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Informationen zur Qualifikationsphase

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Präsentation zum Thema: "Informationen zur Qualifikationsphase"—  Präsentation transkript:

1 Informationen zur Qualifikationsphase
Die Qualifikationsphase besteht aus zwei Jahren: Q1 = 1. Jahr der Qualifikationsphase Q2 = 2. Jahr der Qualifikationsphase An das 2. Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2-2) schließt sich die eigentliche Abiturprüfung an.

2 Bedingungen für die Versetzung in die Qualifikationsphase
Versetzungswirksam sind nur 10 Fächer. Darunter müssen sein: Deutsch eine fortgeführte Fremdsprache Mathematik Kunst oder Musik eine Gesellschaftswissenschaft eine Naturwissenschaft Religion Sport eine 2. Fremdsprache oder eine 2. Naturwissenschaft oder Informatik ein beliebiges weiteres Fach (für Schülerinnen und Schüler mit nur einer Fremdsprache in Sek I die neue Fremdsprache)

3 Bedingungen für die Versetzung in die Qualifikationsphase
Versetzt ist, wer in allen 10 versetzungswirksamen Fächern mindestens die Note 4 erreicht hat. Versetzt werden kann auch, wer höchsten eine mangelhafte Leistung hat. Eine mangelhafte Leistung in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder der fortgeführten Fremdsprache muss allerdings durch eine befriedigende Leistung in einem dieser drei Fächer ausgeglichen werden. Erfüllt man durch Ablegen einer Nachprüfung in einem Fach mit mangelhafter Leistung die Versetzungsbedingen, so ist die nachträgliche Versetzung möglich.

4 Wie viele Kurse müssen belegt werden?
Es müssen 2 fünfstündige Leistungskurse und 8 anrechenbare dreistündige Grundkurse belegt werden. (Möglich sind auch 9 Grundkurse in Q1 und 7 in Q2) Anrechenbar sind alle Kurse außer den Vertiefungskursen. (Ausnahmen bei Literatur und bei instrumental- oder vokalpraktischen Kursen) Gleichzeitig muss beachtet werden, dass man während der zwei Jahre der Qualifikationsphase im Durchschnitt 34 Stunden belegt. Zusammen mit der Einführungsphase sind das dann 102 Stunden.

5 Wahl der Leistungskurse
Erstes Leistungskursfach kann an unserer Schule sein: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Physik, Chemie oder Biologie. Zweites Leistungskursfach kann sein: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Physik, Chemie Biologie, Geschichte, Erdkunde oder Pädagogik. Das bedeutet z.B., dass die Leistungskurskombination Geschichte/Pädagogik nicht gewählt werden kann. Es können keine 2 Naturwissenschaften als Leistungskurse gewählt werden.

6 Pflichtbedingungen für die Wahl der Grund- und Leistungskurse
Es gibt in der Qualifikationsphase viele Pflichtfächer. Teilweise müssen sie nur belegt werden, gehen aber nicht in die Wertung für die Abiturdurchschnittnote ein. Alle Fächer müssen bereits in der Einführungsphase belegt worden sein. Neue Fächer können also nicht gewählt werden. (Ausnahmen: Literatur, vokal- oder instrumentalpraktischer Kurs) Die Pflichtfächer können sowohl als Leistungskurs als auch als Grundkurs gewählt werden.

7 Pflichtbedingungen für die Wahl der Grund- und Leistungskurse
sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch und eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Lateinisch, Spanisch oder Russisch) müssen bis zum Ende der Qualifikationsphase belegt werden. (Wer in der Sekundarstufe I keine 2. Fremdsprache hatte, muss in der Oberstufe eine neu einsetzende Fremdsprache (meistens Spanisch oder Russisch) bis Ende Q2-2 fortführen.

8 Pflichtbedingungen für die Wahl der Grund- und Leistungskurse
sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Kunst, Musik und Literatur Es gibt mehrere Möglichkeiten, seine Verpflichtungen zu erfüllen: Man belegt Kunst oder Musik bis einschließlich Q1-2. Man wählt 2 Literaturkurse ( Homepage, Jahrbuch oder Theater) im ersten Jahr der Qualifikationsphase. Man belegt in der Q1 zwei instrumentalpraktische oder zwei vokalpraktische Kurse.

