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Veröffentlicht von:Gisilbert Stroop Geändert vor über 10 Jahren
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Milchsonderprogramm 2009 bis 2011
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Grünlandprämie gemäß Milch-Sonderprogrammgesetz (MilchSoPrG) Grund (EU)- und Ergänzungsbetrag (national) im Flächenverzeichnis genannte (Dauer-) Grünlandschläge, Prämie ist auf drei Hektar Grünland je Kuh begrenzt. Prämienhöhe ca. 37 Euro je Kuh Milcherzeugung und –vermarktung im April 2010 Milchgeldabrechnung für April 2010 als Nachweis (bis zum 30.06.2010) Analoge Nachweisverfahren für Direktverkäufer. Die Nachweise (Milchgeld/Direktverkaufsquote) sind in Kopie einzureichen und verbleiben in der Antragsakte. Härtefall aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher Umstände De-minimis-Beihilfe
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Zusätzliche Grünlandprämie circa 20 Euro je Hektar Grünland - einmalige Zahlung aus EGFL Basis Grünlandfläche des Sammelantrages 2009 Milcherzeugernachweis für Dezember 2009 Härtefälle möglich Zahlung bis 30.06.2010 Damit wird das EU-Sofortprogramm für den Milchsektor umgesetzt, aus dem Deutschland rund 61 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
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Kuhprämie Höhe ca. 21 Euro je Kuh für Milcherzeugungsbetriebe für die Jahre 2010 und 2011. Dafür sind 2010: 85 Millionen Euro und 2011: 75 Millionen Euro vorgesehen. Die Maßnahme wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, so dass hier die Obergrenze für diese Beihilfen (7.500 Euro je Betrieb innerhalb von drei Jahren) Anwendung findet. Nachweis wie bei Grünlandprämie
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