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“Die Regionen der EU” Prof. Dr. Herr. ANTONIO BAR CENDON

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Präsentation zum Thema: "“Die Regionen der EU” Prof. Dr. Herr. ANTONIO BAR CENDON"—  Präsentation transkript:

1 “Die Regionen der EU” Prof. Dr. Herr. ANTONIO BAR CENDON
Professor für Verfassungsrecht an der Universität Valencia

2 Inhalt: Rahmen der Regionen in der EU
Modernes Aufkommen und Ausbreitung des Regionalismus in Europa Die Europäische Union und die Regionen der Gegenwart. Die Regionen in der Frage über die Zukunft Europa: Verschiedene Perspektive Abschluss: Die Rolle der Regionen in der Zukunft der EU

3 Rahmen der Regionen in der EU
Es ist nötig die Verbesserung der demokratischen Rechtmäßigkeit und die Transparenz der EU und ihrer Einrichtungen, damit sie näher an die Bürger kommen. (Erklärung 23 über die Zukunft der Union, T. Niza ) Es ist nötig die Wirksamkeit der öffentliche Verwaltung zu verbessern: Dezentralisierung Es ist nötig einen Politischweg für die kulturelle Unterschiede: Nationalistischer Druck

4 Aufkommen und Ausbreitung des Regionalismus in Europa (1)
“Vorgeschichte” des Regionalismus: Gründung des Bundesstaates in Deutchland, 1919 Gründung des Bundesstaates in Österreich, 1929 Gründung der II Republik in Spanien, 1931: Der “Estado integral” Italienische Gründung, 1947: Der “Estado regional” Gründung des Bundesstaates in Deutschland, 1948

5 Aufkommen und Ausbreitung des Regionalismus in Europa (2)
Verfassungsreform nach dem Federalismus und dem Regionalismus: Belgien: Bundesstaat, Reformen von 1970, 1980, 1988 y 1993 ( Frankreich: Regionen durch Gesetz vom 5 Jul gegründet; Reform durch Verfassungsgesetz vom 28. März 2003) Portugal: Autonomie von der Azoren und Madeira, gegründet in 1976 Spanien: Staat der Autonomengemeinschaften, gegründet in 1978 Finnland: Autonomie von Åland, gegründet in 1999 Vereinigtes Königreich: Autonomie von Schottland, Wales und Nordirland, 1999

6 Aufkommen und Ausbreitung des Regionalismus in Europa (3)
Andere Äußerungen des europäischen Regionalismus: 1951: Europäischer Regionen- und Gemeindenrat 1957: Ständige Konferenz der Lokalen- und Regionalenstaatsgewälte des Europäischen Rates 1971: Verband Europäischer Angrenzendenregionen 1973: Konferenz der peripherischen Küstenregionen 1980: Rahmenabkommen über die grenzübergreifenden Zusammenarbeit (1982: Westarbeitsgemeinschaft in der Alpen; 1982: Arbeitsgemeinschaft Jura; 1983: Arbeitsgemeinschaft der Pyrinäen; 1991: Arbeitsgemeinschaft Galizien-Norden von Portugal) 1986: Versammlung der Regionen Europas 1994: Lokal- und Regionalmachtsrat Europas (Europäischer Rat)

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9 Die EU und die Regionen (1)
Die Reformen des Vertags von Maastricht: Ausschuss der Regionen (Art TCE) Vertreter “mit ministeriellem Rang” Ratversammlungen (Art. 203 TCE) „Subsidiaritätsprinzip” und “Verhältnismäßigkeitsprinzip” (Art. 5 TCE) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (Art. 160, 161, 162 TCE) Wirtschafts- und Sozialkohäsionsfonds (Art. 158, 159, 161 TCE)

10 Die Regionen in TCE Präambel : “Besorgt wegen die Verstärkerung der Einheit ihrer Wirtschaftslagen und die Sicherung ihrer harmonischen Entwicklung, mit der Reduktion der Unterschiede zwischen der verschiedenen Regionen und der Rückständigkeit der nicht begünstigten Regionen” Art. 158: “... Die Gemeinschaft nimmt sich besonders vor, die Reduktion der Unterschiede des Entwicklungsstandes der verschiedenen Regionen und die Rückständigkeit der nicht begünstigten Regionen oder Inseln, Landgebiete einschließen”

11 Die Regionen in TCE (2) Subsidiaritätsprinzip ( Art. 5 ):
“Die Gemeinschaft tritt in der nicht Zuständigkeitsbereiche ein, gemäß dem Subsidiaritätsprinzip, nur wenn die angebliche Ziele der Eintrettung nicht von der Mitgliedsstaaten aunsreichend erreicht werden können.” Verhältnissmäßigkeitsprinzip ( Art. 5 ): “Keine Eintrettung der Gemeinschaft geht über die Kompetenzen hinaus um die Ziele des voliegenden Vertrags zu erreichen.”

