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Helmut Kury 25. April 2017 ( ) Ankara/Türkei

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Präsentation zum Thema: "Helmut Kury 25. April 2017 ( ) Ankara/Türkei"—  Präsentation transkript:

1 Helmut Kury 25. April 2017 (24. - 28. 4. 2017) Ankara/Türkei
„Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“ Helmut Kury 25. April 2017 ( ) Ankara/Türkei

2 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Während das Strafrecht neben der Medi- zin eine der ältesten Disziplinen ist, ist die Kriminologie eine junge Wissenschaft. Empirische Kriminologische Forschung gibt es seit ca. 120 Jahren, sie entstand vor allem im Zusammenhang mit dem Auf- kommen der empirischen Sozialwissen- schaften, richtig angefangen hat die For- schung aber erst Mitte der 1950er Jahre.

3 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
In den westlichen Industrieländern entstand eine empirische krimi- nologische Forschung etwa ab den 1950er Jahren. Diese wurde vor allem in den angloamerikanischen Ländern, wie den USA, GB oder Australien eingerichtet. In Deutschland konnte man etwa an Universitäten erst ab 1984 das eigenständige Fach Kriminologie studieren, als in Hamburg der erste Studiengang Kriminologie von F. Sack eingerichtet wurde. Bis heute wird das Fach „Kriminologie“ in den europäischen Län- dern, insbesondere in Kontinentaleuropa, vor allem den Rechts- wissenschaften zugeordnet, was dazu führt, dass die Ausbildung in Kriminologie vor allem an juristischen Fakultäten angesiedelt ist, was insofern ein Problem ist, als Kriminologie ein empirisches Fach ist. In Deutschland etwa beschäftigen sich Fachbereiche wie Psy- chologie oder Wirtschaftswissenschaften kaum mit Kriminologie, etwas mehr die Soziologie. Deutschland hat heute zwei große Forschungsinstitute für Kriminologie, das MPI für Strafrecht mit der kriminologischen Abteilung und das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen - KFN, gegründet 1980.

4 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Nach dem Aufkommen der Kriminologie merkte man bald, dass diese für die Weiterentwicklung des Strafrechts eine wesentliche Rolle spielt. In Freiburg/Deutschland gründet 1938 Adolf Schönke das „Seminar für ausländisches und internationales Strafrecht“ an der Universität Freiburg. Dieses wurde 1947 in „Institut für ausländisches und internationales Strafrecht“ umbenannt. Jescheck wurde Nachfolger des Institutsgründers,1966 wurde das Institut in die MPG aufgenommen. Anfang der 1970er Jahre wurde von Jescheck die kriminologische Forschungsgruppe gegründet, 1973 wurde G. Kaiser Leiter der Abteilung. Neben dem MPI wurde 1980 das KFN gegründet

5 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Jescheck, ein international bekannter Straf- rechtler, erkannte die Bedeutung der Kri- minologie für das Strafrecht und gründete deshalb die eigene Abteilung. Von ihm ist der Satz überliefert: „Strafrecht ist ohne Kriminologie blind, Kriminologie ohne Strafrecht uferlos“.

6 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Jescheck führt in seinem „Lehrbuch des Strafrechts“ (1988, S. 36) aus: „Das Kernstück der Strafrechtswissenschaft ist die Strafrechtsdogmatik (Strafrechtstheorie). Sie geht aus von dem Strafgesetz als ihrer Grundlage und Grenze, arbeitet den begrifflichen Inhalt und Aufbau der Rechtssätze heraus, ordnet den Rechtsstoff in einem System, in dem vor allem auch die Gerichtsentschei- dungen und die Lehrmeinungen der Wissenschaft ihren Platz haben, und versucht, neue Wege der Begriffsbildung und Systematik zu finden“. S. 37: Das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung spielt hinsichtlich rechtlicher Bestimmungen und Gerichtsentscheidungen eine wesentliche Rolle.

