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Veröffentlicht von:Hardwin Genzel Geändert vor über 9 Jahren
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Thema: „Medizinische Informatik und ambulanter Bereich“ Vorlesung an der Westsächsischen Hochschule Zwickau (FH) Fachgruppe Informatik Vortragender: Dr. med. Dietmar Eckstein Arzt in eigener Niederlassung als Praktischer Arzt und Facharzt für Innere Medizin in Auerbach/Vogtland Stellv. Leiter der Arbeitsgruppe „Archivierung von Krankenunterlagen“ der GMDS Homepage: www.praxis-eckstein.de (Literatur u.a.)www.praxis-eckstein.de
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Gliederung 1.Einführung 2.Spezifika „Ambulanz“ 3.Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin)
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1. Einführung Adalbert Stifter: … „und auf den Tisch wurde Papier zum Schreiben getan und Tinte und Federn, daß ich mir aufzeichnen konnte, was ich jedem Kranken gegeben habe und wie ich bisher mit ihm verfahren sei, daß ich nicht irre und Unheil anrichte.“ (1) These 1: Höchstes Gesetz des ärztlichen Tuns "non nocere". These 2: Altbundespräsident Rau (2): "Gesundheit ist ein hohes Gut, aber sie ist keine Ware. Ärzte sind keine Anbieter, und Patienten sind keine Kunden...„ These 3: "Da die ambulante Medizin vieles vereinfacht, sind Abstraktionen möglich."
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1. Einführung
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Beweis: In praxi: Ein Patient, ein Arzt und eine Hilfskraft als Hauptperson aktiv
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2. Spezifika „Ambulanz“ Begriffsbeschreibung: Ärzte in freiberuflicher Niederlassung einzeln oder gemeinschaftlich entweder als Hausarzt (H) oder als Facharzt (F)
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2. Spezifika „Ambulanz“ Dokumentation der patientenbezogenen Information (H): primär: Handschriftlich auf Papier ("Ambulanz Karte") plus von außen (papierne) Befunde, z.B. Krankenhausberichte, Facharztberichte u.a. zusätzlich: Speicherung der Patientendatei und Abrechnungsdaten für Kassenärztliche Vereinigung (Verdienst) elektronisch
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2. Spezifika „Ambulanz“ Dokumentation der patientenbezogenen Information (F): primär: Handschriftlich und/oder Eingabe über Tastatur vorwiegend Krankenschwester (Sprechstundenhilfe) in Anfängen einer elektronischen Patientenakte einschließlich Programm zur Arztbriefschreibung. zusätzlich: Speicherung der Patientendatei und Abrechnungsdaten elektronisch
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2. Spezifika „Ambulanz“ Beispiel: Praxis Dr. Eckstein Windows, Maxdata CD-Laufwerk (Updates), Diskettenlaufwerk (Abrechnung) und Bandlaufwerk (Datensicherung), persönlicher Betreuer. Software: sehr heterogen: Bill Gates SAP selbstgestrickt (auch Mischform) insgesamt ca. 40 Arten PC-Ausstattung sächsischer Arztpraxen (3): Bestand (71%?) und z.B. Internetanschluß nicht statistisch sicher
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2. Spezifika „Ambulanz“
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Austausch (Möglichkeiten)
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Austausch (Möglichkeiten)
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Austausch (Möglichkeiten)
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Austausch (Möglichkeiten)
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Wertung der derzeitigen Praxis seit etwa einem Jahrhundert funktionierend größter Vorteil: wichtigste pbI augenlesbar am Patienten Schweigepflicht und Datenschutz gesichert kein Informationsverlust keine Doppeluntersuchungen Frage: Was kann Elektronik verbessern? z.B. Internet? z.B. e-card?
