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Vorruhestandsmodell Im Maler- und Gipsergewerbe

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Präsentation zum Thema: "Vorruhestandsmodell Im Maler- und Gipsergewerbe"—  Präsentation transkript:

1 Vorruhestandsmodell Im Maler- und Gipsergewerbe
VRM Maler & Gipser Peter Baeriswyl, Direktor SMGV

2 Warum ein Vorruhestandsmodell
Mit dem Vorruhestandsmodell erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Arbeitspensum maximal 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung zu reduzieren… indem ihm ein Teil seines Einkommensausfalls in Form einer Überbrückungsrente (Lohnersatzleistung) kompensiert wird und er zur ungekürzten Weiterführung der beruflichen Vorsorge zusätzliche BVG-Sparbeiträge im Verhältnis zu seiner Lohnreduktion erhält. Ältere Mitarbeiter sind loyal und verfügen über ein grosses Fachwissen sie können z.B. selbständig auch für sensitivere Kundenaufträge eingesetzt werden ihr Fachwissen und ihre Erfahrung sind für jüngere Berufskolleginnen und -kollegen wertvoll und gefragt

3 Rechtlich / Organisatorisch
Die Regelung erfolgt über einen separaten Gesamtarbeitsvertrag VRM über die Branche (GAV-VRM), mit Bezug zum Branchen-GAV (mit analogen Sozialpartnern Unia und Syna) der GAV-VRM Maler & Gipser gilt ab für 10 Jahre und wird durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt (AVE) Die Durchführung erfolgt über eine separate Stiftung (Sitz in St. Gallen) und ist paritätisch geführt und finanziert Umlageverfahren ohne Freizügigkeit (= Solidarität) AXA hat das Mandat als operative Durchführungsstelle per übernommen GAV-VRM wird gedruckt verschickt Mitte April 2017 Leistungsfallformulare bis auf

4 Unterstellung im Kaderbereich
Geltungsbereich Die Unterstellung unter den GAV-VRM Maler-Gipser folgt derjenigen unter den GAV des Maler- und Gipsergewerbes! Geltungsbereich Arbeitgeber und Arbeitnehmende in Betrieben des Maler- und Gipsergewerbes Ausschlüsse Lehrlinge kaufmännisches Personal Berufsangehörige in höherer leitender Stellung Betriebsinhaber, welche das Unternehmen als Einzelgesellschaft oder Kollektivgesellschaft betreiben inkl. der in der Geschäftsleitung mitarbeitenden Aktionäre und Gesellschafter von Aktiengesellschaften und GmbH, sofern ihr Anteil mindestens 10 % am Gesellschaftskapital beträgt Unterstellung im Kaderbereich unterstellt sind Vorarbeiter und Baustellenleiter nicht unterstellt sind alle Kader darüber, insbesondere solche mit planerischer und/oder betriebswirtschaftlicher Ausrichtung unter findet sich ein entsprechendes Grund- lagenpapier des SMGV

5 Freiwillige Unterstellung
Ist durch den Betrieb bei der Durchführungsstelle für die gesamte Personengruppe b) - d) zu beantragen Inhaber können sich ab 55. Geburtstag nicht mehr unterstellen! Wird in Form einer Unterstellungsvereinbarung bestätigt Ab Unterstellungsmonat sind 1.70% Beiträge geschuldet (Lohnabzug bei betroffenen Mitarbeitenden) Mindestlaufzeit 5 Jahre Unterstellung jeden Monatsanfang möglich, aber nie rückwirkend frühestens Monatserster nach Antragstellung Ausnahme während Einführung: bei Antrag bis Unterstellung ab … Frühestmögliche Leistung 12 Monate ab erster Beitragszahlung Freiwillige Unterstellung muss beim Leistungsbezug noch bestehen Formulare unter 14.3 Freiwillig unterstellte Personen gemäss Art. 4.2 GAV-VRM sind anspruchsberechtigt, sofern sie die Bedingungen gemäss Art GAV-VRM erfüllen und zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen gemäss Art GAV-VRM in einem Betrieb angestellt sind, welcher dem GAV-VRM freiwillig unterstellt ist. 14.4 Freiwillig unterstellte Personen gemäss Art. 4.3 GAV-VRM sind anspruchsberechtigt, sofern sie die Bedingungen für einen Leistungsbezug gemäss Art erfüllen und sie dem GAV-VRM bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen gemäss Art GAV-VRM ununterbrochen unterstellt geblieben sind.

