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Gutachten und Berichte gemäß AO-SF - Hinweise zur Erstellung

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Präsentation zum Thema: "Gutachten und Berichte gemäß AO-SF - Hinweise zur Erstellung"—  Präsentation transkript:

1 Gutachten und Berichte gemäß AO-SF - Hinweise zur Erstellung
Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss

2 Pädagogisches Gutachten: Antragstellung
Antragsformular: Bisheriger Bildungsweg Bitte beachten: Die Schuleingangsphase kann drei Jahre umfassen. Das dritte Jahr wird nicht als Schulbesuchsjahr gezählt! Anlagen vollständig hinzufügen (Zeugnisse, Förderplan, Konferenzprotokolle, Dokumentation aller schulischen Fördermaßnahmen,…) Anlagen bitte mit Schulkopf, Datum, Unterschrift und Dienstbezeichnung versehen

3 Pädagogisches Gutachten - Gliederung
(Personaldaten auf dem Deckblatt) 1. Bisheriger Bildungsweg 2. Lernentwicklung und Leistungsstand 3. Arbeits- und Sozialverhalten 4. Lebensumfeld 5. Behinderungen, die sonderpädagogischen Förderbedarf begründen 6. Bisherige schulische Förderung 7. Wesentliche Inhalte des Gesprächs mit den Erziehungsberechtigten 8. Ressourcenanalyse und Resümee

4 Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise
zu 4: Lebensumfeld  Familiensituation bitte sensibel und objektiv darstellen – Gutachten werden von Eltern beim Schulamt eingesehen!

5 Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise
zu 5: Behinderungen, die sonderpädagogischen Förderbedarf begründen – Migrationshintergrund Sprachkundige Vermittler können beim Schulamt angefordert werden (Kontakt: z. Zt. Herr Hodißen) bei Schülern italienischer Herkunft muss immer ein Übersetzer angefordert werden Prüfen, ob Schwierigkeiten beim Gebrauch der deutschen Sprache in absehbarer Zeit behoben werden können. Sprachfreie Intelligenztests einsetzen

6 Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise
zu 5: Behinderungen, die sonderpädagogischen Förderbedarf begründen  Autismus: kann einen sonderpädagogischen Förderbedarf auslösen und muss dann einem adäquaten Förderschwerpunkt (GG, LE, ES etc) begründet zugeordnet werden.

7 Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise
zu 8: Resümee – Gemeinsamer Unterricht Bei Antrag auf GU: Gutachten enthält Argumente für oder gegen den Förderort GU (Ressourcenanalyse).  Keine ausschließlichen GU - Empfehlungen aussprechen! GU-Plätze sind begrenzt – keine GU-Plätze in Aussicht stellen  die Entscheidung trifft das Schulamt

8 Pädagogisches Gutachten – inhaltliche Hinweise
zu 8: Resümee Dreischritt beachten: - Förderbedarf(e) - Förderschwerpunkt(e) - Förderort (Empfehlungscharakter - Formulierungsbausteine nutzen!) Bei mehreren Förderschwerpunkten muss ein vorrangiger Förderschwerpunkt begründet empfohlen werden. Keine konkrete Schule als Förderort benennen, nur den Förderschultyp (Integrative Lerngruppe, GU an GS bzw. nach Schulformempfehlung) Votum der Eltern zur sonderpädagogischen Förderung/ zum Förderort immer erforderlich

9 Pädagogisches Gutachten
zu 8: Resümee – unklare Fälle Formulierung bei unklaren Fällen: „Der sonderpädagogische Förderbedarf kann derzeit nicht eindeutig festgestellt werden. Die Gutachter schlagen eine weitere Beobachtungsphase in der zur Zeit besuchten Schule vor.“ (Im Gegensatz zur Probezeit auch länger als 6 Monate möglich)  Das Verfahren wird von der Schulaufsicht ausgesetzt.

10 Pädagogisches Gutachten - Heftung
Deckblatt (Formblatt E1 oder E2) Pädagogisches Gutachten Ggfls. GU - Antrag der Erziehungsberechtigten Schulärztliches Gutachten (bitte im Pädagogischen Gutachten vermerken, wenn das schulärztliche Gutachten noch nicht vorliegt) Anlagen (Tests, Arztberichte, …) Beauftragung bitte nicht anfügen.

11 Berichte Formale Aspekte – siehe Pädagogisches Gutachten
Elterngespräch: Datum und Votum Stellungnahme zur bisherigen Förderung und Resümee Nach Ablauf der 6-monatigen Probezeit: eindeutige Aussagen zum „erprobten“ Förderschwerpunkt und Förderort (nur Förderschulen und GU - Schulen) Bericht schließt mit begründeter Empfehlung zu sonderpädagogischem Förderbedarf, Förderschwerpunkt und Förderort (nur Förderschulen und GU - Schulen)

12 Berichte (nach Ablauf der Beobachtungszeit an der allgemeinen Schule)
Fazit: Bei positivem Ergebnis: „Der Schüler/ die Schülerin kann erfolgreich am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen. Es besteht kein sonderpädagogischer Förderbedarf.“ Bei negativem Ergebnis: „Schüler kann wegen seiner Behinderung/ wegen seines erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht erfolgreich am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen. Es besteht sonderpädagogischer Förderbedarf.“

13 Pädagogisches Gutachten/Berichte – formale Hinweise
Daten der Elterngespräche, Beobachtungen etc. aufführen Unterschriften beider Gutachter (ggfls. auch Drittgutachter) mit Dienstbezeichnung sind erforderlich (Gutachten und Deckblatt) Die Schulleitung kontrolliert und zeichnet gegen Bitte Heftung beachten! Bei Anhaltspunkten für anderen FSP: Co-Gutachter beim Schulamt anfordern (Kontakt: Frau Schiefer)

14 Wechsel Förderschwerpunkt/ Förderort
Kann bei einem geplanten Wechsel des Förderschwerpunktes/ Förderortes keine Einigung mit den Eltern erzielt werden  Bitte direkt Neuantrag AO-SF stellen!

15 Schulwechsel im laufenden Schuljahr
Votum (Einverständnis) der aufnehmenden Schule und Angabe des Zeitpunkts ist erforderlich, wenn der Wechsel nicht zum 1.8. des folgenden Schuljahrs erfolgen soll.

16 Fristen Anträge auf Verfahren nach AO-SF für Schulanfänger  15.12.
Förderortwechsel 15.02. Förderschwerpunktwechsel ohne Förderortwechsel  jederzeit GU Klasse 4 Berichte (Förderortwechsel)  Beendigung der sonderpädagogischen Förderung  (bei Absprache mit der allgemeinen Schule auch jederzeit, dann bitte Datum angeben)

17 Datenschutz Datenschutzbestimmungen bitte beachten!
Elektronische Fassung des Gutachtens und der Testergebnisse dürfen nicht auf dem privaten PC verbleiben  CD-Kopie in der Schule aufbewahren

18 Formulare, Checklisten, Arbeitshilfen
 immer aktuell zum Download unter:


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