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Veröffentlicht von:Detlef Dukart Geändert vor über 10 Jahren
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Grüß Gott Rechtlich technische Rahmenbedingungen von Wärmepumpen Referent: DI. Günter Humer
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Vortragsinhalt – –Gesetzesmaterien – –Anlagenarten – –Ablauf des Projektes – –Erforderliche Projektsunterlagen – –Versagensgründe
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Wasserrechtsgesetz WRG BGBl 1959/215 idgF § 10: Benutzung des Grundwassers: bewilligungsfrei für Grundeigentümer für notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf, nur handbetriebene Schöpfwerke und in angemessenem Verhältnis zum eigenen Grund. § 30: Schutz und Reinhaltung der Gewässer § 31c: Ausnahme Flachkollektoren § 32: Bewilligungspflichtige Maßnahmen § 55: Wasserwirtschaftliche Planung § 102 1(h): Parteien und Beteiligte, WWPlO hat Parteistellung im Verfahren § 103: Antrag auf Bewilligung, erforderliche Unterlagen von einem Fachkundigen zu erstellen. § 105: Öffentliches Interesse Gesetzesmaterien Wasserrecht ist Bundesgesetz, WW-Planungsorgan bei Landeshauptmann
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Anlagenarten
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Ablauf des Projektes 1 Kundenkontakt durch Installateur Information und Beratung welcher Anlagentyp machbar Kosten Erstellung durch fachkundigen Planer Bewilligungsfähigkeit Zusammenstellung erforderlicher Daten Einreichprojekt Bei Bezirkshauptmannschaft Einreichung Verhandlungsaus- schreibung BH schreibt Verhandlung mindestens 14 Tage vor Verhandlungstermin aus, alle Parteien geladen
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Ablauf des Projektes 2 Verhandlung vor Ort Teilweise auch ohne Verhandlung Konsenswerber Parteien Sachverständige Ist befristet rechtzeitig vor Ablauf um Verlängerung ansuchen Bewilligung Nach Fertigstellungsmeldung durch Konsenwerber Wasserrechtliche Überprüfung Bescheid Einspruchsmöglichkeit nächste Instanz LH Verwaltungsgerichtshof
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Benötigte Unterlagen Tiefensonde
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Benötigte Unterlagen Tiefensonde in Artesergebieten
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Benötigte Unterlagen Grundwasserwärmepumpe
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Versagensgründe für Bewilligung Grundwasserschutzgebiet mit Bohrverbot Rutschhang seichte Erdgasvorkommen (Raum Wiener Becken) OÖ: artesischer Druck > 3m Tiefensonde
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Versagensgründe für Bewilligung Grundwasserschutzgebiet Kältefahne auf andere Brunnen zu (OÖ) Grundwasserrückgabe nicht in selben Horizont wie Entnahme Einzelwasserversorgungen Kältefahne Richtung zukünftiges Bauland wenn Einzelwasserversorgung Grundwasserwärmepumpe
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Alle Werkverträge können auf unserer Website im Bereich Download heruntergeladen werden: www.ib-humer.at Für nähere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung
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Wärmepumpen Rechtlich technische Rahmenbedingungen 29. 3. 2003 Auf Wiedersehen Danke für die Aufmerksamkeit!
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