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D&O-Versicherung im Vertrieb

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Präsentation zum Thema: "D&O-Versicherung im Vertrieb"—  Präsentation transkript:

1 D&O-Versicherung im Vertrieb
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft OWL e.V. D&O-Versicherung im Vertrieb Ass. jur. Jürgen Rupprecht 18. September 2008

2 Grundlagen der Organhaftung Grundzüge des Versicherungsschutzes
Schadenabwicklung Marktentwicklung Versicherer Underwriting-Kriterien der Versicherer Mindestinhalte einer D&O-Versicherung offene Diskussionsrunde

3 Grundlagen der Organhaftung
Außenverhältnis Ansprüche von Dritten, wie Gläubigern, Anteilseignern, Fiskus, Sozialversicherungsträger unerlaubte Handlung (deliktische Haftung - § 823 BGB) Steuerrecht - direkter Haftungsbescheid - § 69 AO Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen Innenverhältnis § 43 GmbHG: „ Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden“. (Aktiengesellschaft: § 93 AktG - Vorstände, § 116 AktG - Aufsichtsräte) Wichtige Pflichten des Geschäftsführers: Organisations/Überwachungspflichten Leitung der Gesellschaft Einhaltung von Vertretungs-/Geschäftsführungsbefugnissen Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Steuern, Sozialabgaben)

4 Grundlagen der Organhaftung
Besonderheiten der Haftung der Höhe nach unbegrenzte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen Beweislastumkehr: Organ muß Entlastungsbeweis führen (Innenverhältnis) Gesamtschuldnerische Haftung (Innenverhältnis) Verjährung der Ansprüche von 1 Jahr (Prospekthaftung) bis zu 30 Jahren Verschuldenshaftung Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung Entlastung Freistellung Verzicht Vergleich

5 Grundzüge des Versicherungsschutzes
Versicherungsgegenstand Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, daß eine der versicherten Personen wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung der versicherten Tätigkeit von einem Dritten oder einem versicherten Unternehmen für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird. Firmenenthaftung: Erstattung versicherter Vermögensschäden des versicherten Unternehmens, sofern dieses eine Freistellung der versicherten Person vereinbart hat. Versicherungsfall - erstmalige schriftliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches - Einleitung prozessualer Schritte gegen eine versicherte Person, aus denen ein Schadenersatzanspruch entstehen kann

6 Grundzüge des Versicherungsschutzes
Versicherte Personen Ehemalige, gegenwärtige und zukünftige Organmitglieder Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat, faktische Organe, Liquidatoren, Generalbevollmächtigte, Stellvertreter Mitversicherung von Fremdmandaten Leitende Angestellte Prokuristen, sonstige leitende Angestellte (Definition gem. § 5 Absatz 3 BetrVerfG) Anmerkungen: Die Rechte aus dem Vertrag stehen den versicherten Personen zu Versichert ist nicht das Unternehmen, sondern alle versicherten Personen

7 Grundzüge des Versicherungsschutzes
Innenansprüche bei Gesellschafter-Geschäftsführern ausgeschlossen ist immer der Teil des Schadens, der der Beteiligung entspricht (Eigenschaden) je nach Versicherer aber unterschiedliche Schwellenwerte, die unberücksichtigt bleiben, bis 50 %, teilweise in Abhängigkeit von der Höhe der Beteiligung einige Versicherer haben den Eigenschadenausschluss inzwischen vollständig gestrichen teilweise nur Berücksichtigung der übersteigenden Anteile (Freigrenze) unterschiedliche Zurechnung von Angehörigen - keine Zurechnung - nur Zurechnung Ehegatte - Zurechnung Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister

8 Grundzüge des Versicherungsschutzes
Zeitliche Deckung Der Versicherungsfall muß während der Vertragslaufzeit eingetreten sein. Rückwärtsdeckung Zeitlich unbegrenzt, bei Ausschluß bekannter Vorschäden (vorherige Kenntnis, bereits angezeigte Umstände, bereits laufende Rechtssachen, etc.) Nachmeldefrist Bis zu 5 Jahre nach Vertragsbeendigung, gegebenenfalls unverfallbar

9 Grundzüge des Versicherungsschutzes
Ausschlüsse (Auswahl) Vorsatz Wissentliche Pflichtverletzung Vorherige Kenntnis Bereits angezeigte Umstände Bereits laufende Rechtssachen Vorteile (Tantiemen, Bezüge) Innenansprüche nach Common Law oder in Staaten des Common Law Ansprüche in den USA oder nach US-amerikanischem Recht (Einschluss möglich) Eigenschäden bei direkter/indirekter Beteiligung der Organe am Unternehmen

