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Rehabilitationsgeld – Case-Management „Länger Arbeiten bei guter Gesundheit“ Mit dem SRÄG 2012 (BGBL I Nr. 3/2013) wurde für unter 50-ig jährige (Geburtsjahr.

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1 Rehabilitationsgeld – Case-Management „Länger Arbeiten bei guter Gesundheit“
Mit dem SRÄG 2012 (BGBL I Nr. 3/2013) wurde für unter 50-ig jährige (Geburtsjahr 1964 oder später) anstelle der IV-Pension ein Rehabilitationsgeld eingeführt.

2 Rehageld - Case-Management
Rehageld - Case-Management

3 Rehageld - Case-Management
Rehageld - Case-Management

4 Zuerkennung Rehabilitationsgeld Ablauf bei der PV
Antrag auf Zuerkennung einer Pension Begutachtung im Kompetenzzentrum bei der PV Bescheid mäßige Ablehnung einer dauernden Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension Bescheid mäßige Zuerkennung des Rehabilitationsgeldes mit Begründung: Rehageld - Case-Management

5 Begründungen im Bescheid:
Ihr Antrag vom TT.MM.JJJJ auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension wird abgelehnt, weil Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft vorliegt. Vorübergehende Berufsunfähigkeit im Ausmaß von voraussichtlich mindestens sechs Monaten liegt ab TT.MM.JJJJ vor, daher ist als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit der weitere Krankheitsverlauf abzuwarten das Ergebnis weiterer Therapiemaßnahmen abzuwarten eine Besserung durch Gewöhnung an den Leidenszustand abzuwarten eine stationäre XYZ Rehabilitationsmaßnahme in der Einrichtung XYZ vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ zu absolvieren. Rehageld - Case-Management

6 Auszug aus einem Bescheid
Ihr Antrag vom auf Weitergewährung der mit befristeten Berufsunfähigkeitspension wird abgelehnt, weil Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft vorliegt. Ab liegt weiterhin vorübergehende Berufsunfähigkeit vor, daher ist als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit der weitere Krankheitsverlauf abzuwarten. Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind nicht zweckmäßig. Ab dem besteht für die weitere Dauer der vorübergehenden Berufsunfähigkeit Anspruch auf Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung. Rehageld - Case-Management

7 Klage gegen den Bescheid:
Klagsmöglichkeiten bestehen hinsichtlich der Ablehnung einer dauernden BUP/IP und allenfalls abgelehnter Rehabilitations-maßnahme (z.B. Reha-Aufenthalt) Die Klage hebt den Bescheid bez. des Rehageldes und der damit verbunden Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Case-Managements nicht auf. Rehageld - Case-Management

8 Rehageld - Case-Management
Das Rehabilitationsgeld ist eine Leistung der Sozialen Krankenversicherung, wird vom KV Träger berechnet und auch ausbezahlt. Die PV hat den KV-Trägern diese Aufwände zu ersetzen. Im Gegensatz zu einer befristeten Invaliditätspension erwerben Rehageld-BezieherInnen weiterhin Pensions-versicherungszeiten! Rehageld - Case-Management

9 Berechnung des Rehageldes
Die Berechnung hat grundsätzlich analog zum Krankengeld zu erfolgen (bis zum 42 Tag 50% der Bemessungsgrundlage, ab dem 43 Tag 60%, ohne die beim Krankengeld gewährten Familienzuschläge) Für die Bemessungsgrundlage ist das aus der letzten unselbständigen Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen heranzuziehen Eine „Aufwertung“ dieses Einkommens ist nicht vorgesehen, obwohl dieses auch sehr viele Jahre zurückliegen kann Rehageld - Case-Management

