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Reformvorschlag Modellgesetz Mannheim, 7.-8. Februar 2013 Das Modellgesetz aus Sicht der Niederlande Prof. Dr. Martin Senftleben Freie Universität Amsterdam.

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1 Reformvorschlag Modellgesetz Mannheim, 7.-8. Februar 2013 Das Modellgesetz aus Sicht der Niederlande Prof. Dr. Martin Senftleben Freie Universität Amsterdam Bird & Bird, Den Haag

2 Inhalt Allgemeiner Teil Kommentar –§ 9 Buch 1: eine Hoffnung –§ 17 Buch 1: eine Enttäuschung –§ 23 Buch 1: eine kritische Nachfrage Reformvorschlag?

3 Allgemeiner Teil

4 Pandektenlehre Allgemeiner Teil BGB Sehnsucht nach Systematisierung

5 Frankreich Code de la Propriété Intellectuelle (1992) Italien Codice della proprieta industriale (2005) Ein deutsches Thema? Niederlande Boek 9 Burgerlijk Wetboek (####)

6 www.boek9.nl

7 Das Ende von Boek 9 nicht einmal Entwurfsstadium erreicht –zu starke Prägung der Einzelgebiete durch spezifische internationale und europäische Vorgaben –zu viel nicht-privatrechtliche Materie Ausnahmen bei Teilaspekten denkbar –vermögensrechtliche Aspekte –Rechtsdurchsetzung

8 Zunehmende Zersplitterung internationale Ebene –WIPO Audiovisual Performances Treaty (2012) –WIPO Visually Impaired Persons Treaty (2013) europäische Ebene –einerseits Gemeinschaftsrechte –andererseits spezielle Richtlinien kann allerdings auch Anlass sein, um eine systematische Neuordnung vorzunehmen

9 Kommentar: Hoffnung – § 9 Buch 1

10 § 9 Abs. 1 S. 1 Buch 1 Hersteller von Waren, Erbringer von Dienstleistungen und Verwender von Werbung mit wettbewerblicher Eigenart werden vor Ausnutzung und Nachahmung ihrer Leistung geschützt, soweit hierdurch ihre berechtigten Interessen verletzt werden.

11 Lauterkeitsrecht Markenrecht, Handelsnamenrecht Patentrecht, Geschmacks- musterrecht Urheberrecht Geistiges Eigentum und Lauterkeitsrecht

12 Schwäche des niederländischen Lauterkeitsrechts keine spezielle Kodifizierung deliktsrechtliche Generalklausel –zu vage, um Spezialgesetze wirksam entlasten zu können –Lehre von der Éénlijnsprestatie spielt in der Praxis kaum eine Rolle stattdessen Urheberrecht als Lückenfüller

13 Urheberrecht für Darstellung einer chemischen Reaktionsgleichung...starke Hinweise darauf, dass bei der Auswahl eine persönliche, unter anderem auf Erfahrung und auf analytischem Können beruhende Sichtweise des Urhebers des kinetischen Schemas eine Rolle spielt,... Hoge Raad, 24. Februar 2006, Technip/Goossens

14 Urheberrecht für Duftkreationen Daraus folgt, dass für die Frage, ob ein Duft Urheberrechtsschutz genießen kann, entscheidend ist, ob es dabei um einen Schutzgegenstand geht, der der menschlichen Wahrnehmung zugänglich ist, und ob dieser Gegenstand über einen eigenen, ursprünglichen Charakter verfügt und den persönlichen Stempel des Schöpfers trägt. Hoge Raad, 16. Juni 2006, Kecofa/Lancôme

15 Hoge Raad, 30. Mai 2008, Zonen Endstra/Nieuw Amsterdam

16 eigen, oorspronkelijk karakter: Form des Werkes darf nicht einem anderen Werk entnommen sein persoonlijk stempel van de maker: Ergebnis schöpferischer, menschlicher Arbeit und kreativer Auswahl Niederländischer Werkbegriff

17 Rechtbank Den Haag, 6. März 2009, Noordwand/Spits

18 Lauterkeitsrecht Markenrecht, Handelsnamenrecht Patentrecht, Geschmacks- musterrecht Urheberrecht Gegenwärtige Entwicklung

19 Kommentar: Enttäuschung – § 17 Buch 1

20 § 17 Buch 1 Die dem Schutzrechtsinhaber vorbehaltenen Benutzungsbefugnisse werden im Interesse des Gemeingebrauchs durch Schranken begrenzt, die für die jeweiligen Schutzrechte in den Büchern 3 bis 9 […] festgelegt sind. Im Übrigen ist die Ausübung von Rechten des Geistigen Eigentums durch die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Rechts begrenzt.

