Bemessungsgrundlagen zu bilden Bemessungsgrundlage Begriff aus dem Leistungsrecht, Basis für die Berechnung der Höhe von Leistungen  PV: Basis für Pensionsermittlung  UV: Basis für die Rentenermittlung  KV: Basis für die Ermittlung des Krankengeldes

12 Sozialversicherungs-
Beitragsgrundlage Beitragsgrundlage Beitragssatz = X Sozialversicherungs- beitrag ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz: KV: 7,65%, UV: 1,4%, PV: 22,8%  B-KUVG (Beamten Kranken Unfallversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: 0,47%  BSVG (Bauern Sozialversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: 1,9%, PV: 15%  GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz): KV: 7,65%, UV: € 8,03 monatlich, PV: 16,25% (alles 2010)

13 Pensionsversicherung in Zahlen (2011)
Pensionsversicherungsbeiträge für Angestellte: Dienstnehmeranteil Dienstgeberanteil 10,25% ,55% Pensionsversicherungsbeiträge für Selbstständige: 17,50 % (aktuell 2011): wird in 0,25% Schritten an die 22,8 wie ASVG angepasst Höchstbeitragsgrundlage Höchstbemessungsgrundlage Angestellte: 4.200,- € mtl (= jhrl) (2011) ,93 € auf Basis der „besten 23 Jahre“ ergibt theoretische Maximalpension von 2.887,15 € brutto Gewerbetreibende/Selbstständige: 4.900,-€ mtl (= jhrl) (2011) ,93 € auf Basis der „besten 23 Jahre“ (GSVG gleich ASVG gleich BSVG)

14 Pensionsversicherung Leistungen

15 Pensionsversicherung Leistungen

16 Pensionsversicherung Leistungen

17 Pensionsversicherung Pensionskonto

18 Pensionsversicherung
Wie komme ich zu einer Pension?

19 Pensionsversicherung
Wie komme ich zu einer Pension?

20 Die Grundsätze der Pensionsberechnung
Die Höhe der gesetzlichen Alterspension vor der Reform 2003 Die Bestimmungsfaktoren der Höhe der Pension: Die Anzahl der erworbenen Versicherungsjahre → 2 % pro Versicherungsjahr Die Pensions-Bemessungsgrundlage → Durchschnitt der besten 15 (18) Jahre

21 Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Pensionsharmonisierungsgesetz Einführung eines Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) grundsätzlich für alle Männer/Frauen geb. ab 1955 (ausgenommen: Landes- und GemeindebeamtInnen) Novellierung ASVG/GSVG/BSVG die wesentlichen Ziele: transparentes Pensionskonto schrittweise Harmonisierung der Systeme langfristige nachhaltige Finanzierung

22 Kontoprozentsatz: pro Jahr 1,78 %
Allgemeines Pensionsgesetz (APG) Formel 65/45/80 mit 65 bei 45 Versicherungsjahren eine Pension in Höhe von 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens Kontoprozentsatz: pro Jahr 1,78 %

23 Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Pensionsharmonisierung 2004 Allgemeines Pensionsgesetz Pensionskonto Abbildung der geleisteten Beiträge und Anwartschaften Aufwertung entsprechend der jährlichen Steigerung der Bemessungsgrundlage Parallelrechnung für Altansprüche Anspruch auf (rechtsunverbindliche) Kontomitteilung ab endet mit Alterspension bzw. Tod (Fortführung während Pensionsbezug wegen geminderter Arbeitsfähigkeit)

24 Pensionskonto Parallelrechnung
Pensionsharmonisierung 2004 Allgemeines Pensionsgesetz Pensionskonto- Parallelrechnung Basis 2 fiktive Pensionen: APG-Pension (auch BGRL vor 2005) Pension nach Altrecht (Rechtslage Reform 2003 mit Verlustbegrenzung) tatsächl. Pension = Summe der nach Pro-rata-temporis gekürzten Teilpensionen Keine Parallelrechnung, wenn geboren vor 1955 Anteil der Versicherungsmonate vor 2005 unter 5 % weniger als 12 Mte vor 2004 vorliegen

25 Pensionshöhe: Berechnung nach Altrecht
Bemessungsgrundlage X Pensionsprozente = Pension Pensionsprozente: für je 12 VMte % (sinkend auf 1,78 ab 2004) Abschlag f. je 12 KMte zw. Stichtag u. Regelalter (60/65): 3 % (max. 10,5 Prozentpunkte bzw. Pension um 15 % vermindert) Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit: Kalendermonate zw. Pensionsstichtag und 56,5 Lj. zählen als Versicherungsmonate (bis 2009: 60. Lj.; Zurechnungsmonate) gesamt max. 60 % März NÜRNBERGER Akademie Österreich

26 Pensionsberechnung nach Neurecht (APG)
für alle geboren nach dem und „Neueinsteiger“ Formel 65 – 45 – 80 mit 65. Lj. bei 45 Versicherungsjahren eine Pension in Höhe von 80 % des Lebensdurchschnittseinkommens (beste 40 ! Jahre) • Kontogutschrift: 1,78 % der Beitragsgrundlage (45 Jahre x 1,78 = 80 %) • mtl. Pensionsleistung: 1/14 der jährl. aufgewerteten Kontogutschriften Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit: Sonderregelung für „Frühpensionisten“ Vervielfachung der Kontogutschrift um Faktor (ermittelt aus Versicherungsmonaten und Kalendermonaten zwischen Pensionierung und 60. Lebensjahr) März NÜRNBERGER Akademie Österreich

27 Pensionskonto Parallelrechnung
Pensionsharmonisierung 2004 Allgemeines Pensionsgesetz Pensionskonto- Parallelrechnung Beispiel: fiktive APG-Pension: € 2005 360 180 fiktive Altpension: € 540 Versicherungsmonate, davon 360 vor 2005 und 180 ab 2005 APG-Teilpension = ( * 180 ) / 540 = ,00 € “Alt-Teilpension” = ( * 360 ) / = ,33 € Pension laut Parallelrechnung: ,33 = ,33 €

28 Was wir bereits seit Jahren wissen…
Pensionsschock Was wir bereits seit Jahren wissen… Die Lebenserwartung der Österreicher steigt, die Geburtenrate sinkt! Im Verhältnis zur Lebenserwartung wird die Lebensarbeitszeit kürzer, das gewohnte Pensionssystem kommt aus dem Gleichgewicht! Gegenmaßnahmen: Pensionssicherungsreformen mit drastischen Veränderungen für beinahe alle Bevölkerungsgruppen. Die Pensionslücke wird dadurch innerhalb weniger Jahre immer größer!

29 Anteile der Kinder, Erwerbsfähigen und Älteren in Österreich
Pensionsschock ade Anteile der Kinder, Erwerbsfähigen und Älteren in Österreich *Quelle: Statistik Austria – Volkszählung 2001 Details: Vortrag Dr. Kutzenberger – Parlament, 5. Mai 2003 – Entscheidungsgrundlagen für unsere Zukunft

30 Bevölkerungspyramide
Bevölkerungspyramiden in Österreich *Quelle: Statistik Austria – Volkszählung 2001 Details: Vortrag Dr. Kutzenberger – Parlament, 5. Mai 2003 – Entscheidungsgrundlagen für unsere Zukunft

31 NÜRNBERGER Pensions-Konzept
Lebenserwartung Frauen Eine heute 65-jährige Frau wird durchschnittlich 85,6 Jahre alt* Schon heute beträgt die durchschnittliche Alterspension von Frauen nur € 790** Bei Bäuerinnen handelt es sich sogar nur um € 491** * Quelle: Statistik Austria, Stand 12/08 ** Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Stand 08/08

32 NÜRNBERGER Pensions-Konzept
Lebenserwartung Männer Ein heute 60-jähriger Mann wird durchschnittlich 82,2 Jahre alt* Schon heute beträgt die durchschnittliche Alterspension von Männern nur € 1.333** Bei Bauern handelt es sich sogar nur um € 958** * Quelle: Statistik Austria, Stand 12/08 ** Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Stand 08/08

33 - 11% Die Änderungen durch die Reform 2003 Der Steigerungsbetrag
Der Steigerungsbetrag zur Berechnung der Höhe der Bruttopension wird in Etappen bis zum Jahr 2009 von 2% auf 1,78% reduziert Jahr Steigerungsbetrag 2003 2,00% 2004 1,96% 2005 1,92% 2006 1,88% 2007 1,84% 2008 1,80% 2009 1,78% - 11% Nach 40 Dienstjahren kommt man in Zukunft auf eine Pension von 71,2% der Bemessungsgrundlage anstatt auf 80% (= Reduktion um 11%); erst bei 45 Dienstjahren werden 80% erreicht

34 - 25% Die Änderungen durch die Reform 2003
Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes Anstatt der besten 15 (bzw 18) Jahre werden in Zukunft die besten 40 Jahre für die Bildung der Bemessungsgrundlage verwendet Im Jahr 2007 betrug der Durchrechnungszeitraum 19 Jahre, Jahre, Jahre, etc. bis im Jahr Jahre erreicht sind Berechnungen zeigen, dass im Schnitt die Bemessungsgrundlage um 1% für jedes Jahr der Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes sinkt - 25%

35 www.sva.or.at annähernde Pensionsberechnung
März NÜRNBERGER Akademie Österreich

36 Annähernde Lücke: NÜRNBERGER Tarifrechner praktisches Hilfsmittel für Annäherung an BU-Lücke
BU-Lücke berechenbar! März NVÖ Akademie Mag. Peter Rosenbichler

37 Die Träume und Erwartungen…
Pensionsschock ade Die Träume und Erwartungen…

38 Positive Erwartungen ans Leben im Alter*
Pensionsschock ade Positive Erwartungen ans Leben im Alter* Wohlstand Zufriedenheit Tatkraft Gesundheit Unabhängigkeit Sport/Freizeitaktivitäten Unternehmungsgeist *Quelle: FOCUS Online,

39 Private und betriebliche Renten
2. Lösungsansätze: Private und betriebliche Renten Handlungsbedarf für die Privatversicherung? private und betriebliche Rentenversicherung als Ergänzung zur staatlichen Absicherung

40 2.1. LV: Recht, Aufsicht, Verband
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (1) Rechtsform §3, Konzession §4 - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Aktiengesellschaft - Konzessionserteilung durch FMA - Konzession für LV schließt andere Sparten aus. (Ausnahme Unfall und Kranken) Mitteilungs- und Informationspflichten § 9a, 18 b Organe §11, Aktionäre §11a Vers.-mathematische Grundlagen an FMA §18 Deckungserfordernis § 19 Deckungsstock § 20/21 Treuhänder §§ 22, 23 und 23a Neben dem Versicherungsvertragsgesetz bildet das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) den zweiten wichtigen gesetzlichen Rahmen für die Lebensversicherung. Im VAG werden grundsätzlich der Versicherungsbetrieb durch ein Versicherungsunternehmen sowie die Beaufsichtigung durch die FMA geregelt. Nach § 3 können Versicherungsgesellschaften nur in zwei gesellschaftsrechtlichen Formen betrieben werden. Dies ist einmal der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und als mittlerweile wichtigste und bedeutendste Form die Versicherungs-Aktiengesellschaft. Damit ist z. B. insbesondere ausgeschlossen, dass eine GesmbH als Versicherungsgesellschaft tätig wird. Jede Versicherungsgesellschaft bedarf einer Konzession zum Geschäftsbetrieb durch die FMA. Für die Konzessionserteilung durch die FMA ist Voraussetzung, dass das Unternehmen die Eigenmittelerfordernisse des Gesetzes erfüllt, weiters dass die Vorstände eine persönliche Eignung mitbringen und dass der FMA ein Geschäftsplan für das beabsichtigte Geschäft vorgelegt wird.

41 2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (2) Verantwortlicher Aktuar §§ 24, 24a, 24b Eigenmittel §§ 73b-73f Bedeckung der vers.-techn. Rückstellungen §§ 77-79b Rechnungslegung und Jahresabschluss §§ 81-86 Beaufsichtigung durch die FMA §§ a Für die Erstellung der Tarife und insbesondere für die Berechnung der Deckungsrückstellung ist bei einem Lebensversicherer der Verantwortliche Aktuar zuständig. Seine Bestellung ist im § 24 und seine Aufgaben in den §§ 24a und 24b festgelegt. Die Aktuare sind in der Aktuarvereinigung Österreichs als berufsständische Vereinigung zusammengeschlossen. Die Bestellung zum Verantwortlichen Aktuar setzt in der Regel ein abgeschlossenes Mathematikstudium und eine 3-jährige Berufserfahrung als Aktuar voraus. Mit Rundschreiben vom 13. Dezember 2004 hat die FMA genau definiert, welche Kenntnisse in welchen Sachgebieten und in welchem Umfang im Rahmen des Studiums oder eines Aufbaustudiums als Voraussetzungen zur Ernennung eines Verantwortlichen Aktuars erfüllt sein müssen. Der Verantwortliche Aktuar hat nach § 24a darauf zu achten, dass die Erstellung der Tarife und die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung nach den dafür geltenden Vorschriften und versicherungsmathematischen Grundlagen erfolgt und dass die Gewinnbeteiligung der Versicherten in der Lebensversicherung dem Gewinnplan entspricht. Der Verantwortliche Aktuar hat unter Bedachtnahme auf die Erträge aus den Kapitalanlagen auch zu beurteilen, ob nach diesen versicherungsmathematischen Grundlagen mit der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen gerechnet werden kann.

