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Informationen zu ASTRA-Projekten

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Präsentation zum Thema: "Informationen zu ASTRA-Projekten"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zu ASTRA-Projekten
Referent: Werner Jeger IKST vom 23. Februar 2011

2 Übersicht Via sicura Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen

3 1. Via sicura - Zeitplan Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat  20. Oktober 2010 Parlamentarisches Verfahren  bis mindestens 2012 Aktueller Stand: Erste Lesung in der KVF-S abgeschlossen

4 Merkmale des Massnahmenpakets
Optimierung bestehender Regelungen. Keine «flächigen Massnahmen» mit Pflichten für alle, sondern gezielte Massnahmen für bestimmte Gruppen, die auffällig geworden sind oder ein überhöhtes Risiko darstellen. Ein Massnahmenpaket, das verschiedene Unfallursachen gleichzeitig bekämpft.

5 Verbesserung der Fahreignungsabklärung (1)
Die Anforderungen an die untersuchenden Psychologen und Ärzte werden neu gesamtschweizerisch festgelegt. Nur spezifisch ausgebildete und sich regelmässig weiterbildende Gutachter werden zugelassen.

6 Verbesserung der Fahreignungsabklärung (2)
Periodische Fahreignungsabklärung bei über 70-jährigen Personen: Keine Änderung der Periodizität Hausarztmodell ist weiterhin möglich Verbesserung der Ausbildung von Ärzten Periodische Weiterbildungspflicht für Ärzte Zweituntersuchungsstellen

7 Obligatorische Fahreignungsabklärungen
Eine Abklärung muss angeordnet werden bei … Fahren mit 1,6 (oder mehr) Blutalkoholkonzentration (oder 0,8 Mg/l Atemalkoholkonzentration); Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss; Mitführen von harten Drogen; Verkehrsregelverletzungen, die «auf Rücksichtslosigkeit schliessen lassen»; Ärztliche Meldungen oder Meldungen einer kantonalen IV-Stelle.

8 Befristung des Führerausweises (1)
Künftig soll der Führerausweis nach Ablauf der Probezeit bis zum 50. Altersjahr befristet werden. Die Verlängerung um jeweils 10 Jahre setzt bis zum 70. Altersjahr einen Sehtest voraus.

9 Befristung des Führerausweises (2)
Für die Verlängerung des auf das 70. Altersjahr befristeten Führerausweises muss der ärztliche Fahreignungsnachweis vorgelegt werden. Auch der Führerausweis für Senioren ist auf 10 Jahre und nicht bloss auf zwei Jahre befristet. Für die zweijährigen periodischen ärztlichen Kontrollen muss das Strassenverkehrsamt die betroffenen Personen weiterhin aufbieten.

10 Weiterbildungspflicht für Auffällige
Pflicht zur Nachschulung bei: erstmaligem FiAZ mit 0,8 und mehr BAK wiederholtem FiAZ < 0,8 BAK Führerausweisentzug von ≥ 6 Monaten wegen wiederholter Widerhandlung. Die Nachschulung muss vor der Rückgabe des Führerausweises besucht werden.

11 Verkehrsverhalten Via sicura enthält nur wenige neue Regeln:
Verbot für bestimmte Personengruppen, unter Alkoholeinfluss zu fahren. Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag.

12 Abbau von Verwaltungsaufwand
Atemprobe (statt Blutprobe) als Regelfall. Ordnungsbussen gegen den Halter werden vereinfacht.

13 Raser-Massnahmen Strengere Strafandrohungen und Führerausweismindestentzugsdauern; Vorsorglicher Führerausweisentzug; Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten (Blackbox); Rückgriff der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen; Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen bei skrupelloser Tatbegehung.

14 AGK-Anlage Arisdorf Laser- Scanner IR-Blitz Kamera 1,4 MP

15 Funktionsweise Steuereinheit 1 Steuereinheit 2 Matching-PC
Systemgrenze Auswertungsrechner Polizei Polizei-Server

16 Weshalb AGK? Erwartungen des ASTRA:
Bessere Einhaltung der geltenden Limiten auf den ganzen Abschnitten durch alle Fahrzeugkategorien. Gerechtere Kontrolle, da auch Lastwagen und Autos mit Anhänger kontrolliert werden. Dadurch höhere Akzeptanz. Durchschnitt verzeiht kurze Übertretung (z. B. beim Überholen) und ist damit fairer als die Punktmessung.

17 Besonderheit der AGK in der Schweiz
Schweizer Besonderheiten: Bestehende Systeme nicht einfach auf die Schweiz übertragbar. Fahrerhaftung erfordert ein Beweisbild bei Widerhandlung. System wird dadurch viel komplexer (Zeit zur Berechnung der Durchschnittsgeschwindigkeit sinkt auf unter 0,4 sek.). Schweiz: Daten werden sofort gelöscht, wenn keine Widerhandlung vorliegt. Arisdorftunnel: Einbezug von Wechselverkehrszeichen.

18 Stand der Arbeiten Stand der Arbeiten und weitere Schritte
Arisdorftunnel A2: Inbetriebnahme mit Sanktion am 10. Januar 2011. Schlussbericht: Etwa im Spätsommer 2011.


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