10 Schadenabwicklung Der D&O-Versicherer bietet den versicherten Personen Versicherungsschutz im Falle einer Inanspruchnahme. Es muss eine tatsächliche Inanspruchnahme vorliegen, damit der Versicherer tätig wird. Zielrichtung des Versicherers ist die Abwehr des Anspruches. Es handelt sich nicht um eine „Kaskoversicherung“ für das versicherte Unternehmen. Das Unternehmen muss den Anspruch an die versicherte Person stellen und den Nachweis der tatsächlichen Schadenhöhe erbringen. Ausnahme: AIG Sonderregelung  Direktanspruch Bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit ausscheidenden versicherten Personen sollte darauf geachtet werden, dass keine Verzichts- oder Abgeltungsklauseln werwendet werden. Diese können im Schadenfall dazu führen, dass der Versicherer unter Berufung auf eine solche Vereinbarung erfolgreich die Abwehr von Ansprüchen betreibt.

11 erhebliche Änderungen des D&O-Marktes in den vergangenen Jahren
nach der D&O-Krise ab 2004 verstärktes Segmentdenken der D&O-Versicherer - Großrisiken (börsennotierte Aktiengesellschaften, Unternehmen über € 1 Mrd. Umsatz/ Bilanzsumme) werden weiterhin zurückhaltend gezeichnet - Mittelstandsrisiken werden als positiver Wachstumsmarkt eingestuft und das Ziel einer sich wieder öffnenden Zeichnungspolitik der D&O-Versicherer, für die im Laufe der folgenden Jahre besondere Konzepte angeboten werden. Marktentwicklung

12 Marktentwicklung Marktdurchdringung im Mittelstand noch sehr gering, je nach Schätzung 5 % - 20 % Zur Markterschließung haben viele D&O-Versicherer spezielle Bedingungswerke für den Mittelstand entwickelt, die vom Bedingungsumfang her sehr weitgehend sind und die Restriktionen der Vergangenheit und für Großrisiken nicht aufweisen. Vereinfachte Antrags-/Zeichnungsverfahren - je nach Risikogröße und Versicherer unterschiedlich Eintritt neuer Versicherer/Assekuradeure in den Markt (z. B. Dual/Arch, Glacier Insurance AG) sowie Öffnung bisher auf Großrisiken ausgerichteteter Versicherer für den Mittelstand (z. B. Liberty, XL) Bereitschaft einiger Versicherer, mit größeren Maklerhäusern Sonderbedingungen zu vereinbaren, die nochmals weit über den Standarddeckungsumfang der jeweiligen Gesellschaft hinaus gehen. Das Haus Leue & Nill hat z. B. mit D&O-Versicherern wie AIG Europe, Chubb, VOV GmbH, Hiscox, AssPro managerline, Sonderbedingungen vereinbart, durch die ein erheblich verbesserter Deckungsumfang erzielt wird. Der Einsatz maklerspezifischer Fragebögen zur Risikoerfassung ist möglich und vereinfacht die Angebotseinholung sowie die Indeckunggabe.

13 Marktentwicklung Es besteht nach wie vor ein „weicher Markt“ mit folgenden Auswirkungen: - bei Vertragsverlängerungen sind Prämienreduzierungen zu erreichen, - bei Vertragsverlängerungen sind Bedingungsverbesserungen zu erreichen Der Bedingungswettbewerb hält unverändert an - Die AIG Europe hat kurzfristig neue Bedingungen angekündigt. D&O-Versicherer erschließen sich, begünstigt durch die gesetzgeberische Arbeit der Bundesregierung weitere Betätigungsfelder: - Absicherung von Risiken nach dem AGG als eigenständige Deckung oder als Ergänzung zur D&O-Versicherung - Absicherung von Börsengangsrisiken (Prospekthaftung)

14 Versicherer Im Markt ist eine Vielzahl von Vericherern sehr unterschiedlicher Größe und Erfahrung tätig, insgesamt sollen mehr als 25 Versicherer D&O-Risiken in Deutschland zeichnen. Zu den Marktführern und großen Versicherern gehören AIG Europe, Allianz, Chubb, ACE, VOV GmbH, CNA, Liberty, XL, HDI-Gerling, R+V, die das Geschäfts bereits langjährig und mit großer Expertise betreiben. Daneben sind auch über Assekuradeure vertretene Versicherer wie Dual/Arch oder AssPro/Berkley oder Lloyds-Syndikate im Markt aktiv. Die Mehrzahl der deutschen Versicherer ist zurückhaltender und verwendet nach wie vor nicht so weitgehende Bedingungswerke. Der Markt ist derzeit durch einen sehr harten Wettbewerb sowohl auf der Bedingungsseite als auch auf der Prämienseite gekennzeichnet, der sich auch bis zum Jahresende weiter fortsetzen wird.