7 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Jescheck, S. 37: In der Strafrechtspflege sind verschiedene Funktionen und Berufe, vertreten von Personen mit unterschiedlichster Ausbildung und Interessenrichtung, so auch Psycholo- gen, tätig. „Sie alle bedürfen einer gemeinsamen Denk- und Argumentationsweise, um das, was sie zur Sache beizutragen haben, auf den gemeinsamen Nenner verstandesmäßiger Erörterungen bringen zu können“. Etwa im Bereich Gerichtsgutachten.

8 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Jescheck, S. 40f.: „Die Kriminologie beschäftigt sich mit der Persönlichkeit des Rechtsbrechers, ihrer Entwicklung, ihrer physischen und psychischen Eigenart und den Möglichkeiten ihrer Sozialisation, mit den Erscheinungsformen des Verbre- chens, seinen Ursachen, seiner Bedeutung sowohl in der Gesellschaft wie auch im Leben des einzelnen, ferner mit der Wirkungsweise der kriminalrechtlichen Reaktionsmittel, ohne sich jedoch auf den Begriff der Straftat im Rechtssinne festzulegen“.

9 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Jescheck, S. 41: Er stellt fest, „die Zusammenarbeit mit dem Kriminologen (ist) für den Strafrechtler unentbehrlich: nicht nur wird er selbst zum Gegenstand aufschlussreicher empirischer Forschung gemacht, sondern die Kriminologie liefert ihm die aus der Wirklichkeit geschöpften Erkenntnisse, die für die Gesetzgebung benötigt werden, damit die Rechtssätze ‚sachgerecht‘ sein können. Sie gibt ihm ihren fachlichen Rat für die Alltagsaufgaben der Strafrechtspflege und bietet insbesondere in der Kriminalprognose ein wichtiges Hilfsmittel, um Rückfallverbrecher erkennen, Gestrauchelte vor den ungünstigen Auswirkungen der Freiheitsentziehung bewahren, die Bewährungshilfe wirksam gestalten und alle die Entlassung von Gefangenen betreffenden Fragen richtig entscheiden zu können“.

10 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Jescheck, S. 41: Der Kriminologie seien „bedeutende kriminalpolitische Fortschritte zu danken gewesen“, wie das Jugendstrafrecht, die Einschränkung der Freiheitsstrafe, die Neuordnung der Geldstrafe, die Strafaussetzung und Entlassung zur Bewährung, die Bewährungshilfe, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, die Maßregeln der Besserung und Sicherung, die Reform des Strafvollzugs.

11 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
§ 1 StGB: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“. § 1 JGG: „Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18, Heranwach-sender, wer zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.“

12 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
§ 2 JGG: Ziel des Jugendstrafrechts „Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten eines Ju- gendlichen oder Heranwachsenden ent- gegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beach- tung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erzie- hungsgedanken auszurichten“.

13 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Ein wesentliches Ziel des Jugendstraf- rechts aber auch des Strafrechts allge- mein ist, weiteren Straftaten entgegenzu- wirken, somit Kriminalprävention. Was aber kriminalpräventiv wirkt, somit ei- nen Einfluss auf das Verhalten von Men- schen hat, ist vor allem ein Thema von Psychologie, Pädagogik und Soziologie, Wissenschaften, die auch Möglichkeiten der Überprüfung der Effekte zur Verfü- gung stellen.

14 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Fragen, die sich etwa der kriminologischen Forschung in Zusammenhang mit dem Strafrecht stellen sind somit beispielsweise: Hintergrund von Gesetzgebungsvorhaben, Akzeptanz von Gesetzen durch die Bevölkerung, etwa illegale weiche Drogen (wie Haschisch, Cannabis, Legalisierung, D-Port), Wie ist die Einstellung der Bevölkerung zu Gesetzgebungsvorhaben, werden diese akzeptiert? (Brexit und Neuentscheidung nach Ankündigung von Theresa May/GB am ), Was denkt die Bevölkerung über Strafen, werden diese akzeptiert, politischer Hintergrund von Verschärfungen, Einstellung zu den Strafverfolgungsorganen, wie Polizei, Gericht usw., Rechtsbewusstsein der Allgemeinheit (Generalprävention), Rolle des Opfers im Strafverfahren (Viktimologie), Dunkelfeld und Anzeigeverhalten der Bevölkerung, Einwirkung auf die Einstellung der Bevölkerung, etwa durch Medien, Ursachen von Kriminellem Verhalten,

