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Freiherr-vom-Stein Gymnasium

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Präsentation zum Thema: "Freiherr-vom-Stein Gymnasium"—  Präsentation transkript:

1 Freiherr-vom-Stein Gymnasium
fvs-gymnasium.de broschuerenservice/msw.

2 Pflichtkurse dürfen nicht mit 0 Punkten abgeschlossen werden!!
Punktesystem 15 Punkte: sehr gut + 14 Punkte: sehr gut 13 Punkte: sehr gut - 12 Punkte: gut + 11 Punkte: gut 10 Punkte: gut - 09 Punkte: befriedigend + 08 Punkte: befriedigend 07 Punkte: befriedigend - 06 Punkte: ausreichend + 05 Punkte: ausreichend 04 Punkte: ausreichend - 03 Punkte: mangelhaft + 02 Punkte: mangelhaft 01 Punkt: mangelhaft - 00 Punkte: ungenügend Pflichtkurse dürfen nicht mit 0 Punkten abgeschlossen werden!!

3 (35 – 40 Kurse aus 4 Hj.; LKs werden doppelt gewertet.)
Gesamtqualifikation Block I Leistungen aus Q1 + Q2 (35 – 40 Kurse aus Hj.; LKs werden doppelt gewertet.) 200 – 600 Punkte Block II Leistungen in den Abiturprüfungen (5 fache Wertung) 100 – 300 Punkte Abitur- durchschnitt 300 – 900 Punkte + =

4 Stundenzahl: durchschnittlich 34 WStd.
Pflichtbelegung Q1 + Q2 9. Grundkurs max. oder 1 Projektkurs 1 Vertiefungsfach 2 LK + 8 GK Optional Stundenzahl: durchschnittlich 34 WStd. Q1 2LK + 8GK Q1 2LK + 9GK Q2 2LK + 8GK Q2 2LK + 7GK

5 Pflichtbelegung Q1 + Q2 D FS M SP GW NW Schwerpkt. 2 Ku/Mu/Li 2 RL/PL
2 Ge/GE-Z 2 Sw/Sw-Z

6 Klausuren in Q1 + Q2 1. – 4. Abiturfach Mathematik Deutsch
Fremdsprache jede neu einsetzende Fremdsprache Schwerpunktfach a) Sprache = 2 Sprachen + keine NW b) NW = 1 NW + 1 Sprache (Wertung aus Q2)

7 Aufgabenfelder Sprachlich-literarisch-künstlerisch
Deutsch Musik / Kunst / Literatur Englisch / Französisch / Lateinisch / Spanisch Gesellschaftswissenschaftlich Erdkunde / Geschichte / Sozialwissenschaften/ Pädagogik / Philosophie / Psychologie Mathematisch-naturwissenschaftlich Mathematik Biologie / Chemie / Physik Informatik

8 Umwahl/Abwahl Änderung des 3. und 4. Abiturfaches Abwahl von Kursen
Änderungen nur mit Unterschrift der Eltern bei SuS unter 18 Belegungsbedingungen für das Abitur durchgängige Schriftlichkeit Abwahl von Kursen Q1 + Q2 = 34 WStd. Mindeststundenzahl im Durchschnitt Q1 = 9 GK + 2 LK oder Q1 = 8 GK + 2 LK Q2 = 7 GK + 2 LK Q2 = 8 GK + 2 LK

9 Abiturfächer 2 LK & 2 GK Die 4 Abiturfächer müssen die 3 Aufgabenfelder abdecken! Unter den 4 Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache sein. Religionslehre ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, kann aber in der Prüfung das 2. Aufgabenfeld ersetzen. Die 4 Abiturfächer sind mindestens ab Q,1. Halbjahr Fächer mit Klausuren.

