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Niedriglohnsektor, Leiharbeit und Werkverträge nehmen zu

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Präsentation zum Thema: "Niedriglohnsektor, Leiharbeit und Werkverträge nehmen zu"—  Präsentation transkript:

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2 Niedriglohnsektor, Leiharbeit und Werkverträge nehmen zu
„Ich soll immer mehr übernehmen“ Dieser Arbeitsplatz wird ins Ausland verlagert Niedriglohnsektor, Leiharbeit und Werkverträge nehmen zu „Ich muss am Sonntag arbeiten“ Entlassungen werden angedroht Sozialleistungen fallen dem Rotstift zum Opfer „Wenn ich mich beschwere habe ich nur Nachteile“ Nicht alles kann ein Betriebsrat lösen – aber vieles ist möglich

3 Die KAB setzt sich für die betriebliche Mitbestimmung ein.
Erst eine institutionelle Arbeitnehmervertretung im Betrieb schafft soziale Rechte für die gesamte Belegschaft. Betriebsräte sind eine Erfolgsgarantie fürs Unternehmen. Starke Betriebsräte sorgen für Innovationen, ein gutes Betriebsklima und soziale Gerechtigkeit. Sie sind der leise Motor des Unternehmens.

4 Betriebsräte sind wichtige Partner auf Augenhöhe.
Sie vertreten Leiharbeiter genauso wie Auszubildende. Der Frauenanteil in den Betriebsräten steigt kontinuierlich. Über sechzig Prozent der Arbeit-nehmer in der Privatwirtschaft haben immer noch keine Vertretung im Betrieb. Es ist ein Skandal, wenn Unter-nehmen versuchen Betriebsratswahlen zu verhindern oder die Arbeit von Betriebs- räten zu behindern.

5 Aussagen der Päpste Papst Paul VI „Nunmehr ist es ihre Aufgabe, durch entsprechende Maßnahmen allen Arbeitern eine organische Beteiligung zu sicher nicht nur an den Früchten ihrer Arbeit, sondern auch an den Entscheidungen über wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, die für deren eigenes Los und für dasjenige ihrer Nachkommenschaft von Bedeutung sind (Papst Paul VI Ansprache an IAO)

6 Aussagen der Päpste Aussagen der Päpste
Papst Johannes Paul II ..ein Prinzip in Erinnerung zu rufen, …: das Prinzip des Vorranges der Arbeit vor dem Kapital. Dieses Prinzip betrifft unmittelbar den Produktionsprozess, bei dem die Arbeit immer den ersten Platz als Wirkursache einnimmt während das Kapital, da ja in der Gesamtheit der sachlichen Produktionsmittel besteht, bloß Instrument oder instrumentale Ursache ist. (Laborem exercens 12.1.)

7 Aussagen der Päpste Papst Franziskus „Heute spielt sich alles nach den Kriterien der Konkurrenzfähigkeit und nach dem Gesetz des Stärkeren ab, wo der Mächtigere den Schwächeren zunichte macht. Als Folge dieser Situation sehen sich große Massen der Bevölkerung ausgeschlossen und an den Rand gedrängt: ohne Arbeit, ohne Aussichten, ohne Ausweg. Der Mensch an sich wird wie ein Konsumgut betrachtet, das man gebrauchen und dann wegwerfen kann. Apostolisches Schreiben »Evangelii Gaudium«, 53

8 Erfahrungen Aussagen von Betriebsräten/Betriebsrätinnen
Mir als BR liegt daran, dass der Arbeitsplatz jeder Kollegin/jedes Kollegen auch in Zukunft gesichert bleibt. Als BR achte ich darauf, dass die persönlichen Lebenssituationen in Unternehmensentscheidungen berücksichtigt und soziale Härten ausgeglichen werden. Als BR kann ich innerbetriebliche Konflikte und Probleme sinnvoll klären und Sozialleistungen durch Betriebsvereinbarungen absichern. Ich bin immer noch BR, weil man auch Erfolge hat.