15 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Entwicklung von Kriminalität und deren Ursachen (Jugendkriminalität geht nach einer niederländischen Studie (Berghuis, De Waard 2017) zurück, Ursachen seien: Verbesserung der Polizeiarbeit, bessere Sicherheit der Bürger, besserer Eigentumsschutz, weniger Drogenkonsum, Jugendliche, die Cannabis konsumieren haben sich seit 2001 halbiert, weniger Alkoholkonsum, andere Lebensstile, mehr Smartphones und damit weniger im öffentlichen Raum unterwegs. Wirkung von Strafen bzw. alternativen Reaktionen, wie Täter-Opfer-Ausgleich, Nebeneffekten von Strafen, vor allem Inhaftierungen, etwa auf Familien, Wie müssen Freiheitsstrafen ausgestaltet werden,

16 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
1977 in Deutschland das erste Strafvollzugsgesetz, das 2006 durch Landesstrafvollzugsgesetze teilweise ersetzt wurde. § 2 des StrVollzG von 1977 lautet: „Aufgaben des Vollzuges: Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“. Vorrang hat somit das Ziel der sozialen Integration, der Resozialisation. Entsprechend wurden seit 1969 Sozialtherapeutische Anstalten eingerichtet, 2016 waren es in Deutschland 71 mit insgesamt Haftplätzen. 3,2 % aller Insassen sind in der Sozialtherapie. (vgl. S. Etzler (2016). Sozialtherapie im Strafvollzug Ergebnisbericht zur Stichtagserhebung zum (

17 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Wirkung von Kriminalpräventiven Maßnahmen, ein breites Thema, über das inzwischen eine Fülle von internationaler Literatur vorliegt. Die Bevölkerung denkt bei Kriminalprävention zuerst an (härtere) Strafen, hat als „Heilmittel für Kriminalität“ vielfach nur Strafe zur Verfügung, wenn das nicht wirkt, mehr desselben, also härtere Strafen. Entsprechend werden die Strafgesetze über die Zeit vielfach verschärft. Die politischen Parteien bemühen sich da, die Wünsche der Bevölkerung zufrieden zu stellen, es beginnt ein „politisch-publizistischer Verstärkerkreislauf“ (Scheerer 1978). Hierbei weiß man durch empirische Untersuchungen, dass je mehr die Öffentlichkeit über die (Nicht-)Wirkung von Strafen, zumindest wie sie in der Regel praktiziert werden, informiert wird, sie umso weniger punitiv eingestellt ist (vgl. Julian Roberts, Mai Sato).

18 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
KFN/Uni Kassel: Studie zum Warnschussarrest – „Kurzer Schock ohne Wirkung“ Seit 2013 können Gerichte gegen jugendliche Straftäter einen Warnschussarrest verhängen. Nach den Ergebnissen der Studie, durchgeführt von der Uni Kassel und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) im Auftrag des Bundesjustizministeriums, führt ein Warnschussarrest nicht zu einem Abwenden von der Kriminalität. Nach Aussage der Autoren der Studie hat die Verhängung des Warnschussarrests nicht dazu geführt, dass insgesamt weniger Jugendliche eingesperrt werden. Die Ergebnisse der Studie geben keine Hinweise darauf, dass ein Warnschussarrest konkret zu einem Abwenden von der Kriminalität beiträgt. Ob mit oder ohne Warnschuss: Die Jugendlichen wurden ebenso häufig rückfällig wie die Vergleichsgruppe. Etwa jeder dritte Verurteilte wurde während oder nach der Bewährung wieder straffällig.

19 Ambulant – stationär?

20 Finnland (Lappi-Seppälä 2010)

21 Das Beispiel Portugal

22 Reality-Challenged Philosophies of Punishment (R
Reality-Challenged Philosophies of Punishment (R. Weisberg 2012, Marquette Lawyer, 25-31) p. 25: „America‘s current criminal justice system is arguably the most punitive in our own history, as well as the most punitive among all the world‘s developed countries“. „Almost 1 percent of the population of the United States is currently behind bars. Another 2 percent of Americans are on parole or probation, and hence at risk of incarceration (or reincarceration) at any time“.

