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Veröffentlicht von:Heike Wenhold Geändert vor über 10 Jahren
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THEMA 13: ZUGANG ZUM RECHT Francisco de Paula PUIG BLANES Richter
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ZUGANG ZUM RECHT Vorgänger: Europarat Empfehlung (81) 7 vom 14. Mai über Maßnahmen um den Zugang zum Recht zu erleichtern Empfehlung (84) 5 vom 28. Februar über die Grundsätze des Zivilprozesses zur Verbesserung des Zugangs zum Recht. Aktion der Europäischen Union: Europäischer Rat von Tampere Haager Programm Stockholmer Programm
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ZUGANG ZUM RECHT : Opfer von Straftaten Vorgänger: Vereinten Nationen Europarat Europäische Union: Entwicklung Rechtsprechung GhEU Ian William Cowan 02.02.1989 Resolution des Europäischen Parlaments vom 12. September 1989 über die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates vom 15. März 2001 Rechte des Opfers Recht auf Entschädigung durch den Täter Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten Entschädigung zu Lasten der Staaten Antrags- und Informationsmechanismen: Unterstützungs- und Entscheidungsbehörden.
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ZUGANG ZUM RECHT: Mediation Vorgänger: Europarat Empfehlung R (98) 1 des Ministerkomitees vom 21. Januar 1998 über die Familienmediation Empfehlung R (2002) 10 über Mediation in Zivilsachen Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 Anwendungsgebiet Mediator: Fort- und Weiterbildung; Tätigkeitsbedingungen Freiwillikeit sich der Mediation zu unterwerfen Keine Verwendung des Inhalts der Mediation als Beweis ohne Zustimmung (Ausnahmen) Vollstreckung des Vereinbarten
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ZUGANG ZUM RECHT: Rechtskostenhilfe Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren Bi- und multilaterale Vorgänger Haager Übereinkommen vom 25. Oktober über die Erleichterung des internationalen Zugangs zu den Gerichten Europäisches Übereinkommen auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe, Straßburg, 27. Januar 1977 Richtlinie 2002/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 Materielles, personelles und territorielles Anwendungsgebiet Angemessene Rechtskostenhilfe Antragsübermittlung auf Anerkennung des Rechts auf Rechtskostenhilfe in einem anderen Land: Übermittlungs- und Empfangsbehörde
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