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Rechtlicher Schutz von Layout Anton Geist, IRIS 2003.

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Präsentation zum Thema: "Rechtlicher Schutz von Layout Anton Geist, IRIS 2003."—  Präsentation transkript:

1 Rechtlicher Schutz von Layout Anton Geist, IRIS 2003

2 Ziel  Möglichkeiten rechtlichen Schutzes mit Schwerpunkt Urheberrecht  Einschränkung des Spielraums durch „gesicherte“ Lehr- und Judikaturstandpunkte  Darstellung exemplarischer OGH-Urteile Vermittlung der wichtigsten Argumentationslininen und Entscheidungen

3 Layout  „Farb- und Formgebung“  „Gestaltung einer Druckseite mit Bild und Text“  Gesamtgestaltung, keine Einzelelemente  eigener Wirtschaftszweig: Webdesign  Urheberrecht, Markenrecht, Lauterkeitsrecht

4 Layout als Werk der bildenden Künste im Urheberrecht Voraussetzungen:  Zugehörigkeit zum Bereich der bildenden Künste - unstrittig  „eigentümliche geistige Schöpfung“

5 „eigentümliche geistige Schöpfung“ – gesicherte Meinungen  höhere Werkhöhe? – nein  nur „Kunst“ – nein  Grafik – ja  Gebrauchszweck – ja „individuelle Eigenart“ einer Schöpfung?

6 KEIN urheberrechtlicher Schutz nur Landläufig, Herkömmlich Alles nahe liegend und bekannt

7 Urheberrechtlicher Schutz keine Kunst, aber Werk Dynamik des Fahrtwindes mit großer Eigentümlichkeit

8 Allgemeine Auswirkungen dieses (niedrigen) Schutzniveaus  Urheberrecht bietet Schutz, kann aber auch behindern = immer Abwägung notwendig Schutz muss umso geringer sein, je niedriger die Anforderungen sind Werknutzungsrechte im Sinne der „Zweckübertragungstheorie“ (zB Happy Skiing Oberlech)

9 Telering.at  erste OGH-Entscheidung bezüglich Schutzes von Webdesign  Telering gegen einen Küchenplaner für Privat- und Gastronomiebedarf Frage nach charakteristischen Merkmalen = individueller Eigenart der Telering- Homepage

10 Banner Informationszeichen Navigationsleiste Submenüs

11

12 Markenrecht / Lauterkeitsrecht  § 1 UWG, Fallgruppe sittenwidrige Leistungsübernahme Problem: ad hoc begründetes Wettbewerbsverhältnis?  Markenrecht auch denkbar Problem: Kriterium der Waren- oder Dienstleistungsgleichartigkeit


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