42 Der Verantwortliche Aktuar hat jährlich einen Aktuarsbericht zu erstellen, der dem Vorstand des Versicherungsunternehmens und der FMA zuzusenden ist. Über den Inhalt des Aktuarberichts gibt es eine eigene Verordnung der FMA. In seinen Bericht hat der Verantwortliche Aktuar einen Bestätigungsvermerk aufzunehmen, dass die Deckungsrückstellung und die Prämienüberträge nach den hiefür geltenden Vorschriften und versicherungsmathematischen Grundlagen berechnet und die dabei verwendeten versicherungsmathematischen Grundlagen angemessen sind und dem Prinzip der Vorsicht genügen und weiter dass die Prämien für neu abgeschlossene Versicherungsverträge voraussichtlich ausreichen, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten, insbesondere die Bildung angemessener Rückstellungen zu ermöglichen und dass die Gewinnbeteiligung der Versicherten dem Gewinnplan entspricht. Der Verantwortliche Aktuar ist somit hinsichtlich seiner Verantwortung in etwa einem Wirtschaftsprüfer gleichgestellt, das heißt er trägt persönlich die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben und für die Richtigkeit der Bestätigung. In den §§ 73b - 73f ist geregelt, welche Eigenmittel ein Lebensversicherer besitzen muss und welche Rücklagen und Zusatzkapitalien als Eigenmittel angerechnet werden können. Sie kennen vielleicht das Stichwort Basel II aus dem Bankenbereich. Für die Versicherungswirtschaft ist ein ähnliches Projekt EU-weit unter dem Stichwort Solvency II am Laufen. Hierbei geht es insbesondere um eine risikoadäquate Ermittlung des Eigenmittelerfordernisses und um die Frage, was an Eigenmitteln angerechnet werden kann. Es wird erwartet, dass bis 2009 oder 2010 die neuen Solvency II-Richtlinien in Kraft treten werden. Die §§ b beinhalten die Vorschriften, welche Kapitalanlagen zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen, das heißt insbesondere zur Bedeckung der Deckungsrückstellung, zulässig und erlaubt sind. Dies sind im Wesentlichen: 1. Schuldverschreibungen und andere Geld- und Kapitalmarktpapiere 2. Aktien 3. Fonds 4. Darlehen und Kredite 5. Grundstücke 6. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände In Ergänzung zu den Paragraphen des VAG hat die FMA eine Kapitalanlageverordnung erlassen, in der noch wesentlich genauer und detaillierter festgelegt wird, welche Kapitalanlagen und bis zu welcher Höhe für den Deckungsstock möglich sind. Die Rechnungslegung und der Jahresabschluss werden in den §§ geregelt. Hierauf will ich heute nicht näher eingehen. Schließlich finden Sie in den §§ a die Bestimmungen zur Beaufsichtigung der Versicherer durch die FMA.

43 2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden
Finanzmarktaufsicht (1) Öffentlich rechtliche Anstalt Banken- und Versicherungsaufsicht Materielle Aufsicht Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen - Eigenmittelkontrolle - Tarifkontrolle - Prüfung/Kontrolle des Jahresabschlusses - Kontrolle der Kapitalanlagen – Deckungsstock - Prüfungen der Geschäftsgebarung vor Ort Verbraucherschutz Die FMA war bis vor wenigen Jahren Teil des Bundesministeriums für Finanzen. Sie wurde dann als öffentlich-rechtliche Anstalt verselbstständigt und ist zuständig für die Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht sowie die Wertpapieraufsicht. Diese Konstruktion der Banken- und Versicherungsaufsicht ist in der gesamten EU ähnlich. Die Aufsicht ist eine materielle Aufsicht, das heißt sie kann unmittelbar in den Geschäftsbetrieb des Versicherers eingreifen. Im Bereich der Versicherungen hat die Aufsicht primär das Ziel, sicherzustellen, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden dauernd erfüllen können. Insbesondere befasst sich die FMA mit der Kontrolle der Bedeckung des Eigenmittelerfordernisses durch geeignete Eigenmittel, mit der Tarifkontrolle sowie mit der Prüfung und Kontrolle des Jahresabschlusses und der Kapitalanlagen. Hierüber muss der FMA regelmäßig berichtet werden. Zusätzlich hat die FMA das Recht – und sie macht davon auch tatsächlich Gebrauch – Banken und Versicherer vor Ort beim Unternehmen zu prüfen. Die FMA übt weiter auch gewisse Aufgaben des Verbraucherschutzes aus, wobei es durchaus auch einmal zu Überschneidungen mit Tätigkeiten des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) kommen kann. Die FMA hat hierbei jedoch eine andere Ausgangslage als der VKI, da sie sowohl auf das Wohl der Versicherungswirtschaft wie auch auf das Wohl der Kunden sehen muss.

44 2.1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden
Finanzmarktaufsicht (2) Rechnungslegungs-Verordnung Meldeverordnung - Jahresabschlussdaten - Eigenmittel - Deckungserfordernis - Statistische Daten Kapitalanlageverordnung Deckungsstockverzeichnis-Verordnung Geschäftsplanverordnung Gewinnplanverordnung Gewinnverordnung Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die FMA eine Reihe von Verordnungen herausgegeben: Mit der Rechnungslegungsverordnung werden der Jahresabschluss und insbesondere der Inhalt und die Form von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung geregelt. Die Meldeverordnung legt fest, dass der FMA jährlich verschiedene Angaben zum Jahresabschluss vorzulegen sind. Hierbei handelt es sich um detailliertere Angaben zu gewissen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Hinzu kommen quartalsweise Meldungen über die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellung, über die Höhe der Vermögenswerte, die ihrer Bedeckung dienen, sowie insbesondere Prognosewerte für die voraussichtlichen Werte des Jahresabschlusses. Außerdem werden in diesen Meldungen auch statistische Daten zum Versicherungsbestand abgefragt. Wie schon vorher kurz erwähnt, regelt die Kapitalanlageverordnung, welche Kapitalanlagen und in welcher Höhe für die Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen zulässig sind. Im Zusammenhang mit der Kapitalanlageverordnung steht dann auch die Deckungsstockverzeichnisverordnung. Sie definiert, wie das Deckungsstockverzeichnis, das heißt das Verzeichnis aller Vermögenswerte, die dem Deckungsstock gewidmet sind, zu führen ist. Es ist jeder einzelne Vermögenswert mit Zu- und Abgang sowie den kennzeichnenden Daten, das sind rund 30 Stück, anzugeben.

45 Die Geschäftsplanverordnung legt fest, welche Angaben zu seinen Tarifen und in welcher Form ein Versicherer gegenüber der FMA machen muss. Im Wesentlichen geht es hier um die Kalkulation der Tarife, die verwendeten Rechnungsgrundlagen, wie Zins, Sterbetafel und Kosten, sowie um die Gewinnbeteiligungsart der jeweiligen Tarife. Die Gewinnplanverordnung legt fest, dass für jeden Tarif ein Geschäftsplan über die Gewinnbeteiligung zu erstellen ist. Dieser hat insbesondere zu enthalten die Art des Gewinnbeteiligungssystems, die Gewinnverwendung, die Rechnungsgrundlagen, Bezeichnungen und Formeln und die Gewinnkomponenten. Die Herleitung der Gewinnbeteiligung und insbesondere der Gewinnbeteiligungshöhe aus den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung wird in der Gewinnbeteiligungsverordnung festgelegt. Danach ist für alle gewinnberechtigten Versicherungsverträge aus den wesentlichen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung eine Bemessungsgrundlage für die Gewinnbeteiligung abzuleiten. Vorgeschrieben wird dann, dass die Versicherungsnehmer mindestens 85 % dieser Bemessungsgrundlage als Gewinnbeteiligung erhalten müssen. Die Herleitung der Bemessungsgrundlage aus den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Nachweis, dass die 85 %-Regel eingehalten worden ist, müssen die Versicherer in ihrem Geschäftsbericht zum Jahresabschluss veröffentlichen.

46 3. Wichtige LV-Versicherungsarten
Kapitalbildende Lebensversicherung (KLV) Kapitalversicherung auf den Er- und Ablebensfall Erlebensfallversicherung Terme-Fix-Versicherungen Rentenversicherung Fondsorientierte Lebensversicherung Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) Indexgebundene Lebensversicherung (ILV) Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (PZV) Risikoversicherung (Ableben) Zusatzversicherungen BU, Dread Disease, Pflege, Tod, Unfalltod, Unfallinvalidität, Arbeitslosigkeit Nach diesem Streifzug durch das Umfeld der Lebensversicherung nun zu unserem Kernthema Lebensversicherung. Man kann in der Lebensversicherung verschiedene Versicherungsarten unterscheiden. Die fondsgebundene Lebensversicherung sieht eine Leistung bei Tod und bei Erleben des Vertragsablaufs vor. Sie heißt „fondsgebunden“, weil der Versicherer für den Versicherungsnehmer um die gezahlten Sparbeiträge Fondsanteile kauft. Der Wert der bei Vertragsablauf vorhandenen Fondsanteile ergibt die Leistung im Erlebensfall. Die indexgebundene Lebensversicherung ist eine Weiterentwicklung der fondsgebundenen Lebensversicherung. Hierbei ist die Erlebensleistung abhängig von der Entwicklung eines oder mehrerer Aktienindices. Meist ist in der indexgebundenen Lebensversicherung auch eine Form von Kapitalgarantie eingebunden. Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist eine fonds- oder auch indexgebundene Lebensversicherung, für die es eine staatliche Prämie gibt. Die Kapitalveranlagung ist hier bestimmten Regeln unterworfen und vor allem ist die fällige Versicherungsleistung nur als Altersrente zu beziehen. Dies allerdings steuerfrei.

47 Die kapitalbildende Lebensversicherung ist das seit Jahrzehnten wenn nicht bereits seit über einem Jahrhundert existierende klassische Produkt der Lebensversicherung. Die Leistung wird fällig bei Tod oder bei Erleben des Vertragsablaufs. Ein Teil der Leistung wird bereits im Voraus garantiert und versicherungsmathematisch errechnet. Darüber hinaus gibt es eine Gewinnbeteiligung. In der Rentenversicherung wird anstelle einer einmaligen Leistung im Erlebensfall eine laufende Altersrente ausbezahlt. Mit der Risikoversicherung wird allein das Todesfallrisiko gedeckt. Auf Risikoversicherungen aus dem Bereich der Personenversicherung wird Fr. Dr.Neumar im anderen Teil der Personenversicherungen eigenhen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz für einen Einkommensausfall durch Berufsunfähigkeit, indem bei Berufsunfähigkeit eine Rente gezahlt wird. Die Pflegerentenversicherung bietet eine laufende Rente bei Pflegebedürftigkeit. Die Dread-Disease-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen bestimmte schwere Erkrankungen, indem bei Eintritt einer genau definierten Krankheit eine bestimmte Versicherungssumme bezahlt wird. Darüber hinaus gibt es Zusatzversicherungen für den Fall von Berufsunfähigkeit, Pflege, Tod, Unfalltod, Unfallinvalidität und Arbeitslosigkeit.

48 3.1 KLV und Rente (1) 3.1 Rechnungsgrundlagen
Kennzeichen klassischer LV-Tarife: Vers.-math. Kalkulation von Prämie und Leistung mit folgenden Rechnungsgrundlagen: Rechnungszins, ab April 2011 höchstens 2,0% Wahrscheinlichkeiten: Sterblichkeit (Berufsunfähigkeit Pflegebedürftigkeit Dread Disease Heirat Arbeitslosigkeit) Kosten Abschlusskosten Verwaltungskosten Inkassokosten Ich komme nun zu den versicherungsmathematischen Grundlagen in der Kapitallebensversicherung und in der Rentenversicherung. Das wesentliche und entscheidende Kennzeichen der klassischen Lebensversicherungstarife ist die Tatsache, dass Prämie und garantierte Versicherungsleistung über eine versicherungsmathematische Kalkulation berechnet werden. In die Berechnung gehen die folgenden Rechnungsgrundlagen ein: Da die Versicherungsprämien und die Versicherungsleistung zu völlig unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden, muss eine Verzinsung berücksichtigt werden. Hierfür wird der sogenannte Rechnungszins angesetzt. Gemäß der Höchstzinssatzverordnung der FMA muss der Zinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung nach dem Grundsatz der Vorsicht festgelegt werden. Derzeit gilt ein Höchstrechnungszins von 2,25 %. Dieser niedrige Wert ist bedingt durch die niedrigen Zinsen, die seit Jahren am Kapitalmarkt erzielt werden. Über viele Jahrzehnte betrug der Rechnungszins 3 % und wurde kurzfristig auf 4 % angehoben, als das Zinsniveau kurzzeitig sehr hoch war, um in den letzten Jahren stufenweise auf 2,00 % ab April 2011 reduziert zu werden. Dieser relativ niedrige Rechnungszins hat natürlich zur Folge, dass derzeit das Verhältnis von garantierter Versicherungssumme zu Prämien nicht sehr attraktiv aussieht.

49 Die nächste wichtige Rechnungsgrundlage sind die Wahrscheinlichkeiten für den Eintritt des Versicherungsfalls. Wir unterscheiden hier die Sterbewahrscheinlichkeiten, die Wahrscheinlichkeiten berufsunfähig zu werden und wieder aktiv zu werden, die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer schweren Krankheit in der Dread Disease-Versicherung, die Heiratswahrscheinlichkeit und gegebenenfalls auch die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden und eine bestimmte Zeit arbeitslos zu bleiben. Die dritte und letzte wesentliche Rechnungsgrundlage sind die Kosten. Wie bereits erwähnt, werden Kosten für den Versicherungsabschluss eingerechnet, wobei hier neben der Provision auch Kosten für Werbung, für die Antragsbearbeitung, für Tarifmaterial und für alle Tätigkeiten, die mit dem Versicherungsabschluss zusammenhängen, gemeint sind. In der Praxis hat es sich eingebürgert, dass die Abschlusskosten wohl in der Regel ausreichen, um die Provisionen zu zahlen. Aber die übrigen mit dem Abschluss des Vertrages verbundenen Kosten sind in der Regel über die rechnungsmäßigen Abschlusskosten nicht gedeckt, sondern werden erst im Laufe der Zeit über die eingerechneten Verwaltungskosten gedeckt. Die eingerechneten Verwaltungskosten müssen, wie der Name sagt, für die Vertragsverwaltung, für die Bestandsführung, für das Rechnungswesen, für das Prämieninkasso etc. ausreichend sein. Sie können während der Vertragslaufzeit nicht verändert werden. Das bedeutet, dass sie bereits heute in ausreichender Höhe eingerechnet werden müssen, um auch in 20 Jahren die Verwaltungskosten noch decken zu können. Oftmals werden die Kosten für das Prämieninkasso nicht bei den Verwaltungskosten inkludiert, sondern als eigener Kostenblock in der Prämienkalkulation angesetzt.

