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© E-Commerce 2014 Internet Tracking in Österreich "Frontrunner" oder "late follower"? Hans G. Zeger, ARGE DATEN Mauerbach, IIR Security '14 - 15. Oktober.

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1 © E-Commerce 2014 Internet Tracking in Österreich "Frontrunner" oder "late follower"? Hans G. Zeger, ARGE DATEN Mauerbach, IIR Security '14 - 15. Oktober 2014 ARGE DATEN

2 © E-Commerce 2014 ARGE DATEN Was ist eigentlich Tracking? Der Begriff Tracking umfasst alle Bearbeitungsschritte, die der gleichzeitigen Verfolgung von (bewegten) Objekten dienen.... Ziel dieser Verfolgung ist meist das Abbilden der beobachteten tatsächlichen Bewegung zur technischen Verwendung. Solche Verwendung kann das Zusammenführen des getrackten Objektes mit einem nachfolgenden Objekt sein. Solche Verwendung kann aber auch schlichter die jeweilige Kenntnis des momentanen Ortes des getrackten Objektes sein. (wikipedia, 11.10.2014) statt "Objekt" setzen wir "Person" ein der tatsächlichen Identität des getrackten Objektes sein. bekannten Informationen sein. Solche Verhaltens des Verwertung. Verwertung Identifizieren - Kombinieren - Verwerten sind offensichtlich die Ziele von Tracking Internet-Tracking in Österreich Personen der getrackten Person sein. der getrackten Person

3 © E-Commerce 2014 ARGE DATEN Welche Internet-Tracking-Formen kennen wir? Cookies bekannt, leicht zu unterbinden, schwach IP-Adresse bekannt, oft irreführend (z.B. Internet-Cafes) MAC-Adressen weniger bekannt, leicht zu manipulieren gut verwertbar Zählpixel bekannt, vom Benutzer kaum abwehrbar, gut verwertbar Skripts, Plugins bekannt, theoretisch leicht zu unterbinden, in der Praxis funktioniert dann "nichts" mehr, sehr effektiv persönliche Anmeldung bewährt, erfordert jedoch schon Vertrags- oder zumindest Vertrauensbeziehung, sehr effektiv, letzte Stufe des Tracking Browser Toolbar bewährt, erfordert Aktion des Benutzers, kann meist unauffällig installiert werden, extrem effektiv, wird nicht manipuliert Internet-Tracking in Österreich

4 © E-Commerce 2014 ARGE DATEN Welche Internet-Tracking-Formen kennen wir? II Geräte- Signatur bekannt, faktisch nicht manipulierbar, gut verwertbar und sehr effektiv Browserfont weniger bekannt, nicht manipulierbar, sehr gut verwertbar und sehr effektiv Der perfekte Tracker wird immer eine Kombination aller Techniken einsetzen! Internet-Tracking in Österreich

5 © E-Commerce 2014 Zwei Typen von Tracking (a) Website-Betreiber versucht Benutzerverhalten zu erkennen, zu steuern und für seine Interessen zu optimieren (b) Tracking-Betreiber versuchen Benutzerverhalten über viele Webseiten hinweg zu erkennen, zu steuern und für die Interessen ihrer Auftraggeber zu optimieren

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7 © E-Commerce 2014 ARGE DATEN Warum Tracking? Vielfältige Gründe, aber sehr ähnliches Schema Je mehr ich über den Benutzer der vor dem Bildschirm sitzt weiß, desto besser kann ich auf seine Bedürfnisse eingehen ihm Zeit ersparen sich mit Uninteressantem zu beschäftigen meine Produkte vermarkten den Preis meiner Produkte festlegen schneller, impulsiver eine Entscheidung herbeiführen gefährliche Personen von meinem Geschäft fernhalten nur die Argumente bringen, die der Benutzer gern hört Internet-Tracking in Österreich die Sicht auf eine unverständliche Welt vereinfachen