6 Beiträge 1/2 – Meldung der Löhne
Beitrag 1.70% des SUVA-pflichtigen Jahreslohnes Lohnmeldung wird von der Durchführungsstelle aktiv eingefordert: 2017: anfangs Juni die SUVA-Lohnsumme des Vorjahres (2016) ab 2018: bis Mitte Februar die Lohnsumme des Vorjahres getrennt nach GAV- und freiwillig unterstellten Mitarbeitenden Elektronisches Meldetool in Entwicklung Postweg mit Formular möglich Stimmung/Haltung Arbeitgeber zu elektronischer Lohnmeldung??

7 Beiträge 2/2 – Zahlung der Beiträge
Beitrag 1.70% des SUVA-pflichtigen Lohnes Arbeitgeberbeitrag 0.85% Arbeitnehmerbeitrag 0.85% Lohnabzug bei den Arbeitnehmenden (erstmals Januarlöhne 2017) Zu verbuchen unter gleicher Kategorie wie BVG-Beiträge, separater Titel «VRM-Beitrag» Ausgenommen: Mitarbeitende, welche noch im /64 werden Rechnungstellung beim Arbeitgeber: Akonto jährlich ; 67% des SUVA-pflichtigen Vorjahreslohnes (erstmals zahlbar ) Einforderung SUVA-Lohnsummen 2016 ~Juni 2017 Schlussrechnung jährlich auf Basis des SUVA-pflichtigen Vorjahreslohnes (erstmals zahlbar ) Einforderung SUVA-Lohnsumme 2017 im Januar 2018 Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind

8 Leistungen 1/3 Frühester Leistungsbezug ab 01.01.2018!
Reduktion der Beschäftigung max. 5 Jahre vor Pensionierung (60 Jahre) voller vorzeitiger Ruhestand max. 2 Jahre vor Pensionierung (63 Jahre) Leistungsziel 65-70% des ausfallenden Leistungslohnes (1/12 Brutto-Jahreslohn) maximale BG-Reduktion ohne Leistungskürzung: 60-61 Jahre 40% 61-62 Jahre 50% 62-63 Jahre 66.67% minimale Reduktion 20%; danach in weiteren 10%-Schritten möglich schrittweiser vorzeitiger Ruhestand möglich (ab 3. Schritt zusätzliche Kosten) Leistungen Überbrückungsrente AHV-Minimalrente + 50% ausfallender Leistungslohn für Leistungsvarianten; Onlinerechner auf definitive Leistung; von DFS ermittelt und dem Bezüger mitgeteilt BVG-Sparbeitrag 18% der Überbrückungsrente Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind

9 Leistungen 2/3 Leistungsantrag mindestens 6 Monate vor gewünschtem Leistungsbeginn! Leistungsvariante zwischen AG und AN abzusprechen Thema vorzeitig aktiv mit dem Leistungsbezüger ansprechen… Leistungsberechtigt ist, wer 15 Jahre in der Branche angestellt war, die letzten 7 Jahre ununterbrochen (Arbeitslosigkeit bis 2 Jahre wird angerechnet) Vorausgesetzt ist volle Arbeitsfähigkeit bei Leistungsbeginn Massgeblich ist der letzte Bruttomonatslohn (1/12 JL) vor Leistungsbeginn bei Lohnschwankung vor Bezug (20%+) Mittelwert der letzten 4 Jahre bei schwankendem Beschäftigungsgrad: mittlerer BG über 15 Jahre max. Leistungslohn: 3.30x AHV-Maximalrente, d.h. CHF 7’755 (CHF 93’060) Antragsformular + Merkblätter ab April 2017 verfügbar Unterlagen zum Antrag v.a. durch Arbeitgeber (mit AN) beizubringen Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind

10 Leistungen in CHF pro Jahr
Gesamtbetreffnis (Lohn + Überbrückungsrente bei Maximalbezug) Mittlerer Monatslohn Leistungsbezüger (1/12)M 5'740 Leistungen in CHF pro Jahr Leistungsbestimmender Monatslohn (13/12) 6'218 Alter bei Arbeitszeitreduktion 60-61 61-62 62-63 63-65 Maximaler Leistungsanspruch (VRM-ÜR) 1653% Maximal mögliche Arbeitszeitreduktion 40% 50% 67% 100% Jährlicher Sockelbetrag (anteilige AHV-AR) 1'175* 5'640 7'050 9'400 14'100 Jährlicher Lohnersatz (in % des Lohnausfalls) 14'924 18'655 24'873 37'310 Gesamte jährliche Überbrückungsrente 20'564 25'705 34'273 51'410 Max in % des vollen leistungsbestimmenden Lohnes 27.6% 34.4% 45.9% 68.9% Gesamtbetreffnis** in % des vorherigen Nettolohnes 94.4% 93.1% 90.4% 86.1% Zusätzlicher BVG-Sparbeitrag: 18% der Ü-Rente 3'702 4'627 6'169 9'254 * minimale AHV-Altersrente 2017 ** Summe verbleibender Lohn + Überbrückungsrente