50 3.1. KLV und Rente (2) Sterbetafel
Quelle: Bevölkerungsstatistik der Statistik Austria, erstellt alle 10 Jahre Ausgleichung der Rohdaten Tafeln geschlechtsabhängig Versichertensterblichkeit kleiner als Bevölkerungssterblichkeit Steigende Lebenserwartung: Sicherheitspolster für Todesfallversicherungen Problem für Rentenversicherungen Getrennte Tafeln für Risiko- und Rentenversicherungen Sterbetafeln beinhalten im Wesentlichen für jedes Alter von 0 bis 100 Jahren die Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres, d.h. bevor der Betreffende ein Jahr älter geworden ist, zu sterben. Traditionellerweise werden diese Wahrscheinlichkeiten mit qx bezeichnet, wobei x für das Alter steht. Von der Statistik Austria werden alle 10 Jahre Bevölkerungsdaten und Sterbedaten erhoben und verarbeitet. Dies ergibt eine Bevölkerungssterbetafel. Für die praktische Verwendung müssen diese rohen Wahrscheinlichkeiten, wie sie aus den Beobachtungen resultieren, geglättet werden, da sie durch zufällige Ausreißer in verschiedenen Altern natürlich unsystematische Schwankungen enthalten. Die Sterbetafeln werden geschlechtsabhängig getrennt nach Frauen und Männern erstellt. Eine bekannte Tatsache ist, dass Versicherungsbestände eine niedrigere Sterblichkeit aufweisen, als die Bevölkerungssterbetafel. Eine Ursache hiefür ist die Risikoprüfung, die der Versicherer bei Antragstellung vornimmt. Dadurch trifft er eine Auswahl an gesünderen Personen als sie im gleichen Alter in der Bevölkerung vorhanden sind. Auch die soziale Stellung und das Einkommen spielen hierbei höchstwahrscheinlich eine gewisse Rolle. Es ist bekannt, dass Besserverdiener eine deutlich geringere Sterblichkeit haben.

51 Vor allem im Bereich der Rentenversicherung ist festzustellen, dass Personen, die eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, eine deutlich niedrigere Sterbewahrscheinlichkeit als die Gesamtbevölkerung aufweisen. Die beiden wesentlichen Gründe sind, dass, wie gesagt, erstens finanziell bessergestellte Personen die Möglichkeit haben, eine private Rentenversicherung abzuschließen und, dass zweitens vor allem gesunde Personen, die mit einer hohen Lebenserwartung rechnen, eine Rentenversicherung eingehen. Bekannt ist auch, dass seit über 100 Jahren die Sterbewahrscheinlichkeiten deutlich sinken und damit die Lebenserwartung wächst. In der Vergangenheit war im Durchschnitt die Zunahme der Lebenserwartung bei den Frauen stärker als bei den Männern, wobei Frauen generell ca. eine um 5 Jahre höhere Lebenserwartung haben. Die steigende Lebenserwartung ist für Versicherungstarife mit überwiegender Todesfallleistung ein Sicherheitspolster für die Versicherer. Der Trend der steigenden Lebenserwartung sorgt dafür, dass im versicherten Bestand weniger Personen sterben, als aufgrund der Bevölkerungssterbetafel für die Prämienkalkulation zugrunde gelegt wurde. Umgekehrt ist die steigende Lebenserwartung ein Problem für Rentenversicherungen. Hier wäre nach einigen Jahren bereits die Prämienkalkulation falsch gewesen, da mehr Personen als Rentenempfänger überleben, als nach der Bevölkerungssterbetafel zu erwarten gewesen wäre. Daher werden für die Rentenversicherung Sterbetafeln erstellt, die neben dem Alter auch vom Geburtsjahrgang abhängig sind. Aus der Vergangenheit wird ermittelt, wie sich die Sterblichkeit eines bestimmten Alters, sagen wir, eines 30-jährigen in den letzten Jahrzehnten verbessert hat. Dieser Trend wird in die Zukunft extrapoliert, daraus ergibt sich dann z.B. für einen 30-jährigen eine abnehmende Sterblichkeit, wenn er 1970 geboren wurde oder 1980 oder 2000 oder im Jahr jährig wird.

52 3.1. KLV und Rente (3) Sterbetafel: Vergleich qx 1980/82 bis 2000/02 Männer qx = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen vor Alter x+1 zu sterben In dieser Folie sehen Sie eine grafische Darstellung der einjährigen Sterbewahrscheinlichkeiten im Altersbereich von 0 bis 50 Jahren für Männer. Die oberste Kurve mit den höchsten Wahrscheinlichkeiten ist die allgemeine österreichische Sterbetafel von 1980/1982. Die mittlere Kurve stellt die Sterbetafel 10 Jahre später, also von 1990/1992 dar und die unterste Kurve wiederum 10 Jahre später die Sterblichkeiten aus dem Jahr 2000/2001. Die Achsenbeschriftung ist auf der linken Seite der Grafik aufgetragen und bedeutet Sterbewahrscheinlichkeit pro Tausend Personen. Sie sehen die deutliche Verbesserung in den vergangenen 20 Jahren. Außerdem sehen Sie im Altersbereich von 20 bis 30 Jahren einen eher konstanten Verlauf der künstlich erzeugt wurde. In Wirklichkeit gibt es vor allem für Männer im Altersbereich zwischen 20 und 25 Jahren ein deutlich erkennbares Maximum der Sterbewahrscheinlichkeiten, die dann zwischen 25 und 30 auf ein Minimum absinken und von da an bis zum Endalter konstant ansteigen. Dieser sogenannte Unfallbuckel, der z. T. eben durch Tote aus Unfällen, die vor allem Männer betreffen, entsteht, wurde hier durch einen konstanten Verlauf ersetzt.

53 3.1. KLV und Rente (4) Sterbetafel: Vergleich qx 1980/82 bis 2000/02 Männer qx = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen vor Alter x+1 zu sterben Die Fortsetzung der vorhergehenden Folie für die Altersbereiche 50 bis 80 Jahre sehen Sie hier. Absolut gesehen ist gerade in hohen Altern der Sterblichkeitsrückgang am Deutlichsten. Prozentual ist der Unterschied deutlich geringer.

54 3. KLV und Rente (5) Sterbetafel: Vgl. Lebenserwartung Frauen / Männer
Einen Vergleich der Lebenserwartung zwischen Frauen und Männern im Altersbereich 20 bis 75 Jahre sehen Sie hier. Anders als auf den vorhergehenden Folien ist hier nicht die Sterbewahrscheinlichkeit sondern die Lebenserwartung aufgetragen. Die oberste Linie ist die Lebenserwartung der Frauen aus den Jahren 2000/2001. Die mittlere Linie stellt die Lebenserwartung der Frauen 20 Jahre vorher, also in den Jahren 1980/1982 dar. Sie erkennen hieraus im Alter 20 eine Erhöhung der Lebenserwartung um 4 Jahre, im Alter 60 um 3,5 Jahre. Die unterste Linie stellt die Lebenserwartung der Männer aufgrund der Tafel von 2000/2001 dar. Man sieht, dass eine 20-jährige Frau heute eine ungefähr 6 Jahre höhere Lebenserwartung hat, als ein 20-jähriger Mann. Dieser Unterschied schrumpft bis zum Alter 75 auf etwa 2,5 Jahre. Man erkennt außerdem, dass die Lebenserwartung der Männer mit zunehmendem Alter deutlich stärker ansteigt, als die Lebenserwartung der Frauen.

55 3.1. KLV und Rente (6) Prämienberechnung Er- und Ableben (1) NICHT PRÜFUNGSRELEVANT n := Versicherungsdauer x := Eintrittsalter lx:= Lebende des Alters x dx:= Tote im Alter x qx:=dx/lx=Sterbewahrscheinlichkeit npx:=lx+n/lx=n-jährige Überlebenswahrscheinlichkeit v :=1/(1+i)=Abzinsfaktor zum Zins i Barwert einer n-jährigen Prämie/Rente vom Betrag 1: axn = px ∙ 1 ∙ v + …+ n-1px ∙ 1 ∙ vn-1 Todesfallbarwert nAx = v ∙qx + v2 ∙1px ∙ qx vn ∙ n-1px ∙ qx+n-1 Erlebensfallbarwert nEx = npx ∙ vn Im Folgenden will ich Ihnen etwas für die Prämienberechnung einer Er- und Ablebensversicherung erzählen. Lassen Sie sich bitte nicht von den angegebenen Formeln abschrecken. Ich glaube, mit ein bisschen Zinsrechnung kann man sie verstehen. Vorab einige Bezeichnungen. Mit n wird immer die Versicherungsdauer bezeichnet und mit x das Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn. lx sind die lebenden Versicherten des Alters x und dx diejenigen Versicherten, die aufgrund der Statistik zwischen dem Alter x und dem Alter x+1 sterben würden. Als Sterbewahrscheinlichkeit qx ergibt sich dann dx/lx . Dies ist sozusagen derjenige Prozentsatz, wie viel Prozent von lx Lebenden innerhalb eines Jahres sterben. Betrachtet man einen Zeitraum von mehreren Jahren, d.h. von n Jahren, interessiert man sich dafür, wie viel Personen sind nach n Jahren noch übrig. Dies ist die n-jährige Überlebenswahrscheinlichkeit. Der Prozentsatz ergibt sich als Quotient der Lebenden nach n Jahren dividiert durch die Lebenden zu Beginn: npx=lx+n/lx. Schließlich brauchen wir noch den Abzinsfaktor, der Ihnen aus der Zinsrechnung bekannt ist. Er wird bezeichnet mit v und berechnet als v=1/(1+i) Der Barwert axn einer n-jährigen Rente vom Betrag 1 setzt sich dann zusammen aus der Summe der ersten Rente 1 plus der zweiten Rente 1 mal Abzinsungsfaktor mal der Wahrscheinlichkeit, dass der Rentenzahler in einem Jahr noch lebt, plus plus usw. plus Wahrscheinlichkeit, dass der Rentenzahler in n minus 1 Jahren noch lebt mal der Rente vom Betrag 1 mal Abzinsungsfaktor um n minus 1 Jahre. Barwert Er- und Ablebensleistung mit Dauer n, Betrag 1: Axn = ( nAx + nEx) ∙ 1

56 Analog ergibt sich der Barwert einer n-jährigen Todesfallversicherung vom Betrag 1 als Wahrscheinlichkeit qx, dass der Versicherte im nächsten Jahr stirbt, mal Abzinsungsfaktor um ein Jahr plus Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherte in 2 Jahren stirbt, mal die Wahrscheinlichkeit, dass er das 1. Jahr überlebt mal den Abzinsungsfaktor um 2 Jahre plus plus usw. Abzinsungsfaktor um n Jahre mal Wahrscheinlichkeit nach n minus 1 Jahren noch zu leben, mal Wahrscheinlichkeit im n-ten Jahr zu sterben. Der Barwert für eine Erlebensleistung vom Betrag 1 ist ganz einfach. Die Wahrscheinlichkeit nach n Jahren noch zu leben, mal Abzinsungsfaktor um n Jahre. Aus dem Todesfallbarwert und dem Erlebensfallbarwert kann man nun den Barwert einer normalen Er- und Ablebensversicherung mit Dauer über n Jahre und Versicherungssumme 1 zusammensetzen. Axn ist gleich nAx plus nEx.

57 3.1. KLV und Rente (7) Prämienberechnung Er- und Ableben (2)
Prinzip Prämienberechnung: Barwert der Prämien = Barwert der Leistungen, d.h. Pxn ∙ axn = Axn oder Pxn = Axn/axn Prämie für Versicherungssumme VS und mit Kosten: Prämie = VS ∙ [(Axn + α)/axn + γ ] ∙(1 + β%/100) Kostenstruktur α = Abschlußkosten = 40o/oo bis 55o/oo der Beitragssumme (BS) γ = Verwaltungskosten = ca. 4% bis 6% der Prämie β% = Inkassokosten = 3% der Prämie Die genannten Werte sind ungefähre Angaben, da unternehmens- individuell. Die Prämienberechnung folgt nun aus dem Prinzip, dass der Barwert der Prämieneinnahmen gleich sein muss dem Barwert der Leistungen die der Versicherer zu erbringen hat. Denn nach diesem Prinzip nimmt der Versicherer soviel ein, wie er unter Berücksichtigung von Zinsen und Wahrscheinlichkeiten auch wieder ausgeben muss. Formelmäßig bedeutet das, Barwert der Prämien ist gleich Prämie mal Barwert einer Rente, denn eine laufende Prämie kann man als Rentenzahlung des Prämienzahlers auffassen, ist gleich Barwert der Er- und Ablebensversicherung den wir schon kennen. Durch Division daraus erhält man dann die Prämien, Pxn gleich Barwert der Leistungen durch den Leibrentenbarwert. Und nun ergibt sich als letzte Formel die Prämie für eine bestimmte Versicherungssumme unter Einrechnung von Kosten. Man muss beim Barwert der Leistungen auch die Kosten als Leistungen auffassen, d.h. man addiert die Abschlusskosten alpha, man addiert die Verwaltungskosten gamma und rechnet noch Inkassokosten beta ein. Damit ergibt sich für die Prämie zur Versicherungssumme VS die angegebene Formel.

