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Bleiberecht und die weitere Ausgestaltung des humanitären Aufenthaltes

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Präsentation zum Thema: "Bleiberecht und die weitere Ausgestaltung des humanitären Aufenthaltes"—  Präsentation transkript:

1 Bleiberecht und die weitere Ausgestaltung des humanitären Aufenthaltes
Zwischenbilanz - Anforderungen Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Dietrich Eckeberg Referent für Flüchtlingsarbeit und junge Zugewanderte Pro-Asyl-Tag 2013 Schmerlenbach 18. April 2013

2 Gliederung I Über wen reden wir II
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen Gliederung I Über wen reden wir II Einigkeit der NGO in der Zielrichtung III Ausganglage in 2013 IV Zentrale politische Positionen und Vorschläge V Humanität braucht eine Perspektive VI Ausblick Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag

3 Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen
Über wen reden wir Langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge mit ungesichertem Aufenthalt Im Asylverfahren gescheitert Asyl wurde widerrufen Menschenrechtlichen Schutz nicht erhalten Aufenthaltserlaubnis wieder verloren Ohne Recht auf Aufenthalt - Duldung, Gestattung, ganz ohne Titel Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 3 3

4 Über wen reden wir - Lebenslagen
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen I Über wen reden wir - Lebenslagen Flüchtlinge im AsylblG-Bezug - Lebensbedingungen, die eine Integration ver- oder behinderten Gesetzlich verankerter, langjähriger (ehemaliger) Ausschluss vom Zugang zum Arbeitsmarkt - Langzeitarbeitslosigkeit: faktisches Arbeitsverbot über 4 Jahre = Niedriglohn - Die eine Arbeitsaufnahme oft verhindernde Residenzpflicht - Die Arbeitsaufnahme oft verhindernde Wohnsitzauflagen = Ausschluss - Oft keine Möglichkeit, ein Bankkonto zu eröffnen - Kein Anspruch auf finanzierte Sprachkurse Deutsch - Behinderungen beim Zugang zu Bildung - Kaum Zugang zu beruflicher Qualifizierung - Große Zugangsunterschiede Stadt-Land Asylbewerberleistungsgesetz verhinderte meist soziale Teilhabe und Zugang zu medizinischer Versorgung Sammelunterbringung in oft entlegenen Flüchtlingsheimen Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 4 4

5 Einigkeit der NGO in der Zielrichtung
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen II Einigkeit der NGO in der Zielrichtung Bleiberecht - für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge Ohne Stichtage auskommen In Kapitel 2, Abs. 5 AufenthG analog zu § 25 a nach 5 Jahren eine Anspruchslösung verankern in einem § 25 b verbunden mit Ermessensspielraum für Ausländerbehörden zugunsten Betroffener Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung senken belegtes Bemühen um Arbeit muss reichen - menschliche Bindungen und das Wohl der Kinder als Kriterien beachten Humanitäre Kriterien einbeziehen v. a. Bleiberecht ohne die Anforderung „Sicherung des Lebensunterhaltes“ für erwerbsgeminderte oder nicht erwerbsfähige wie alte, behinderte, kranke und traumatisierte Menschen; Bleiberecht für Personen, die wegen der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen den Lebensunterhalt nicht sichern können Spielräume für den Einzelfall Auf restriktive Ausschlussgründe verzichten Die Familieneinheit schützen Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag 5

6 Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen
III Ausganglage in 2013 seit 2006 ausgeschlossene waren - v. a. Alte, Kranke, Erwerbsgeminderte, „Sippenhaft“, „offensichtlich unbegründet“ Praxis der Kettenduldungen besteht weiter : sind geduldete/gestattete Personen zzgl. n.n. Aus- reisepflichtige ohne Duldung länger als 6 Jahre; - Bleiberechtsregelungen 2006ff sind Ende 2011 ausgelaufen; Ausnahme ein Teil der Jugendlichen - Zuvor: Altfallregelung 2006: ; gesetzliche Altfallregelung 2007: einschl „Härtefälle“; durch IMK-Verlängerung 2009: (Bundestagsdrucksache 17/2160 vom ) Bleiberecht Ende 2011 ausgelaufen/nicht entschieden, wenn Betroffene die Kriterien noch nicht ganz erfüllt haben / inzwischen negativ entschieden - Anzahl unklar; letzte Zahlen : ca Rückfall in die Duldung / Fiktionsbescheinigung Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 6 6

