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DDr. Jürgen Noll Mag. Roland Görlich

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Präsentation zum Thema: "DDr. Jürgen Noll Mag. Roland Görlich"—  Präsentation transkript:

1 DDr. Jürgen Noll Mag. Roland Görlich
Law & Economics DDr. Jürgen Noll Mag. Roland Görlich

2 Organisatorisches Zeugnisanforderungen Time Table 2 Tests je 30%
Ende April, Ende Juni Präsentation & Ausarbeitung 25% Rechtsprechungsanalyse Mündliche Mitarbeit (freitags) 15% Time Table jeweils dienstags Theorie freitags Besprechung der Fragen aus dem Buch Am entfällt der Kurs.

3 Rechtswissenschaftliche Einführung
Law & Economics: Rechtswissenschaftliche Einführung

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7 Parallelen zwischen Recht und Ökonomie
Von Menschen erzeugte Zwangsordnung des Zusammenlebens Zuweisung von Rechten und Pflichten Mindestmaß an Gerechtigkeit (ethische Anforderungen) Ökonomie Durch menschliche Wahlhandlungen geschaffene Gesetzmäßigkeiten Allokation von Gütern Soziales Optimum Pareto Kaldor/Hicks

8 Normfunktionen

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11 Logik der Subsumption Ist der Tatbestand T in irgend einem Sachverhalt verwirklicht, gilt für diesen Sachverhalt die Rechtsfolge R. (Obersatz) Der bestimmte Sachverhalt S verwirklicht T. (Untersatz) Für S gilt R. (Schlussfolgerung)

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14 Logik der Subsumption Gegeben sei der gesetzliche Tatbestand T1 mit den Merkmalen M1, M2 und M3: T1 = {M1, M2, M3} Der (aus dem Leben gegriffene) Sachverhalt S ist ebenfalls durch verschiedene Merkmale definiert: S = {M1, M2, ... Mn} Ist S = T1, erfüllt der Sachverhalt den Tatbestand, was zur Geltung der im Gesetz bestimmten Rechtsfolge führt. Ist T1 dagegen lediglich eine echte Teilmenge von S, also T1  S, so ist nach einem weiteren Tatbestand T2 zu suchen, der sowohl die Merkmale von T1 als auch die zusätzlichen Merkmale von S enthält, T2 = T1 {M4,... Mn}. Kann ein solcher Tatbestand T2 gefunden werden, für den seinerseits gilt, dass er eine echte Teilmenge von S darstellt, so handelt es sich bei T2 um einen Sonderfall von oder um eine Ausnahmebestimmung zu T1. Dieses „Hin- und Herwandern“ zwischen gefundenen Merkmalen eines Sachverhaltes und immer genauer spezifizierten Tatbeständen, kennzeichnet das topische Denken des Juristen und ist solange durchzuführen, bis kein neuer Tatbestand Tn gefunden werden kann, der weitere Merkmale des Lebenssachverhaltes für rechtserheblich erklärt.

15 Interpretationsmethoden
Wortbedeutung Restriktiv/extensiv Beachtung der Grammatik Systematische Kein Widerspruch zu höherrangigen Normen Objektiv-teleologisch Welches Ziel verfolgt die Bestimmung? Subjektiv-historisch Was wollte Gesetzgeber damals?

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19 Analogie / teleologische Reduktion
Eine Norm wird auf einen Sachverhalt angewendet, der NICHT alle Tatbestandsmerkmale aufweist. Zulässig bei Lücke im Gesetz = planwidrige Unvollständigkeit Man hätte aufgrund des Normzwecks eine Regelung erwartet – es gibt jedoch keine. Teleologische Reduktion Eine Norm ist auf einen Sachverhalt anzuwenden, der noch weitere Elemente aufweist, die im Tatbestand nicht genannt sind. Verdeckte Lücke: es fehlt eine Ausnahmebestimmung im Gesetz