58 An Abschlusskosten alpha werden in der Regel 40 bis 55 Promille der Beitragssumme eingerechnet. (Hinweis: In der angegebenen Formel sind die Abschlusskosten der Einfachheit halber in Promille der VS statt der Beitragssumme eingerechnet.) Für Verwaltungskosten muss man etwa 4-6 Prozent der Prämie einrechnen und für Inkassokosten nochmals rund 3 Prozent. Diese eingerechneten Verwaltungs- und Inkassokosten sind höher als sie heute benötigt werden, da aus Ihnen ein Teil der Abschlusskosten finanziert werden muss. Da die Abschlusskosten in der Regel höher sind als das, was eingerechnet wird, und außerdem müssen diese Verwaltungskosten auch in 10 und 20 Jahren noch ausreichend sein. Diese genannten Werte sind ungefähre Angaben. Jedes Unternehmen hat hier leicht abweichende Ansätze.

59 3. KLV und Rente (8) Deckungskapital Laienhaft:
Deckungskapital = „angespartes Guthaben“ Vorgeschrieben prospektive Berechnungsmethode: Deckungskapital = Barwert künftiger Leistungen minus Barwert künftiger Prämien Als Formel (gezillmertes Deckungskapital nach m Jahren) mVxn = VS ∙ [ Ax+m,n-m – (Axn+ α)/axn ∙ ax+m,n-m ] In der KLV wird das Guthaben, das ein Kunde anspart, nicht durch Verbuchung auf einem Sparkonto wie bei einer Bank festgehalten. Es wird vielmehr über eine versicherungsmathematische Formel berechnet. Gesetzlich vorgeschrieben ist hiefür die sogenannte prospektive Berechnungsmethode. Dies bedeutet, das Deckungskapital muss gleich sein dem Barwert der künftigen Leistungen minus dem Barwert der künftigen Prämien oder anders herum ausgedrückt: der Barwert meiner künftigen Prämieneinnahmen plus das, was der Kunde schon angespart hat, muss gleich sein dem Barwert der künftigen Leistungen. Formelmäßig lässt sich das Deckungskapital, welches üblicherweise als mVxn bezeichnet wird, wobei m für die Anzahl der abgelaufenen Versicherungsjahre steht, wie in der Folie angegeben, darstellen. Die angeführten Barwerte in dieser Formel kennen wir bereits alle. Die veränderten Indizes x+m und n-m bedeuten, dass das erreichte Alter nach m Jahren um m Jahre höher ist und dass die restliche Versicherungsdauer um m Jahre kürzer ist Interessant an der Folie ist, dass hier die Abschlusskosten alpha auftauchen. Dies hat zur Folge, dass zu Versicherungsbeginn das Deckungskapital negativ ist mit dem Betrag der eingerechneten Abschlusskosten. In der Folge wird das Deckungskapital erst dann positiv, wenn die Abschlusskosten vollständig getilgt sind. Diese Verrechnungsart von Abschlusskosten nennt man Zillmerung nach einem deutschen Versicherungsmathematiker, der im vorletzten Jahrhundert gelebt hat.

60 3. KLV und Rente (9) Deckungskapitalverlauf
Er- und Ablebensversicherung Tarif XT9, Zins 2,25 % Mann, Alter 30, Dauer 20 Die Grafik zeigt den Verlauf eines Deckungskapitals für eine Versicherung mit Versicherungsdauer 20 Jahre über eine Versicherungssumme von Tausend Euro. Sie sehen den Start im negativen Bereich, was durch die Abschlusskosten bedingt ist und die Wende ins Positive nach rund 1,5 Jahren. Die Kurve ist verhältnismäßig leicht gekrümmt, da der Rechnungszins von 2,25 nicht sehr hoch ist. Je höher der Rechnungszins wäre, umso stärker würde sich der Zinseszins auswirken und um so mehr würde sich die Kurve krümmen.

61 3. KLV und Rente (10) Gewinnbeteiligung
Vorsichtige Rechnungsgrundlagen ergeben Überschüsse. Der Versicherungsnehmer erhält daraus die Gewinnbeteiligung. Gewinnquellen: Sterblichkeit → Risikogewinnanteil Kosten → Kostengewinnanteil Kapitalerträge größer Rechnungszins → Zinsgewinnanteil Gesamtverzinsung derzeit am Markt: 3,0% - 3,5 % oder um die Nuance darüber Verfahren: Jährliche Gutschrift über Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzüglich Schlussgewinnanteil (in der Regel: <= 2 Zinsgewinnanteile) Zuteilung durch verzinsliche Ansammlung oder Kauf von Fondsanteilen Deklarierung mind. 1 Jahr voraus im Geschäftsbericht Gewinnverordnung der FMA: Mind. 85 % des Überschusses, im Geschäftsbericht ist Berechnung darzulegen Beschreibungspflicht in Antrag und AVB Pflicht für VU zur jährlichen Unterrichtung der VN über Stand der Gewinnbeteiligung Die besprochenen Rechnungsgrundlagen sind vorsichtig zu wählen, damit auch unter ungünstigen Verhältnissen die Prämie ausreichend ist, um die Versicherungsleistungen erbringen zu können. Durch diese vorsichtige Wahl der Rechnungsgrundlagen ergeben sich erhebliche Überschüsse. Aus den Überschüssen erhält der Versicherungsnehmer die Gewinnbeteiligung. Die Gewinnquellen folgen den Rechnungsgrundlagen. Für Überschüsse aus einer geringeren Sterblichkeit gibt es einen Risikogewinnanteil. Für Kostenüberschüsse einen Kostengewinnanteil und als wesentlichsten Bestandteil gibt es aus der Tatsache, dass die Kapitalerträge größer sind als der Rechnungszins, den Zinsgewinnanteil. In der derzeitigen Lage am Kapital- und Versicherungsmarkt ergibt sich aus Rechnungszins plus Zinsgewinnanteil eine Gesamtverzinsung von 3,0 bis 3,5 Prozent oder eine Nuance mehr. In der Praxis bedeutet das, dass der Versicherer für jeden Kunden und für jedes Jahr ermittelt, wie hoch war die Risikoprämie des Kunden und davon gibt es dann einen bestimmten Prozentsatz als Gewinnbeteiligung.

62 Wie werden die so festgesetzten Gewinnanteile an die Kunden ausgeschüttet?
Mit Erstellung der Jahresbilanz wird für jeden Kunden ermittelt, welche Gewinnanteile ihm zustehen. Diese Gewinnanteile werden im Jahresabschluss in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung eingestellt und im folgenden Geschäftsjahr dem Gewinnguthaben des einzelnen Kunden zugeschlagen. Das Gewinnguthaben wird wie eine Art Sparbuch geführt und ist Teil des Deckungserfordernisses, d.h. es ist durch entsprechende Kapitalanlagen des Versicherers zu bedecken. Zusätzlich zu dieser jährlich ermittelten Gewinnbeteiligung und jährlichen Ausschüttung der Gewinnanteile gibt es in der Regel noch einen Schlussgewinnanteil, der eine Höhe von bis zu 2 Zinsgewinnanteilen meistens hat. Der Schlussgewinnanteil wird nur für ablaufende Versicherungsverträge gezahlt. Englische Versicherer zum Beispiel gehen bei der Gewinnbeteiligung anders vor. Sie haben eine in der Regel niedrigere laufende jährliche Gewinnbeteiligung und legen erst bei Vertragsablauf eines Kunden fest, was er als Gewinnbeteiligung insgesamt bekommt. Dadurch ergeben sich einmal stärkere Schwankungen bei englischen Versicherern und vor allem im Rückkaufsfall gibt es damit bei einer englischen Versicherung aus der Gewinnbeteiligung deutlich weniger als bei einer österreichischen Versicherung. Die Führung der erworbenen Gewinnanteile nach Art eines Sparbuches nennen wir verzinsliche Ansammlung. Darüber hinaus können die Gewinnanteile aber auch zum Kauf von Fondsanteilen verwendet werden. Damit kann man eine Kombination einer klassischen Lebensversicherung mit ihren Garantien und einer Fondsgebundenen Lebensversicherung erreichen. Durch die in Fondsanteilen angelegte Gewinnbeteiligung sind die Ertragsaussichten etwas höher, allerdings ist damit der Wert der Gewinnbeteiligung stärker vom Kapitalmarkt abhängig und größeren Schwankungen unterworfen. Jeder Lebensversicherer muss die Höhe der Gewinnanteile, welche der Kunde im nächsten Geschäftsjahr erhält, in seinem Geschäftsbericht verbindlich deklarieren. Die FMA hat durch die Gewinnbeteiligungsverordnung geregelt, dass mindestens 85 Prozent des Überschusses den Kunden wieder gut gebracht werden muss. Jedes Versicherungsunternehmen muss die Berechnungsweise für diese 85 Prozent in seinem Geschäftsbericht im Anhang seit letztem Jahr veröffentlichen. Dabei ist ein Ausgleich über mehrere Jahre möglich, d.h. lag die Gewinnbeteiligung einige Jahre über 85 Prozent, kann sie in einigen Jahren auch darunter liegen, wenn sich dies etwa ausgleicht. Die Art der Gewinnbeteiligung ist im Versicherungsantrag und in den AVB zu beschreiben. Die FMA schreibt vor, dass jeder Lebensversicherer seine Versicherungsnehmer einmal jährlich über den Stand ihrer Gewinnbeteiligung unterrichten muss.

63 3. KLV und Rente (11) Rückkaufswert Bei Kündigung erhält VN den
Rückkaufswert = Deckungskapital + Wert der zugeteilten Gewinnbeteiligung. Deckungskapital: garantiert Gewinnbeteiligung: Erreichter Wert (abhängig von möglicherweise jährlich unterschiedlichen Gewinnanteilsätzen), nicht garantiert Ein Rückkaufsabschlag kann, wenn vereinbart, abgezogen werden. Angabe der Rückkaufswerte in Angebot und Polizze FMA: Berechnet mit zuletzt veröffentlichten Gewinnanteilsätzen, zusätzlich mit Zinsgewinnanteil + 1% und -1% (Korridormethode) Wie erwähnt erhält der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung den sogenannten Rückkaufswert. Dieser setzt sich zusammen aus dem besprochenen Deckungskapital und dem Wert der zugeteilten Gewinnbeteiligung. Dabei ist das Deckungskapital garantiert und wie dargestellt versicherungsmathematisch über eine Barwertrechnung berechnet. Der Wert der zugeteilten Gewinnbeteiligung ist eben der verzinslich angesammelte Wert oder - wenn man die Gewinnanteile in Fonds anlegt - der Wert der erworbenen Fondsanteile. In der Regel wird im Fall eines Rückkaufs vom Deckungskapital noch ein Rückkaufsabschlag abgezogen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Abschlag im Antrag und in den AVB vereinbart und erläutert wurde. Im Versicherungsangebot und in der Polizze ist die Höhe der Rückkaufswerte Jahr für Jahr anzugeben. Dabei ist zu trennen in den garantierten Teil des Rückkaufswertes und in den Wert, der aus der Gewinnbeteiligung kommt. Da die Gewinnanteilsätze der Zukunft nicht bekannt sind, ist für die Berechnungen der Gewinnanteile in den zukünftigen Versicherungsjahren laut Vorschrift der FMA derjenige Zinsgewinn zu Grunde zu legen, der zuletzt im Geschäftsbericht veröffentlicht wurde. Zusätzlich sind die Werte der Gewinnbeteiligung anzuführen, wie sie sich ergeben würden, wenn der Zinsgewinnanteil einen Prozentpunkt niedriger und einen Prozentpunkt höher wäre. Dies ist bekannt unter dem Stichwort Korridormethode. Dadurch kann ein Kunde ungefähr ermessen, in welchen Bereichen die Gewinnbeteiligung seines Vertrages schwanken wird.

64 3. KLV und Rente (12) 3.8 Tarifformen KLV
Er- und Ablebenstarif (Leistung bei Tod, spätestens bei Erleben) Teilzahlungstarif (Leistung bei Tod, vorher Leistung von Teilzahlungen) Terme fix (Beitragsfreistellung bei Tod, Auszahlung bei Ablauf) Heiratstarif (Leistung bei Heirat, spätestens Ablauf; bei Tod Versorger keine Prämien mehr zu zahlen) Rente Ansparphase – Rentenbezugsphase Prämienrückgewähr bei Tod in Ansparphase Zahlung einer lebenslangen Rente ab vereinbartem Alter Möglich: Kapitalabfindung am Ende der Ansparphase Möglich: Rentengarantiezeit Möglich: im Rentenbezug bei Tod Rückgewähr nicht verbrauchtes Kapital Ganz wichtig: Indexklausel zur Kaufkrafterhaltung (Regelmäßige Prämien- erhöhung ohne Gesundheitsprüfung) Nach diesem theoretischen Teil noch eine kurze Darstellung der üblichen Tarifformen in der klassischen Lebensversicherung und in der Rentenversicherung. Die Folie ist selbsterklärend.