7 Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen
III Ausganglage in 2013 Befristetes Aufenthaltsrecht nach § 23 Abs. 1 erhalten - Ende 2012: über Personen mit AE nach § 23 Abs.1 AufenthG; länger als 6 Jahre - sinkende Zahlen seit Ende Bleiberecht bleibt unsicher v. a. wegen eigenständige Sicherung Lebensunterhalt; NRW in 2012: 7468 Verlängerungen; 307 Ablehnungen - Eindruck: wenig Übergänge in andere §§ des humanitären Aufenthaltsrechtes stichtagsfreie Teillösung beim Bleiberecht für Jugendliche - § 25 a - seit Juli Ende 2012: Jugendliche mit AE = recht wenig Begünstigte - greift nicht für Eltern (267 AE) und Geschwister (178) aus befristetem Aufenthaltsrecht durch Bleiberechtsregelung kaum Möglichkeit der Aufenthaltsverfestigung - „hängenbleiben“ auf befristetem humanitären Aufenthalt, wenn nicht § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 7 7

8 Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen
III Ausgangslage in stichtagsfreies Bleiberecht für integrierte Jugendliche und Heranwachsende Bundesgesetzblatt: In Deutschland geboren o. vor 15. LJ eingereist, kann AE kriegen, wenn - seit 6 Jahren hier, 6 Jahre erfolgreicher Schulbesuch oder anerkannter Abschluss, Antragstellung zwischen 15 und 21 möglich - Erwartung, dass in D einfügen kann, öffentl. Leistungen in Ausbildungsphasen unschädlich, nur eigene Täuschung oder Falschaussage Ausschlussgrund, OU- abgelehnte können Antrag stellen (neu nach Bundesrat - vorher nicht für OU) Eltern und minderjährige Kinder können AE kriegen, wenn - nicht Ausschlussgrund Täuschung oder Verhinderung der Abschiebung - eigenständige LUH durch Arbeit (neu nach Bundesrat - vorher ‚überwiegend‘) - Ausschluss bei Verurteilung nach Straftat zu mehr als 50 bzw. 90 Tagessätzen (neu nach Bundesrat - vorher Verurteilung zur Freiheitsstrafe von + 3 Monaten) Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 8 8

9 Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen
III Ausgangslage in Kritik Bleiberechtsregelung für integrierte Jugendliche Ermöglicht einigen Jugendlichen Übergänge in ein Bleiberecht Verzicht volle Lebensunterhaltssicherung in Ausbildungsphasen, nur eigene Täuschung/Falschangabe schädlich, Einschluss von ‚offensichtlich unbegründet“‘ negativ: v. a. Ermessens- statt Anspruchsregelung und Bleiberecht für Jugendliche könnte mittelbar die Abschiebung der Eltern zur Folge haben Eltern sind weitgehend ausgeschlossen: v. a. durch die Forderung der vollen Lebensunterhaltssicherung und dem fehlenden Abstellen auf Vorsatz bei Täuschung/Falschangabe entgegen des Bundesratsvorschlages gibt es kein direkt abgeleitetes Aufenthaltsrecht für Geschwisterkinder, sondern eine direkte Verknüpfung mit dem Aufenthaltsrecht der Eltern unverständlich ist die ‚Schlechterstellung‘ von Unbegleiteten Minderjährigen und den in Deutschland Geborenen (faktisch bis zu 15 Jahren Voraufenthalt vorausgesetzt) auf den Schultern der Kinder liegt zu viel ‚Last‘ - Begriffe ‚erfolgreicher‘ Schulbesuch und „in die Lebensverhältnisse einfügen“ unklar Es fehlt eine Härtefallregelung, etwa eine Kompensationsregelung: Ermessensregelung im Sinne der Betroffenen Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 9 9

