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Arbeitskreis Umweltmanagement Wirtschaftskammer Tirol – Sparte Industrie Innsbruck, 21. November 2016.

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Präsentation zum Thema: "Arbeitskreis Umweltmanagement Wirtschaftskammer Tirol – Sparte Industrie Innsbruck, 21. November 2016."—  Präsentation transkript:

1 Arbeitskreis Umweltmanagement Wirtschaftskammer Tirol – Sparte Industrie
Innsbruck, 21. November 2016

2 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
Themen IndustrieemissionsRL: Stand der Technik - BREF/BAT und seine Auswirkungen auf Genehmigungen? EU-Emissionshandelssystem (ETS): Eine Einführung und Überblick Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

3 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
IndustrieemissionsRL: Stand der Technik - BREF/BAT und seine Auswirkungen auf Genehmigungen? Quelle: EIPPCB Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

4 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) - Directive on Industrial Emissions (IED) Vereint 7 EU-Richtlinien: IPPC-RL, Abfallverbrennungs-RL, Großfeuerungsanlagen-RL, Lösemittel-RL und 3 Richtlinien zur Titandioxidherstellung Enthält Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur Überwachung und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der EU Neu sind insbesondere: die Verbindlichkeit der "BVT-Schlussfolgerungen" der europäischen Merkblätter zu besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter = BREF) bei der Industrieanlagengenehmigung die Einführung eines "Ausgangszustandsberichtes" (AZB) über Boden und Grundwasser Umweltinspektionen: die Verpflichtung zur systematischen und regelmäßigen Überwachung der Industrieanlagen sowie die Pflicht zur Veröffentlichung der Überwachungsberichte verschärfte Grenzwerte für Kraftwerke und andere "Großfeuerungsanlagen" IED ist am 6. Jänner 2011 in Kraft getreten war innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umzusetzen Ö: GewO, EG-K, WRG, AWG …. Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

5 BVT-Schlussfolgerungen (Art 3 Z12) (BAT Conclusions)
enthält Teile eines BREF mit den Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken ihre Beschreibung Informationen zur Bewertung ihrer Anwendbarkeit mit BAT assoziierte Emissionswerte (BAT-AELs) dazugehörige Überwachungsmaßnahmen dazugehörige Verbrauchswerte gegebenenfalls einschlägige Standortsanierungsmaßnahmen  dienen als Referenzdokumente für die Festlegung der Genehmigungsauflagen Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

6 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
BAT-AELs (Art 3 Z13) Bereich von Emissionswerten erzielt unter normalen Betriebsbedingungen erzielt unter Verwendung von BAT oder einer Kombination von BAT entsprechend der Beschreibung in den BAT- Schlussfolgerungen ausgedrückt als Mittelwert für einen vorgegebenen Zeitraum unter spezifischen Referenzbedingungen Behörde stellt sicher, dass BAT-AELs unter normalen Betriebsbedingungen nicht überschritten werden Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

7 BAT-AELs – Beispiel aus CWW BREF
BAT-AELs gelten, wenn Abwassermenge > m3/Jahr Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

8 Genehmigungsauflagen und Emissionsgrenzwerte
Innerhalb von 4 Jahren nach Veröffentlichung der BAT Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit einer Anlage stellt die Behörde sicher, dass (Art. 21/3): alle Genehmigungsauflagen überprüft und erforderlichenfalls auf neuesten Stand gebracht werden Anlage diese Auflagen einhält Dabei wird allen neuen bzw. aktualisierten BAT Schlussfolgerungen Rechnung getragen (Anpassung an horizontale BREFs) Behörde legt EGW fest, die die BAT-AELs nicht überschreiten (Art 15/3) In besonderen Fällen kann Behörde weniger strenge Emissionsgrenzwerte festlegen (Art. 15/4) – wenn Anpassung gemessen am Umweltnutzen zu unverhältnismäßig höheren Kosten führen würde (geografischer Standort, lokale Umweltbedingungen, techn. Merkmale der Anlage) Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

9 “Sevilla-Prozess” zur Erarbeitung von BREFs
Quelle: Umweltbundesamt Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

10 Technical Working Group (TWG)
Kommission – DG Environment, European IPPC Büro Mitgliedsländer – Nationale Experten Industrie – Industrial NGOs Environmental NGOs Vertreter Experte des MS in der TWG koordiniert den Nationalen Arbeitskreis (NAK) beschafft und verschickt Informationen kommentiert Draft BREF unter Einbeziehung des NAK Rolle Nationaler Experte (Ö: UBA) Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

11 Nationaler Arbeitskreis (NAK)
Nationaler Experte (UBA) Anlagenbetreiber und Fachverband BMLFUW BMWFW Behördenvertreter Vertreter Unterstützt Nationalen Experten mit Expertise Information Kommentaren Rolle NAK Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

12 Vertikale/Horizontale BREFs am Beispiel der Chemie-BREFs
LVOC (2003, aktuell Review) Large Volume Organic Chemicals Chlor-Alkali-Elektrolyse CAK (2013) Anorganik - Ammonia, Acids and Fertilisers LVIC-AAF (2007) Anorganik - Solids and other industry LVIC-S (2007) Organic Fine Chemicals OFC (2006) Speciality Inorganic Chemicals SIC (2007) POL (2007) Polymers CWW (06/2016) Common Waste Water and Waste Gas Treatment/Management Systems in the Chemical Sector Geplant: WGC Waste Gas Treatment in the Chemical Sector Ergänzende horizontale BREFs (über alle Industrie-Sektoren): Emissions from Storage (EFS) Energy Efficiency (ENE) Industrial Cooling Systems (ICS) ……. Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