65 Erlebensversicherung/Kapitalversicherung auf den Erlebensfall
Bei dieser Lebensversicherung gibt es nur im Erlebensfall die volle Versicherungssumme. Im Ablebensfall werden die Nettoprämien samt den vorhandenen Gewinnanteilen zurückgezahlt. Da es keinen Ablebensschutz gibt, gibt es auch keine Gesundheitsprüfung. Einsatzmöglichkeiten: Versicherung für Kunden, die keinen Ablebensschutz brauchen Versicherung für Kunden, die auf Grund Ihres Gesundheitszustandes keine Lebensversicherung mit Ablebensschutz abschließen können oder wollen Kapitalbildung, Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung oder Auslagerung von Abfertigungsansprüchen von Mitarbeitern nach Abfertigungssystem „alt“ Pensionsvorsorge Rentenversicherung mit Leistung in Rentenform, Garantierte Rententafeln Für Pensionsvorsorge Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung von Pensionszusagen

66 Pensionsversicherungen/Rentenversicherung
Der Versicherer zahlt sofort oder nach einer bestimmten Aufschubzeit eine monatliche Rente. Die Rente kann lebenslang oder befristet sein. Die Vereinbarung einer zusätzlichen Hinterbliebenenrente nach Tod der versicherten Person ist meist möglich. Bei Tod der versicherten Person während der Aufschubphase erfolgt i.R. Rückgewähr der Nettoprämien plus vorhandene Gewinnanteile. Bei Tod während der Rentenphase kommt es auf die Vertragsgestaltung an, welche Leistung fällig wird (weitere Rentenzahlung an die Hinterbliebenen, Auszahlung des nicht verbrauchten Kapitals ….).

67 Einsatzmöglichkeiten für Pensionsversicherungen
Formen: Sofortbeginnende lebenslange oder befristete Renten gegen Einmalerlag, mit oder ohne Garantiezeit. Befristete oder lebenslange Renten gegen laufende Prämie, mit Aufschubdauer, mit und ohne Garantiezeit. Rentenversicherungen mit oder ohne Prämienrückgewähr im Todesfall (Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge) Einsatzmöglichkeiten - Altersvorsorge: Zusatzpension Schließung der Pensionslücke Vorsorge für den Todesfall für die Hinterbliebenen Pensionsvorsorge Finanzierung und Sicherstellung Kapitalbildung für individuelle Zwecke Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung für Pensionszusagen Einsatzmöglichkeiten - Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung von Pensionszusagen

68 BEISPIEL: NÜRNBERGER Pensions-Konzept
Sicherheit 2,00% garantierter Rechnungszins Eine garantierte Basisrente – lebenslang ! Erträge Erwirtschaftete Gewinne erhöhen die Basisrente – verzinslich angesammelt oder in attraktiven Investmentfonds. Zusätzliches Renteneinkommen - für mehr Geld im Ruhestand!

69 BEISPIEL: NÜRNBERGER Pensions-Konzept
Arbeiten Sie ruhig entspannt weiter – wir kümmern uns inzwischen um Ihre Pensionsvorsorge! Die 2 Wege zu Ihrer Privatpension PT2 Rentenversicherung mit Rückgewähr PT5 Sofortrente mit Rückgewähr

70 NÜRNBERGER Pensions-Konzept PT2 Rentenversicherung mit Rückgewähr
Gewinnrentenoption, Bonusrente oder Erhöhungsrente zur Rentensteigerung Überbrückungsrentenoption Rentenbeginnoption Rückgewähr Nettoprämien-Rückgewähr bei Ableben während der Aufschubdauer und Rückgewähr nicht konsumierter Renten (= Kapitalabfindung minus geleisteter Renten) bei Ableben während der Rentenzahlung Auch mit abgekürzter Prämienzahlungsdauer!

71 NÜRNBERGER Pensions-Konzept PT5 Sofortrente mit Rückgewähr
Einmalbeitrag für die sofortige Rentenzahlung! Kapitalablöse – für den Fall des Ablebens während der Rentenzahlungsdauer besteht eine Rückgewähr der nicht konsumierten Renten (= Netto-Einmalbeitrag minus geleistete Renten) Einmal einzahlen, lange profitieren Lebenslange Rente oder abgekürzte Leibrente möglich Rentensteigerung durch Bonusrente oder Erhöhungsrente

72 Ausprägungen von Er- und Ablebensversicherungen
Kapitallebensversicherungen (Deckungsstockveranlagung, max. garantierter Rechnungszins 2,00 %; seit 1. April 2011) Fondsorientierte Lebensversicherungen (Deckungsstockveranlagung, max. garantierter Rechnungszins 2,00 %, Überschussveranlagung in Fonds) Fondsgebundene Lebensversicherungen (Veranlagung erfolgt auf Risiko des Kunden in Investmentfonds, Möglichkeiten der Ausgestaltung durch Garantiefonds etc.) Sonderformen: Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge, Britische Lebensversicherungen, Second Hand Polizzen

73 NÜRNBERGER Invest-Konzept®
BEISPIEL für Kapitallebensversicherung: NÜRNBERGER Invest-Konzept NÜRNBERGER Invest-Konzept®

74 Bestandteile der Prämie (fondsorientierte Er- und Ablebensversicherung)
Risikoanteil Sparanteil Deckungsstock der Versicherung Kostenanteil 2,00% Rechnungszins Gewinne aus Kapitalveranlagung (über dem Rechnungszins) Risikoüber- schussanteil Kostenüber- schussanteil Gesamtleistung bei Ablauf 2,25% Rechnungszins+ Schlußgewinn+ Ertrag aus der Investmentfondsveranlagung) 2,00% Rechnungszins Investmentfonds

75 3.2. FLV (1) 4.1 Formen der FLV Klassische FLV (Fonds, Dachfonds)
Gemanagte FLV (Portfolios) Fondsorientierte LV Indexgebundene LV (ILV) und Garantieprodukte Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist neben der klassischen KLV und Rentenversicherung die wesentlichste Sparte im Bereich Lebensversicherung. Wie Sie gesehen haben, ist die FLV die Versicherungsform mit den stärksten Zuwachsraten. Bei der Fondsgebundenen Lebensversicherung können wir etwa folgende Formen unterscheiden: Die klassische Fondsgebundene Lebensversicherung, bei der um den Sparbeitrag des Kunden genau definierte Fonds, eine Mischung von Fonds oder auch Dachfonds erworben werden. Eine Abwandlung davon ist die gemanagte FLV, bei der mit der Sparprämie in ein Portfolio von Fonds investiert wird, welches nach bestimmten Regeln gemanagt wird. Die Fondsorientierte Lebensversicherung ist die bereits erwähnte Mischung einer klassischen Lebensversicherung mit einer Fondsgebundenen Lebensversicherung, d.h. wir haben eine garantierte Versicherungsleistung und eben auch Versicherungssumme im Erlebensfall. Die Gewinnanteile werden aber wie bei einer Fondsgebundenen in Fonds veranlagt.

76 Bei der Indexgebundenen Lebensversicherung werden um die Sparprämie des Kunden in der Regel strukturierte Anleihen erworben, deren Wert bei Ablauf von der Entwicklung eines oder mehrerer Aktienindizes abhängig ist. In den letzten Jahren hat sich eine sehr große Vielfalt bei der Ausgestaltung dieser strukturierten Anleihen ergeben. Schließlich gibt es noch Fondsgebundene Lebensversicherungen mit verschiedenen Arten von Garantien. Möglich ist die Einbindung von Fonds, die z.B. alle paar Jahre eine Garantie ergeben oder Fonds, die eine Höchststandsgarantie haben, die dann bei Ablauf zum Tragen kommt oder strukturierte Anleihen mit Kapital und Zinsgarantie. Die Vielfalt der Produkte ist so groß, dass die unterschiedlichsten Kundenwünsche abzudecken sind und es ist kein Wunder, dass gerade die FLV so große Wachstumsraten aufweist.

77 3.2. FLV (2) 3.2 Prinzip der FLV (1) Direktinvestment des VN
VN erwirbt direkt Fondsanteile VU erwirbt um Sparprämie Fondsanteile VN bestimmt die Fonds „Depotführung“ beim VU Kursrisiko beim VN – keine Garantien Ablaufleistung = Wert der Fondsanteile Das Prinzip der FLV ist aber immer ein direktes Investment des Versicherungsnehmers in Fondsanteile bzw. ein bestimmtes Kapitalmarktprodukt. Das Versicherungsunternehmen führt für jeden Kunden intern eine Art Depot, dem die jeweils erworbenen Fondsanteile gutgeschrieben werden. Dabei bestimmt der Versicherungsnehmer bei Antragstellung, in welche Fonds seine Sparprämie veranlagt werden soll. Es sind dabei Mischungen von Fonds möglich, wie auch eben eine Auswahl von Dachfonds. Der Wert der Versicherung hängt damit unmittelbar von der Kursentwicklung der Fondsanteile ab. Das Kursrisiko trägt dabei der Versicherungsnehmer. Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung gibt es bei der FLV in ihrer reinen Form keine Garantien. Bei Vertragsablauf erhält der Versicherungsnehmer entweder physisch die Fondsanteile oder er lässt sich den dann gültigen Wert der Fondsanteile in bar ausbezahlen.

78 3.2. FLV (3) 3.2 Prinzip der FLV (2) Beitrag und Versicherungssumme
Keine vers.-math. Beziehung Beitrag/Vers.-Summe Beitragssumme = Monatsprämie x 12 x Laufzeit, bzw. = Einmalprämie (Tritt vielfach an die Stelle der Versicherungssumme) Prämie unabhängig von Alter, Geschlecht, Zins, Sterbewahrscheinlichkeit Versicherungsleistung Todesfallleistung = = Geldwert der Fondsanteile + Max(5% der BS; MTS – Wert der Fondsant.) dabei ist MTS = Mindesttodesfallsumme Erlebensleistung = = Fondsanteile bzw. deren Geldwert Steuerung durch: Beitragsfreie Verlängerung, Switch, Lagerung auf Depot Anders als in der klassischen Lebensversicherung gibt es in der FLV keine versicherungsmathematische Beziehung zwischen Beitrag und Versicherungssumme. An die Stelle der Versicherungssumme tritt in der Regel die Beitragssumme, das wäre das Ergebnis aus Monatsprämie mal 12 mal Laufzeit, bzw. ist es die Einmalprämie. Ganz anders als in der klassischen Lebensversicherung ist die Prämie unabhängig vom Eintrittsalter, vom Geschlecht, von einem Zins- oder von Sterbewahrscheinlichkeiten. Allerdings ist natürlich eine vereinbarte Leistung im Todesfall durch Risikoprämien zu bezahlen, bei deren Ermittlung wiederum das Geschlecht, das Alter und Sterbewahrscheinlichkeiten eingehen. Diese Risikoprämien werden aber in der Regel den vorhandenen Fondsguthaben Jahr für Jahr entnommen, da das Risiko auch abhängig davon ist, wie viel Fondsanteile bereits angespart wurden. Es kann somit auch keine Risikoprämie im Voraus berechnet werden. Die Versicherungsleistung im Todesfall setzt sich in der Regel zusammen aus dem Geldwert der Fondsanteile zum Zeitpunkt des Todes plus einer zusätzlichen Todesfallleistung. Diese muss mindestens 5 Prozent der Beitragssumme betragen. Sie kann aber auch höher vereinbart werden. Der Wert dieser vereinbarten Mindesttodesfallsumme abzüglich dem Wert der Fondsanteile stellt dann die eigentliche Todesfall- oder Risikoleistung des Versicherers dar.

79 Im Erlebensfall werden wie bereits erwähnt der Geldwert der Fondsanteile oder auch die physischen Fondsanteile geleistet. Hier kann ein Problem auftauchen, wenn die Kurse zum Ablaufzeitpunkt der Versicherung sehr niedrig sind. Der Kunde kann, um dieses Problem zu umgehen, in der Fondsgebundenen Lebensversicherung bei Ablauf jederzeit eine beitragsfreie Verlängerung mit dem Versicherer vereinbaren oder er switcht in andere Fonds oder als dritte Möglichkeit lässt er sich die Fondsanteile physikalisch auf ein Depot übertragen und wartet bis der Wert wieder gestiegen ist, bevor er sie verkauft.

80 3.2. FLV (4) 3.2 Prinzip der FLV (3) Beitragszerlegung
Sparprämie = = zu zahlende Bruttoprämie - Vers.-Steuer - eingerechnete Verwaltungskosten - eingerechnete Abschlusskosten Anzahl gekaufte Anteile = = Sparprämie / Ausgabekurs pro Anteil Risikoprämie a) interne Risikoversicherung mit konstanter VS (vor allem bei ILV), Prämie wird von Gesamtprämie abgezogen b) Kürzung des Fondsguthabens um Risikobeitrag bei variabler (von Fondsvolumen abhängiger) Todesfallleistung Bei jeder Fondsgebundenen Lebensversicherung muss der Beitrag, und zwar jeder Beitrag des Kunden, in seine Bestandteile gemäß der geplanten Verwendung des Beitrags zerlegt werden. Bei der Zerlegung wird die Bruttoprämie des Kunden aufgeteilt in Versicherungssteuer, eingerechnete Verwaltungskosten, eingerechnete Abschlusskosten und die Sparprämien. D.h. die Sparprämie ist gleich die gezahlte Bruttoprämie abzüglich Versicherungssteuer abzüglich eingerechneter Kosten. Um die Sparprämie werden sodann Fondsanteile gekauft. Die Anzahl der gekauften Anteile ergibt sich, indem die Sparprämie durch den Ausgabekurs pro Anteil dividiert wird. Der Versicherer überträgt die gekauften Fondsanteile in den Deckungsstock der Fondsgebundenen Lebensversicherung und vermerkt sich bei jedem Kundenvertrag, wie viel Anteile an welchen Fonds für jeden Kunden spezifisch erworben wurden.