10 Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen
III Ausgangslage in Bleiberechtsregelung für integrierte Jugendliche - Zahlen Stand: Bundestagsdrucksache 17/457 vom AufenthG-Aufenthaltserlaubnis (AE) gemäß Bund NRW § 25a Abs. 1 (Jugendliche Stammberechtigte) 1.963 627 §25a Abs. 2 Satz 1 (Eltern) 267 71 § 25a Abs. 2 Satz 2 (Geschwister) 178 44 § 60a Abs. 2b (Duldung Eltern und Geschwister, solange minderjährig) 228 62 Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 10 10

11 Ausgangslage in 2013 Ende 2011 besonders bedrohte Gruppen
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen III Ausgangslage in Ende 2011 besonders bedrohte Gruppen BMI und Länder: keine weitere statistische Erfassung „Im Einvernehmen mit den Ländern hat das Bundesministerium des Innern die Länder ab 2011 nicht mehr um die Führung einer gesonderten Statistik zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen auf Probe gebeten“ (Bundestagsdrucksache 17/10451 vom ) Folge: unklar, welche „besonders bedrohten Gruppen“ noch in die Bleiberechtsregelung aufgenommenen wurden Umfrage NRW Flüchtlingsrat vom Juli 2012 Belegte große Zahl der Betroffenen mit Fiktionsbescheinigungen in etlichen Kommunen - keine Lösung in Sicht Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag 11

12 Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen
III Ausgangslage in Flüchtlinge mit befristetem, ungesicherten Aufenthalt Stand: Bundestagsdrucksache 17/12457 vom AufenthG-Aufenthaltserlaubnis (AE) gemäß Bund >6 Jahre NRW § 23 Abs. 1 (v. a. in Folge der Bleiberechtsreglungen seit 2007) Am waren dies noch Am waren dies noch 45.669 44.382 59.255 41.250 16.197 15.141 21.789 § 25 Abs. 5 (Ausreise unmöglich) 49.276 47.567 15.555 15.180 15.860 § 25 Abs. 4 S. 1 (vorübergehend) 9.057 2.119 2.376 § 25 Abs. 4 S. 2 (außergewöhnliche Härte‘) 9.878 8.493 2.837 § 23 a (gesetzliche Härtefallregelung) 5.968 5.166 1.321 § 22 (Aufnahme aus dem Ausland) 509 256 161 § 18 a (qualifizierte Geduldete) 145 96 27 Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 12 12

13 Ausgangslage - seit Ende 2011
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen III Ausgangslage - seit Ende 2011 Aufenthaltsrechtliche Lage für die bisher Begünstigten: Wer über die gesetzliche Bleiberechtsregelung von 2007 (§ 104 a/b AufenthG) einen Aufenthalt nach § 23 Abs. 1 (einschl. § 104 a Abs. 5) erhielt, hat Ende 2011 i. d. R. eine Verlängerung erhalten, wenn die Ersterteilungsvorgaben weiter erfüllt waren; Grundlage § 8 Abs. 1 AufenthG - s. auch VV zu § 104 a von Sept. 2009: LUH-überwiegend; Öffnung für Kinderreiche; Integration kann Täuschung heilen Wer in Folge der IMK 2009 ein Bleiberecht „auf Probe“ erhielt, musste i. d. R. Ende 2011 die volle Lebensunterhaltssicherung schaffen, sonst drohte Rückfall in Duldung / Fiktionsbescheinigung Seit Teillösung: Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende Alle anderen Langzeitgeduldeten bleiben ausgeschlossen Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 13 13