23 Costs of Crime - USA

24 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Center on Juvenile and Criminal Justice : California’s Division of Juvenile Justice (DJJ) Reports High Recidivism Despite Surging Costs CJCJ's new fact sheet finds that the costs of confining youth in California’s state youth correctional system are expected to climb to $271,318 per youth. Confining youth in California’s state correctional facilities will cost an estimated $271,318 per youth in FY   DJJ’s cost per youth has increased annually since FY For the last three fiscal years, the state has spent approximately a quarter of a million dollars annually for each youth at DJJ.  Read the full fact sheet "California’s Division of Juvenile Justice (DJJ) Reports High Recidivism Despite Surging Costs" >>

25 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Wie ist auf neue Herausforderungen durch Straftaten zu reagieren, etwa Terrorismus, Welche Kosten werden durch Kriminalität und Kriminalprävention/Sanktio- nen verursacht? Wie verläuft die Rechtsprechung, etwa auch Rolle von Gutachtern, ist die Strafzumessung gleich bei unterschiedlichen Gerichten, Wie erlebt die Bevölkerung die Gerechtigkeit in einer Gesellschaft? Verbrechensfurcht, Verstehen die Leute die Strafrechtsregeln? Wie sieht das Kriminalitätslagebild aus, Dunkelfeld, Wie kann auf neue Kriminalitätsarten reagiert werden, wie Internetkriminali-tät, Digitalisierung, Drogenkriminalität, die selbst in Gefängnissen nicht kon-trolliert werden kann, Industriespionage, Korruption, Kriminalität der Mächtigen, Welchen Einfluss hat der Gesellschaftswandel auf Kriminalität? Flüchtlingskriminalität in Deutschland, ist diese wirklich höher?

26 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
- Kriminalität gehört zu jeder Gesellschaft – es kann somit nicht darum gehen, diese auszulöschen – sondern nur, sie zu redu- zieren. Bereits in der Bibel und im Koran spielt Kriminalität eine wesentliche Rolle.

27 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Der Hintergrund von Kriminalität hat in der Regel mit persönlichen Eigenschaften der Täter zu tun, die vor allem in den ersten Lebensjahren aufgrund der individuellen Erziehungsbedingungen erworben wurden bzw. mit gegenwärtigen gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Das kann durch Strafrecht kaum beeinflusst werden, wenn überhaupt durch Sozialrecht, Familien- recht oder Zivilrecht. Kriminologische Forschung hat diese Zusammenhänge vielfach herausgearbeitet, geforscht werden sollte jetzt mehr über Umsetzungsmöglichkeiten und Hindernissen. Kriminologische Forschung ist ausgesprochen komplex.

28 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht (OECD 2014)“
Beschäftigungsquoten (15-24 Jahren): Deutschland Türkei 46 % 31 % Verkehrstote (2014): Deutschland Türkei Je Mill. Einw Je Mill. Fahrz Inhaftierungsquote: Deutschland Türkei Je Bevölkg Mordrate (UNODC 2012), je : , ,3

29 „Die Bedeutung und der Stellenwert der Kriminologie für das Strafrecht“
Henham, R. (2014, p. 1)“Sentencing. Time for a paradigm shift“ (Loncon: Routledge): „… sentencing should become more socially inclusive, so that it contributes to the maintenance of social harmony and promotes social cohesion“.

30 Heinrich von Kleist (1777-1811)
Die unverhoffte Wirkung: „Wenn du die Kinder ermahnst, so meinst du, dein Amt sei erfüllet. Weißt du, was sie dadurch lernen? – Ermahnen, mein Freund“.

31 „Eine gute Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik“
Franz v. Liszt (1905) Er schrieb vor 110 Jahren: „Eine gute Sozialpolitik ist die beste Kriminalpolitik“

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Helmut Kury


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