81 Für die Verrechnung der Risikoprämie gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
es wird eine interne Risikoversicherung simuliert, mit einer konstanten Versicherungssumme und die Prämie dieser Risikoversicherung wird von der gezahlten Bruttoprämie des Kunden abgezogen. Diese Form findet sich sehr oft in der indexgebundenen Lebensversicherung oder es wird das Fondsguthaben gekürzt um den Risikobeitrag. Der Risikobeitrag wird dabei ermittelt, als Versicherungssumme im Todesfall abzüglich vorhandener Fondsanteile multipliziert mit der Sterbewahrscheinlichkeit. Dieser Betrag wird in Fondsanteile umgerechnet und die so errechneten Fondsanteile werden dem Guthaben des Kunden entnommen.

82 3.2. FLV (6) 3.3 Besonderheiten (1)
Stichtagsregelung für Wertermittlung in AVB Prämienveranlagung: i.d.R. letzter Börsetag vor Prämienfälligkeit oder auf Prämieneingang folgender Tag Rückkauf und Ablauf: Letzter Börsetag vor dem letzten Tag des Versicherungsschutzes Tod: Letzter Börsetag vor dem Todestag/der Todesmeldung Vorauszahlungen VN entnimmt Fondsanteile und erhält deren Geldwert. Rückzahlung später zum dann aktuellen Kurs Vorteile: Überbrückung finanzieller Engpässe Gewinnerzielung bei fallenden Kursen Sicherung hoher Werte bei fallenden Kursen (vor Ablauf) Da in der FLV jedem Versicherungsvertrag bestimmte Fondsanteile zugeordnet werden, ist es nötig, für viele Geschäftsvorfälle zu definieren, welcher Fondskurs zur Anwendung kommt. In den AVB sind daher entsprechende Stichtagsregelungen für die Wertermittlung enthalten. Für die Veranlagung der Sparprämie in Fondsanteilen wird in der Regel der Kurs vom letzten Börsetag vor der Prämienfälligkeit oder der Kurs von dem Tag, der auf den Prämieneingang folgt, verwendet. Im Falle von Rückkauf und Ablauf wird in der Regel der Kurs vom letzten Börsetag vor dem letzten Tag des Versicherungsschutzes genommen. Bei Tod gilt der Kurs vom letzten Börsetag vor dem Todestag oder manchmal auch vor der Meldung des Todes. Eine interessante Spezialität der FLV ist die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer sich Vorauszahlungen auszahlen lässt. Dabei entnimmt der Versicherungsnehmer Fondsanteile aus seinem Vertrag und erhält den Geldwert der Fondsanteile. Er kann diese Fondsanteile später zum dann aktuellen Kurs wieder zurückzahlen. Dies ist zum Beispiel sehr praktisch, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Bei Zeiten fallender Kurse kann der Versicherungsnehmer einen Gewinn erzielen, indem er eine Vorauszahlung in Anspruch nimmt und die Fondsanteile zu einem niedrigeren Kurs wieder zurückzahlt. Insbesondere kann in der Zeit kurz vor Vertragsablauf, wenn allgemein fallende Kurse zu erwarten sind, durch eine Vorauszahlung eine höhere Leistung erzielt werden, als wenn der Versicherungsnehmer den regulären Ablauf seines Vertrages abwartet.

83 3.2. FLV (7) 3.2 Besonderheiten (2)
Switch VN wechselt die Fonds, möglich a) nur für künftige Veranlagungen b) für vorhandene Anteile und künftige Veranlagungen Zweck: Reaktion auf Änderung der Kapitalmärkte Ersatz von schwachen Fonds durch erfolgreichere Sicherung hoher Werte bei fallenden Kursen vor Ablauf (Wechsel von Aktienfonds in Geldmarktfonds) Indexklausel – unbedingt empfehlenswert (Regelmäßige Erhöhung der Prämie ohne Gesundheitsprüfung) Beitragsfreie Verlängerung bei Ablauf (5 bis 10 Jahre auf Antrag) Ablauf-Management VU macht einige Zeit vor Ablauf Vorschlag für Switch in risikolose Anlage Natürlich kann der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit die für die Veranlagung ausgewählten Fonds wechseln. Es ist möglich nur für die künftigen Veranlagungen einen anderen Fonds zu definieren oder auch zusätzlich die bereits erworbenen Fondsanteile in einen anderen Fonds umzuschichten. Damit kann der Versicherungsnehmer auf Änderungen der Kapitalmärkte und geänderte Ertragsaussichten reagieren. Er kann schwächere Fonds durch erfolgreichere ersetzen. Auch die Sicherung von bereits erzielten Kursgewinnen ist möglich, in dem man einen Aktienfonds, der bereits sehr gut gelaufen ist, beispielsweise in einen Geldmarktfonds switcht. Dies ist auch sinnvoll, um z.B. in Zeiten fallender Kurse kurz vor Vertragsablauf noch höhere Werte sicher zustellen. Wie in der KLV ist auch in der FLV der Abschluss einer Indexklausel unbedingt empfehlenswert. Die anzusparende Prämie kann damit ohne erneute Gesundheitsprüfung an ein steigendes Einkommen und an einen allgemeinen Wertverlust durch Inflation angepasst werden.

84 Mit Ausnahmen von Indexgebundenen Lebensversicherungen, bei denen meist eine fixe Laufzeit vereinbart werden muss, da das zugrundeliegende Kapitalanlageinstrument nur eine fixe Laufzeit hat, kann in der normalen FLV bei Vertragsablauf eine beitragsfreie Verlängerung um beispielsweise 5 oder 10 Jahre vereinbart werden. Dies ist sinnvoll, um z.B. steigende Kurse steuerfrei mitzunehmen. Viele Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden auch ein Management in den letzten Jahren vor Vertragsablauf an, durch das bereits erzielte Kursgewinne sichergestellt werden sollen. D.h. der Versicherer macht seinen Kunden, wenn er festgestellt hat, dass sich der Vertrag gut entwickelt hat und er bald abläuft, einen Vorschlag für einen Switch in eine risikolose Anlage.

85 3.2. FLV (8) 3.2 Formale und rechtliche Vorschriften
Jährliche Information der VN über Wert der Fondsanteile (§18b VAG) Eigener Deckungsstock für FL und ILV (§20 VAG) Bilanz: Kapitalanlagen der FLV und ILV sind auf der Aktivseite als eigener Posten auszuweisen, ebenso Deckungserfordernis auf Passivseite Kursveränderungen sind beim VU ergebnisneutral Für die FLV gibt es noch eine Menge spezielle formale und rechtliche Vorschriften. Nach § 18 b VAG ist der Versicherungsnehmer vom Versicherer jährlich über den Wert und den Stand seiner Fondsanteile zu unterrichten. In § 20 VAG ist festgelegt, dass für die FLV und ILV ein eigener Deckungsstock zu bilden ist. Dieser bildet in der Bilanz des Versicherers auf der Aktivseite auch eine eigene Position. Ebenso auch auf der Passivseite. In der Versicherungsbilanz sind die Fondsanteile mit dem jeweiligem Zeitwert anzusetzen. Die Kursveränderungen sind für den Versicherer ergebnisneutral und werden in der Gewinn-und Verlustrechnung unter nicht realisierte Gewinne bzw. nicht realisierte Verluste ausgewiesen.

86 3.2. FLV (9) 4.5 Nachteile VN Keine garantierte Ablaufleistung (Ausnahme: ILV/Garantieprodukte) Keine Mindestverzinsung (Ausnahme: Manche Produkte der ILV) Veranlagungsrisiko bei VN Ablaufleistung stark volatil Langfristige Bindung Rückkauf unter Umständen eingeschränkt Da der Versicherungsnehmer in der FLV unmittelbar Fondsanteile erwirbt, ergeben sich daraus auch gewisse Risiken bzw. Nachteile: Es gibt keine garantierte Ablaufleistung. In der Regel gibt es auch keine garantierte Mindestverzinsung, ausgenommen manche Produkte der indexgebundenen Lebensversicherung. Das Veranlagungsrisiko liegt wie gesagt beim Versicherungsnehmer. Die Ablaufleistung kann stark schwanken. Wie bei jeder Lebensversicherung ist die Versicherungsdauer relativ lang, d.h. der Versicherungsnehmer ist langfristig gebunden. Bei Rückkauf sind die Möglichkeiten unter Umständen eingeschränkt, vor allem bei einer Indexgebundenen Lebensversicherung.

87 3.2. FLV (10) 3.2 Vorteile VN Keine Ertragsbesteuerung (Im Gegensatz zu direkten Wertpapierveranlagungen) Steuerung der Kapitalanlage durch VN möglich Transparenz der Kapitalanlage Professionelles Anlagemanagement - verschiedene Strategien wählbar Höhere Ertragschancen als KLV – hoher Aktienanteil möglich Große Fondspalette (Länder, Themen, Indices, Strategie, Trendfolge) Garantien durch VN in gewissem Rahmen auswählbar Risikostreuung Investition an Börse mit geringen Prämien Cost Average – Effekt Versicherungsschutz Vorauszahlung bei Geldbedarf Zusatztarife Indexklausel Den erwähnten Nachteilen bzw. Problemen stehen natürlich auch entsprechende Vorteile gegenüber. Die erzielten Kursgewinne sowie auch alle Ertragsausschüttungen der Fonds sind in der FLV steuerfrei. Es fallen hierauf keine Ertragssteuern an. Der Versicherungsnehmer kann durch entsprechendes Switchen selbst seine Kapitalanlage steuern. Die Wertentwicklung des Versicherungsvertrages ist äußerst transparent, da die Kurse der Fonds bekannt sind. Durch geeignete Auswahl der Fonds kann ein professionelles Anlagemanagement erreicht werden. Es sind die verschiedensten Strategien wählbar. Da Aktien langfristig in der Regel höhere Ertragschancen bieten, als festverzinsliche Wertpapiere kann in der Fondsgebundenen Lebensversicherung durch die Auswahl von Aktienfonds eine bessere Ertragschance als in der klassischen Lebensversicherung erreicht werden. Dies allerdings auch mit einem höheren Risiko. Alle Lebensversicherer bieten eine große Fondspalette an, die von Länderfonds über Themenfonds, Indexfonds bis hin zu Fonds mit bestimmten Strategien oder Trendfolgemodellen reicht.

88 Durch eine Auswahl von Garantiefonds oder auch durch eine Auswahl von Geldmarktfonds bzw. durch geschickten Switch in Geldmarktfonds kann der Versicherungsnehmer auch in gewissem Rahmen unter verschiedenen Garantieformen auswählen. Insbesondere sind in der Indexgebundenen Lebensversicherung fast praktisch alle Produkte mit einer Garantie verbunden, sei es eine Beitragsgarantie, eine Kapitalgarantie, eine Höchststandsgarantie oder die Garantie einer Mindestverzinsung. Fonds mit Höchststandsgarantie sind auch in der klassischen FLV sehr beliebt. Man muss sich allerdings bewusst sein, dass Garantien sehr oft die Ertragschancen mindern. Jedenfalls ist durch eine entsprechende Auswahl breit gestreuter Fonds bzw. durch das Mischen mehrerer Fonds eine breite Risikostreuung möglich, was immer ein wesentlicher Punkt bei jeder Art von Kapitalanlage sein sollte. Mit der FLV kann der Kunde an der Börse investieren mit geringen Prämien. Vor allem bei Zusammenstellung eines Portfolios kann dabei auch bei sehr geringen Prämienanteilen eine interessante Streuung und Mischung erreicht werden. Sie alle kennen sicher das Thema Cost-Average-Effect. Dies ist speziell in der FLV ganz wichtig, da ja der Kunde hier über viele Jahre hinweg eine feste Prämie zahlt und damit ganz automatisch von den Vorteilen des Cost-Average-Effekts profitiert. Allerdings stellen wir in der Praxis doch fest, dass viele Kunden nervös werden, wenn die Kurse fallen und dann auch unter Umständen ihren Vertrag kündigen, anstelle dass sie dies als Chance sehen, günstig Fondsanteile zu erwerben. Die Möglichkeit der Vorauszahlung habe ich bereits erwähnt und stellt in der FLV einen nicht unbeachtlichen Vorteil dar. Natürlich kann auch zu einer FLV die übliche Palette von Zusatztarifen wie in einer klassischen Lebensversicherung abgeschlossen werden. Ich denke hierbei vor allem an die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Auch die Indexklausel ist wie erwähnt in der FLV möglich und sollte stets eingeschlossen werden, um die Prämienhöhe an die Inflation anzupassen.

89 3.2. FLV (10) Leistungen zu Vertragsablauf:
Prämienfreie Laufzeitverlängerung z.B. 10 Jahre in vielen FLV möglich - Versicherungsschutz und Versicherungsvertrag bleiben aufrecht Wahlrecht bei Ablauf: Geld Fondsanteile (Ausnahmen möglich), lebenslange Rente (zumeist in Form einer Umwandlungsrente: also mit Rententafeln, wie sie bei der Umwandlung des Kapitals in eine Rente am Ende der Laufzeit gelten). Erste Versicherungen bieten einen garantierten Rentenfaktor an. Vorteil für den Kunden: Sichere Kalkulationsgrundlagen für das Rentenalter. Zu Vertragende kann der Kunde wählen: Den Vertrag prämienfrei weiterlaufen lassen unter Aufrechterhaltung des Vertrages und mit jederzeitiger Ausstiegsmöglichkeit ohne Rückkauffristen. Beispielsweise, um noch weiter von der Entwicklung der Veranlagung zu profitieren oder bei schlechten Kursen auf bessere Kurse zu warten und nicht bei schlechten Kursen einen schlechten Ertrag zu realisieren. Als Ablaufleistung kann der Kunde wählen zwischen: Geld (Fondsanteile werden verkauft und der Verkaufserlös zum aktuellen Kurswert oder ein allfälliger garantierter wert werden in Geld ausbezahlt. Die Übertragung der Fondsanteile (geht nicht bei allen Fonds) und Übernahme durch den Kunden in ein Wertpapierdepot Die Verrentung des Kapitals durch eine Umwandlungsrente. Das Kapital wird zu den gerade aktuellen Rententafeln im Zeitpunkt der tatsächlichen Umwandlung, also zu VertragENDE, verrentet. Erste Gesellschaften bieten optional einen garantierten Rentenfaktor ab einem gewissen Endalter (z.B. mindestens 60. Lebensjahr) an. Für seine optionale Altersrente profitiert der Kunde damit bereits jetzt von garantierten Rechnungsgrundlagen. Das bietet ihm den Vorteil einer Basissicherung gegen Rentenkürzungen aufgrund allgemein steigender Lebenserwartung in späteren Rententafeln. Vorteil für den Kunden: Sichere Kalkulationsgrundlagen für das Rentenalter.