14 Zentrale politische Positionen und Vorschläge - Bundesregierung/BMI
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen IV Zentrale politische Positionen und Vorschläge - Bundesregierung/BMI Bisher keine allgemeine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung (etwa ein § 25 b AufenthG) erwünscht; stichtagsfreies Bleiberecht für integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25 a AufenthG) vom reicht In Bundesregierung politische Diskussion im Hintergrund September 2012: Der Beirat für Integration fordert umfassende rechtliche Verbesserungen für in Deutschland lebende Flüchtlinge und Menschen ohne Aufenthaltsstatus: - humanitär ausgestaltete stichtagsfreie Bleiberechtsregelung - Zugang zu Sprachkursen Deutsch - Zugang zu Ausbildung und Arbeit nach spätestens 6 Monaten - Zugang für Menschen in der Illegalität zur medizinischen Regelversorgung Staatsministerin Böhmer erklärte am 28 September 2012: „ Mit Nachdruck unterstütze ich die Forderung nach einer gesetzlichen stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung. Für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende haben wir im vergangenen Jahr bereits ein eigenständiges, stichtagsunabhängiges Bleiberecht eingeführt. Das ist ein großer Fortschritt! Daran gilt es jetzt, mit einer generellen stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung anzuknüpfen. Wer sich mit ganzer Kraft um die Sicherung des Lebensunterhalts bemüht, sollte eine dauerhafte Perspektive in unserem Land erhalten. Integrationsleistungen anzuerkennen, steht für unseren Grundsatz des Forderns und Förderns.“ Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 14 14

15 Zentrale politische Positionen und Vorschläge - Bundesländer
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen IV Zentrale politische Positionen und Vorschläge - Bundesländer 22. März Integrationsministerkonferenz : Niedersachsen - später Position der CDU-Länder Bundesratsdrucksache: 333/12 Versprechen: bei sozialer und wirtschaftlicher Integration - dauerhafte Aufenthaltserlaubnis Tatsächlich: nach 4 Jahren Duldung, Identitätsklärung vorab und nachweisliches Bemühen um Arbeit: binnen 2 Jahren Duldung Deutschkenntnisse B1 und eigenständige Lebensunterhaltssicherung - führt zu 1 Jahr AE, wenn LUH voll gesichert Bewertung: positiv sind Anreize, sich früh um Integration zu bemühen; Identitätsklärung ohne Aufenthaltssicherheit; Komplett eigenständige LUHsicherung aus Duldung heraus; Deutschkenntnisse B1;  …nur wenn aufgrund seiner beruflichen Qualifikation dauerhaft Arbeit wahrscheinlich ist Dauerhaft und : Hamburg - später Position der SPD-Länder Bundesratsdrucksache: 505/12 Versprechen: Verbesserung Jugendregelung und allgemein - bei nachhaltiger Integration - Ziel: dauerhaft abgesicherte Lebensperspektive Tatsächlich: zu § 25a / Jugendregelung: „soll, statt kann“, erfolgreicher Schulbesuch; keine Altersbeschränkung/ Legaldefinition JGG; Voraufenthalts 4, statt bisher 6 Jahre; zu §25b /allgemeine Regelung: 6/8 Jahre, LUHsicherung zu erwarten/Prognose - aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt als Grundsatz, Ausnahmen; mdl. Deutschkenntnisse A2; tatsächlicher Schulbesuch; FdGO; Vorsatz bei Straftat; Einschluss „OU“ Bewertung: insgesamt positiv; aber: Voraufenthaltsdauer; Niedrige Tagessätze bei strafbarem Handeln; Ermessensspielraum örtliche AbH Dauerhaft Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 15 15

16 Humanität braucht eine Perspektive Präses Buß
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen V Humanität braucht eine Perspektive Präses Buß „Während Migrationspolitiker im Angesicht unserer alternden Gesellschaft das Anwerben von Facharbeitern diskutieren, bleibt es bei Ausschluss von Bedürftigen und bei der Erteilung nur vorläufiger Aufenthaltserlaubnisse für Menschen, die seit Jahren hier leben oder sogar hier aufgewachsen sind. Statt in Bildung und Qualifizierung zu investieren, könnte für viele schon bald wieder die Abschiebung drohen“. Präses Alfred Buß, 2011, schriftlicher Bericht zur Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen zum „Bleiberecht für Flüchtlinge“ Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 16 16