21 Begründung, S. 68 Mit der Öffnung für vom BGB gesetzte Grenzen wird keine Generalklausel im Sinne einer fair-use-doctrine getroffen. […] Eine Generalklausel lässt sich mit dem kontinentaleuropäischen Verständnis des Rechts des Geistigen Eigentums nicht in Einklang bringen.

22 Niederlande traditionell für Fair Use Spoor/Verkade (1985); Hugenholtz (1989) Staatscommissie auteursrecht (1998) Niederlande für Fair Use bei den Verhand- lungen zur Urheberrechtsrichtlinie (1999) Speerpuntenbrief auteursrecht 20@20 (2011) Konferenz Towards Flexible Copyright? (2012) Staatscommissie auteursrecht (2013)

23 Öffnung des Schrankenkatalogs Diese aufgeführten Schranken schließen allerdings nicht aus, dass die Grenzen des Urheberrechts auch in anderen Fällen anhand einer vergleichbaren Abwägung näher bestimmt werden müssen, insbesondere wenn die Notwendigkeit der entsprechenden Schranke durch den Gesetzgeber übersehen wurde und die Schranke in das System des Gesetzes passt... Hoge Raad, 20. Oktober 1995, Dior/Evora

24 Öffnung unabdingbar technische Herausforderungen –Suchdienste –Keyword Advertising EU-Gesetzgebung zu schwerfällig Gerichte umgehen das zu starre System –BGH, Bildersuche I und Bildersuche II –EuGH, Funktionslehre als Schranke Lösung: horizontale Fair-Use-Klausel im Allgemeinen Teil

25 Kommentar: kritische Nachfrage – § 23 Buch 1

26 § 23 Abs. 1 Buch 1 Fällt eine Schöpfung in den Anwendungs- bereich von mehreren der Bücher 3 bis 9 […] und werden mehrere Schutzrechte parallel erlangt, bestehen diese Schutzrechte nebeneinander und sind vorbehaltlich des Abs. 2 in ihrem rechtlichen Schicksal voneinander unabhängig.

27 unbegrenzte Verlängerung Urheberrecht: Schöpfungsakt 70 Jahre post mortem auctoris Patentrecht: Eintragung 20 Jahre Markenrecht: Eintragung (Gebrauch) Systemunterschiede

28 Ausschluss technischer Formen Verwechslungsgefahr und Ausnutzen fremder Leistung unerheblich? Marken- und Patentrecht

29 Ausschluss besonderen Designs Verwechslungsgefahr und Ausnutzen fremder Leistung unerheblich? Marken- und Geschmacksmusterrecht

30 Kumulation von Rechten möglich und gebräuchlich (Merchandising) Umfang fortbestehender Markenrechte tatsächlich unbedenklich? Marken- und Urheberrecht

31 Begründung, S. 83 Soweit sich darüber hinaus bspw. aus der kurzen zeitlichen Begrenzung technischer Schutzrechte im Vergleich zur langen urheberrechtlichen (bzw. sogar unbegrenzten markenrechtlichen) Schutzdauer Wertungs- widersprüche ergeben, ist diesen durch eine am Schutzzweck orientierte (analoge) Anwendung der Schutzhindernisse und/oder Schranken Rechnung zu tragen.

32 Regelungsmaterie par excellence Kumulation im Grundsatz unbedenklich? –Vorrang der Innovationssysteme? –Überlagerung von Schutzvoraussetzungen und Verletzungstatbeständen hinnehmbar? Normtext zu Schutzhindernissen und Schranken entbehrlich? –Analogiefähigkeit unumstritten? –Ausbildung horizontaler Standards?

33 Darfurnica

34 Reformvorschlag?

35 Systematisierung Reform, Modernisierung, Rechtsangleichung Schwerpunkt des Modellgesetzes?

36 Muss dieser Baum entzwei?

37 Ende. Vielen Dank! Publikationen finden Sie auf www.ssrn.com. Kontakt: m.r.f.senftleben@vu.nl


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