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Erfa Kopas 2009 Asbest Änderung Bauarbeitenverordnung.

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Präsentation zum Thema: "Erfa Kopas 2009 Asbest Änderung Bauarbeitenverordnung."—  Präsentation transkript:

1 Erfa Kopas 2009 Asbest Änderung Bauarbeitenverordnung

2 2 17.05.2014 © by SBV/BfA Inhalt Änderungen per 1.1.09 Erkennen - Richtig handeln Abklärungen in der Offertphase Facts Schlussbemerkungen

3 3 17.05.2014 © by SBV/BfA Änderungen per 1.1.09 Massnahmen nach Auftragsannahme Bei Verdacht Gefährdungen ermitteln und Risiken bewerten Bei Zufallsfund Bauarbeiten einstellen und abmahnen Arbeiten mit Asbest in Werkvertrag integrieren

4 4 17.05.2014 © by SBV/BfA Änderungen per 1.1.09 Meldepflicht an Suva (2 Wochen vor Beginn) für: - Spritzbeläge - Boden- und Wandbeläge ab 5 m2 - Leichtbauplatten ab 2 m2 bei Entfernung des Materials sowie bei Abbruch- und Ausbrucharbeiten Annerkennung als Asbestsanierungsunternehmen durch die Suva

5 5 17.05.2014 © by SBV/BfA Erkennen - richtig handeln Wurde das Gebäude vor 1990 erstellt worden? Sind an einem älteren Gebäude Renovationen vor 1990 vorgenommen worden? Was ist das Resultat des Rundgangs nach den Broschüren Nr. 2891 und 84024?

6 6 17.05.2014 © by SBV/BfA Abklärungen in der Offertphase Frage: will ich Asbestsanierungsarbeiten ausführen? nein: - Ausschluss der Arbeiten in Offerte (nur Arbeiten "grün"), auf Arbeiten "orange" mit Massnahmen hinweisen. - Instruktion der Mitarbeiter nach Nr. 84024 - Wenn Fund Bauarbeiten einstellen und abmahnen - Arbeiten erst aufnehmen wenn am Arbeitplatz keine Expositionsgefahr mehr besteht.

7 7 17.05.2014 © by SBV/BfA Ablärungen in der Offertphase Frage: will ich Asbestsanierungsarbeiten ausführen? ja: - Suva Annerkennung: Art. 60b neu - Ausbildung Art. 60c bisher - Wenn Fund Bauarbeiten einstellen und abmahnen - Hinweis auf Nachtragsofferte wenn Arbeiten nicht vorgesehen sind.

8 8 17.05.2014 © by SBV/BfA Facts Bis Mai 08 hat die Suva 52 Asbest-Todesfälle im BHG und der Montage anerkannt. Mit den Erkrankungen sind es 107 Fälle seit 1971. Seit 2001 ca. 10 Fälle /Jahr. Ein exponierter Mitarbeiter erkrankt im Durchschnitt nach 15-45 Jahren. Die Erkrankung ist von Mensch zu Mensch verschieden. Sie kann nach einer Exposition wie nach mehreren Expositionen erfolgen. Die Verjährung von Ansprüchen an Unternehmen beginnt mit Ausbruch der Krankheit. (Bundesgerichtsentscheid)

9 9 17.05.2014 © by SBV/BfA Schlussbemerkungen Vermeiden Sie Asbestexpositionen Dokumentieren Sie Ihre Massnahmen


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