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Veröffentlicht von:Siegfried Amsel Geändert vor über 6 Jahren
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Neuigkeiten aus der Umweltmedizin und Hinweise zur Wasserhygiene
wHR Dr. Ulrike Schauer Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Umwelthygiene
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Hitzewarnungen; neues System in NÖ seit Sommer 2016 Trinkwasserhygiene
Themen Hitzewarnungen; neues System in NÖ seit Sommer 2016 Trinkwasserhygiene Warmwasser und Legionellen
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Umwelthygiene und Umweltkontrolle Trinkwasserkontrolle
Gruppe Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheitswesen Umwelthygiene Umwelthygiene und Umweltkontrolle Trinkwasserkontrolle Tuberkulose- bekämpfung Abteilungen GS4-7
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Tätigkeitsumfang Sachverständigentätigkeit Ausarbeitung von Richtlinien Erhebung und Auswertung epidemiologischer Daten Beratung der politischen Referenten und Bürger Aus- und Weiterbildung
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Hitzewarnung NÖ – das Tool
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Warum Hitzewarnungen ?
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In Europa ca. 55000 hitzebedingte Todesfälle Davon ca. 35000 im August
Hitzesommer 2003 In Europa ca hitzebedingte Todesfälle Davon ca im August Das sind ca mehr als in „Normaljahren“ (Kosatzky,2005) Wien: Übersterblichkeit von ca. 10% im Vergleich zu 2004 (Moshammer et al. , StartClim2005 A1-a)
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Notarzteinsätze in Wien in Abhängigkeit von der Temperatur (Moshammer et al, StartClim2005.A1-a)
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Besonders betroffene Personengruppen
Personen älter als 65 Jahre Vorerkrankungen, eingeschränkte Anpassungskapazität Personen mit Atemwegs-/ Herz-Kreislauferkrankungen Säuglinge und Kleinkinder Instabile Thermoregulation Chronisch Kranke / Menschen mit besonderen Bedürfnissen
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Das Instrument - Schwellenwerte
Belastungsstufen Genereller Richtwert GT [°C] Schwankungsbereich GT [°C] Grün <30 Gelb >=30 >=30-32 Orange >=35 >=34-36 Rot >=40 >=39-42 [1] In Abhängigkeit des Temperaturniveaus der vergangenen 2 Wochen können die Schwellwerte bezirksweise um bis zu 3°C variieren.
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Wann erfolgt „Hitzewarnung“ ?
Wenn an 2 aufeinanderfolgenden Tagen Warnstufe „Orange“ erreicht wird Basisinformation wird immer von Meteorologen der ZAMG geprüft, dieser muss Warnung freigeben Korreliert mit den Warnstufen die auf der HP der ZAMG dargestellt sind Steht ca. 2 Tage vorher zur Verfügung Warnung erfolgt für betroffene Bezirke Warnung erfolgt via Mail von der ZAMG an „Schlüsselinstitutionen“
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Ausblick Erarbeitung eines gesamtstaatlichen Hitzeschutzplanes (Federführung BMGF) Harmonisierung der Schwellwertkonzepte Vereinheitlichung in der medialen Berichterstattung Warnkonzept für Allgemeinbevölkerung Informationsmöglichkeit für Allgemeinbevölkerung (Hitzetelefon, Internet,….) Wird voraussichtlich in der Saison 2017 zur Verfügung stehen
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Verhaltenstipps (Folderanforderung: post.gs1@noel.gv.at)
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Infomaterial
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Infomaterial Umweltbundesamt
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Weiterführende Literatur
Hitzeschutzplan Steiermark
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Trinkwasserhygiene
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Anforderungen geregelt in der Trinkwasserverordnung (BGBl II 304/2001)
§ 3 Z 2 LMSVG (BGBl I 13/2006) „Wasser für den menschlichen Gebrauch: Wasser vom Wasserspender bis zum Abnehmer zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel und in Lebensmittelunternehmen“ Anforderungen geregelt in der Trinkwasserverordnung (BGBl II 304/2001) Der Wasserversorger liefert Trinkwasser bis zum Wasserzähler
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Gefahren für die Trinkwasserhygiene
Aufbereitungsanlagen (Entkalkung) Totleitungen Wasserstagnation Wasserspender
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Aufbereitungsanlagen
sind prinzipiell bei Wasserbezug aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen nicht notwendig Müssen gemäß österreichischem Lebensmittelbuch, Codexkapitel B 1, zugelassen sein Die Gesamthärte im Haus muss > 8,4°dH sein Anlagen müssen regelmäßig gewartet werden sogenannte Wasserbelebungsanlagen sind keine zugelassenen Anlagen und wirkungslos
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Trinkwasserspender Quellwasser-Gallonen oder Wasserspender haben sich als hygienisch eher problematisch herausgestellt Leitungsgebundene Wasserspender haben einen hohen Kontroll- und Wartungsaufwand Eine Alternative sind als „Trinkbrunnen“ bezeichnete Wasserauslässe
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Weitere Informationen
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.. auf der NÖ LAndeshomepage
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Warmwasser und Legionellen
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Warmwasser und Legionellen
Legionellen sind Umweltkeime vermehren sich rasch bei 22-55°C werden bei Temperaturen über 65°C abgetötet stellen bei Inhalation ein Infektionsrisiko dar Die ÖNORM B 5019 regelt die „Hygienerelevante Planung, Ausführung, Betrieb, Wartung, Überwachung und Sanierung von zentralen Trinkwasser-Erwärmungsanlagen“
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
28
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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