9 BetrVG – Grundsatz § 2 (1) BetrVG Auftrag Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen

10 Betr.VG - Zusammenarbeit
§ 74 (1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.

11 Arbeitsfelder des Betriebsrats
Soziale Angelegen- heiten Personelle Angelegen- heiten und Berufs-bildung Gesundheits- schutz, Arbeitsplatz-gestaltung Wirtschaft-liche Angelegen- heiten

12 Mitwirkungsformen „echte Mitbestimmung Beratung Anhörung/Veto Information

13 Mitwirkungsformen Mitwirkungsformen des Betriebsrates (eine Auswahl)
Information Allgemeine Unterrichtung, Personalplanung Anhörung Ordentliche und außerordentliche Kündigung Beratung Arbeitsschutz Arbeitsverfahren und –abläufe, Arbeitsplatzgestaltung Wirtschaftsausschuss Betriebsänderungen Vetorecht Ordentliche Kündigung (schwächeres Vetorecht) Zustimmung „echte Mitbest.“ Personalfragen, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung Außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen

14 Mitwirkungsformen Mitwirkungsformen des Betriebsrates (eine Auswahl)
Erzwingbare Initiative Stellenausschreibung Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer Mitbestimmung Behandlung von Beschwerden Ordnung im Betrieb, Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit, Verlängerung und Verkürzung der Arbeitszeit, Zeit-Ort und Art der Auszahlung des Arbeitsentgelts, Urlaubsgrundsätze, Einführen technischer Einrichtungen die in der Lage sind das Verhalten der Arbeitnehmer zu überwachen, Arbeitsunfälle-Regelungen zur Verhütung.

15 Aus der Praxis § 87 BetrVG Abs. 1 Ziff .1 Alle Anweisungen des AG, die die Ordnung des Betrie-bes und das Verhalten der Beschäftigten regeln sollen, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich mit dem BR vereinbart werden. Ausnahme: Umsetzung von Sicherheits- und Hygienebestimmungen Alkoholverbot Rauchverbot Taschenkontrollen Krankengespräche Telefonbenutzung Parkplatzordnung Kleiderordnung Anwesenheitslisten Radio hören etc…

16 Innovationen Betriebsräte: Für Innovationen offen
BR können bei der Ein-führung neuer Verfahren eine entscheidende Rolle spielen. Die Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter zahlt sich in betriebswirt-schaftlicher Hinsicht ebenso aus wie für die Beschäftigten. „ablehnend“: da sie häufig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Böckler impuls 14/2013

17 Innovationen Gefragt bei internen Prozessen
Vom Management eingebunden werden Betriebsräte bei Innovationen in den Bereichen … (1700 befragte BR) Böckler impuls 14/2013

18 Innovationen Arbeitnehmervertreter bringen Ideen ein
Eigene Vorschläge für Innovationen machen Betriebsräte …… unabhängig von Initiativen der Geschäftsführung (1700 befragte Betriebs-räte) Böckler impuls 14/2013

19 Ab 5 Beschäftigte - Wahl Voraussetzungen zur Wahl Wahlberechtigung
Alle ArbeitnehmerInnen des Betriebes, auch geringfügig Beschäftigte. Auch Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers, die zur Arbeitsleistung überlassen werden, wenn sie mehr als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Wählbar Alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören…. Zeitpunkt Regelmäßige BR-Wahl alle vier Jahre in der Zeit vom Neugründungen sind jederzeit möglich Wahlvorgang Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe Amtszeit Vier Jahre

20 Anzahl der Betriebsratsmitglieder
Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer im Betrieb. Sie entscheiden mit bei Einstellungen, Entlassungen oder grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation. Auch in vielen alltäglichen Fragen .

21 Vereinfachtes Wahlverfahren
Zeit Ablauf Spätestens 10 Wochen vor Ende der Amtszeit des BR. Beim verein-fachten Wahlverfahren nach § 14a verkürzt sich die Frist auf 4 Wochen Der alte BR bestellt einen Wahlvorstand. Wo kein BR vorhanden ist, wird der Wahlvorstand durch Betriebsversammlung gewählt, notfalls durch das Arbeitsgericht bestellt. Spätestens 6 Wochen vor dem 1. Tag der Stimmabgabe Der Wahlvorstand erlässt das Wahlausschreiben und gibt es durch Aushang bekannt. Gleichzeitig Der Wahlvorstand legt die Wählerliste und ein Exemplar der Wahlordnung zur Einsichtnahme aus. Bis spätestens 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens Jede/r Arbeitnehmer/in kann gegen di Richtigkeit der Wahlerliste beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch einlegen.

