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Veröffentlicht von:Ilse Schlafer Geändert vor über 9 Jahren
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JUGENDCOACHING Inhaltlich fachliche Abgrenzungen im Aufgabenkatalog Juni 2013 AL HR Dr. Mathilde Zeman
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Jugendcoaching ist eine wichtige arbeitsmarktpolitische Maßnahme EU-weites Ziel: Jugendarbeitslosigkeit möglichst gering zu halten u. a. notwendig, vorzeitigen Schulabbruch zu verhindern.
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Nachfolgende Probleme sind aus Gründen der fachlichen Verantwortlichkeit und bestehenden schulsystemimmanenten Regelungen nicht an Jugendcoaches heranzutragen:
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Krisenmanagement und Krisenintervention Bedrohungsmanagement ( zielgerichtete Gewalt, Amokdrohungen ) und schwere Gewaltphänomene Verdacht auf Suizidgefährdung oder Suizidversuch Verdacht auf psychische und psychiatrische Zustandsbilder
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Verdacht auf Missbrauch illegaler Substanzen bzw. Verdacht auf Handel mit diesen Abhängigkeiten und Süchte ( gefährdende Gemeinschaften, Essstörungen, selbstverletzendes Verhalten ) Fragen der Diagnose und Förderung von Spezial- und Hochbegabung(en) Psychologische Diagnosestellungen bei allen schulischen Fragen und Problemen
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Wichtig und vorrangig Zuweisung an fachliche Zuständigkeiten Bei Fehlzuweisungen geht wertvolle Zeit verloren bevor entsprechende Diagnostik und psychologische, psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlung einsetzen können. Weiters besteht Gefahr des Entstehens von Frustrationen/Enttäuschungen und in Folge wird oft keine ( weitere ) Behandlungsstelle aufgesucht. Im dramatischen Szenario kann es zu lebensbedrohlichen Situationen kommen.
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