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Der Antisemitismus im „Dritten Reich“

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Präsentation zum Thema: "Der Antisemitismus im „Dritten Reich“"—  Präsentation transkript:

1 Der Antisemitismus im „Dritten Reich“
Der Weg in den Holokaust

2 Massengrab in Bergen - Belsen

3 AUSCHWITZ

4 Schätzungen über die Zahl der ermordeten Juden [1]
Land Ursprüngliche jüdische Bevölkerung Todesfälle Min. Todesfälle Max. Belgien 65.700 28.900 Bulgarien 50.000 Dänemark 7.800 60 Deutschland Estland 4.500 1.500 2.000 Finnland 7 Frankreich 77.320 Griechenland 77.380 60.000 67.000 Italien 44.500 7.680 Jugoslawien 78.000 56.200 63.300 Lettland 91.500 70.000 71.500 Litauen Luxemburg 3,500 1.950 Niederlande Norwegen 1.700 762 Österreich Polen Böhmen und Mähren 78.150 Rumänien Slowakei 88.950 68.000 71.000 Sowjetunion Ungarn Insgesamt Gerundet

5 Der Weg in den Holokaust
Begriffsklärung Holocaust (von griechisch holokaustos: völlig verbrannt, übertragen „Brandopfer”, „Massenvernichtung”), aus der englischen Bibelsprache ins Deutsche übernommener Begriff, der allgemein die Tötung einer großen Zahl von Menschen – in der Regel durch Feuer – bezeichnet, dann aber speziell auf die Ermordung der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten im Rahmen der so genannten „Endlösung” übertragen wurde. In Deutschland wurde der Begriff in den achtziger Jahren anhand einer ambitionierten amerikanischen Fernsehserie eingeführt und in offensichtlicher Ermangelung eines angemessenen deutschsprachigen Begriffs auf breiter Ebene akzeptiert. Wegen der begrifflichen Implikation des „Geopfertwerdens” ist die Bezeichnung Holocaust allerdings nicht unumstritten; passender erscheint zumindest den Angehörigen des Judentums das hebräische Wort Shoa, das die Leiden des jüdischen Volkes in Vertreibung und Krieg bezeichnet.[1 

6 Der Weg in den Holokaust
Die ersten Maßnahmen gegen die Juden – „Zurückdrängung des jüdischen Einflusses im deutschen Leben“ – die Umkehrung der Emanzipation und Antimodernisierung Boykott-Aktion gegen jüdische Geschäfte, Ärzte, Rechtsanwälte am „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

7 Der Weg in den Holokaust
Die 2. Phase: öffentliche, rechtliche Diskriminierung Die „Nürnberger Gesetze“ vom 1. Reichsbürgergesetz: Juden verlieren die bürgerliche Gleichberechtigung 2.Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre: Eheschließungen und außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Deutschen wird verboten – es folgen in den nächsten Jahren 13 Ergänzungsverordnungen

8 Der Weg in den Holokaust - 1938
Registrierung jüdischer Vermögen und Gewerbebetriebe; Streichung der Zulassung für jüdische Ärzte und Rechtsanwälte; Einzug jüdischer Reisepässe und erschwerte Ausgabe neuer Pässe, die mit einem „J“ versehen waren; : Juden müssen den Zwangsvornamen „Israel“ und „Sara“ führen 09./ Reichsprogromnacht („Reichskristallnacht“ nach Goebbels) Juden wird als Sühne 1Milliarde RM auferlegt Juden dürfen keine dt.Schulen mehr besuchen Beschränkung der Bewegungsfreiheit (Ausgangssperren, Sperrbezirke ) Einzug der Führerscheine von Juden Beschlagnahme der Rundfunkgeräte der Juden 1939/40 Beginn der Deportationen

9 Der Weg in den Holokaust
Verordnung über die Kennzeichnung der Juden („Judensternverordnung“) Emigrationsverbot Verordnung betr. Einziehung jüdischen Vermögens bei Deportation „Wannsee – Konferenz“ : „Endlösung“ der Judenfrage Bekanntmachung über die Kennzeichnung jüdischer Wohnungen Verbot der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Juden Juni 1942 Beginn der Massenvergasungen in Auschwitz April/Mai 1943 Aufstand im Warschauer Ghetto

10 Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden
Verordnung vom 1. Sep. 1941 (Reichsgesetzblatt I S. 547) Auf Grund der Verordnung über die Polizeiverordnungen der Reichsminister vom 14. November 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1582) und der Verordnung über das Rechtsetzungsrecht im Protektorat Böhmen und Mähren vom 7.Juni 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1039) wird im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren verordnet:  § 1 (1) Juden (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November Reichsgesetzbl. I S. 1333), die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.  (2) Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift "Jude'. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.  § 2 Juden ist es verboten  a) den Bereich ihrer Wohngemeinde zu verlassen, ohne eine schriftliche   Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bei sich zu führen;  b) Orden, Ehrenzeichen und sonstige Abzeichen zu tragen.  § 3 Die §§ 1 und 2 finden keine Anwendung  a) auf den in einer Mischehe lebenden jüdischen Ehegatten, sofern Abkömmlinge aus der Ehe vorhanden sind und diese nicht als Juden gelten, und zwar auch dann, wenn die Ehe nicht mehr besteht oder der einzige Sohn im gegenwärtigen Kriege gefallen ist;  b) auf die jüdische Ehefrau bei kinderloser Mischehe während der Dauer der Ehe.  § 4 (1) Wer dem Verbot der §§ 1 und 2 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 153 Reichsmark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft.  (2) Weitergehende polizeiliche Sicherungsmaßnahmen sowie Strafvorschriften, nach denen eine höhere Strafe verwirkt ist, bleiben unberührt.  § 5 Die Polizeiverordnung gilt auch im Protektorat Böhmen und Mähren mit der Maßgabe, daß der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren die Vorschrift des § 2 Buchst. a den örtlichen Verhältnissen im Protektorat Böhmen und Mähren anpassen kann.  § 6 Die Polizeiverordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

11 Der Weg in den Holokaust
Über die "Endlösung" gab Eichmann bei seiner Vernehmung durch die israelische Polizei 1961 zu Protokoll: „ Im Juni 1941, glaube ich, war der Kriegsbeginn gegen die Sowjetunion. Und, glaube ich, zwei Monate später mag es wohl gewesen sein, es kann auch drei Monate später gewesen sein, als Heydrich mich zu sich befahl. Meldete mich. Und er sagte mir: ‘Der Führer, also das mit der Auswanderung...’ Mit einem kleinen Speech vorher: ’Der Führer hat die physische Vernichtung der Juden befohlen.’ Diesen Satz sagte er mir. Und als ob er jetzt die Wirkung seiner Worte prüfen wollte, machte er, ganz gegen seine Gewohnheit, eine lange Pause. Ich weiß es heute noch. Ich hatte im ersten Augenblick gar nicht zu ermessen vermocht, die Tragweite, weil er seine Worte so sehr wählte. Doch dann wusste ich Bescheid und habe nichts darauf gesagt, weil ich dazu nichts mehr sagen konnte“

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