10 Abiturfächer 2 LK & 2 GK Unter den 4 Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache sein. Folgende Abiturfachkombinationen sind ausgeschlossen: 2 Naturwissenschaften Naturwissenschaft + Kunst/Musik (Naturwissenschaft + Sport)

11 Abiturfächer 2 LK & 2 GK Folgende Abiturfachkombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: die Wahl von Kunst oder Musik die Wahl von zwei Fremdsprachen die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften die Wahl von einer Gesellschaftswissenschaft + Religion (die Wahl von Sport (nicht am FvS möglich))

12 Anrechenbare Kurse für Block I
a) 28 bis 30 Kurse aus der Pflichtbelegung b) auffüllbar mit bis zu Kursen mit z.B.: Sport und übrigen Fächern, die über dem Durchschnitt liegen (hierbei wird schrittweise ein überdurchschnittlicher Kurs hinzugerechnet und ein neuer Durchschnitt berechnet für den nächsten aufzufüllenden Kurs)

13 (Vertiefungsfächer und Kurse mit 0 Punkten sind nicht anrechenbar)
Block I – Zulassung zum Abitur Belegungs-Pflicht: anrechenbare Kurse darunter 8 LK (Vertiefungsfächer und Kurse mit 0 Punkten sind nicht anrechenbar) Pflichtkurse mit 0 Punkten gelten als nicht belegt! Einbringung: mind. 35 Kurse (ggf. ein Projektkurs) max. 40 Kurse für die Berechnung in Block I mindestens 200 Punkte in Block I (Punkte aus LK mit zweifacher Wertung)

14 Anrechenbare Kurse aus Pflichtbelegung
4x Deutsch 4x eine Fremdsprache (aus Sek I oder ab EF neu) 4x Mathematik 4x eine Gesellschaftswissenschaft 4x eine Naturwissenschaft 2x aus Q2 eine weitere Fremdsprache/Naturwissenschaft 2x aus Q1 oder Q2 2 Grundkurse Musik/Kunst/Literatur 2x aus Q1 oder Q2 2 Grundkurse Religion oder Philosophie ∈ = 26 Kurse 2x (Q1 oder Q2) je 2 GK in Geschichte 2x (Q1 oder Q2) je 2 GK in Sozialwissenschaften ∈ = Kurse Auffüllen z.B.: Sport

15 Defizite 35-37 eingebrachte Kurse 38-40 eingebrachte Kurse 8 Defizite,
davon maximal 3LK-Defizite (z.B.: 7 GK oder 4 GK+3 LK oder 5 GK+2 LK) 38-40 eingebrachte Kurse 8 Defizite, davon maximal 3 LK-Defizite (z:B.: 8 GK oder 5 GK+3 LK oder 6 GK+2LK)

16 allgemeine Hochschulreife
Block II Abiturprüfung Durch die Abiturprüfung wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler das Ziel des Bildungsganges gymnasiale Oberstufe erreicht hat. Prüfungen: Fach schriftlich (ggf. mdl.) und 4. Fach mündlich Bestehen = allgemeine Hochschulreife

17 Block II Abiturprüfung
Abiturprüfung im 1. LK, 2. LK, 3. und 4. Abiturfach Jede Prüfungsnote wird fünffach gewertet, mit besonderer Lernleistung vierfach. Bei einer Mindestpunktzahl von 5 Punkten ergibt sich folgende Berechnung: Ohne besondere Lernleistung: 2 Leistungskurse je 5 Pkte. x 5 = 25 Punkte = 50 Pkte. 2 Grundkurse je 5 Pkte. x 5 = 25 Punkte = 50 Pkte. 100 Pkte. Mit besonderer Lernleistung: 2 Leistungskurse je 5 Pkte. x 4 = 20 Punkte = 40 Pkte. 2 Grundkurse je 5 Pkte. x 4 = 20 Punkte = 40 Pkte. bes. Lernleistung Pkte. x 4 = 20 Punkte = 20 Pkte. Minimum 100 Punkte, Maximum 300 Punkte

18 Block II Abiturprüfung
Schriftliches Abitur im Fach 9:00 Beginn der Abiturklausuren Aushang zu Prüfungsräumen Abgabe der Wörterbücher (E,F) und Formelsammlungen, Taschenrechner-Reset Mündliches Abitur im 4. Fach Aushänge beachten Anwesenheit mindestens 45 Min. vor Prüfungsbeginn!! Zeitplan z.B.: Prüfungsbeginn – 11:00 Vorbereitungsbeginn – 10:30 Anwesenheit – spätestens 10:15 in S101!