22 Vereinfachtes Wahlverfahren
Zeit Ablauf Spätestens 1 Woche vor Beginn der Stimmabgabe Der Wahlvorstand macht die Wahlvorschläge durch Aushang bekannt. Wahl des Betriebsrates Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe mit in der Regel 5 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Hier wird der BR in einer Betriebsversammlung gewählt. Unverzüglich nach Feststellung der Gewählten. Der Wahlvorstand gibt das Ergebnis der Wahl durch Aushang bekannt. Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag. Einladung der gewählten BR-Mitglieder zur Wahl des Vorsitzenden durch den Wahlvorstand Bis spätestens 2 Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Anfechtung der Wahl beim Arbeitsgericht möglich.

23 So weit reichen betriebliche Mitbestimmung und Tarifbindung Erschienen zum Artikel in Böckler Impuls 10/2013

24 Frauen in Betriebsräten
43 Prozent aller Beschäftigten in der westdeutschen Privat-wirtschaft werden von einem Betriebsrat ver-treten, im Osten sind es 36 Prozent. Frauen stellen etwa 26 Prozent der Betriebsrats- mitglieder.

25 Großbetriebe Je größer der Betrieb, desto eher verfügt er über einen Betriebsrat. Die "Kernzone im System der industriellen Beziehungen" sind Großbetriebe mit mehr als 500 Beschäftigten: Sie haben in Westdeutschland zu 86 Prozent Betriebsräte, im Osten liegt die Quote bei 85 Prozent Böckler Stiftung/Mitbestimmung

26 Auch in anderen Ländern haben die Beschäftigten Anspruch auf Mitsprache und Information
Erschienen zum Artikel in Böckler Impuls 13/2005

27 Ich bin dabei! Im Betrieb mit BR Mit Freunden und in der Familie
für die Wahl werben wählen gehen Im Betrieb ohne BR mit Kollegen über die Gründung sprechen mit der KAB oder Gewerkschaft eine Gründung beraten selbst kandidieren Mit Freunden und in der Familie über Arbeitserfahrungen sprechen die Notwendigkeit eines BR betonen die Unterstützung durch die KAB anbieten

28 Unsere KAB ist dabei! Öffentlichkeit = Image Aktion In der Gemeinde
Plakat zu den BR Wahlen im Gemeindezentrum/ Pfarr-heim veröffentlichen. Info-Karten in der Kirche in den Versammlungsräumen und Gaststätten auslegen. einen Artikel im Gemeinde-/ Pfarrinfo veröffentlichen Aktion gemeinsamer Betriebs-besuch In der Gemeinde Veranstaltung: Betriebsräte berichten über ihre Erfahrungen. Bei Aktionen und Veranstaltungen – Werben zur Mitgliedschaft in der KAB!

29 Werden Sie KAB Mitglied
Wir bewegen Wir helfen Anerkennung von Erziehungs-leistungen in der Rentenver-sicherung, auch für Kinder die vor 1992 geboren wurden. Mindestlohn, equal pay, Sozialversicherungspflicht gering- fügiger Beschäftigungsverhältnisse, Reduzierung der Leiharbeit Bündnis für gute Pflege Sicherung des arbeitsfreien Sonntags Verbot der Lebensmittelspekulation Einführung einer Transaktionssteuer Durch die arbeits- und sozial-rechtliche Beratung und Vertretung ersparen sich KAB Mitglieder einige € an Kosten. Durch die Bildungsmaßnahmen der KAB werden soziale Kompetenzen ausgebildet, die immer mehr Anerkennung in Betrieben finden. Durch das KAB Weltnotwerk konnte die KAB mehrere Mio. € für int. Projekte zur Verfügung stellen. Mit den Ausbildungswerkstätten der KAB erhielten über Jugendliche eine berufliche Ausbildung

30 Danke für die Aufmerksamkeit


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