9 Pflichtbedingungen für die Wahl der Grund- und Leistungskurse
gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Geschichte, Philosophie, Erdkunde, Sozialwissenschaften und Pädagogik Ein Fach muss durchgehend bis zum Ende Qualifikationsphase belegt werden (sogenanntes „Langfach“). Wer Geschichte als Langfach wählt, muss in der Q2 zwei dreistündige Zusatzkurse Sozialwissenschaften belegen. Wer Sozialwissenschaften als Langfach wählt, muss in der Q2 zwei dreistündige Zusatzkurse Geschichte belegen. Schülerinnen und Schüler, die weder Geschichte noch Sozialwissenschaften als Langfach gewählt haben, müssen in der Q2 Zusatzkurse in Geschichte und Sozialwissenschaften belegen. Wer Geschichte und Sozialwissenschaften in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase 1 belegt hat, braucht keine Zusatzkurse belegen.

10 Pflichtbedingungen für die Wahl der Grund- und Leistungskurse
mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld: Mathematik muss bis zum Ende der Qualifikationsphase belegt werden. Physik, Chemie, Biologie und Informatik Eines der drei naturwissenschaftlichen Fächer muss in der gesamten Qualifikationsphase belegt werden. Informatik kann dieses naturwissenschaftliche Fach nicht ersetzen.

11 Pflichtbedingungen für die Wahl der Grund- und Leistungskurse
Fächer außerhalb der Aufgabenfelder: Religion muss bis Ende Q1 fortgeführt werden. Bei einer Abwahl aus Gewissensgründen ist Philosophie Ersatzfach. Sollte Philosophie Langfach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes sein, müssen zwei zusätzliche Kurse einer Gesellschaftswissenschaft belegt werden. Sport wird bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgesetzt. zusätzliches Pflichtfach („Zusatzfach“) Als Zusatzfach muss entweder eine 2. Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik gewählt werden.

12 Wahl der Abiturfächer Abiturfächer sind 2 Leistungskurse und 2 Grundkurse. Die beiden Leistungskurse werden am Ende der Einführungsphase gewählt (1. und 2. Abiturfach) Die beiden Grundkurse (3. und 4. Abiturfach) werden zu Beginn des des zweiten Jahres der Qualifikationsphase endgültig festgelegt. Die ersten 3 Abiturfächer werden schriftlich geprüft und das 4. Fach mündlich. Alle 4 Abiturfächer müssen in der Qualifikationsphase schriftlich belegt werden.

13 Bedingungen bei der Wahl der Abiturfächer
Durch die vier Abiturfächer müssen die 3 Aufgabenfelder abgedeckt werden. Zwei der Abiturfächer müssen Deutsch oder Mathematik oder eine Fremdsprache sein. Das erste Aufgabenfeld kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt werden. Religion kann das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten. Allerdings müssen die Pflichtbedingungen dieses Aufgabenfeldes trotzdem erfüllt werden.

14 bilinguales Abitur In der Qualifikationsphase muss ein Leistungskursfach Englisch sein und ein Grundkursfach muss Geschichte in englischer Sprache sein. Das Fach Geschichte (bil) muss 3. oder 4. Abiturfach sein. Geschichte kann dann also kein Leistungskurs sein.

15 Klausuren Je zwei Klausuren pro Halbjahr müssen geschrieben werden in den Leistungskursen, in Deutsch, Mathematik und in einer Fremdsprache und in den Fächern, die einmal 3. oder 4. Abiturfach werden sollen. In den neu einsetzenden Fremdsprachen (Spanisch, Russisch) werden in jedem Fall Klausuren geschrieben. Schülerinnen und Schüler mit fremdsprachlichem Schwerpunkt müssen Klausuren in zwei Fremdsprachen schreiben. Schülerinnen und Schüler mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt schreiben Klausuren in einer Fremdsprache und in einer Naturwissenschaft oder Informatik. Die erste Klausur im 2. Halbjahr des ersten Jahres der Qualifikationsphase wird durch eine Facharbeit ersetzt.