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22 Wiederholung Wichtiger Ökonomischer Konzepte
Law & Economics: Wiederholung Wichtiger Ökonomischer Konzepte

23 Dead Weight Loss Eingriffe in den freien Markt durch Preisober- und -untergrenzen führen zum Verfehlen des sozialen Optimums:

24 Asymmetric Information
Adverse Selection Ex ante Informationsmangel Signalling durch den, der über Information VERFÜGT Problem des cheap talk Bsp: Ausbildung, Garantien Moral hazard Ex post Informationsmangel Selbstselektion durch anreizoptimale Verträge, Screening durch den, der NICHT über Information verfügt Bsp: Versicherungen, Shareholder

25 Einführung in die Spieltheorie
Law & Economics: Einführung in die Spieltheorie

26 Spieltheorie Einführung
Gegenstand der Spieltheorie ist die Analyse von strategischen Entscheidungen – Situationen, in denen a) jeder Entscheidungsträger mehrere Handlungsalternativen (Strategien) hat; b)  das Ergebnis von den Entscheidungen mehrerer Entscheidungsträger abhängt; c)  jeder Entscheidungsträger sich dieser Interdependenz bewusst ist; d)  jeder Entscheidungsträger davon ausgeht, dass alle anderen sich ebenfalls der Interdependenz bewusst sind, d.h. a), b) und c) berücksichtigen.

27 Spieltheorie Das Gefangenen-Dilemma
Zwei Gefangene, die eines Verbrechens verdächtigt werden, stehen vor der Alternative, das Verbrechen zu gestehen oder zu leugnen. Beide müssen ihre Aussage unabhängig voneinander machen. Wenn ein Gefangener das gemeinsame Verbrechen gesteht, der andere aber nicht, kommt der geständige als Kronzeuge frei, der andere aber für 10 Jahre ins Gefängnis. Wenn beide gestehen, kommen beide für 5 Jahre ins Gefängnis. Wenn keiner gesteht, werden beide aufgrund von Indizien zu einem Jahr Haft verurteilt.

28 Spieltheorie Normalform
Mr. X Gestehen Nicht gestehen Mr. Y 5 Jahre 10 Jahre frei 1 Jahr

29 Spieltheorie Lösung Im Gefangenendilemma ist „Gestehen“ eine dominante Strategie. D.h. unabhängig von der Handlung des anderen führt es zum bestmöglichen Ergebnis 5 statt 10 Jahre, falls der andere gesteht bzw. frei statt 1 Jahr, falls der andere leugnet. Wenn beide diese Strategie verfolgen, ergibt sich ein Nash-Gleichgewicht: Kein Spieler hat mehr einen Anreiz, von seiner Strategie abzuweichen. Für beide zusammen wäre aber die optimale Strategie „Leugnen“.

30 Spieltheorie Lösung Mr. X Gestehen Nicht gestehen Mr. Y 5 Jahre 10 Jahre frei 1 Jahr unterstrichen: Nash-Gleichgewicht (individuell rational) kursiv: kollektiv rational

31 Spieltheorie Gleichgewichtskonzepte
Gleichgewicht: „Empfohlene“ Strategienkombination (mit Strategieempfehlung für jeden Spieler), die sich dadurch auszeichnet, dass keiner der Spieler einen Anreiz hat, eine andere als die ihm empfohlene Strategie zu spielen, wenn er erwartet, dass alle anderen Spieler sich an ihren Teil der Strategieempfehlung halten.