12 Ausschuss der Regionen
Beratender Ausschuss(Art ): Besteht aus 222 Vertreter (Regional- und Lokalbehörde) ( T.Niza: “Sie müssen Amtinhaber eines Abgeordnetensitzes bei einer Regional- oder Lokalkörperschat, oder politische Vertantwortung bei enier Versammlung aufweisen zu können o que ostenten responsabilidad política ante una asamblea” ) Durch den Rat einstimmig benennen, Nach Antrag ihrer betreffenden Mietgliedsstaaten. Für einen Zeitraum von vier Jahren, erneuerungsfähig . Spanien hat 21 Mietglieder ( 17 Vertreter. AuG + 4 Vertreter. Gemeinde ) ( T.Niza: 344 Mietglieder; Spanien: 2 1) Die Mietglieder üben ihre Aufgaben geltend mit völlig Unabhängigkeit, im allgemain Interesse der Gemeischaft. Er wird vom Rat oder vom Ausschuss um Rat gefragt, gemäß der im Vertrag vorausgesehene Fälle. Der Rat und der Ausschuss können einen Zeitraum für das Gutachten bestimmen, der ein Monat nicht unterschtreiten kann Er kann auch vom Europäisches Parlament um Rat gefragt werden Er kann auch auf Eigeninitiative ein Gutachten abgeben

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15 Verschiedene Perspektive über die Zukunft der Regionen der EU
Gesamtbild: Forderungen der ARE Radikale Sichtweise: Forderungen der Intergruppe der “Länder ohne Staat” Sichtweise der “Verfassungsregionen” Institutionelle Sichtweise: Forderunges des AdR Vorschläge des EP Vorschläge des Ausschuss Sichtweise der Europäischen Konvention

16 Forderungen der ARE Anerkennung und Achtung vor der Identität und Regionalstruktur der Staaten, in der Grundprinzipien der EU Ausdrückliche Erwähnung der Regionen bei der Formulierung des Subsidiaritätsprinzips im Vertrag Teilnahme der Regionalparlamente bei der Kontrollvorrichtung des Subsidiaritäts (Teilnahme, gegebenfalls, in einer zukünftigen Behörde –Zweite Kammer– wo die Nationalparlamente dabei sind) Anspruch auf Beschwerde vor dem Gerichtshof in Verteidigung ihrer eigenen Interesse Anspruch auf Beratung in der Anfangsphase des Entscheidungsprozess Erweiterung vollziehenden Gewalt des Gemeinschaftsrechts Erweiterung der politischen Bedeutung des Ausschuss der Regionen (Verwandlung in “Einrichtung”): Weitere Bedeutung ihres Gutachtens : verbindlich Anspruch auf Beschwerde vor Gerichtshof Innere Unterteilung, weitere Bedeutung der “Verfassungsregionen”

17 Forderungen der Intergruppe der “Länder ohne Staat” (12.9.2001)
Schottland, Wales, Flandern, Aosta Tall, Katalonien, Baskenland, Galizien, Andaluzien, die kanarischen Inseln, die Balearen, Valencia Die Regionen müssen Wählerbezirk für die Wahl des EP Die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Staaten und der „Verfassungsregionen“ muss beim Verfassungsentwurf der EU beinhaltet werden Die Verfassungen der Staaten und der “Verfassungsregionen” können nicht aufgehoben oder von der Gesetzgebung der EU übertreten werden Der Begriff “Föderation ” ist als wirksam als der Begriff “Konföderation” Im Bezug auf die Zukunft der EU Eine “innere Erweiterung” wird zugelassen, damit die Nationalunabhängigkeit im Rahmen der EU erreicht werden kann. Der Ausschuss der Regionen muss die Bedeutung der Bevölkerung jedes Lands und nicht jedes Staats berücksichtigen. Die Sprachen der Nationen ohne Staat müssen die gleiche gesetzliche Rechte der Mitgliedsstaaten haben