90 Garantierter Rentenfaktor (Neu bei ersten FLV Anbietern) am BEISPIEL NÜRNBERGER
Garantierter Rentenfaktor: mehr Sicherheit für die Rente Für die Berechnung des Rentenfaktors ist die Lebenserwartung ein wichtiger Faktor. Steigt die Lebenserwartung, sinkt der Rentenfaktor. Wer in 20 Jahren in Rente geht, hat unter Umständen ungünstigere Rechnungs-grundlagen für seine Rente als heute und somit bei gleich hohem Kapitaleinsatz eine niedrigere monatliche Rente! Deshalb: Mit dem garantierten Rentenfaktor der NÜRNBERGER heute schon die Renten von morgen sichern!

91 3.2. FLV (10) Garantierter Rentenfaktor am Bp der NÜRNBERGER
Beispiel: FLV Tarif 1531, Mann, 21 Jahre, Endalter 61, Monatsprämie € 150, 30% MTS, Ablaufleistung bei 0% Fondsperformance. Ablaufleistung 1, 2 – daraus resultiert: Prognostizierte Umwandlungsrente (Erhöhungsrente) 200,-€ Umwandlungsrente mit garantiertem Rentenfaktor 177,-€ Der Kunde kann sich vor Beginn der Renten-auszahlung immer für die vorteilhaftere Variante entscheiden! 1 Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Gewinne nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Die Genauigkeit der Prognose nimmt mit wachsendem Zeitabstand ab. Jede Kapitalanlage ist mit einem Risiko verbunden. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. Erträge in der Vergangenheit sind daher keine Garantie für die Zukunft. Verluste sind möglich. 2 Die dargestellten möglichen Leistungsentwicklungen einer Fondsgebunden Lebensversicherung in der Zukunft basieren auf der Annahme gleich bleibender Wertsteigerungen. Sie dienen ausschließlich Illustrationszwecken.

92 3.3. Fondsorientierte LV Fondsorientierte LV = KLV + Gewinnanteile in Fonds Garantierte Versicherungssumme Garantierter Rechnungszins Prämie und Vers.-Summe analog KLV Kapitalveranlagung im allgemeinen Deckungsstock Jährliche Zins-, Risiko- und Kostengewinnanteile dienen zum Erwerb von Fondsanteilen Ich möchte noch einmal kurz auf die Fondsorientierte Lebensversicherung eingehen. Wie schon kurz erwähnt, handelt es sich dabei um die klassische Kapitallebensversicherung, bei der die Gewinnanteile nicht verzinslich angesammelt werden, sondern in Fonds veranlagt werden. Letztlich entspricht dies einer Art Fondsgebundener Lebensversicherung mit garantierter Versicherungssumme, wobei die Garantie der Versicherer übernimmt zusammen mit einer Mindestverzinsung in Höhe des Rechnungszinses. Wir haben also eine garantierte Versicherungssumme und einen garantierten Rechnungszins. Prämie und Versicherungssumme werden eigentlich als KLV berechnet. Die Kapitalveranlagung für den garantierten Teil erfolgt im Allgemeinen Deckungsstock des Versicherers. Die Gewinnanteile werden in Fonds investiert und somit kann sich das Gewinnguthaben mit höheren Ertragschancen entwickeln.

93 3.4. Indexgebundene LV (ILV)
In der Regel Einmalprämienprodukt Ablaufleistung hängt ab von Partizipation an einem oder mehreren Aktien- /Rohstoff- .. Indices oder an Wertentwicklung eines Aktien-/Fondsportfolios Kapitalgarantie (Garantiegeber in der Regel extern durch Bank) Oft Garantie einer Mindestverzinsung Underlaying: Struktur Anleihe mit dahinter liegendem Portfolio aus Zerobonds und Derivaten Gestaltung in Tranchen – eng begrenzter Verkaufszeitraum Hohe Rückkaufsabschläge Garantie mindert Ertragschancen Sicherheit durch Kapitalgarantie Die Indexgebundene Lebensversicherung ist in der Regel ein Einmalprämien-Produkt. Die Ablaufleistung hängt ab von der Partizipation an einem oder mehreren Aktien-/Rohstoff-indices oder ähnlichen Indizes, oder sie kann auch abhängen von der Wertentwicklung eines bestimmten Aktien- und Fondsportfolios. Üblicherweise ist sie verbunden mit einer Kapitalgarantie, wobei der Garantiegeber in der Regel eine externe Bank ist. Kapitalgarantie in diesem Sinn heißt, dass das zur Veranlagung kommende Kapital bis zum Ablauftermin garantiert ist. Es sind aber auch ergänzende Mindestverzinsungen auf dem Markt. Dem Produkt liegt eine strukturierte Anleihe zu Grunde. Meist wird die Garantie dadurch hergestellt, dass Zero-Bonds gekauft werden, deren Ablauftermin mit dem Versicherungsablauf übereinstimmen muss. Die Indexbeteiligung wird dann über Derivate hergestellt. Anstelle eines Portfolios aus Zero-Bonds gibt es auch modernere Methoden eines dynamischen CPPI Models etc. Bei diesen Produkten handelt es sich immer um fixe Tranchen, die Laufzeit der Versicherung und die Laufzeit der entsprechenden strukturierten Kapitalanlage sind immer voneinander abhängig bzw. sind einander gleich. Da die Ausstattung eines derartigen strukturierten Produkts immer von den Verhältnissen am Kapitalmarkt und insbesondere den Zinsverhältnissen abhängig ist, kann eine derartige Struktur immer nur für einen sehr begrenzten Verkaufszeitraum aufgelegt werden.

94 In der Regel sind bei der ILV im Kündigungsfall bei vorzeitiger Vertragsauflösung hohe Rückkaufsabschläge in Kauf zu nehmen, da die zugrundeliegenden strukturierten Veranlagungen nur sehr kostenpflichtig und schwierig aufgelöst werden können. Nochmals der Hinweis, dass eine Garantie natürlich in der Regel die Ertragschancen mindert. Aber sie ist in der ILV doch sehr sinnvoll, da das Produkt immer zu einem fixen Zeitpunkt abläuft und schlechte Ablaufleistungen möglicherweise in Kauf genommen werden müssten, wenn gerade zu diesem Zeitpunkt die Kurse schlecht sind

95 4. Wie der Staat ansatzweise versucht, private und betriebliche Vorsorge zu fördern

96 4.1. Prämiengeförderte (PZV)
Zahlen 2011: Gef. Höchstprämie: 2.313,36 €/192,78 (Max. staatl. Förd.: 196,64 €) Förderung: 5,0% + Bausparprämie ( 2010.: 8,5% ) Aktienanteil 30% (aus einem Land mit einer Börsekapitalisierung von unter 30%) bzw. Lebenszyklusmodell - je Altersgruppe unterschiedlich, zuletzt geändert ab Lebenszyklusmodell: 30% in Aktien, 25% in Aktien ab dem 45. Lebensjahr, 15% in Aktien ab dem 55. Lebensjahr Mindestdauer 10 Jahre Garantie der eingezahlten Prämie zum Zeitpunkt der Verrentung Keine Vers.-Steuer, keine ESt, keine KESt, keine SpSt Nachversteuerung bei Kapitalablöse mit 25% + Rückzahlung halbe staatliche Förderung Renten steuerfrei Mit der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge wurde ein gefördertes Lebensversicherungsprodukt geschaffen, das ganz speziell auf eine private Altersvorsorge abzielt. Die PZV war in den letzten Jahren ein absoluter Renner im Vertrieb. Gefördert wird eine Höchstprämie von im Jahr ,36,-- Euro im Jahr, bzw 192,78 mtl. Die Förderung beträgt 5 Prozent plus Bausparprämie, was im Jahr ,5 Prozent ergibt, d.h. bei einer Höchstprämie von 2.313,36,-- Euro beträgt die staatliche Förderung 196,64 Euro. Ursprünglich war neben der Förderung der privaten Altersvorsorge ein ganz wesentlicher Beweggrund für die Einführung dieses Produktes die Idee, dadurch den österreichischen Kapitalmarkt zu fördern, deshalb hat man vorgeschrieben, dass mindestens 40 Prozent der Kapitalanlagen in österreichischen Aktien erfolgen muss. Ab dem : Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge für Vertragsabschlüsse nach dem auf 30% bzw. Lebenszyklusmodell zu mindestens 30% in Aktien, 25% in Aktien ab dem 45. Lebensjahr, 15% in Aktien ab dem 55. Lebensjahr

97 Da eine Begrenzung auf österreichische Aktien EU-rechtlich nicht möglich ist, suchte man eine andere Definition und hat daher festgelegt, dass 40 Prozent in Aktien von Märkten veranlagt werden muss, deren Kapitalisierung im mehrjährigen Durchschnitt unter 30 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegt. Durch den Beitritt der Mittel- und Osteuropäischen Staaten zur EU am 01. Mai 2004 hat sich das Anlageuniversum für die Aktien deutlich erweitert, da bei den meisten dieser Länder ebenfalls die Kapitalisierung unter 30 Prozent liegt. In Österreich hingegen betrug die Marktkapitalisierung zwischen Februar 2005 und Februar 2006 knapp 50 Prozent, d.h. hier wird der Gesetzgeber eine andere Definition finden müssen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber die Auflage gemacht, dass die Mindestvertragsdauer 10 Jahre beträgt und dass, das Produkt mit einer Mindestbeitragsgarantie versehen sein muss. Eine weitere Auflage und dies ist eine allgemeine Tendenz in der EU, ist die Bestimmung, dass die fällige Versicherungsleistung als lebenslange Rente ausbezahlt werden muss. Wird anstelle einer Rente eine Kapitalablöse in Anspruch genommen, so sind die Erträge mit 25 Prozent nach zu versteuern und es ist die halbe staatliche Förderung zurück zu zahlen. Neben der staatlichen Prämie wird das Produkt vor allem auch dadurch interessant, dass es absolut steuerfrei ist, d.h. es ist keine Versicherungssteuer zu zahlen und es fällt weder eine Einkommenssteuer, noch eine Kapitalertragssteuer, noch eine Spekulationssteuer an und die ausbezahlten Renten sind ebenfalls steuerfrei.

98 Gesetzliche Grundlage §§ 108g–i EStG
Zweck: Forcierung der privaten Altersvorsorge und gleichzeitige Belebung des österreichischen Kapitalmarktes Wie: Zahlung einer staatlichen Prämie Steuervorteile Veranlagung : Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge für Vertragsabschlüsse ab nach dem Lebenszyklusmodell zu mindestens - 30% in Aktien - 25% in Aktien ab dem 45. LJ - 15% in Aktien ab dem 55. LJ Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge für Vertragsabschlüsse vor dem zu mindestens 30% in Aktien, es sei denn, der Kunde erklärt ab dem spätestens bis zum Ablauf der Mindestbindefrist (10 Jahre) unwiderruflich den Übertritt in das Lebenszyklusmodell (führt weder zu einem neuen Vertragsabschluss noch ändert sich die Mindestbindefrist).

99 Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge Staatliche Rahmenbedingungen
Mindestanforderungen an das Produkt: Kapitalgarantie Verrentung Leistung in Rentenform frühestens ab Vollendung des 40. Lebensjahres Einmalige Mindestbindefrist von 10 Jahren Eine Kapitalgarantie für die eingezahlten Prämien und die staatliche Förderung bei widmungsgemäßer Verwendung des Auszahlungsbetrages Steuerliche Einschränkungen: Leistungen aus Prämienzahlungen über den staatlich geförderten Höchstbetrag (= Prämien über € 2.313,36 für 2011) sind nicht steuerbegünstigt. Prämien/Leistungen aus ev. mitversicherten Zusatzversicherungen sind nicht steuerbegünstigt. Prämienzahlungen (bis zum jährlich förderbaren Höchstbetrag) können nicht als Sonderausgabe gemäß § 18 EStG abgesetzt werden. Regelungen für den Ablebensfall: Der Bezugsberechtigte kann frei bestimmt werden. Der Bezugsberechtigte kann den Vertrag übernehmen oder lässt sich den Vertragswert abzüglich 50% der staatlichen Förderung und 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge auszahlen.

