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Landschaftsqualitätsbeitrag (LQB) Anmeldeverfahren und Massnahmen

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Präsentation zum Thema: "Landschaftsqualitätsbeitrag (LQB) Anmeldeverfahren und Massnahmen"—  Präsentation transkript:

1 Landschaftsqualitätsbeitrag (LQB) Anmeldeverfahren und Massnahmen
Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014 Landschaftsqualitätsbeitrag (LQB) Anmeldeverfahren und Massnahmen Carlota Erismann, Abteilung Landwirtschaft

2 Landschaftsqualitäts-Projekte
Kanton Zürich 2014 LQ-Projekt Pfannenstil und Zürcher Oberland => Rückmeldung BLW Ende April Schweizweit Projekte eingereicht LQB 2015 Projekte bis 31. August 2014 beim Kanton einreichen => Rückmeldung BLW bis Abteilung Landwirtschaft

3 Anmeldung LQB in den Gemeinden:
Bezirk Meilen und Gemeinde Egg: Egg, Erlenbach, Herrliberg, Hombrechtikon, Küsnacht, Männedorf, Meilen, Oetwil am See, Stäfa, Uetikon am See, Zollikon, Zumikon Bezirke Pfäffikon, Hinwil und Uster: Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dübendorf, Dürnten, Fällanden, Fehraltorf, Fischenthal, Gossau, Greifen- see, Grüningen, Hinwil, Hittnau, Illnau-Effretikon, Ky- burg, Lindau, Maur, Mönchaltorf, Pfäffikon, Russikon, Rüti, Schwerzenbach, Seegräben, Sternenberg, Uster, Volketswil, Wald, Wangen-Brüttisellen, Weisslingen, Wetzikon, Wila, Wildberg Abteilung Landwirtschaft

4 2-stufiges Anmeldeverfahren
1. Stufe am Stichtag im Mai: => Anmeldung im Agriportal für LQB (15. April bis 5. Mai 2014) 2. Stufe voraussichtlich im Juli: Agriportal wird nochmals geöffnet für Bewirtschaf-ter, die sich für LQB angemeldet haben und die in einem Gebiet wohnen, in dem es ein LQ-Projekt gibt. => Anmeldung der einzelnen Massnahmen Abteilung Landwirtschaft

5 Abteilung Landwirtschaft
Massnahmen anmelden Voraussetzung: Informationsveranstaltung besucht Massnahmenkatalog des LQ-Projekts: Massnahmen auswählen prüfen, ob Massnahme im entsprechenden Landschaftstyp möglich ist Massnahme mit oder ohne Bonus? Massnahmen-Nummer auf Plan eintragen (Plan mit sichtbaren Parzellen-Nummern)Massnahmen evtl. auf Papier erfassen Massnahmen parzellen- oder betriebsbezogen anmelden Abteilung Landwirtschaft

6 Abteilung Landwirtschaft
Hilfsmittel kantonaler Massnahmenkatalog mit 29 Massnahmen Massnahmen-Erfassung auf Papier auf > Direktzahlungen > Landschaftsqualität > Projekte im Kanton Zürich Abteilung Landwirtschaft

7 Abteilung Landwirtschaft
Gut zu wissen… Teilnahme ist freiwillig keine Eintrittskriterien kein Mindestbeitrag 8-jährige Verpflichtungsdauer Massnahmen auf eigener oder gepachteter Betriebs- oder Sömmerungsfläche Landwirt wählt gewünschte Massnahmen aus nächstes Jahr weitere Massnahmen anmelden ist möglich => verkürzte Verpflichtungsdauer Abteilung Landwirtschaft

8 Abteilung Landwirtschaft
Gut zu wissen… Grundsatz: Betrieb verpflichtet sich, eine angemeldete Massnahme während der gesamten Verpflichtungsdauer umzusetzen bei gewissen Massnahmen: Flexibilität bei der Umsetzung weil: Änderung der Fläche Änderung des Standorts Bsp: Fruchtfolge mit blühenden Hauptkulturen in begründeten Fällen: Änderung der Massnahme => Mit Zustimmung der Trägerschaft schriftlicher Antrag an Kanton Abteilung Landwirtschaft

9 Anmeldung und Auszahlung
Auszahlung LQB im Kanton Zürich: max. CHF x ha LN Bsp. einzelbetrieblicher Plafond für einen ha-Betrieb: 20 x CHF => max. CHF 4‘800.- Abteilung Landwirtschaft

10 Abteilung Landwirtschaft
Kontrollen Grundkontrolle: durch Agrocontrol, zusammen mit ÖLN-Kontrolle alle Flächen und Elemente innerhalb von 8 Jahren wegen Ausbildung der Kontrolleure finden die ersten Kontrollen 2015 statt Oberkontrolle durch Kanton: jährlich 1% der angemeldeten Betriebe Abteilung Landwirtschaft

11 Hilfsmittel für die Erarbeitung von Projekten
auf > Direktzahlungen > Landschaftsqualität > Projekte im Kanton Zürich Auf > Themen > Landschafts-qualitätsbeiträge > Erarbeitung von Projekten => Richtlinie Landschaftsqualitätsbeitrag Abteilung Landwirtschaft

12 Abteilung Landwirtschaft
Massnahmen Kantonaler Katalog mit 29 Massnahmen Projekt erarbeitet regionale Massnahmen und priorisiert wichtige Massnahmen (Bonus) einmalige und wiederkehrende Massnahmen / Beiträge z.B. Hochstamm-Obstbaum setzen: CHF jährlicher Beitrag für Obstbaum: CHF 9.- LQ-Massnahmen sind keine ökologischen Massnahmen, Kombinationen mit BFF manchmal möglich Abteilung Landwirtschaft

13 Massnahme: Fruchtfolge mit blühenden Hauptkulturen
mind. 3 Kulturen aus Liste und zur Blüte gelangend: Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Raps, Kartoffeln, Soja, Lupinen, Ackerbohnen, Kunstwiesen mit Luzerne oder Rotklee, Brachen, Saum auf Ackerland Mindestfläche 50 Aren LQB CHF 5.-/ Are Abteilung Landwirtschaft

14 Massnahme: Blumenwiesen-Streifen am Wegrand
nur Flächen entlang von ausgeschilderten Wander- und Velowegen, sowie viel begangenen Feld- und Fusswegen an Siedlungsrändern und in wichtigen Naherholungsgebieten Ansaat: von den eidg. Forschungsanstalten empfohlene Blumenmischungen Möglich auch auf extensiv genutzter Wiese Breite: max. 12 m neben gelben und weissen auch andersfarbige Blüten regelmässig vorhanden LQB CHF 18.-/ Are Abteilung Landwirtschaft

15 Massnahme: markante Einzelbäume
standortheimische Laub- und Nadelbäume an markanten Geländepunkten Stammhöhe mind. 1.2 m (Steinobst) bzw. 1.6 m fachgerechte Pflege Unternutzen Wiesland 1 Are / Baum LQB CHF 30.- pro Baum Abteilung Landwirtschaft

16 Abteilung Landwirtschaft
Pause Abteilung Landwirtschaft


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