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Zum Begriff der Pflegebedürftigkeit

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Präsentation zum Thema: "Zum Begriff der Pflegebedürftigkeit"—  Präsentation transkript:

1 Zum Begriff der Pflegebedürftigkeit
Mühlhausen I Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik Institut für Pflegewissenschaft Universität Witten/Herdecke

2 Stichworte zur Situation 1
Allgemein = gilt für alle Versorgungsbereiche Demographischer Wandel: Mehr Menschen erreichen ein immer höheres Alter Weniger Kinder pro gebärfähiger Frau werden geboren Mehr chronisch Kranke aufgrund des Altersdurchschnitts und dem Einsatz von Chemie und Technik der Medizin Auch wenn nicht alle chronisch Kranken pflegebedürftig sind, wächst auch die Anzahl der Pflegebedürftigen Insbesondere wächst die Anzahl der Menschen mit Demenz Die Zahl der Pflegenden nimmt ab (weniger junge Menschen)

3 Stichworte zur Situation 2
Spezifisch = Auswirkungen auf die Versorgung außerhalb des Krankenhauses DRG-Finanzierung der Krankenhausversorgung Verweildauer im Krankenhaus wird reduziert Insbesondere Pflege, die vorher im Krankenhaus stattfand, wird herausverlagert: Häufig auf Kranke selbst und vor allem ihre Angehörigen (demographischer Wandel erhöht Einpersonen-Haushalte) Auf das Versorgungssystem außerhalb des Krankenhauses (niedergelassene Ärzte, ambulante und stationäre Pflege) Pflege-Angebote müssen sich umstrukturieren , Inhaltliche Trennung von Kranken- und Altenpflege ist nicht sinnvoll

4 Gesundheitsberufe ( auf Vollzeitkräfte umgerechnet)
insgesamt im Gesundheitswesen in Tsd. +10,5% + 52 % + 8,5 % - 1,1 % Quelle: Gesundheitsberichterstattung

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6 Pflegebedürftigkeit Was bedeutet die Auffassung von Pflegebedürftigkeit für Ihre Arbeit? Was ist Pflegebedürftigkeit?

7 Pflegebedürftigkeit SGB XI §§ 14, 15 (derzeit gültig):
Personen, die wegen Krankheit für mind. 6 Monate der Hilfe bedürfen bei Körperpflege und Ausscheidung Nahrungsaufnahme Teilen der Mobilität (incl. An-, Auskleiden) [hauswirtschaftliche Versorgung] Hilfe = Unterstützung, teilweise oder vollständige Übernahme, Beaufsichtigung oder Anleitung ab mind. 45 Min. (90 Min.) täglich Ergänzungen für Menschen mit Demenz Gefährliche Trennung zwischen pflegebedürftigen Menschen ohne und mit Demenz

8 Prinzip der Pflegeversicherung

9 Nicht berücksichtigt werden
Präventive, fördernde Maßnahmen Unselbständigkeit bei Kommunikation, sozialer Teilhabe Mangelhafte Krankheitsbewältigung Angst, verändertes Selbstschutzverhalten Unterstützung bei gesamter Lebensführung vieles, aber nicht alles betrifft Menschen mit Demenz Es gibt Pflegebedürftigkeit nach SGB XI einerseits und Pflegebedürftigkeit nach Fachverständnis Maßstab der Finanzierung = Zeit für Pflegemaßnahmen (nicht: Komplexität – Zustand Pflegebedürftiger - oder Zielerreichung) SGB XI: schließt nicht nur Demenzkranke aus Diskussion um Demenzkranke ist wichtig, aber auch nur Flickschusterei. Weiteres Problem der Begutachtung, dass nach geschätzten Zeiten pflegerischer Maßnahmen begutachtet wird. Das ist nicht die Pflegebedürftigkeit!!, sondern der Pflegebedarf!

10 Zeiten pflegerischer Maßnahmen
Beispiel aus Untersuchung von Pflegezeiten in häuslicher Pflege. Blaue Linie: Zeitkorridor: n = 9 = 25% fallen in Korridor, d.h. 75 % außerhalb. Häusliche Pflege durch Angehörige, nur vollständige Übernahme, ohne einen Ausreißer von 90Minuten, n = 36. Messungen mit der Stoppuhr. Alle anderen gemessenen Pflegemaßnahmen hatten ebenso große Streuungen. Schlussfolgerungen: Auch Pflegemaßnahmen, die ganz gleich zu bezeichnen sind, dauern völlig unterschiedlich lang. Studie in NRW in 27 vollstationären Pflegeinrichtungen mit genauerer Untersuchung von ca. 730 BewohnerInnen. Nachweis NRW-Studie (Wingenfeld/Schnabel, S.132): geringer Zusammenhang zwischen Pflegeaufwand und Pflegestufe. Pflegestufe erweist sich als wenig trennscharfes Kriterium zur Unterscheidung des Aufwands. Wenn also nicht über als notwendig erachtete Maßnahmen, dann über Schätzung der Pflegebedürftigkeit, Verschiedene Möglichkeiten: N = 36

