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Martina Kuntze 15. Januar 2010 1 Gründerzeit für Sondervermögen? Martina Kuntze Schlaglicht für das Berichtsjahr 2009 während der 2. Autorentagung des.

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1 Martina Kuntze 15. Januar 2010 1 Gründerzeit für Sondervermögen? Martina Kuntze Schlaglicht für das Berichtsjahr 2009 während der 2. Autorentagung des Jahrbuchs für öffentlichen Finanzen Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management

2 Martina Kuntze 15. Januar 2010 2 Wie Schulden zu Vermögen werden Sondervermögen: keine Legaldefinition von Sondervermögen im Grundgesetz oftmals mit Schattenhaushalt bezeichnet Bundes- Landes- und kommunale Ebene Zweck: dienen zur Finanzierung besonderer Aufgaben außerhalb des ordentlichen Etats Bsp.: Finanzierung von Altlasten, Banken-Rettung, Konjunkturpakete, Beteiligungen

3 Martina Kuntze 15. Januar 2010 3 Bundeshaushalt Zentralhaushalt (alle übrigen Schulden) Nebenhaushalt (mit eigener Finanz- & Haushaltshoheit ausgestattete Institutionen) FormellMateriell Bundesbetriebe Sondervermögen Jurist. Personen des öffentl. Rechts Alle übrigen abgeleiteten Nebenhaushalte Mittelherkunft: -Bundeshaushalt -Kapitalmarkt Allg. Mittelverwendung (Bsp.): -Mittelstands- & Familienförderung -Finanzierung von Altlasten -Banken-Rettung -Finanzierung von Konjunkturpaketen Kommunale Ebene (Bsp.): -Gemeindegliedervermögen -Vermögen der Eigenbetriebe -Vermögen der rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen Bundesebene (Bsp.): -Bundeseisenbahnvermögen -ERP-Sondervermögen -Investitions- und Tilgungsfonds -Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau Bundestag Kontrolle & Entscheidungs- kompetenz Haftung Zinsen Tilgung Wie Schulden zu Vermögen werden

4 Martina Kuntze 15. Januar 2010 4 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2005 bis 2010 in Mio. Euro Wie Schulden zu Vermögen werden Quelle: Monatsbericht digital 2009.

5 Martina Kuntze 15. Januar 2010 5 Gültigkeit der Schuldenbremse ab 2011 (Art. 143 d Abs. 1 GG) ab 2016 Neuverschuldung des Bundes i.H.v. max. 0,35% des BIP (Art. 115 Abs. 2 GG n.F.) Abbau des bestehenden Defizits ab 2011 bis 2015 keine explizite Gebot von Sondervermögen bestehende Kreditermächtigungen für bereits eingerichtete Sondervermögen bleiben von dieser Regelung unberührt Wie Schulden zu Vermögen werden – Die Schuldenbremse

6 Martina Kuntze 15. Januar 2010 6 Fazit: buchhalterische Trennung des Sondervermögens von Bundesschulden Gefahr von versteckten Schulden Spielräume für Steuersenkungen, trotz Schuldenbremse Notwendigkeit von Reformen der Sozialversicherungssysteme wahrscheinlich, dass Sondervermögen aufgestellt werden Wie Schulden zu Vermögen werden

7 Martina Kuntze 15. Januar 2010 7 Vielen Dank. Kontakt:Universität Leipzig Institut für öffentliche Finanzen und Public Management Universitätsstr. 16 04109 Leipzig Tel.: +49 341 97 33 584 Fax: +49 341 97 33 589 E-Mail: Kuntze@wifa.uni-leipzig.de Wie Schulden zu Vermögen werden


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