10 Berechnung des Rehageldes
Ursprünglich war die Besteuerung analog der Pensionsleistung (nach Lohnsteuertabelle) vorgesehen und nicht wie beim Krankengeld mit einem Pauschalsatz von 22% ab € 20,-- Diese Bestimmung (§ 69 Abs. 2 Einkommens-steuergesetz) wurde im März insofern geändert, dass nun auch das Rehageld einer Pauschalbesteuerung unterliegt und nun ab einem Betrag von € 30,-- Lohnsteuer in Höhe von 36,5 % vom KV-Träger einzubehalten ist. Diese Änderung betrifft im übrigen auch das Krankengeld. Rehageld - Case-Management

11 Berechnung des Rehageldes
Der Anspruch auf Rehageld besteht zumindest in Höhe des AZ-Richtsatzes für Alleinstehende (im Jahr 2014 sind dies € 857,73) Auch diese Bestimmung wurde vor kurzem durch eine Änderung des § 669 ASVG dahingehend geändert, dass das Rehageld nach einem befristeten Pensionsbezug zumindest in gleicher Höhe und um 11,5% erhöht zu gewähren ist. Rehageld - Case-Management

12 Berechnung des Rehageldes
Neben dem Bezug von Rehageld kann auch ein Erwerbseinkommen erzielt werden Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (€ 395,31) wird das Rehageld in voller Höhe ausbezahlt Liegt das monatliche Gesamteinkommen über dem Betrag von € 1.134,77 (Summe aus Rehageld und Erwerbseinkomen), wird das Rehageld um einen Anrechnungsbetrag vermindert. Rehageld - Case-Management

13 Rehageld - Case-Management
Bezugsdauer Das Rehabilitationsgeld wird – ohne Befristung – aus- bezahlt bis der PV-Träger entscheidet, dass keine Invalidität/Berufsunfähigkeit mehr - von zumindest 6 (weitern) Monaten - vorliegt nun eine berufliche Rehabilitation angezeigt ist (Verweis an AMS Umschulungsgeld) dauernde Invalidität/Berufsunfähigkeit vorliegt Mindestens einmal jährlich ist eine Wieder-begutachtung des Rehabilitationsgeldbeziehers im Kompetenzzentrum Begutachtung vorgesehen. Rehageld - Case-Management

14 Rehageld - Case-Management
Mit Stichtag gab es in Österreich (3.945 Frauen – Männer) Bezieher von Rehabilitationsgeld! Im 1. Quartal 2014 wurden ca. € 3,7 Mio. und im 2. Quartal 2014 ca. € 15,5 Mio. an Rehabilitationsgeld ausbezahlt. Rehageld - Case-Management

15 Rehageld - Case-Management
Bei der VGKK gab es mit Stichtag (173 Frauen – 156 Männer) Bezieher von Rehabilitationsgeld! Die VGKK hat bis zum ca. € 1,4 Mio. an Rehabilitationsgeld ausbezahlt! Rehageld - Case-Management

16 Anteile an den 7.194 BezieherInnen
Versicherungsträger Anzahl Anteil GKK Wien 1.188 16,51 % GKK Niederösterreich 690 9,59 % GKK Burgenland 112 1,56 % GKK Oberösterreich 1.225 17,03 % GKK Steiermark 1.559 21,67 % GKK Kärnten 849 11,80 % GKK Salzburg 529 7,35 % GKK Tirol 688 9,56 % GKK Vorarlberg 329 4,57 % Alle Betriebskrankenkassen 9 0,13 % VA Eisenbahnen und Bergbau VA öffentlich Bediensteter 16 0,22 % Rehageld - Case-Management

17 BezieherInnen nach Krankheitsgruppen
Anteil in Vorarlberg Anteil gesamt Österreich Bewegungsapparat 5,83 % 6,97 % Psychiatrische Erkrankungen 71,84 % 71,10 % Herz- Kreislauferkrankungen 1,62 % 3,45 % Krebsleiden 5,50 % 4,75 % Krankheiten des Nervensystems 3,88 % 3,57 % Stoffwechselerkrankungen 4,53 % 3,35 % Lungenerkrankungen 0,32 % 0,86 % Unfallursachen 0,03 % Sonstige 6,47 % 5,92 % Rehageld - Case-Management