11 Wirklichkeitsschaffende Begriffe im Sozialrecht
Begriffe im Sozialrecht micht nur egen Finanzierung wichtig! Begriff „Pflegebedürftigkeit“ SGB XI Kann Sozialrecht fachlichen Begriff definieren, der sich von dem sonstige fachlichen Verständnis unterscheidet? (Bsp. Enquetekommission NRW) „Erheblich eingeschränkte Alltagkompetenz“ Warum nur bei Demenzkranken? „Verrichtungen“ = Aktivitäten? „Vermeidungspflege“? "Verhinderungspflege"? Juristenbegriffe abgekoppelt von fachinhaltlichem Verständnis prägen Politiker- und Laienverständnis!

12 Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Von Ministerin einberufen Oktober 2006: 35 Mitglieder: Verbände, Kassen, Leistungsträger, 2 (!) Vertreter der Wissenschaft: Ökonomie (Rothgang, Bremen), Pflegewissenschaft (Bartholomeyczik, Witten) Alle Interessenlagen des Handlungsfelds Pflege sollten berücksichtigt sein. Endbericht des Beirats AG zur Formulierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs für SB XI Leitung: Udsching (ehemals BSG), Kassen, Verbände, Pflegewissenschaft (Schiemann)

13 Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Ausschreibung (VdAK bzw. GKV Bund): "Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen bundeseinheitlichen und reliablen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI": Vorphase: Literaturrecherche: ipw Bielefeld Hauptphase 1: Konzeption eines Begutachtungsinstruments: ipw Bielefeld mit MDK Westfalen-Lippe Hauptphase 2: Praktische Erprobung: IPP Bremen und MDS Kurzfristiger Zusatz: Kostenmodelle (Rothgang, Bremen) Berichte im Internet erhältlich:

14 Pflegebedürftigkeit Literaturrecherche: Pflegebedürftig ist eine Person, wenn sie Anlass Infolge fehlender eigener personaler Ressourcen, mit denen körperliche oder psychische Schädigungen, die Beeinträchtigung körperlicher oder kognitiver/psychischer Funktionen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen kompensiert oder bewältigt werden könnten, Dauer Dauerhaft oder vorübergehend Inhalte Zu selbständigen Aktivitäten im Lebensalltag, selbständiger Krankheitsbewältigung oder selbständiger Gestaltung von Lebensbereichen und sozialer Teilhabe Folge Nicht in der Lage und daher auf professionelle Hilfe angewiesen ist.

15 Literatur Literaturrecherche: Elemente des Pflegebed.begriffs (Ergebnis): Krankheiten bilden nicht primären Bezugspunkt Dagegen wichtig: Beeinträchtigungen körperlicher oder kognitver/psychischer Funktionen Abhängigkeit von personeller Hilfe Kann dauerhaft oder vorübergehend sein Pflegebedürftigkeit kann unabhängig vom Unterstützungsbedarf dargestellt werden Es gibt kein international zu findendes Instrument, das einfach zu nutzen wäre, aber Vorbilder zur Anregung

16 NBA = Neues Begutachtungs-Assessment
NBA ca. 90 Items in 6 (8) Bereichen Mobilität = Kurze Strecken und Lageveränderungen Kognitive und kommunikative Fähigkeiten = Geistige und verbale Aktivitäten: Gedächtnis, Wahrnehmung, Denken, Urteilen, Kommunikation Verhaltensweisen und psychische Problemlagen = Teile herausfordernden Verhaltens: Verhalten verbunden mit Selbst- oder Fremdgefährdung oder andere Probleme, psychische Probleme wie Ängstlichkeit, Panikattacken, Wahnvorstellungen Beispiele