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) pbI im Internet, sehr hilfreich: Facharzt - Subspezialist = Fachkonsil Patient - Arzt (Telemonitoring), Erfahrungen in den USA s. auch (4) Auflistung der Anwendung in folgenden Fachgebieten: in Radiologie, s. Sax Tele Med (5) Beispiel: Fachexperten Hirnchirurgie bei Schädelfrakturen Röntgenbilder per E-Mail Vergleichsaufnahmen
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Kardiologie Beispiel: Schrittmacher EKG
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Diabetologie Beispiel: Komplizierte Blutzuckerprofile bei schwerem Diabetes mellitus
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) E-card s. auch (6) Paßbild, Zuordnung der pbI zu tatsächlichem Patienten besser mehr weitergehende Verwaltungsdaten für die Krankenkasse maschinengeschriebenes Rezept im Vergleich zur ärztlichen Handschrift besser lesbar Stand: von der Politik in Gang gesetzter Teil der "Gesundheitsreform" weitgehend ohne medizinischen Sachverstand, z.Zt. Test u.a. in Löbau/Zittau (Sachsen)
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Integrierte Versorgung und Disease-Management-Programm
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Integrierte Versorgung und Disease-Management-Programm Vorbemerkung: Vorsichtig sein bei o.g. Bastardierung Fremdwort und Deutsch und Amerikanismen Zur Zeit Insellösungen ein Wust an bürokratischem Mehraufwand Praxisbeispiel (Stand)
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Schweigepflicht und Datenschutz Modus zur Zeit: Übermittlung in papierner Form an Patienten oder postalisch verschlossener Brief mit Postgeheimnis oder Fax, damit mit Jahrhunderte währenden Erfahrungswerten Verletzung Schweigepflicht und Datenschutz ausgesprochen selten, z.B. gemessen an Strafprozessen bei Verletzung der Schweigepflicht, Patienten haben deshalb breite Vertrauensbasis entwickelt, Anzahl der pbI sehr gering
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Schweigepflicht und Datenschutz
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Schweigepflicht und Datenschutz
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3. Austausch der patientenbezogenen Information (Telemedizin) Schweigepflicht und Datenschutz vorgesehene "flächendeckende" elektronische Speicherung auf Chip der e-card (nach Einverständniserklärung des Patienten): Gefahr: auch mit Verschlüsselung bei Verlust/Diebstahl der Karte Lesbarkeit einfach durch Lesegerät und geringe kriminelle Energie durch einen Hacker (Beispiel: Bei einer sog. professional card (Arzt) im System wurde kürzlich in 4 Tagen der gesamte Code geknackt.), Anzahl der pbI riesig, maximal die gesamte Krankengeschichte. Elektronische Nutzung des Internet (7): offene Postkarte mit Verschlüsselung, Gefahr: wie chip e-card, Anzahl der pbI wie e-card.
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Literatur: (1)STIFTER, ADALBERT: "Die Mappe meines Urgroßvaters". In: "Studien". Insel-Verlag Leipzig, Bd. 1, S. 534 (2)RAU, JOHANNES: Dt. Ärzteblatt, Jg. 103, Heft 5, Febr. 2006, S.A 213 (3)PLUTA, L. et KÖHLER, K.: "PC-Ausstattung Sächsischer Arztpraxen". Ärzteblatt, Sachsen, 2/2006, S. 65 (4)KRÜGER-BRAND, H. E.: "Telemonitoring und Electronic Homecare". Dt. Ärzteblatt, Jg. 103, Heft 9, März 2006, S. A 522 (5)Sax Tele Med. Freistaat Sachsen Staatsministerium für Soziales (6)www.praxis-eckstein.de: Protokolle 35. Protokoll (Tübingen) Anlage: "Bemerkungen zur sogenannten elektronischen Gesundheitskarte einschließlich elektronischem Rezept" und 37. Protokoll (Hannover) Anlage: "Bemerkungen zum elektronischen Rezept“ (7)ECKSTEIN, D.: "Medizinisches Archiv und Internet". www.praxis-eckstein.de Publikation
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