17 Humanität braucht eine Perspektive
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen V Humanität braucht eine Perspektive durch Änderung der gesetzlich-administrativen Ausgrenzung von Arbeit, Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Teilhabe Der Grundansatz „Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration“ sollte ergänzt werden um den Grundansatz „Förderung von Teilhabe und sprachlich / beruflicher Qualifizierung“ v. a. durch - Öffnung Förderinstrumentarien SGB III und Zugang zu Arbeit - Absenkung der LuH-pflicht - großzügige Übergangsgestaltung - Abweichen von der Forderung zur LUH bei unverschuldeter Erwerbslosigkeit, Alter, Erkrankung - Erhalt spezifischer Förderungen ab BMAS-Xenosprojekte - Humanitäre Ermessensspielräume für die Ausländerbehörden im Einzelfall Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 17 17

18 Humanität braucht eine Perspektive
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen V Humanität braucht eine Perspektive Durch die Öffnung grundlegender aufenthalts- und sozialrechtlicher Bestimmungen für Menschen mit ungesichertem Aufenthalt humanitäre Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Gestattung Direkter Zugang zum Arbeitsmarkt Direkter Zugang zur Sprachförderung Deutsch Uneingeschränkter Zugang zum Gesundheitssystem Streichen der Residenzpflicht Abschaffung von Wohnsitzauflagen Möglichkeiten der Eröffnung eines Kontos Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 18 18

19 Humanität braucht eine Perspektive
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen V Humanität braucht eine Perspektive Für die große Anzahl von Personen, die länger als 6 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben Stand: Bundestagsdrucksache 17/457 vom ohne Niederlassungserlaubnis - länger als 6 Jahre in Deutschland aufhältig Anzahl subsidiär Geschützte 20.507 Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 41.250 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 47.567 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 2.119 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 8.493 Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a 5.116 Aufenthaltserlaubnis nach § 22 258 Aufenthaltserlaubnis nach § 18 a 96 gesamt Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 19 19

20 Humanität braucht eine Perspektive
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen V Humanität braucht eine Perspektive durch die Ausgestaltung von Übergängen vom humanitären Aufenthaltsrecht zur Aufenthaltsverfestigung (Niederlassungserlaubnis) etwa durch weitere Ausnahmemöglichkeiten bei der eigenständigen Sicherung der Lebensunterhaltes analog der Kriterien § 104 a Abs. 5 und 6 AufenthG aus humanitären Gründen Abstellen auf die beantragende Person, statt auf die Bedarfsgemeinschaft Herausnahme von Personen aus der Bedarfsgemeinschaft, die als Kinder gemäß § 35 AufenthG bereits eine Niederlassungserlaubnis erhielten Berücksichtigung alleinerziehender Elternteile und pflegender Angehöriger bei ärztlich attestierten Erwerbsminderungen etwa durch Erkrankungen, welche die Fähigkeit zur LUHsicherung einschränken Berücksichtigung von mehrjährigen Arbeitsverboten bzw. mehrjährig behindertem oder nachrangigem Arbeitsmarktzugang, eingeschränkte Qualifizierungsmöglichkeit; Folge: schränkten LUH ein Berücksichtigung von Wohnsitzauflagen/Residenzpflicht, die über Jahre der Arbeitsaufnahme im Wege standen; Folge: schränkten LUH ein Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 20 20

21 Humanität braucht eine Perspektive
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen V Humanität braucht eine Perspektive durch die Ausgestaltung von Übergängen vom humanitären Aufenthaltsrecht zur Aufenthaltsverfestigung (Niederlassungserlaubnis) etwa durch eine zeitliche Festlegung, ab welcher Aufenthaltsdauer eine Verlängerung erfolgen muss unabhängig von der Frage, ob noch eine Ausreisehindernis besteht (Änderung von § 26 Abs. 2 AufenthG) Etwa durch die Einbeziehung jeder AE und von Fiktionsbescheinigungen, auch wenn diese zwischenzeitlich von einer Duldung unterbrochen wurde Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 21 21