18 Rehageld - Case-Management
Mit der Zuerkennung des Rehageldes werden die Versicherten auch informiert, dass sie das von den KV-Trägern angebotene Case-Management (§ 143 b ASVG) verpflichtend in Anspruch zu nehmen haben Durch die KV-Träger erfolgt eine schriftliche Einladung zum Erstgespräch Rehageld - Case-Management

19 Rehageld - Case-Management
Rehageld - Case-Management

20 Rehageld - Case-Management
Grundlage für das Case-Management bzw. die zur vereinbarenden Ziele sind der Bescheid über die Zuerkennung des Rehageldes die Befunde vom Kompetenzzentrum Begutachtung allenfalls vorhandene „Kranken-geschichten“ beim KV-Träger Rehageld - Case-Management

21 Erstellung Versorgungsplan/ inkl. Zielvereinbarung
Vereinbaren von Zielen mit dem Kunden Planen von Maßnahmen zur Zielvereinbarung Formulierung der Maßnahmen Festlegung der Zuständigkeit für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen Festlegung eines Zeitpunkts, bis wann die Maßnahme umgesetzt werden muss Rehageld - Case-Management

22 Implementierung des Versorgungsplans
Vereinbarte Maßnahmen werden fristgerecht umgesetzt Case-Manager ist Verbindungsglied zwischen den Netzwerkpartnern und dem Kunden weitere persönliche Kontakte im Bedarfsfall Rehageld - Case-Management

23 Monitoring und ev. Re-Assessment
Überwachung und Sicherstellung der Leistungserbringung Erkennen von Veränderungen im Versorgungsbedarf Re-Assessment – Versorgungsplan und eventuell auch die Ziele müssen an den neuen Bedarf angepasst werden Weitere Kunden/Netzwerkpartnerkontakte bei Bedarf Allenfalls Befassung des ärztlichen Dienstes der KV Lt. Richtlinien: bei erheblicher Veränderung des Gesund-heitszustandes oder Nichtmitwirkung des Versicherten hat der zuständige KV-Träger einen Bericht an den PV-Träger zu übermitteln Entscheidung über Entziehung durch die PV Rehageld - Case-Management

24 Rehageld - Case-Management
Evaluation Begutachtungstermin im Kompetenzzentrum bei der PVA jedenfalls nach Ablauf eines Jahres Übermittlung des Versorgungs-/Maßnahmenplans an PVA Entscheidung durch die PVA über die weitere Invalidität/Berufsunfähigkeit dauernd invalid Weiterhin vorübergehend mindestens sechs Monate invalid weiterhin Rehageld oder Umschulungsgeld (AMS) nicht mehr invalid Bei Entziehung des Rehageldes Auszahlung wird eingestellt und der Versicherungsfall beendet Optional: Abschlussgespräch mit dem Kunden Rehageld - Case-Management

25 Rehageld - Case-Management
Netzwerkpartner Im Rahmen des von der Kasse angebotenen Case-Management kann sich die Notwendigkeit einer Kontaktaufnahme mit anderen Institutionen herausstellen. Netzwerkpartner können sein: der Pensionsversicherungsträger das AMS Fit2work IFS Behandelnder Arzt Krankenanstalten Rehageld - Case-Management

26 Case-Managementfälle bei der VGKK
Bei der VGKK sind derzeit 4 Bedienstete mit Case-Managementausbildung beschäftigt, wobei derzeit nur 1 Person dies „hauptberufliche“ ausübt. Bislang hat mit etwas mehr als der Hälfte der Rehageldbezieher zumindest ein Erstgespräch stattgefunden. Rehageld - Case-Management

27 Case-Managementfälle bei der VGKK
Trotzt des doch eher „schwierigeren“ Klientel (über 70% mit psychischen Problemen) wird die angebotene Hilfestellung überraschend gerne angenommen! In Einzelfällen (krankheitsbedingt) wird das Case-Management auch ohne Klient durchgeführt und nur Rücksprache mit Netzwerkpartnern gehalten. Rehageld - Case-Management

28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit


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