16 Punkte und Noten in der Qualifikationsphase
15 1+ sehr gut 14 1 13 1- 12 2+ gut 11 2 10 2- 9 3+ befriedigend 8 3 7 3- 6 4+ ausreichend 5 4 4- 5+ mangelhaft 5- ungenügend

17 Gesamtqualifikation Die meisten Leistungen, die in den beiden Jahren der Qualifikationsphase erbracht werden, gehen in die Abiturdurchschnittsnote ein. Diese Leistungen zusammen mit denen in der Abiturprüfung bilden die Gesamtqualifikation. Die Gesamtqualifikation setzt sich zusammen aus den Block I: Leistungen aus den Grund- und Leistungskursen der Qualifikationsphase (gehen zu zwei Drittel in die Abiturdurchschnittsnote ein) Block II: Leistungen in der eigentlichen Abiturprüfung (gehen zu einem Drittel in die Abschlussnote ein)

18 Wie viele Kurse müssen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden?
Unterschieden werden muss zwischen Kursen, deren Belegung man nachweisen muss und Kursen, die in die Gesamtqualifikation eingebracht (also angerechnet) werden müssen. Belegt werden müssen: 30 – 32 anrechenbare Grundkurse (keine Vertiefungskurse) 8 Leistungskurse 38 – 40 Kurse insgesamt Angerechnet werden müssen: 35 – 40 Kurse (nach Festlegung durch die Schülerin oder den Schüler)

19 Pflichtkurse, die in die Gesamtqualifikation eingebracht werden müssen
Von den 4 Abiturfächern werden jeweils alle 4 Kurse in Block 1 der Gesamtqualifikation eingebracht. Sofern nicht schon als Kurse in den Abiturfächern einbezogen müssen als Grund- oder Leistungskurse eingebracht werden: 4 Kurse Deutsch 4 Kurse einer fortgeführten Fremdsprache (Englisch, Französisch, Lateinisch) oder 4 Kurse einer neu einsetzenden Fremdsprache (Spanisch, Russisch)

20 Pflichtkurse, die in die Gesamtqualifikation eingebracht werden müssen
2 Kurse in Musik oder 2 Kurse in Kunst oder 2 Kurse in Literatur (Homepage, Jahrbuch, Theater) oder 2 instrumentalpraktische Kurse oder 2 vokalpraktische Kurse 4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft („Langfach“) Falls Geschichte Langfach ist, Kurse in Sozialwissenschaften in Q1 oder 2 Zusatzkurse in Sozialwissenschaften Q2 Falls Sozialwissenschaften Langfach ist, Kurse in Geschichte in Q1 oder 2 Zusatzkurse in Geschichte in Q2

21 Pflichtkurse, die in die Gesamtqualifikation eingebracht werden
Falls weder Geschichte noch Sozialwissenschaften Langfach ist, Kurse Geschichte in Q1 oder 2 Zusatzkurse in Q2 und 2 Kurse Sozialwissenschaften in Q1 oder Zusatzkurse in Q2 4 Kurse Mathematik 4 Kurse Physik oder Chemie oder Biologie für Schülerinnen und Schüler mit fremdsprachlichem Schwerpunkt: 2 Kurse einer weiteren Fremdsprache aus Q2 für Schülerinnen und Schüler mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt: 2 Kurse der 2. Naturwissenschaft oder Informatik aus Q2

22 Pflichtkurse, die in die Gesamtqualifikation eingebracht werden müssen
2 Kurse Religion (ersatzweise 2 Kurse Philosophie oder falls Philosophie Langfach ist, 2 weitere Kurse einer weiteren Gesellschaftswissenschaft) weitere Bedingungen: Es dürfen insgesamt nicht mehr als 2 instrumental- oder vokalpraktische oder Literaturkurse eingebracht werden. Es können insgesamt maximal 5 Musik- und vokal- oder instrumentalpraktische Kurse eingebracht werden. Ist Musik Abiturfach, können es auch 6 Kurse sein.