8 © E-Commerce 2014 ARGE DATEN Wer nutzt in Österreich Tracking? Socialmedia Studie 2012 -"Datenschutzkonformer Einsatz von Facebook LikeIt, Google Analytics & Co" -Anlass waren neue ePrivacy-Bestimmungen der EU und in Österreich -damals die Webseiten von etwa 5000 österreichischen Einrichtungen analysiert -http://www.argedaten.at/socialmedia 2014 wurde Tracking-Analyse aktualisiert -Websites von über 10.000 Organisationen/Privaten berücksichtigt -Schwerpunkt der Analyse waren Behörden, öffentliche Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, "wichtige" Unternehmen (Branchenführer, besonders große Unternehmen, börsenotierte Unternehmen), Parteien -Methode: Analyse der in einer Website eingebetteten Dritt-URLs Internet-Tracking in Österreich

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21 © E-Commerce 2014 Aufruf von Websites mit Facebook Like Plugin nachdem die Facebook- Website aufgerufen wurde aber keine Registrierung erfolgte (kein Klick auf das Plugin): xxxx.xxxx.xx Schwangerschaftsnetz.tld Websites mit Facebook Like Plugin: Glaubensgemeinschaft.tld  PolitischePartei.tld  ID: dTrGTwDiSl75GjJ73KORYiR1 Facebook.com Websiteaufrufe automatische Mitaufrufe – einzigartige ID wird jedesmal übermittelt in Computer des Nutzers gespeichert: ID: dTrGTwDiSl75GjJ73KORYiR1 Internet-Tracking in Österreich ARGE DATEN

22 © E-Commerce 2014 Rechtlicher Rahmen? Verwendet Tracking personenbezogene Daten? DSG 2000 § 4 Z 1 "Daten" ("personenbezogene Daten") "Angaben über Betroffene (Z 3), deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist" Wer sind Betroffener? DSG 2000 § 4 Z 3 "Betroffener" "jede vom Auftraggeber (Z 4) verschiedene natürliche oder juristische Person oder Personengemeinschaft, deren Daten verwendet (Z 8) werden" Datenbegriff sehr allgemein gehalten, umfasst auch Bild- und Tondaten, biometrische Daten, technische Kennzahlen (z.B. IP-Adressen, Cookies, jede Art von Tracking-Daten,...) Wunsch oder Möglichkeit der Identifizierung einer Person reicht Internet-Tracking in Österreich ARGE DATEN

23 © E-Commerce 2014 Kommunikationsgeheimnis (§ 93 TKG 2003) schützt Inhaltsdaten, Verkehrsdaten und Standortdaten, inklusive erfolgloser Verbindungsversuche [Stammdaten im Rahmen des DSG 2000 geschützt] Verpflichtet Betreiber und deren Personal zur Geheimhaltung: gerichtliche Strafandrohung (§ 108 TKG 2003) Mithören, Abfangen, Aufzeichnung oder sonstige Überwachen von Nachrichten durch andere als die Benutzer ist unzulässig (Zustimmung aller Beteiligten erforderlich), zufällig aufgenommene Nachrichten müssen gelöscht werden, gilt für alle "Anwender" (Abs. 4) Ausnahmen (Abs. 3): -Rückverfolgung von Notrufen -Aufzeichnungen im Rahmen einer Fangschaltung -Überwachung, Auskunftserteilung bei Nachrichtenübermittlung (inkl. Vorratsdaten) -wenn technisch für Diensterbringung erforderlich (z.B. Mailbox) Internet-Tracking in Österreich ARGE DATEN

24 © E-Commerce 2014 Datenschutz-Grundsätze (§ 96 TKG 2003) Verwendung der Daten nur für Zwecke der Besorgung eines Kommunikationsdienstes (Abs. 1) Übermittlung (Abs. 2) nur, wenn -notwendig für Diensterbringung oder -mit Zustimmung des Betroffenen für Vermarktungszwecke oder Dienste mit Zusatznutzen (jederzeit widerrufbar) Löschung (Abs. 2) der Daten sobald wie möglich z. B.: Verkehrsdaten sind zu löschen, wenn für Dienst oder Abrechnung nicht mehr erforderlich nähere Regelung der Datenverwendung in AGB möglich Internet-Tracking in Österreich ARGE DATEN