32 Spieltheorie Nash-Gleichgewicht
Im Spiel ist eine Strategiekombination ein Nash-Gleichgewicht, wenn jeder Spieler i mit der Strategiewahl si* seine Auszahlung maximiert, gegeben die optimalen Strategien s-i* aller anderen Spieler (d.h. si* ist eine beste Antwort auf die optimalen Strategien der anderen Spieler). Es muss daher gelten: ui (s1*, ..., si-1*, si*, si+1*, ..., sn*)  ui (s1*, ..., si-1*, si, si+1*, ..., sn*)

33 Spieltheorie Best response
Im Spiel ist eine Strategie si‘ eine beste Antwort für Spieler i, wenn gilt: ui (s1, ..., si-1, si‘, si+1, ..., sn)  ui (s1, ..., si-1, si, si+1, ..., sn) für alle si  Si. Ein Nash-Gleichgewicht zeichnet sich dann durch wechselseitig beste Antworten aus! D.h. es gibt für keinen Spieler einen Anreiz, vom Nash-Gleichgewicht abzuweichen.

34 Spieltheorie Ein Spiel mit 2 Nash-Gleichgewichten (in reinen Strategien)
Kampf der Geschlechter Romeo Oper Boxkampf Julia 2 , 1 0 , 0 1 , 2 „Reine Strategien“ bedeutet, dass eine der möglichen Handlungen mit Wahrscheinlichkeit p = 1 gewählt wird.

35 Spieltheorie Ein Spiel ohne Nash-Gleichgewicht (in reinen Strategien)
reine Strategie: Ein Spieler trifft einmal eine Entscheidung und bleibt dabei. Spieler B Links (s2) Rechts (1-s2) Spieler A Oben (s1) -1 Unten (1-s1) 1 3 Gemischte Strategie: zufällige Entscheidung über Strategien. Jeder möglichen Strategie wird eine Wahrscheinlichkeit (si) zugeordnet.

36 Spieltheorie Nash Gleichgewicht in gemischten Strategien
Def.: Im 2-Personen Normalformspiel G={S1,S2;u1,u2} sind die gemischen Strategien (p1*,p2*) ein Nash Gleichgewicht, wenn die gemischen Strategien der beiden Spieler best response auf die gemischte Strategie des jeweils anderen Spielers sind. Nash Gleichgewicht in gemischten Strategien ist allgemeiner als Nash Gleichgewicht in reinen Strategien, weil reine Strategien immer nur ein Grenzfall von gemischen Strategien sind (mit der Wahrscheinlichkeit von 1 für eine Strategie). John NASH wies 1950 nach, dass in jedem Spiel mindestens ein Gleichgewicht in gemischten Strategien vorhanden ist.

37 Berechnung eines Gleichgewichts in gemischten Strategien
Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Ass. DDr. Jürgen NOLL) Berechnung eines Gleichgewichts in gemischten Strategien  Spieler B Links (s2) Rechts (1-s2) Spieler A Oben (s1) -1 Unten (1-s1) 1 3

38 Berechnung eines Gleichgewichts in gemischten Strategien
Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (Univ.-Ass. DDr. Jürgen NOLL) Berechnung eines Gleichgewichts in gemischten Strategien ausmultiplizieren, dann optimieren nach der eigenen Strategie s2=0,5 und s1=0,75 sind wechselseitig beste Antworten (Nash-Gleichgewicht).

39 Property Rights: Verfügungsrechte & Eigentum
Law & Economics: Property Rights: Verfügungsrechte & Eigentum

40 Property Rights vs. Eigentum
Verfügungsrechte Nutzung (Usus, Abusus) Weitergabe Aufgabe (Dereliktion) Zerstörung je nach Rechtsposition unterschiedlich Eigentum (am umfassendsten) Pacht Leihe Präkarium Rechtsordnung verteilt Verfügungsrechte nicht nur Sachgüter und immaterielle Güter (UrhG, PatentG) Haftungsnormen

41 Warum überhaupt Verfügungsrechte?
In Abwesenheit von Verfügungsrechten werden Leistungen nicht sozial optimal erbracht. Modellannahmen: konvexe Anstrengungsfunktion konkave Nutzenfunktion Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare 1 10 6 4 2 18 13 5 3 24 22

42 Warum überhaupt Verfügungsrechte?
Ein rationales Individuum wird berücksichtigen, dass ohne Verfügungsrechte ein Teil des Outputs entzogen wird. Bsp: 50%  keine Leistung mehr erbracht Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare 1 0,5 5 6 -1 2 10 13 -3 3 1,5 14 22 -8