22 Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen
VI Ausblick Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung des humanitären Aufenthaltes Zur Abschaffung der Praxis der Kettenduldung und Ver- ankerung einer tragfähigen Bleiberechtsperspektive bedarf es einer allgemeinen, stichtagsfreien, humanitär ausgestalteten Bleiberechtsregelung im Sinne der Vorschläge der Integrationsministerkonferenz von 2012 (§ 25 b AufenthG und Öffnung des § 25 a AufenthG) einer Öffnung grundlegender aufenthalts- und sozialrechtlicher Bestimmungen für Menschen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis bzw. mit ungesichertem Aufenthalt (Duldung/Aufenthaltsgestattung) einer weitergehenden aufenthaltsrechtlichen Anerkennung auf Grundlage, dass eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde und aufgrund unverschuldeter Erwerbsminderungen bei den Bestimmungen zur Aufenthaltsverfestigung (Niederlassungserlaubnis) etwa durch weitere Ausnahmemöglichkeiten in § 9 Abs. 2 AufenthG Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 22 22

23 Ausblick Vorhaben der Aktion Bleiberecht 2013
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen VI Ausblick Vorhaben der Aktion Bleiberecht 2013 Kurzfristig: Eintreten für Lösungen für diejenigen, deren befristete Aufenthaltserlaubnis seit Ende 2011 bedroht ist Im Wahljahr auf Bundes- und Landesebene für ein stichtagsfreies, humanitär ausgestaltetes Bleiberecht im Sinne der Vorschläge der Integrationsministerkonferenz von 2012 werben; auf Öffnung beim Bleiberecht für Jugendliche und Erwachsene hinwirken Eintreten für: Ab einer gewissen Aufenthaltsdauer das Bleiberecht nicht mehr befristen, sondern vom „Gast“ zur Willkommenskultur wechseln - humanitäre Ausnahmeregelungen bei der Niederlassungserlaubnis schaffen, damit die Begünstigten in Deutschland Ihren Lebensmittelpunkt finden und ausgestalten können Flankierend: darauf hinwirken, dass die durch Gesetze bestehenden Hürden beim Spracherwerb Deutsch und zur beruflichen Integration überprüft werden. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 23 23

24 Ausblick Forderungen auf einem Blick
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen VI Ausblick Forderungen auf einem Blick Allgemeine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung (§ 25 b AufenthG) analog Vorschlag Integrationsministerkonferenz Öffnung der Bleiberechtsregelung für Jugendliche § 25 a AufenthG Bundesratsinitiative Hamburg Neuer Grundansatz: „Förderung von Teilhabe und sprachlicher und beruflicher Integration“ von Anfang an s. Papier Staatsministerin Böhmer vom September 2012 Fortführung der Xenos-Bleiberechtsprojekte Fortfall Wohnortebindung, Residenzpflicht bei Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme - Verrechnungslösung Recht auf ein Konto Praxis der Kettenduldung darf nicht zur Praxis der Kettenaufenthaltserlaubnisse ohne Übergangschancen zur Niederlassungserlaubnis werden Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 24 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. Dietrich Eckeberg Referent für Flüchtlingsarbeit und junge Zuwanderer Telefon: Telefax:

26 Einigkeit der NGO in der Zielrichtung
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen II Einigkeit der NGO in der Zielrichtung Die Kirchen: Aufrufe 2007 und 2009; letzte Konkretion: EKD- Synode 2011 AG Bleiberecht von Diakonie und Caritas; Erfahrungsbericht, Aktionen; Internetseite Die Freie Wohlfahrtspflege: zuletzt drei Schreiben zu den Bundesratsinitiativen 2012; Forderungen zur Bundestagswahl Pro Asyl: siehe „Hier Geblieben“; Aktionen; Erfahrungsbericht Jugendliche ohne Grenzen UNHCR Oktober 2009 Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag 26