25 © E-Commerce 2014 Datenschutz-Grundsätze (§ 96 TKG 2003) II Erweiterte Informations- und Zustimmungsverpflichtungen bei Diensterbringung (gelten für Betreiber öffentlicher Kommunikationsdienste und Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellscht (siehe ECG) (Abs. 3) Informationspflichten: -welche personenbezogene Daten Betreiber/Anbieter ermittelt, verarbeitet und übermittelt (betrifft auch Standort- /Geo-Daten) -Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverwendung -Speicherdauer der Daten Information ist in geeigneter Form, insbesondere mittels AGBs, spätestens bei Beginn einer Rechtsbeziehung zu erfolgen [z.B. vor Setzen oder Übermitteln von Cookies,..] Internet-Tracking in Österreich ARGE DATEN

26 © E-Commerce 2014 Datenschutz-Grundsätze (§ 96 TKG 2003) III Abs. 3 - Fortsetzung Ermittlung von Daten nur, wenn -Teilnehmer oder Nutzer Einwilligung erteilt hat oder -der alleinige Zweck die Übertragung einer Nachricht im Kommunikationsnetz ist oder -wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit ein Dienst der Informationsgesellschaft, den der Teilnehmer oder Benutzer ausdrücklich gewünscht hat erbracht werden kann [z.B. Session-Cookie für Online-Shop, GPS-Daten für location based services,...] Internet-Tracking in Österreich ARGE DATEN

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33 © E-Commerce 2014 ARGE DATEN Konsequenzen & Ausblick Tracking ist US-Domaine Europa hat Anschluss an Tracking-Business verloren -kaum Eigenentwicklungen -unklare Zielsetzungen, daraus resultierend unklare / widersprüchliche rechtliche Vorgaben Datenschutz nur (billige) Ausrede für Versagen? -datenschutzkonforme Alternativen zu wenig forciert (z.B. PIWIK,...) -Regelungen und Möglichkeiten der ePrivacy-Richtlinie und des TKG 2003 werden nicht genutzt (z.B. trackingfreie Einstiegs- und Impressum-Seiten, einfaches Ampel- und Hinweissystem, ordentliche Dienstleistervereinbarungen) Sonderrolle Österreich -Österreich hat den Übergang von einer statischen Register-IT zu einer dynamischen Prozess-IT verschlafen (Internet wird immer noch als Art billiges Fernsehen abgehandelt) Internet-Tracking in Österreich

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35 © E-Commerce 2014 ARGE DATEN Ist Österreich "Frontrunner" oder "late follower"? Wohl beides Jedenfalls "Frontrunner" was die naive Datenlieferung an US-Unternehmen betrifft Eher "Big Loser" als "late follower" was den selbstbestimmten Umgang mit Internetdaten betrifft "Big Data" wird kein Thema der österreichischen IT-, Telekommunikations- und Internet-Industrie werden Internet-Tracking in Österreich

36 © E-Commerce 2014 ARGE DATEN Was kümmert's mich? Ich hab ja nichts zu verbergen Was soll man schon mit diesen Daten anfangen? -Vielleicht die nächste Grippe-Epidemie verhersagen -Ob Sie schwanger sind oder heimlichen Kinderwunsch hegen -Wie sich die Inflation entwickelt -Ob Sie Steuerhinterzieher sind... -... oder glücksspiel-, alkohol- oder drogenabhängig sind -Ob Sie ein Kurz- oder Langlebigkeitsrisiko darstellen... -... oder bloß schlechte Bonität haben -Ob beim nächsten Tornado doch eher Smarties statt Taschenlampen bei der Verkaufskassa aufgestellt werden Wenn Ihnen gefällt, dass US-Unternehmen diese Entscheidungen für Sie treffen, dann war mein Vortrag nutzlos,.... Internet-Tracking in Österreich

37 © E-Commerce 2014 ARGE DATEN Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

38 © E-Commerce 2014 ARGE DATEN Kontakt Dr. Hans G. Zeger ARGE DATEN A-1160 Wien, Redtenbachergasse 20 Tel.:+43 676 / 9107032 Fax.:+43 1 / 53 20 974 Mail persönlich:hans.zeger@argedaten.at Verein:http://www.argedaten.at Web2.0:http://web2.0.freenet.at Personal Page:http://www.zeger.at


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