43 Warum überhaupt Verfügungsrechte?
allgemein: u‘(w)>0, u‘‘(w)<0, d‘(w)>0, d‘‘(w)>0 max u(w) – d(w)  u‘(w*)=d‘(w*) zu erwartender Verlust 0 < L < 1 w#... Anstrengung der anderen max u(Lw#+(1-L)w) – d(w)  (1-L)u‘(Lw#+(1-L)w)=d‘(w) im Gleichgewicht w = w#  (1-L)u‘(w**)=d‘(w**)  w** < w*

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45 Warum überhaupt Verfügungsrechte?
Umgekehrt kann das Fehlen von Verfügungsrechten auch zu einem zu hohen Arbeitseinsatz führen: Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare 1 40 2 38 45 10 35 3 48 20 28 Hours of work Output Utility from output Disutility from work Social welfare 1 0,5 20 2 18 40 10 30 3 1,5 42,5 22,5

46 Warum überhaupt Verfügungsrechte?
Das soziale Ausmaß an Leistungserbringung ist erreichbar durch private Verfügungsrechte durch Verfügungsrechte in der Hand eines Zentralplaners Lediglich aufgrund asymmetrischer Information sind private Verfügungsrechte in der Regel zu bevorzugen.

47 Anreize durch Verfügungsrechte
Tragung des Instandhaltungsaufwand, insbes. bei langlebigen Wirtschaftsgütern Förderung des wohlfahrtssteigernden Güteraustauschs geringere (unproduktive!) Aufwendungen für Bewachung und Schutz

48 Coase und Verfügungsrechte
Theorem: Die ursprüngliche Verteilung der Verfügungsrechte durch die Rechtsordnung ist irrelevant, sofern transaktionskostenfreie Verhandlungen möglich sind, da diesfalls immer das gleiche Ergebnis gefunden werden würde. zulässig im Bereich von commercial goods praktikabel eher nur in Nachbarschaftsfällen nicht zulässig bei privaten Bewertungen (Annahme- vs. Zahlungsbereitschaft)

49 Coase und Verfügungsrechte
Viehzüchterbeispiel Viehzüchter haftet, dann: Vergrößerung der Herde, solange Grenznutzen > Grenzkosten: G2 – G1 > S2 – S1 Viehzüchter haftet nicht, dann: Getreidefarmer bietet solange „Bestechung“ an, bis: S2 < S1 + (G2 – G1) Beide Situationen führen zum selben Ergebnis!

50 Coase und Verfügungsrechte
WTA/WTP-Disparität Annahme: WTAA > WTPA > WTAB > WTPB Nutzen einer direkten Zuweisung an A: NSGA = WTPA – [WTPB + (WTPA – WTAB – T)] = WTAB – WTPB + T > 0 Auch ohne Transaktionskosten ist die „korrekte“ Zuweisung von Bedeutung!

51 Law & Economics: Political Economy

52 Ökonomie der Politik „Markt der politischen Ideen“
Konsumenten = Wähler Produzenten = Politiker und Parteien

53 Parteipositionierung
In Anlehnung an das Hotelling-Modell findet Wettbewerb nur um die unentschlossenen Wähler zwischen den jeweiligen politischen Polen statt. Es zeigt sich typischerweise die Entwicklung von einer Nischenpartei (um sichere Wähler zu haben) zu einer in der Nähe der Mitte positionierten Großpartei.

54 Wählerverhalten Rational ignorant Paradoxon der Wahlfaulheit
Das Erlangen von Informationen ist mit höheren Kosten verbunden, als diese es wert sind. Wert der Information gewichtet danach, wie entscheidend die eigene Stimme ist. Wer selbst nicht ausschlaggebend ist für die Vergabe eines Parlamentsmandats, dessen Stimme hat keinen Nutzen. Paradoxon der Wahlfaulheit Je mehr wählen, desto geringer ist der Wert der individuellen Stimme, sodass nur wenige zur Wahl gehen. Je weniger wählen, desto höher wird er, sodass wieder mehr wählen müssten.