27 Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen
III Ausgangslage in Flüchtlinge mit Asyl-, GFK- oder Abschiebungsschutz Stand: Bundestagsdrucksache 17/12457 vom Flüchtlingsschutz weil Bund >6 Jahre NRW Asylberechtigt Am waren dies noch 40.690 43.185 35.902 11.991 12.527 Flüchtling gemäß Genfer Flüchtlingskonvention 74.570 70.033 35.692 22.761 20.874 Subsidiärer Schutz / Abschiebungsverbot 36.005 27.332 20.507 7.633 5.670 Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 27 27

28 Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen
III Ausgangslage in Personen mit/ohne Duldungen und Aufenthaltsgestattungen Stand: Bundestagsdrucksache 17/12457 vom Zahlen zu den Bleiberechtsregelungen Bund > 6 Jahre NRW Personen mit Duldungen (1997: ) 85.344 35.731 26.747 Personen mit Aufenthaltsgestattung 65.936 525 14.528 Ausreisepflichtig ohne Duldung 33.003 NN 8.025 Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 28 28

29 Ausgangslage in 2013 Ende 2011 besonders bedrohte Gruppen
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen III Ausgangslage in Ende 2011 besonders bedrohte Gruppen Stand: Bundestagsdrucksache 17/4631 vom ; keine neue Statistik seitdem Zahlen Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ Bund NRW Anforderungen an LUH § 104 a Abs. 5 - überwiegende LUH-sicherung 9.607* überwiegend § 104 a Abs. 6 - Härtefallregelung 4.968 überwiegend, wenn weiter Härtefall IMK a) Halbtagsbeschäftigung 3.108 4.949* vollständig IMK b) Schule und Ausbildung 640 vollständig, außer in Ausbildung IMK c) Bemühen um Arbeit 5.191 gesamt (einschl. NRW) *) Zahlen ungenau, da NRW diese Daten nicht zum getrennt ausgewiesen hat Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 29 29

30 Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen
III Ausgangslage in Flüchtlinge mit AE gemäß Altfallregelung (§ 104 a /b) Stand: Bundestagsdrucksache 17/12457 vom Gruppen in Altfallregelung - AE gemäß Bund Insgesamt Am waren dies noch 3.149 5.265 § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104 a (Lebensunterhalt gesichert) 2.643 3.735 in Folge § 104 a Abs. 5 und 6 (…auf Probe) 299 1.037 § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104 Abs. 2. S.1 (…inzwischen volljährig) 369 § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104 Abs. 2 S. 2 (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) 49 § 104 b (Eltern ausgereist) 75 Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 30 30

31 Zentrale politische Positionen und Vorschläge - Bundesländer
Bleiberecht - Zwischenbilanz und Anforderungen IV Zentrale politische Positionen und Vorschläge - Bundesländer eine Vielzahl von Anträgen für eine allgemeine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung seit November u. a Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern 30. November Schleswig-Holstein - „Ein Aufenthaltsrecht wegen nachhaltiger Integration gibt es nicht - obwohl die Ver- besserung der Integration doch Ziel unserer gesamten Integrationsdebatte ist… Seit dem haben wir den § 25 a AufenthG, der es Jugendlichen und Heran- wachsenden nach Prüfung des Einzelfalles ermöglicht, in einen legalen Aufenthaltstitel zu wechseln. Für Erwachsene gibt es dies nicht. Das müssen wir ändern.“ (Minister Schmalfuß/FDP; August 2011) - November 2011: Bundesratsinitiative für Ausländer bei nachhaltiger Integration, u. a. volle LUH (Prognose), Wohngeld möglich, A2 GER, vorübergehender Sozialleistungsbezug 22. März Integrationsministerkonferenz - empfiehlt stichtagsfreie Bleiberechtsregelung mit humanitären Grundzügen Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V Dietrich Eckeberg Pro-Asyl-Tag Seite 31 31


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