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Abstimmung WAG 7. März 2010 Kick-off-Veranstaltung im Restaurant Bären, Zug Montag, 4. Januar 2010.

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1 Abstimmung WAG 7. März 2010 Kick-off-Veranstaltung im Restaurant Bären, Zug Montag, 4. Januar 2010

2 1.Worum geht‘s beim WAG? Ausgangslage. 2.Eine Übersicht zu den Wahlsystemen. Möglichkeiten des Wahlsystems. 3.Fazit. Diskussion und Fragen. Übersicht

3 Sept. 2006: WAG Totalrevision, Vernehmlassung Dez. 2006:Inkrafttreten des neuen WAG Juni 2007: Volksabstimmung (Kantonsverfassung) Okt. 2007: Nationalratswahlen Jan. 2008: Überweisung CVP- /FDP-Motion Jul-Okt. 08: Vernehmlassung Aug. 2008: Motion SP/Alternative zum Pukelsheim Jan. 2009: Bericht und Antrag RR Mai & Aug. 09: Behandlung im KR Nov. 09:Referendum 7. März 10: Abstimmung Ausgangslage [1] Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

4  Fakt: Wir haben in den 11 Gemeinden sehr unterschiedlich grosse Wahlkreise.  Fakt: Wir haben ein Nebeneinander von Majorz und Proporz.  Behauptung: Wir hatten einen hohen Anteil ungültiger Stimmen bei den NR-Wahlen 2007 (ist Fakt, allerdings kein direkter Zusammenhang zum WAG!). Ausgangslage [2] Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

5 Spektrum: 1.Majorz 2.Nationalratsproporz ohne Listenverbindung 3.Nationalratsproporz mit Listenverbindung 4.Listenstimmen-Proporz > Mit steigender Zahl zunehmende Vorteile für Minderheiten Bedeutung vom Wahlsystem für kleine Parteien Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

6 1. Majorz: „The Winner takes it all“: Entscheidend sind die persönlichen Stimmen. Wird das absolute Mehr nicht erreicht, muss ein zweiter Wahlgang statt finden. Kt. ZG: Ständeräte, Gerichte, in Neuheim und Walchwil für den KR. + einfaches Wahlverfahren -starke Parteien bevorzugt -Minderheiten und Frauen gehen eher leer aus -Ist aufwändig und teurer, falls 2. Wahlgang Verschiedene Wahlverfahren [1] Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

7 2. / 3. Nationalratsproporz: Für die Bestimmung der Zahl der Parteistimmen: Anzahl persönlicher Kandidatenstimmen auf der Liste ist massgebend für die Sitzverteilung (1 Name = 1 Parteistimme!) KandidatenInnen können doppelt aufgeführt werden auf Wahlliste (kumulieren). Leere Listen auf der eigenen Liste werden für die eigenen Parteistimmen mitgezählt. Panaschieren plus kumulieren erlaubt. Kumulieren: Name zwei Mal auf Liste (ev. Name streichen) Panaschieren: Liste durch Namen von anderer Liste ergänzen (ev. Name streichen) > eine andere Partei erhält 1 Parteistimme! Verschiedene Wahlverfahren [2] Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

8 4. Zuger Proporzwahl / Listenproporz: Die Zahl der Parteistimmen ist identisch mit der Zahl der Listenstimmen, das Panaschieren beeinflusst nur die Reihenfolge der Kandidierenden auf den jeweiligen Listen. Kumulieren ist nicht möglich. Kt. ZG: Regierungsrat, Kantonsrat ausser in Neuheim und Walchwil, Gemeinderäte und RPK-Mitglieder. + das Abbild des Volkes ist genauer -Kompliziertes taktisches Wahlverfahren Verschiedene Wahlverfahren [4] Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

9 Listenstimmen: Wichtigstes im Wahl- verfahren mit Listen- proporz. Die eingelegten Parteienlisten ergeben die Anzahl der Listenstimmen, welche wiederum für die Anzahl der Parteisitze massgebend ist. WählerIn gibt 1 Liste ab. In anderen Worten: Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Persönliche Stimmen: Wichtig bei der NR-Proporz- wahl, sie entscheiden über die Sitzverteilung bei den Parteien. WählerIn kann so viele Parteistimmen abgeben, wie Sitze im Wahlkreis zu vergeben sind.