18 Forderungen der “Verfassungsregionen” (28.5.2001)
Bayern, Katalonien, Nordrheinwestfallen, Salzburg, Schottland, Wallonia, Flandern (heute 52) Unmittelbare Teilnahme beim Erarbeitung der CIG von 2004 Die Lage und die Rolle der Regionen in der Einrichtungsstruktur und der Entscheidungsprozess der EU müssen zur Debatte in der CIG’2004 gestellt werden Die Aufteilung der Zuständigkeit zwischen der EU, der Staaten und der Regionen muss überprüft werden, (Sie sprechen sich für eine anpassungsfähige Lösung aus, die den Prozess der europäischen Integration nicht beschädigt) Anspruch auf Beschwerde vor dem Gerichtshof, wenn ihre Zuständigkeiten verletzt werden. Der Ausschuss der Regionen muss als “Einrichtung” betrachtet werden. Seine Zuständigkeit übertreffen die nur beratende Zuständikeiten und er hat Anspruch auf Beschwerde vor dem Gerichtshof Die Nationalparlamente und die Regionalparlamente müssen beim Entscheidungsprozess umgefasst werden und ihre Bezihungen mit dem EP müssen verbessert werden Die Verfassungsregionen, ud auch ihre Anwesenheit im Rat, müssen im europäischen Entscheidungsprozess beinhaltet werden.

19 Forderungen des CdR in Bezug auf die “Europäischen Verfassung”
Vereinfachung und Neuordnung der Verträgen: Unterschied zwischen dem Basisvertrag und übriger Vertragsbestimmungen. Das wesentliche Recht für die allgemeinprinzipien beibehalten und die Regulierung der Einzelaufstellung als zweitrangig lassen Erreichung des Unterschieds zwischen Europäische Union und Europeische Gemeinschaft Erreichung der Teilung in Pfeiler Eine neue Beschreibung und Abgrenzung der Zuständigkeiten, die eine strenge Einstufung vermeiden muss. Anerkennung der Bedeutung der Sozial- und Wirtschaftlichezusammenhalt Betonung des Beitrags zum europäischen Prozess der Regionalen- und Lokalenbehörde Grundrechte: Die Europäische Sozialcharta muss verbindlich sein Die EU muss der Europäischen Konvention zustimmen, um den Schutz der menschlichen Rechte beizubehalten Verfassungstext: Der Vertrag soll nicht nur die rechtskräftige Verträge umgestalten Er muss die die folgende Prinzipien beinhalten: Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit , [gute] Regierung und Anpassungsfähigkeit Er muss die Europäische Charta der Lokalselbstverwaltung beinhalten als Teil des ‘acquis’

20 Forderungen des AdR an der Konvention: in Bezug auf dem AdR
Anerkennung des Einrichtungsstatus Gesetzliche Anerkennung vor dem Gerichtshof: In Verteidigung ihrer Vorrechte (Widerruf der ergreifene Beschlüsse ohne die Zustimmung des AdR) In Verteidigung des Subsidiaritätsprinzips Befestigung ihrer Funktionen Anspruch auf suspensives Veto, in eigene Fälle von vorschriftsmäßiger Beratung Teilnahme im Mitentscheidungsprozess bei der 10 Fälle der vorschriftsmäßigen Beratung Mitentscheidungsfunktionen bei der Programme für die grenzübergreifende Regionalzusammenarbeit Die Einrichtungen müssen die Abweichung in Bezug auf das Gutachten des AdR im alle Fälle vorschriftsmäßigen Beratungen erklären. Erweiterung der vorschriftsmäßigen Beratung um alle Materien, wo die Regionen und Gemeinden zuständig sind Anspruch auf mündliche und schriftliche Interperllation vor dem Ausschuss Prüferrolle für die Beachtung der Subsidiarität

21 Forderungen des AdR in Bezug auf die Rolle der Regionen
Der AdR ist der geeignete Dienstweg für die Durchführung der Teilnahme der Regionen bei der EU-Entscheidungsprozesse. Anerkennung der Rolle der Regionen bei der Anwendung der EU-Politik: Subsidiarität Der Ausschuss muss die Einführung eines Beratungsverfahrens an die Regionen in der Vorphase der Formulierung der Politik mit regionalen Nachwirkungen schaffen. Aktive gesetzliche Anerkennung der Regionen mit gesetzgebender Gewalt vor dem Gerichtshof, in Verteidigung ihrer Zuständigkeiten Es ist abgelehnt, dass die Regionen mit gesetzgebender Gewalt eine zweite Kammer bilden können (innen oder außen des AdR)

22 Vorschläge [positiv] des EP (Die Rolle der Regionalgewalten, 14. 1
Formulierung von spezifischen Verfahren für die direkte Teilnahme der Regionen bei der Erarbeitung und Annahme der EU-Politik Eine deutlicher Erklärung der Anwendung und Überwachung des Subsidiaritätsprinzips Verstärkung der inneren Vorrichtungen für die Teilnahme und Zusammenarbeit der Regionen bei der Formulierung des Willens der Staaten und bei der Anwendung der EU-Richtlinien Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Regionalparlament und der Europäischen Parlament durch den Ausschuss für Regionalsachen Erteilung des Berufungsrecht vor dem Gerichtshof an dem AdR

