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Datenschutz im Cyberspace Rechtliche Pflichten für Treuhänder www.weblaw.ch Mathias Kummer Weblaw GmbH Laupenstrasse 1 3008 Bern 031 398 80 98 Mathias.

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1 Datenschutz im Cyberspace Rechtliche Pflichten für Treuhänder www.weblaw.ch Mathias Kummer Weblaw GmbH Laupenstrasse 1 3008 Bern 031 398 80 98 Mathias Kummer Weblaw GmbH Laupenstrasse 1 3008 Bern 031 398 80 98

2 Datenschutz und Internet: Problembereiche Datenbearbeiter Überwachung der Mitarbeiter Verknüpfbarkeit Datensicherheit Fehlende Sensibilisierung Spam

3 Datenschutz: Problembereiche

4 Datenschutz und Internet: Problembereiche Datenbearbeiter Überwachung der Mitarbeiter Verknüpfbarkeit Datensicherheit Fehlende Sensibilisierung Spam

5 Rechtliche Pflichten des Treuhänders - Gesetzliche Pflichten Pflichten aus dem Datenschutzgesetz (DSG) Verschwiegenheitspflicht (nach StGB und DSG) - Vertragliche Pflichten - Verpflichtung durch die Berufsordnung

6 DSG und VDSG Zweck : Schutz der Persönlichkeit von Personen, über die Daten bearbeitet werden (DSG 1) Verhinderung der missbräuchlichen Handhabung von personenbezogenen Daten Persönlichkeitsverletzung durch Private (DSG 12) Verstoss gegen allg. Datenschutzgrundsätze (DSG 4 ff.) Bearbeitung gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen Weitergabe besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofilen Rechtfertigung : DSG 13 v.a. Einwilligung des Betroffenen

7 Datenschutzgrundsätze - Rechtmässigkeit - Lauterkeit (Treu und Glaube) - Verhältnismässigkeit - Zweckgebundenheit - Richtigkeit der Daten - Datensicherheit - Weitere Pflichten: Melde- und Auskunftspflicht

8 Datenschutzgrundsätze Datensicherheit (DSG 7 und VDSG 8 ff.) Personendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden (Art. 7 DSG) Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit angemessene Massnahmen

9 Datenschutzgrundsätze Datensicherheit (DSG 7 und VDSG 8 ff.) 1. Massnahme – Standesaufnahme und Sicherheitskonzept 2. Technische und organisatorische Massnahmen Einsatz von Passwörtern, Firewalls, Backups, kryptografischen Verfahren (Verschlüsselung, Hashing, digitale Signatur), Zugang 3. Vertragliche Vorkehrungen 4. Versicherungsmässige Vorkehrungen

10 Sanktionierung von Verstössen gegen das Datenschutzgesetz Zivilrechtliche Behelfe (Art. 15 DSG, Art. 28 ff. ZGB) Klage auf Schadenersatz, Genugtuung oder Gewinnherausgabe Klage auf Berichtigung von Daten und Veröffentlichung der Berichtigung/Vermerk Klage auf Sperrung und/oder Vernichtung von Personendaten Klage auf Auskunft über eine Sammlung von Personendaten Klage auf Unterlassung, Beseitigung oder Feststellung der Verletzung Strafrechtliche Sanktionen bei Verletzung: der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichten (Art. 34 DSG) der beruflichen Schweigepflicht (Art. 35 DSG) von Spezialtatbeständen des StGB (Art. 143 ff. StGB, 179novies DSG, Art. 321 StGB) Gravierend: Imageverlust

11 Online-Quellen www.edsb.ch europa.eu.int/comm/internal_ market/privacy www.admin.ch/ch/d/sr/c235_1.html www.weblaw.ch

12 Fragen? Die Vortragsfolien sind während den nächsten Wochen auf http://www.weblaw.ch/kompetenzzentrum/publikationen.asp wiedergegeben. mathias.kummer@weblaw.ch 031 398 80 98 Cartoon aus Sicher ist sicher, www.datenschutz.ch


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