10 Listenverbindung: Zwei oder mehrere Parteien haben je eine eigene Liste und verbinden diese. Die Stimmen für diese Listen werden bei der Sitzverteilung addiert. Bei einem Sitzgewinn macht diejenige Liste einen Sitz, die mehr Stimmen auf sich vereinigt. Die Kandidierenden sind anhand der persönlichen Stimmen gewählt. Oft verwechselt: Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

11 Unterlisten: Eine Partei kann nebst einer „Hauptliste“ so genannte Unterlisten führen mit speziellen Bezeichnungen. Die so erreichten Listen- stimmen kommen der Hauptliste zugute. Beispiele: „Junge Alternative“ oder „Junge Frauen SP“ oder „SeniorInnen“… Unterlisten sind mit dem jetzigen System grundsätzlich nicht vorgesehen, stehen nicht zur Diskussion. Oft verwechselt: Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

12 Zeitraster Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen Vergangenheit Listenproporz 2 Wahltermine Gegenwart Seit Juni 2007 TOTALREVISION: NR-Proporz mit Listen- verbindungen Super-Sunday Zukunft Wahlen 2010 GEPLANTE TEILREVISION: NR-Proporz ohne Listen- verbindungen Super-Sunday Kein Pukelsheim

13 „Zu viele Listen für die Wählenden“  Was „Papier“ produziert, sind in erster Linie Unterlistenverbindungen. Listenverbindungen hingegen sind eher eine „mathematische“ Sache!  Unterlistenverbindungen sind bei uns nicht erlaubt. Die Erfahrung der NR-Wahlen 07 kann hier also nicht herangezogen werden.  Andere Kantone haben weit mehr Listen und weniger ungültige Stimmen. Argumente entkräften [1] Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

14 „Eine hohe Zahl ungültiger Stimmen“  im Vergleich mit anderen Kantonen zerfällt das Argument (NR 07)  Kanton Zug: 11 Listen: 5.1% ungültige Stimmen  Kanton Aargau: 18 Listen: 3.1%  Kanton Zürich: 29 Listen: 0.13%!  Hängt eher mit Informationen und ‚Gewohnheit‘, resp. missverständlichen Plakaten zusammen… Argumente entkräften [2] Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

15 „Der Wählerwille muss zum Ausdruck kommen“  …dazu ist der sog. doppelte Pukelsheim (doppelt-proportionale Sitzzuteilung) als Zuteilungsverfahren anerkanntermassen am besten geeignet (Verbot von Listenverbot, weil systembedingt hinfällig).  Damit würde auch der bundesgerichtlichen Rechtssprechung entsprochen. Argumente entkräften [3] Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

16  Unglaubwürdige Argumentation von Seiten der bürgerlichen und Rechtsaussen-Parteien  Im kantonalen Vergleich ein eigenes Wahlsystem  Nicht verfassungsgemäss:  Von Listenproporz zu NR-Proporz: 1. „Verschärfung“  Von mit zu ohne Listenverbindung: 2. „Verschärfung“  In Kombination mit sehr ungleich grossen Wahlkreisen fatal!  Es geht nicht schlicht um ‚Wahlchancen‘, sondern ums Grundverständnis und die Verfassung > Bundesgericht Fazit Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen

17  Weitere Informationen  Diskussion Unterlagen und Infos: barbara.gysel@sp-zug.ch Schluss Worum geht‘s beim WAG? Zu den Wahlsystemen – eine kurze Übersicht Eine Auswahl von Schlussfolgerungen


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