55 Ökonomie des Strafrechts
Law & Economics: Ökonomie des Strafrechts

56 Einstehen für schädigendes Verhalten
Strafrecht Haftungsrecht Staatliche Sanktion für bestimmtes Verhalten oder bestimmten Erfolg Für fremdes Verhalten im Rahmen der Verbands-verantwortlichkeit Keine Bestrafung „schlechter Gesinnung“ Tragen der Folgen von eigenem oder fremden schädigenden Verhalten Ausgleich zwischen Privaten In beiden Fällen: Nutzen durch Prävention (Abschreckung bzw. Anreiz zur Unterlassung schädigenden Verhaltens), allerdings Kosten durch Verfahren und Schutzvorkehrungen seitens der potentiell Haftpflichtigen – Ziel ist daher nicht die Verhinderung aller Schadensereignisse, sondern ein soziales Optimum.

57 Grundmodell Nutzen … U(.), U‘>0, U‘‘<0 (risikoavers)
Sonstiges Einkommen … y Gewinn aus Straftat … g Ergreifungswahrscheinlichkeit … p Sanktion … s

58 Grundmodell Der erwartete Nutzen de potentiellen Straftäters ist sowohl in p, als auch in s fallend, d.h. Sanktionshöhe und Ergreifungswahrscheinlichkeit senken den Nutzen aus Straftat.

59 Anmerkungen Es ist einfacher, die Sanktionshöhe zu ändern als die Ergreifungswahrscheinlichkeit. Es ist kostenintensiver, die Ergreifungswahrscheinlichkeit zu erhöhen als die Sanktionshöhe. Es könnte daher durch eine entsprechende Sanktionshöhe bereits eine volle Abschreckung erzielt werden. (Becker, Gary S. 1968) Allerdings verschwimmen dadurch die Anreize, bspw. statt eines schwereren Delikts nur ein weniger schwerwiegendes zu begehen. Überhöhte Strafen für banale Delikte widersprechen dem Gerechtigkeitsgefühl.

60 Erweiterungen Wie reagiert der Erwartungswert auf eine Veränderung von p und s, sofern der Erwartungswert der Strafe ps gleich bleibt, d.h. was schreckt bei gleichem Straferwartungswert besser ab – höheres p oder höheres s?

61 Aus der Konkavität folgt: Tangente liegt über der Kurve, daher:
U(y+g-s/k) + U’(y+g-s/k)(s/k) > U(y+g) U(y+g-s/k) + U’(y+g-s/k)(s/k) U(y+g) U(y+g-s/k) y+g-s/k y+g

62 Erweiterungen Man sieht:
wenn k sinkt (also mehr Gewicht auf s liegt), sinkt der Erwartungsnutzen, d.h. die Abschreckung nimmt ZU. höheres s führt somit bei gleichem Straferwartungswert zur besseren Abschreckung risikoaverser Täter.

63 Probleme Beobachtbarkeit von p und s in der Bevölkerung?
Anreizoptimalität vs. Gerechtigkeit und sozialer Unwert (siehe oben) Wiederholungstäter – strenger bestraft, da Abschreckung nicht ausreichend war Gefahr des Fehlurteils geringer Verschwörungen, Beihilfe und Anstiftung als Beitragstäter und wegen Erleichterung (also Beeinflussung des p !) ebenfalls strafbar tätige Reue und Rücktritt vom Versuch machen straffrei keine Notwendigkeit, die Rechtsordnung „zu verteidigen“ ökonomisch: Anreiz zur Beendigung eines Delikts

64 Strategische Aspekte Wenn Strafbehörde auch teilweise von Strafen finanziert wird:

65 Law & Economics: Haftungsrecht

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77 Zurechnungsgründe und Umfang des Schadenersatzes