15 Underwritingkriterien der Versicherer
Das Underwriting wird je nach Versicher und Risiko sehr unterschiedlich betrieben. Grundsätzlich ist zumindest ein versichererspezifischer D&O-Fragebogen, ein- oder mehrseitig, zur Risikobewertung erforderlich. Abgefragt werden - Finanzkennzahlen, - Angaben zu möglichen Vorschäden, bekannten Pflichtverletzungen (Rückwärtsdeckung) Geschäftsberichte und weitere Unterlagen sind erforderlich bei - höheren Deckungssummen, spätestens ab € 5 Mio., - angespannter Liquidität, oder sonst ungünstigen Finanzkennzahlen, - börsennotierten Unternehmen, - Neugründungen, - Unternehmen mit US-Tochterunternehmen - besonders problematischen Risiken, wie z. B. Profi-Fußball-/Sportvereinen. Strengere Underwritingmaßstäbe werden auch für Finanzrisiken (Banken, Sparkassen, Versicherungen,etc.) angewendet.

16 Underwritingkriterien der Versicherer
Die Höhe der für ein Risiko möglichen Deckungssumme (€ bis € 25 Mio.) hängt u. a. von folgenden Faktoren ab: - Größe des Unternehmens insgesamt, - Branche des Unternehmens, problematisch sind z. B. Bauunternehmen, Biotechnologie - Höhe des Eigenkapitals (maximal 50 % – 75 % des EK als Deckungssumme), zur Zeit sind für kleine Unternehmen mit einer Bilanzsumme, bzw. EK von unter € 1 Mio. teilweise Deckungssummen bis zu € 3 Mio. zu erreichen, - Höhe der Bilanzsumme (Richtschnur sind maximal 10% der Bilanszsumem als Deckungssumme bei höherer Bilanzsumme). Die Prämienhöhe ist abhängig von der Bewertung des Unternehmens, insbesondere der Finanzkennzahlen durch den jeweiligenVersicherer. Konzernstruktur mit vielen Tochter-/Enkelunternehmen, US-Risiken, Börsennotierung führen zu einer merklich höheren Prämie. Bei guten Risiken ohne US-Töchter, Börsennotierung, etc. sind Prämien im Bereich von 1,0 ‰ der Deckungssumme, ggfs. auch darunter, durchaus erreichbar.

17 Mindestinhalte einer D&O-Versicherung
Folgende Deckungselemente sollten immer enthalten sein - unbegrenzte Rückwärtsdeckung; ausgeschlossen sein sollten nur bekannten Umstände - zum Kreis der versicherten Personen sollten auch Stellvertreter, faktische Organe sowie Generalbevollmächtigte gehören - bei leitenden Angestellten sollte die arbeitsrechtliche Haftung mitversichert sein, Deckung nicht begrenzt auf organschaftliche Haftung - es sollte der Deckung ein sogenannter erweiterter Vermögensschadenbegriff zugrunde liegen - automatische Mitversicherung von neu hinzukommenden Tochterunternehmen, die Meldeschwelle sollte mindestens 30 % der Konzernbilanzsumme betragen - kein Ausschluss von Eigenschäden bei Gesellschafter-Geschäftsführern - Kostenübernahme auch bei Honorarvereinbarungen - Übernahme von Abwehrkosten auch bei Vorsatzvorwurf (Rückforderung) - Ausschluss wissentliche Pflichtverletzung

18 Mindestinhalte einer D&O-Versicherung
Folgende Deckungselemente sollten immer enthalten sein - Bei Vertragsbeendigung außerhalb Prämienverzug Nachmeldefrist von 60 Monaten - möglichst unverfallbare Nachmeldefrist bei Vertragsumdeckung, gegebenenfalls gegen Prämienzuschlag - abschließende Auflistung anzeigepflichtiger Umstände während der Vertragslaufzeit - weltweite Deckung, gegebenenfalls mit Ausschlüssen hinsichtlich USA, bzw. Common Law Staaten (dann aber mit Wiedereinschlüssen) - Black Hat – White Hat Regelung hinsichtlich vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen Folgende Ausschlüsse dürfen enthalten sein - vorsätzliche Schadenverursachung - wissentliche Pflichtverletzung - Ausschluss von Ansprüchen aus dem Innenverhältnis in den USA (bei Bedarf muss Einschluss möglich sein) - EPLI-Ausschluss bzgl. USA Mindestinhalte einer D&O-Versicherung

19 offene Diskussionsrunde

20 Leue & Nill GmbH & Co. KG Versicherungsmakler Hohenzollernstr
Leue & Nill GmbH & Co. KG Versicherungsmakler Hohenzollernstr Dortmund Tel / Fax 0231 / Jürgen Rupprecht Haftpflicht-Betrieb Tel / Fax 0231 /


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