19 Block II – Bedingungen mindestens 100 Punkte in Block II
(Hinweis: schlechtes Abschneiden im 4. Fach) Ohne besondere Lernleistung: Mit besonderer Lernleistung: Mindestens in Prüfungsfächern, darunter ein LK mindestens je 25 Punkte Mindestens in Prüfungsfächern, darunter ein LK mindestens je 20 Punkte

20 (35 – 40 Kurse aus 4 Hj.; LKs werden doppelt gewertet.)
Gesamtqualifikation Block I Leistungen aus Q1 + Q2 (35 – 40 Kurse aus Hj.; LKs werden doppelt gewertet.) 200 – 600 Punkte Block II Leistungen in den Abiturprüfungen (5 fache Wertung) 100 – 300 Punkte Abitur- durchschnitt 300 – 900 Punkte + =

21 Abitur- Durchschnittsnote

22 Rücktritt „Rücktritt von der Abiturprüfung“
§ 23 (1): Ein Rücktritt vor der Abitur-Zulassungsentscheidung ist nur noch auf Antrag möglich. Die Konferenz der betroffenen Lehrkräfte entscheidet über die Genehmigung des Antrags. Dabei sind die Kriterien aus § 19 (2) (freiwilligeWiederholung in der QPh) analog anzuwenden. Höchstverweildauer 4 Jahre beachten Wiederholung von Q2,1 und Q2,2/Teilnahme am Unterricht der Q1,2 Rücktritt „nach Zulassungsentscheid“ Die Abiturprüfung gilt als nicht bestanden! Wiederholungsprüfung möglich Wiederholung von Q2,1 + Q2,2/Teilnahme am Unterricht Q1,2 Prüfungsphase beginnt mit Zulassungsentscheid!

23 Erkrankung Erkrankung vor oder während Abiturprüfung Krankmeldung:
Nachholen der Prüfung oder einzelner Prüfungsteile nach Genesung möglich abgelegte Prüfungsteile werden gewertet Krankmeldung: Anruf Schule unverzüglich ärztliche Attest (Bestätigung der Beeinträchtigung der Prüfungsfähigkeit) Gründe für Versäumnis schriftlich an 1. ZAA (Entscheidung) Versäumnis aus vom Prüfling nicht zu vertretenden Gründen Verfahren wie oben Versäumnis aus vom Prüfling vertretbaren Gründen Bewertung des Prüfungsteils mit ungenügend

24 Täuschung Mitführen von Handys/mobilen Datenträgern /Smartwatch
Mitbringen von „Mogelzettel“ geringer Täuschungsumfang Fortsetzen der Prüfung möglich, Wertung eingeschränkt umfangreiche Täuschung Prüfungsteil mit ungenügend bewertet besonders schwere Täuschung Ausschluss von weiteren Prüfungen möglich Täuschung nach Abschluss der Abiturprüfung in bes. schweren Fällen Aberkennung des Abiturzeugnisses (2 Jahre) schwerwiegende Behinderung der Prüfung durch Prüfling Ausschluss von der weiteren Prüfung Leistungsverweigerung Bewertung mit ungenügend Feststellung der Täuschung durch L. / Entscheidungen trifft 1. ZAA

25 Wiederholung der Abiturprüfung
Erkrankung Höchstverweildauer beachten! Nichtbestehen Die Abiturprüfung kann nach Nichtbestehen wiederholt werden, unabhängig von der Höchstverweildauer.

26 Und danach? www.studifinder.de
Suche zu Studiengängen und Studienorten in NRW (teils mit Registrierung) Möglichkeit zum Studientest

27 Stipendien direkte Suche in der Datenbank möglich
Mit Registrierung:

28 Abitur 2017


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