23 Vorschläge [einschränkend] des EP (Info. neapolitanisch , 4.12.2002)
Die Fähigkeit der Regionen auf Berufung vor dem Gerichtshof kann nur unter der Staatsgewalt und gemäß ihrer Gesetzgebung ausgeübt werden Die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechtds der Gebietsbehörde der EU ist unannehmbar Alle die Regionen sind gleich: Alle die autonome Gebietsbehörde müssen unterstützt werden Der EP ist der einzige Vertreter der EU-Nationen und der EU-Bevölkerung: Es besteht nicht die Möglichkeit, dass eine zweite Kammer der Regionen eingerichtet wird Trotzdem wäre die Regionalisierung der Bezirke für den Wahl des EP möglich sein Der AdR ist der einzige institutionelle Gesprächspartner der Lokalen- und Regionalbehörden: Es kann durch keine Struktur vertreten werden, die die Gesamtheit der Gebietsbehörden nicht vertretet.

24 Vorschläge des Weißbuches ‘Die europäische Regierung’ (25.7.2001)
Zweck: “Näher an die Bürger zu kommen durch die Regional- und Lokaldemokratie” Der Ausschuss muss: Ein systematisches Gespräch mit der Vereinigungen der Regional- und Lokalverwaltung bei der Phasse der Erarbeitung der Politik anfangen. “dreiteilige Zweckverträge“ festlegen, um die Anwendung der EU-Politik Der Ausschuss der Regionen muss: Bewertung Vorberichte vorlegen, vor der Vorschläge des Ausschusses Die Mitgliedstaaten müssen: Eine größere Teilnahme der Lokal- und Regionalvertreter ermöglichen, bei der Bestimmung der EU-Politik Den Gebrauch von vertragsmäßigen Übereinkommen mit ihrer Regionen und Gemeinden fördern

25 Verfassungsentwurf von Prodi, Barnier y Vitorino ‘Penelope’ (4. 12
Es unterscheidet sich nicht viel –in anstehender Frage- von der Arbeiten des Ausschusses Besonderheit: die Versammlung der Regionen: Beratende Behörde Er kann den Gerichtshof berufen: Aufhebungklage Verletzung des Subsidiaritätsprinzips

26 Das Regionalproblem in der Arbeit der Europäischen Konvention
Berichte der Arbeitsgruppen: G.T. 1: Subsidiarität G.T. 4: Nationalparlamente G.T. 5: Ergänzungzustendigkeiten G.T. 9: Vereinfachung der EU-Gesetzgebung G.T. 11: Das Sozialeuropa Vorentwurf des Verfassungsvertrag: Protokoll über die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips Protokoll über die Aufgaben der Nationalparlamente der EU

27 Vorschläge der Europäischen Konvention
Vorentwurf des Verfassungsvertrag : Die Regionalstruktur als Teil der nationalen Identität der Staaten Es ist nötig einen geregelten Gespräch mit der vertretenden Vereinigungen der Gesellschaft Ausschuss der Regionen Protokoll über die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips : Förderung der Initiativen des Ausschusses: Wirkung auf die regionalen Gesetzgebung Die Nationalparlamente können innere Beratungsverfahren mit der Regionalparlamente durchführen Der AdR kann vor Gerichtshof wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips berufen.

28 Abschlüsse (1) Die regionalistische Rede steht im Widerspruch zu der Vorschläge für die Rechtsreform Die EU ist, und es wird so bleiben, eine Union der Staaten Vielschichtigkeit der Regionalstruktur: Verschiedene Art der Gebietsgestaltung Viele Regionen Verschiedene Regionenarten Bestand anderer Lokalbehörden Man hat sich entschieden für die einheitliche Behandlung der Gebietsbehörden

29 Abschlüsse (2) Einheitliche Behandlung der Gebietsbehörden:
Der AdR als einziger Vertreter aller Gebietsbehörden Förderungde ihrer Funktionen: Beratung, Berufung vor dem Gerichtshof Keine Einrichtung eines Kammers der Regionen Die Verwaltung der Regionalfrage bezieht sich auf die Staaten Das direkte Gespräch zwischen dem Ausschuss und der Gebietsbehörden ist gefördert Die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Regionalparlamente ist gefördert Die Anwesenheit der Regionen bei der Nationaldelegationen im Rat und anderer Instanzen ist erlaubt

30 “Die Regionen in der Zukunft der Europäischen Union”
Ende


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