17 NBA = Neues Begutachtungs-Assessment
NBA ca. 90 Items in 6 (8) Bereichen Selbstversorgung = Körperorientierte Selbstpflege: Körperpflege, sich kleiden, essen, trinken, Ausscheidungen Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen = Bewältigung von Anforderungen und Belastungen infolge von Krankheit und Therapie: Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Umgang mit Hilfsmitteln, aufwändige Therapien außerhalb des eigenen Wohnumfeldes Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte = Tagesstrukturierung, Einteilung von Zeit, Rhythmus von Wachen und Schlafen, soziale Kontakte [Außerhäusliche Aktivitäten = außerhäusliche Mobilität, kulturelle Aktivitäten Haushaltsführung = hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Regelung alltäglicher Lebensführung] Beispiele

18 NBA = Neues Begutachtungs-Assessment
weitere Kriterien Dauer voraussichtlich mindestens 6 Monate Teile werden unterschiedlich gewichtet: Mobilität % Kognitive und kommunikative Fähigkeiten + Verhaltensweisen +psychische Problemlagen 15 % Selbstversorgung % Umgang mit krankheits-/therapiebed. Anf. 20 % Alltagsleben und soz. Kontakte 15 %

19 NBA = Neues Begutachtungs-Assessment
Skala Grade der Pflegebedürftigkeit = Bedarfsgrade Bedarfsgrad 1 = geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (10 – 29 P.) Bedarfsgrad 2 = erhebliche Beeintr. (30 – 49 P.) Bedarfsgrad 3 = schwere Beeintr. (50 – 69 P.) Bedarfsgrad 4 = schwerste Beeintr. (> 70 P.) Bedarfsgrad 5 = schwerste + besondere Anforderungen an pflegerische Versorgung (4 + besondere Bedarfskonstellation)

20 Vergleich Bestehendes SGB XI NBA-Verständnis Wie lange dauern ausgewählte Wie ausgeprägt ist der Grad Pflegemaßnahmen? der Pflegebedürftigkeit? Ausschlaggebend sind Ausschlaggebend ist der Maßnahmen gesundheitliche/pflege- relevante Zustand Inhalte: Körperorientierte Sehr viel breiter: somatisch, Selbstpflege (Auszüge) mental, kognitiv, sozial (Auszüge) Zeiten mit Maßnahmen gekoppelt, Punkte werden ermittelt, die Tatsächliches beeinflussen die unterschiedlich gewertet werden können Direkte Vergleiche von Stufen/Graden sind wegen inhaltlicher Unterschiede kaum möglich! Auch im Hinblick auf Kosten.

21 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
alle möglichen Anlässe für Pflege Kognitive Fähigkeiten Verhalten psych. Problemlagen Alltagsleben Mobilität Selbstversorgung Umgang krhts- therapiebed. Folgen NBA kann auch als individuelles Planungsinstrument genutzt werden

22 Stichworte zum Stand Pflegeweiterentwicklungsgesetz Mai 2008:
Pflegeberatung Pflegestützpunkte Pflegequalität (Expertenstandards) Förderung ehrenamtlicher Arbeit Aber nicht: Grundlage = Pflegebedürftigkeitsbegriff Okt 2006 – März 2009: Beirat zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Jan 2009 bis April 2009: Beirat weiter zu Umsetzungsfragen BMG Pressekonferenz : Umsetzung muss in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden

23 Desiderata Personalqualität
Offensiver Umgang mit Altenpflege als schwierig zu bewältigende gesellschaftliche Aufgabe die ein Management benötigt, das auch pflegewissenschaftlich qualifiziert ist Management setzt "echte" Bezugspflege durch (nicht eine Qualifizierte auf 30 BW = Bezugspflegende) auf die nicht primär Frauen angesetzt werden sollten, die an anderen Stellen erfolglos sind Pflege alter Menschen beinhaltet große Herausforderungen, auch wenn manches an Hilfskräfte delegiert werden kann

24 Desiderata Versorgungsstrukturen:
Zugehende Strukturen: z.B. Präventive Hausbesuche Mehr Vernetzung im ambulanten Bereich als nur in Pflegestützpunkten Integrierte Versorgung ambulant: z.B. Tandempraxen, Zentren mit allen Versorgungsberufen Differenzierte Angebote zwischen häuslich und stationär Förderung von Wohnformen, Nachbarschaftsstrukturen transparente Kostendiskussion: was will die Solidargemeinschaft und was kann sie zahlen (und nicht: was sollten Politiker empfehlen, damit sie wiedergewählt werden)

25 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Ich freue mich auf die Diskussion

26 Literatur: Instrumente
38 Instrumente: 3 Gruppen Bestimmung eines umfassenden Pflegebedarfs Vertiefende Bestimmung spezifischer Bereiche Bedarf bei Kindern Vier Instrumente genauer prüfen: EASY Care FACE RAI 2.0 RAI HC


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