100 Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge Staatliche Rahmenbedingungen (Teil III)
Zur widmungsgemäßen Verwendung zählt u.a. Lebenslange Rente frühestens ab 40. Lebensjahr die Verlängerung/der Abschluss einer neuen Zukunftsvorsorge der Abschluss einer PZV nach § 108b EStG 1988 gegen Einmalerlag mit lebenslanger Rente, Antrittsalter frühestens im Alter von 40 Jahren die Übertragung an eine Pensionskasse die Überbrückungsrente (Bridging Rente) Als nicht widmungsgemäß gilt jede Kapitalauszahlung Investition in andere als die gesetzlich festgelegten Möglichkeiten (ZV, PZV, PIF, PK) Staatliche Sanktionen einer nicht widmungsgemäßen Verwendung: Rückerstattung von 50% der staatlichen Förderung Nachversteuerung von 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge Entfall der Kapitalgarantie

101 Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge am Beispiel NÜRNBERGER BonusSolide:
2011: 8,5 % staatliche Förderung Maximal geförderter Einzahlungsbetrag: 2.313,36 € p.a. Einzahlung bis 192,64 EUR p.m. Bis 196,64 EUR Förderung vom Staat  Highlights: Garantierte lebenslange Rente Staatliche Förderung: zwischen 8 % und 13,5 % Kapitalgarantie auf eingezahlte Prämien und staatliche Förderung Garantie von 2,00 % Rechnungszins während Rentenphase Garantierte Rententafeln vom Vertragsbeginn Keine Versicherungsteuer, keine KESt, keine Einkommensteuer NEU: Bridging Rente NEU: Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals Einzahlung € 25,-- bis € 196,-- monatlich Kaufkraft- und Wertsicherung durch Konstantindex Auf Wunsch auch mit Sparziel-Sicherheit und Förderungssicherung BUZ Plus B (= Beitragsbefreiung im Falle von Berufs-/Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit)

102 Zusätzliche Garantien:
Beispiel: Nürnberger BonusSolide Zusätzliche Garantien und Ablebensleistung Zusätzliche Garantien: Garantie der bei Vertragsabschluß gültigen Rententafeln Sicherheit der Rechnungsgrundlagen Ihrer Pension Garantie von 2,00% Rechnungszins während der Rentenphase Sicherheit einer fixen Verzinsung Ablebensleistung: Sofern der Bezugsberechtigte den Vertrag nicht fortführt, leistet die NÜRNBERGER den vorhandenen Vertragswert, zumindest jedoch 110% der vom Kunden eingezahlten Prämien (exklusive der staatlichen Prämie). Unabhängig davon wird die gesetzlich vorgesehene teilweise Rückerstattung der staatlichen Prämie und eine Nachversteuerung von 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge fällig.

103 BonusSolide Überbrückungsrente (Bridging Rente)
Steuerfreie Option zur Überbrückung der Zeit bis zur gesetzlichen Alterspension Frühestens ab dem 50. Lebensjahr und maximal bis zum Beginn der Pension aus der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge Anwendbar z.B. bei Altersteilzeit, erheblicher Verkürzung der Arbeitszeit, Kündigung, Arbeitslosigkeit und Invaliditätspension Voraussetzung: Mindestbezugsdauer 3 Jahre in Form einer Rente Vorteil: Keine Nachversteuerung der Erträge und keine Rückzahlung von staatlichen Prämien! Hinweis: Stand Die Bridging Rente basiert auf § 108b EStG.

104 Wichtige Optionen für die Rentenbezugsphase
Bei Ableben des Versicherten während der Rentenbezugsphase gibt es folgende Szenarien: Wenn keine Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals vereinbart wurde: Das nicht verbrauchte Rentenkapital verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft. Sofern eine Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals vereinbart wurde: Das nicht verbrauchte Rentenkapital wird an die bezugsberechtigte/n Person/en ausgezahlt. Sofern eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde: Die NÜRNBERGER leistet an den Ehe- oder Lebenspartner-/in eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 50% bis 100% der Versorgerrente (also jener Rente, die dem Versicherten zugestanden ist).

105 BonusSolide Kapitalveranlagung
In Form einer Indexgebundenen Lebensversicherung Im Fonds Apollo 32 (Security KAG) oder gleichwertigen Fonds und – je nach Kapitalmarktlage – auch in anderen gesetzlich zulässigen Kapitalmarktinstrumenten. Kapitalgarantiegeber: Capital Bank, Burgring 16, 8010 Graz Kapitalanlagegesellschaft: Security Kapitalanlage AG, Burgring 16, 8010 Graz

106 BEISPIEL: BonusSolide Basisfonds Apollo 32 (AT0000642483)
Gute Wertentwicklung: + 78,3% seit Auflage (Juni 2003), +8,41 % pro Jahr!* *Quelle: Security KAG / Jede Kapitalanlage ist mit einem Risiko verbunden. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Stand:

107 4.2. Betriebliche Altersvorsorge
Förderung der Altersvorsorge durch betriebliche Renten Die 2. Säule der Altersvorsorge Gruppenlösungen durch Pensionskassen / Betriebliche Kollektivversicherungen Zukunftssicherung nach § 3/1/15a EStG Individuallösungen durch Pensionszusagen

108 Extra3 – Sozialstaat adé

109 Arten des § 3/1/15 § 3/1/15 Bezugsumwandlung Zukunftssicherung
Verzichtsmodell VwGH Urteil v AN finanziert SV- beitragspflichtig Lohnsteuerfrei 7,9% verminderte Lohnnebenkosten Widerrufrecht Einverständniserklä- rung des AN AG finanziert (on Top) SV – beitragsfrei Lohnsteuerfrei Lohnnebenkostenfrei Als Bezugsumwandlung klassifiziert

110 Produktmöglichkeiten lt. EStG
Unter Zukunftssicherung versteht man Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, die dazu dienen, Arbeitnehmer oder diesen nahestehenden Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Arbeitnehmers abzusichern. daher möglich: - KAPITAL-Versicherungen - RENTEN-Versicherungen - UNFALL-Versicherungen - RISIKO-Versicherungen - KRANKEN-Versicherungen - PLAN B pur-Versicherungen

111 vertragliche Erfordernisse
Risikoversicherungen / Unfallversicherungen / Plan B pur können generell ohne Einschränkung zur Zukunftssicherung herangezogen werden Kapitalversicherungen (inkl. FLV) gleichteiliges Er- Ablebensrisiko (Achtung FLV: 150 % MTS) Laufzeit mind. 10 Jahre, bzw. bis zum Bezug einer gesetzl. Alterspension Renten- u. Erlebensversicherung (auch KLV / FLV mit zu geringem Abl.-schutz) -Laufzeit mind. bis Bezug gesetzl. Alterspension

112 Warum § 3/1/15, anstatt Gehaltserhöhung?
Musterberechnung: Arbeitnehmer 35 Jahre alt, mtl. Bruttoeinkommen 1.800,-€ (das entspricht einem Jahreseinkommen inkl. 13. und 14. Bezug von ,-€) Gehalts- Bezugsum- Freiw. erhöhung wandlung ZukSicherung Σ Aufwand AG 393, , ,00 -69, , SV-Abgaben 21,90% -23, Lohnnebenk. 7,90% Brutto 300, , ,00 (auf Jahresgehalt) SV-Abgaben 18,00% -53, , -79, Lohnsteuer 36,50% Netto 167, , ,00

113 Freiw. Zukunfts- sicherung
Warum § 3/1/15, anstatt einer Gehaltserhöhung? Musterberechnung: Arbeitnehmer 35 Jahre alt, mtl. Bruttoeinkommen € 1.800,- Gehalts- erhöhung Bezugsumwandlung Freiw. Zukunfts- sicherung 167,00 246,00 300,00 28,16 43,33 53,58 7.362,00 11.309,00 13.990,00 389,58 588,75 724,92 239,00 361,17 444,75 Investition (lt. Beispiel) V1: PT2, verz. Ansammlung (EA 65) Lebenslange Gesamtrente * gesamte Kapitalabfindung * V2: Plan B Pur, BU-Leistung 50%, BG2 garantierte mtl. Rente (EA 55) garantierte mtl. Rente (EA 60)

114 Pensoinszusage / direkte Leistungszusage
Die Pensionszusage / direkte Leistungszusage

115 Extra 3 Plus Gut zu wissen über direkte Leistungszusagen:
Schriftlich – rechtsverbindlich – unwiderruflich im Sinne des BPG Beachten Sie den erforderlichen Zeitraum von 7 Jahren zwischen Erteilung der Pensionszusage und Pensionsantritt Maximal zusagbare Pension: 80% des letzten Aktivbezuges bzw. 100% inklusive ASVG-Pension Option auf Kapitalabfindung Denken Sie an eine Wertanpassung der zugesagten Leistungen Bei Selbstkündigung des Begünstigten bleibt das angesparte Kapital im Unternehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde 13. und 14. Rentenzahlung sind abgabenrechtlich begünstigte Sonderzahlungen

116 Direkte Leistungszusage (DLZ) bzw. Pensionszusage
vertragliche Pensionszusage Anspruch auf Alters-, Hinterbliebenen-, BU-Pension GmbH, AG, GmbH & Co KG Vorstände, lei- tende Angestell- te, Geschäfts- führer, Gesellschafter (GGF)

117 Direkte Leistungszusage (DLZ) bzw. Pensionszusage
vertragliche Pensionszusage Anspruch auf Alters-, Hinterbliebenen-, BU-Pension GmbH, AG, GmbH & Co KG Versicherung (PZ / VN) Vorstände, lei- tende Angestell- te, Geschäfts- führer, Gesellschafter (GGF) Beiträge Verpfändung als Insolvenzschutz Leistung bei Rente od. Tod des DN versichertes Risiko

118 Steueroptimierte Vorsorge für den Unternehmer
Variante 1 EUR ,-- als Gehalt aus der Fa. Variante 2 EUR ,-- als Gewinnentnahme aus der Fa. Variante 3 EUR ,-- in DLZ aus der Fa. Aufwand im Unternehmen 12.000,00 anteilig DN Beiträge (SV, Steuer*) 4.118,64 anteilig DG Beiträge p.a. 3.562,63 Abgaben KÖSt/KESt (25/25) 5.250,00 private Altersvorsorge betriebliche Vorsorge Prämie p.a. 4.318,73 6.750,00 gesamte mtl. Rente 893,32 1.398,41 2.489,24 Rente nach ØSteuersatz* (19,83%) 1.991,39 gesamtes Kapital ,00 ,00 ,00 Gesamtkapital nach Steuer (50%) ,50 Zusätzliche KÖSt. Ersparnis 90.000,00 0,00 Als wir im letzten Jahr mit unserer bAV-Produktserie Extra3 begonnen haben, sind auch wir strukturiert vorgegangen und haben uns den Markt genau angesehen. Nach unzähligen Gesprächen mit Geschäftspartnern und bAV-Consulter sind wir auf ein mögliches Erfolgsrezept gestoßen Diese 3 Worte summiert nannten diese als notwendig für den Erfolg in der betrieblichen Altersvorsorge. Warum? Ganz einfach. Genau diese 3 Eigenschaften führen auch zum Erfolg ihrer bAV-Geschäfte. Wir haben uns nicht zufrieden gegeben mit einem günstigen Tarif, wir haben ihn flexibler gemacht als alle anderen die es auf dem Markt gibt. Wir geben uns auch nicht mit einer prompten Lieferung von Offerten zufrieden, sondern bieten allen unseren Partnern eine web-basierten offenen bAV-Offert-Rechner an und bieten damit den Support am point of sale, wie es so schön heisst, also beim Kunden mit allen Unterlagen, Anträgen, Zusätzen, etc. Und last but not least Finden sie eine große Sammlung an steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen, verkaufsunterstützenden oder versicherungstechnischen Hilfsmittel auf für Jedermann/frau zum runterladen. Auch von ihrem strukturierten Arbeiten wird der Erfolg am stark wachsenden Markt der bAV abhängen. Die richtige Auswahl des Unternehmens, des Ansprechpartners, die richtige Vorgehensweise – konzeptioneller Verkauf. Annahme: Mann, 35 Jahre, Angestellter, EUR ,-- Bruttojahresgehalt (mtl. EUR 3.000,-- Btto). Keine Pendlerpauschale, ohne AVAB, keine Kinder, kein Sachbezug, DG in Sbg. (Btto-Ntto Rechner BMF 08/2009) Tarif: Nürnberger PT2/1390, Endalter 65. Stand: Herbst 2009

119 Rückdeckungsversicherung am Beispiel NÜRNBERGER: Tarifinfos
PT2, Tarif 1390 od. 1391 Garantierte Renten- und Sterbetafeln verschiedene Provisionsansprüche möglich (0 bis 150 %) Lebenslange Rente grundsätzlich Erhöhungsrente (Bonusrente optional möglich) Witwenrente (Barwert-, Risikomodell) Waisenrente (Barwert-,Risikomodell) BU (Leistungsvariante ab 50% bzw. 25%) Gewinnbeteiligung während Aufschubdauer „Ansammlung“ (Fonds denkbar) Valorisierung in Anwartschaftsphase / Leistungsphase Rentenbeginnoption (kostenlos) 3-Fach-Kapitaloption 119 119

120 Direkte Leistungszusage
So profitiert das Unternehmen: Prämien sind Betriebsausgabe Rückstellungsbildung ist gewinnmindernd Extra3 Plus ersetzt oder ergänzt erforderliche Wertpapierdeckung Langlebigkeitsrisiko wird ausgelagert Zusätze wie BU, Witwen und Waisen sind einschließbar und ebenfalls Betriebsausgabe Gleichbleibend kalkulierbare Aufwände über viele Jahre Verbessertes Bilanzbild (Eigenkapitalquote) Mitarbeitermotivation und –bindung Keine Lohnnebenkosten, keine SV So profitiert der Begünstigte: Keine Lohnsteuer und SV in der Ansparphase Bruttoinvestment – höherer Ertrag durch Zinseszins Keine SV in Rentenbezugszeit Geringere Steuerlast während Rentenbezugszeit Insolvenzschutz durch Verpfändung des Versicherungsvertrages Sicherheit im Falle des Ablebens für Hinterbliebene

121 Beispiel Nürnberger Extra 3: Transparenz-Flexibiltät-Schnelligkeit

122 Mag. Peter Rosenbichler
An Erfolg zu glauben ist gut. Für Erfolg zu arbeiten ist besser. Viel Erfolg in Ihrem Beruf als Versicherungsagent! Mag. Peter Rosenbichler


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