11 Rechenbeispiele Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren, Monatslohn CHF 5’000.- Monatslohn Jahreslohn Bruttomonatslohn 5‘000 65‘000 Leistungsbestimmender Monatslohn (5‘000 * 13 / 12) 5‘417 Nettomonatslohn (Annahme 80% von 5‘000) 4‘000 52‘000 Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren Überbrückungsrente rechnerisch (12 x ausbezahlt)  3‘883 46‘596 Überbrückungsrente in % des jährlichen Nettolohnes  89.6% Überbrückungsrente in % des jährlichen Bruttolohnes 71.7%

12 Rechenbeispiele Schrittweise Reduktion der Arbeitszeit, Monatslohn CHF 5’740 Bruttomonatslohn 5'740 Leistungsbestimmender Monatslohn (5’740*13/12) 6‘218 Nettomonatslohn (Annahme 80% von 5’740) 4'592 1. Schritt 2. Schritt Arbeitszeitreduktion im Alter von 61 63 ½ Monate bis ord. Pensionsalter (65 Jahre) 30 18 Beschäftigungsgradreduktion pro Schritt 100%  20% 80% Ausbezahlte Summe Überbrückungsrente 857 4’284 Verbleibender Nettomonatslohn 3’674 - Überbrückungsrente + Monatslohn 4’531 4‘284 in % des Nettolohn 97.2% 86.1% Geburtsdatum Per

13 Vorbereitung des Leistungsbezugs
Bei Reduktion des Beschäftigungsgrades Leistungsvariante nach persönlichem Bedarf und Möglichkeiten festlegen (Onlinetool zur Leistungsberechnung verwenden bzw. Beratung bei DFS) Antrag stellen bei der Durchführungsstelle (inkl. erforderliche Unterlagen) Arbeitsvertrag anpassen auf neuen Beschäftigungsgrad; Lohn gemäss neuem BG wird monatlich gleichbleibend ausbezahlt (vorbehältlich Überstunden o.ä.) allenfalls BVG-Vorsorgeplan anpassen auf beschäftigungsgradabhängige Lohnkoordination Bei vorzeitigem vollständigem Ruhestand Arbeitsvertrag kündigen auf Zeitpunkt des Leistungsbeginns (Achtung: Kündigungsfrist einhalten) Austritt bei der Pensionskasse des Betriebes (Weiterführung bis ordentliche Pensionierung möglich?); Freizügigkeitsleistung geht an Stiftung Auffangeinrichtung Sporadische Weiterbeschäftigung bis rund CHF 21’000 pro Jahr möglich… Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind

14 Leistungserbringung Überbrückungsrente
monatlich direkt an den Rentenbezüger, um 25. des Monats; Zahlung auch ins Ausland möglich (Quellensteuerabzug durch Stiftung) bei Reduktion des BG: verbleibender Lohn durch Arbeitgeber ausbezahlt, monatlich um 25. des Monats BVG-Sparbeitrag 18% der erbrachten Überbrückungsrente; Zahlung direkt durch die Stiftung VRM Bei Reduktion: jährliche Zahlung direkt an die Vorsorgeeinrichtung des Betriebes Bei vorzeitigem vollem Ruhestand: quartalsweise Zahlung direkt an die Stiftung Auffangeinrichtung Anmeldung Stiftung AE direkt durch die Stiftung VRM Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind

15 Was können wir für Sie tun…?
Die Website wird laufend aktualisiert. Neben dem interaktiven Leistungs-Berechnungstool finden Sie hier Formulare, Merkblätter und weitere Informationen. Bei weitergehenden Fragen oder für Beratung im Zusammenhang mit Leistungsfällen berät Sie die Durchführungsstelle gerne… Stiftung VRM Maler und Gipser Durchführungsstelle Postfach Winterthur Telefon Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind


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