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83 Ökonomie des Haftungsrechts
Unilaterale Schäden (Grundmodell) Nur das Verhalten des Schädigers entscheidet Wähle Sorgfalt x, sodass Summe aus Sorgfaltskosten c(x), wobei c(x) konvex mit c´>0, c´´>0, und Erwartungswert des Schadens p(x).h, wobei Wahrscheinlichkeit p(x) konkav mit p´<0, p´´<0, also min c(x)+p(x).h

84 Ökonomie des Haftungsrechts
Mögliche Haftungssysteme (unilateral) No liability Schädiger wird minimale Sorgfalt wählen Strict liability (Erfolgs-/Gefährdungshaftung) Schädiger internalisiert gesamten Schaden  wählt sozial optimale Sorgfalt Negligence (Verschuldenshaftung) Schädiger internalisiert nur Schäden, sofern die Sorgfalt unter der haftungsauslösenden Schranke S liegt, also x < S. Bei richtiger Wahl von S wird ebenfalls das soziale Optimum erreicht, aber die Anwendung ist schwieriger und die Gefahr der „falschen“ Schranke besteht.

85 Ökonomie des Haftungsrechts
Bilaterale Schäden (Erweiterung) Das Verhalten beider Beteiligter entscheidet Wähle Sorgfalten x und y, sodass Summe aus Sorgfaltskosten c(x) und c(y) und Erwartungswert des Schadens p(x,y).h, wobei Wahrscheinlichkeit p(x,y) in beiden Argumenten konkav ist, also min c(x)+c(y)+p(x,y).h

86 Ökonomie des Haftungsrechts
Mögliche Haftungssysteme (bilateral) No liability Schädiger wählt zu geringe Sorgfalt x, daher „übertreibt“ Geschädigter Vorsichtsmaßnahmen y. Strict liability Schädiger internalisiert alle Schäden, übertreibt daher die Sorgfalt, weil Schädiger keine Vorsichtsmaßnahmen trifft. Strict liability + contributory negligence (Kulpakompensation, vgl. § 878 ABGB) Schädiger haftet nicht mehr, sobald Geschädigter auch fahrlässig. Schädiger wählt optimale Sorgfalt, daher auch Anreiz für Geschädigten, optimale Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

87 Ökonomie des Haftungsrechts
Mögliche Haftungssysteme (bilateral) Negligence Soziales Optimum ist erreichbar, wenn die Schranke richtig gesetzt ist. Sonst führt eine zu niedrige Haftungsschranke zu übertriebener Sorgfalt und zu geringen Sicherheitsvorkehrungen. Comparative negligence (Mitverschulden) Wenn sich kein Beteiligter optimal sorgfältig verhält, haften beide anteilig nach ihrer Sorgfalt.

88 Ökonomie des Haftungsrechts
Probleme/Erweiterungen Judgement proof Level of activity beeinflussbar mit Auswirkung auf Nutzen und Schadenshäufigkeit Kein sozial optimales Haftungssystem mehr möglich, wenn level of care & activity bilateral Schäden beeinflusst!!

89 ÖKONOMIE DES VERFAHRENSRECHTS
Law & Economics: ÖKONOMIE DES VERFAHRENSRECHTS

90 Einführung Österreich kennt (im Wesentlichen) drei Verfahrensordnungen: Zivilverfahren Strafverfahren Verwaltungsverfahren Jedes Verfahren ist gekennzeichnet durch Instanzenzüge ermöglicht Nachprüfung der Entscheidung Vorbildwirkung für spätere Entscheidungen erhöht Rechtssicherheit, erzeugt jedoch zusätzliche Kosten Rechtskraftwirkung Abgeschlossene Verfahren sollen nicht (ohne schwerwiegenden Grund) wiederholt werden

91 Zivilverfahren

92 Zivilverfahren

93 Strafverfahren

94 Verwaltungsverfahren


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