23 weitere Kurse für die Gesamtqualifikation
Sind alle Pflichtkurse einbezogen, werden weitere Grundkurse (jeweils die besten) eingebracht, bis 35 Kurse erreicht sind. P Mit Hilfe der Formel EI = x 40 S P = Punktzahl der 35 Kurse (Leistungskurse werden doppelt gezählt) S = Anzahl der Halbjahreskurse (Leistungskurse werden doppelt gezählt) wird die Gesamtpunktzahl EI in Block I der Gesamtqualifikation berechnet.

24 weitere Kurse für die Gesamtqualifikation
Da 38 – 40 Kurse belegt worden sind, wird nun Schritt für Schritt ein weiterer Grundkurs dazu genommen und erneut die Gesamtpunktzahl EI mit 36, 37, …40 Kursen und der entsprechenden Punktzahl P berechnet bis sich kein besseres Ergebnis mehr ergibt. Die Punktzahl in Block I der Gesamtqualifikation kann zwischen 200 und 600 Punkten liegen. Defizitregelung Ein Kurs mit der Abschlussnote 4- oder schlechter gilt als defizitär. Bei 35 – 37 eingebrachten Kursen dürfen höchsten 7 Kurse defizitär sein. Bei 38 – 40 Kursen darf es 8 Defizite geben. In jedem Fall dürfen immer nur maximal 3 Leistungskurse ein Defizit aufweisen. Kurse mit der Note ungenügend gelten als nicht belegt.

25 Beispiele für die Berechnung der Punktzahl für Block 1 der Gesamtqualifikation
eingebrach- te Kurse Punkte je Kurs Punktzahl GK LK Punktzahl P (GK+LK) S P EI = x 40 35 5 (Note 4) 27 x 5 8 x 5 x 2 27 GK + 8 LK x 2 135 80 215 43 200 38 30 x 5 30 GK 150 230 46 15 (Note 1+) 30 x 15 8 x 15 x 2 450 240 690 600 40 32 x 15 32 GK 480 720 48

26 Berechnung der Punktzahl in Block 2 der Gesamtqualifikation
Die Leistungen (in Punkten) in den vier Abiturfächern werden fünffach gewertet (Leistungs- und Grundkurse zählen gleich viel) minimale Punktzahl: Sind die Ergebnisse in allen Abiturfächern glatt ausreichend (5 Punkte), so ergeben sich x 5 Punkte x 5 = 100 Punkte (Bestanden ist das Abitur allerdings nur, wenn in mindestens 2 Abiturfächern, darunter einem Leistungskursfach mindestens 25 Punkte erreicht wurden) maximale Punktzahl: Sind die Ergebnisse in allen Abiturfächern sehr gut + (15 Punkte), so ergeben sich x 15 Punkte x 5 = 300 Punkte Die Punktzahl in Block II der Gesamtqualifikation kann also zwischen 100 und 300 Punkten liegen.

27 Besondere Lernleistung
Im Rahmen der Abiturprüfung kann eine besondere Lernleistung angerechnet werden. Diese besteht aus einer 2 Halbjahre umfassende umfangreichen Arbeit in einem Fach oder einem fächerübergreifendem Projekt. Die Absicht, eine besondere Lernleitung zu erbringen, muss spätestens am Anfang des zweiten Jahres der Qualifikationsphase beim Schulleiter angezeigt werden, der in Absprache mit der betreuenden Fachlehrkraft entscheidet, ob die Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann. Im Abiturbereich (Block II) wird eine besondere Lernleistung wie ein 5. Abiturfach gewertet. Die anderen Abiturfächer sowie die besondere Lernleistung werden dann mit zwischen 20 und 60 Punkten bewertet, sodass sich an der Mindestpunktzahl 100 und der maximal erreichbaren Punktzahl von 300 Punkten im Block II nichts ändert.

28 Gesamtpunktzahl und Abiturdurchschnittsnote
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der erreichten Punktzahlen aus Block I und Block II der Gesamtqualifikation. Man kann zwischen 300 und 900 Punkte erreichen. Nach einer Formel ergibt sich daraus eine Abiturdurchschnittsnote zwischen 1.0 und 4.0.


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