13 Auslösung der Anpassungsverpflichtung durch horizontale BREFs?
Anfrage an BMWFW durch BSI/WKÖ: Löst CWW BREF bzw. horizontale BREFs im allgemeinen die gemäß Industrieemissionen-RL bzw. Gewerbeordnung festgelegte Anpassungsverpflichtung innerhalb von 4 Jahren aus? Antwort: Nein BMWFW teilt die Meinung der WKO, dass die im § 81b GewO 1994 verankerte Verpflichtung zur Anpassung an den Stand der Technik durch die Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit einer IPPC-Anlage ausgelöst wird. Nicht zur Haupttätigkeit ergangene BVT-Schlussfolgerungen, die für die jeweils konkrete IPPC-Anlage horizontale BREFs darstellen, lösen die Anpassungsverpflichtung gemäß § 81b GewO 1994 nach Ansicht des Wirtschaftsressorts nicht aus. Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

14 Auslösung der Anpassungsverpflichtung durch horizontale BREFs?
Anfrage an BMWFW durch BSI/WKÖ (Fortsetzung): Somit löst nur ein vertikales BREF zur Haupttätigkeit einer Anlage eine Anpassungsverpflichtung innerhalb von 4 Jahren aus. Weitere seit der letzten Überprüfung der Genehmigung veröffentlichte (horizontale) BVT-Schlussfolgerungen müssen dann mitbetrachtet werden. Ein horizontales BREF wie z.B. das im Juni 2016 veröffentlichte CWW BREF bedingt somit keine unmittelbare Anpassungsverpflichtung. Sowohl BMWFW als auch BMLFUW sind sich jedoch einig, dass bei „eigenständig betriebenen Abwasserreinigungsanlagen“ gemäß IED-Tätigkeitskategorie 6.11 (siehe Anhang 1 IED), die Abwässer aus der chemischen Industrie (IED-Tätigkeitskategorie 4) behandeln, eine Anpassungsverpflichtung an das CWW BREF ausgelöst wird. In diesem Fall ist die Haupttätigkeit der Anlage die Abwasserbehandlung. Derzeit ist es jedoch nach wie vor unklar, ob es in Österreich überhaupt derartige Anlagen gibt. Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

15 Auslösung der Anpassungsverpflichtung durch horizontale BREFs?
Anfrage an BMWFW durch BSI/WKÖ (Fortsetzung): Auch Umweltinspektionen thematisiert Wesentlich ist folgende Aussage des BMWFW: „Nicht zum zu überprüfenden Konsens zählen somit unter anderem Anpassungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt einer bestimmten Umweltinspektion noch gar nicht getroffen bzw. noch nicht einmal in Angriff genommen sein müssen.“ Das BMWFW weist allerdings darauf hin, dass dessen ungeachtet es durchaus sinnvoll ist, eine Umweltinspektion und die damit verbundene „Vor-Ort-Zusammenkunft“ der Experten dazu zu nutzen, absehbare Entwicklungen zu erörtern. Anfrage BSI/WKÖ: Antwort BMWFW: Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

16 BREF-Studien des Umweltbundesamtes
UBA erstellt in der Regel zur Vorbereitung auf den BREF Revisionsprozess Branchen-Studien, z.B. Studie zum STS BREF Aktuell: Chemie-Studie (Beginn mit dem Anorganik-Sektor) Studien werden veröffentlicht und dem EIPPCB zur Verfügung gestellt (u.a. BATIS-System des EIPPCB) Datenerhebung bei den relevanten Unternehmen und ggf. Anlagenbesichtigungen Unternehmensbeteiligungen prinzipiell sinnvoll – BREF soll auf Basis von Daten aus der Praxis erstellt werden (nicht nur große Industrieunternehmen) Klare Kommunikation (am besten schriftlich) von sensiblen Daten/Informationen gegenüber UBA – ggf. Geheimhaltungserklärung von UBA unterzeichnen lassen Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

17 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
BREF Arbeitsprogramm 2017 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

18 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
BREF Arbeitsprogramm 2017 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

19 EU-Emissionshandelssystem (ETS): Eine Einführung und Überblick
Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

20 Europäische Klima- und Energiepolitik (1)
2020 & 2030-Ziele auf einen Blick mindestens -20% THG-Emissionen verbindlich 20% Erneuerbare Energien 20% Energieeffizienz unverbindlich -40% 27% Erneuerbare Energien verbindlich auf EU-Ebene Energieeffizienz 2020 2030 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

21 Europäische Klima- und Energiepolitik (2)
-16% für AT -36% für AT © EC Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

22 Der EU-Emissionshandel
Der EU-Emissionshandel (European Union Emissions Trading System, EU ETS) ist das Leitinstrument der EU-Klimapolitik. Ziel, die Treibhausgasemissionen unter möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken, indem die Höhe der Emissionsverminderung erzwungen wird, es aber dem Markt überlassen bleibt, auf welche Weise er diese Verminderung erzielt. Das EU ETS ist der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel. Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

23 Der EU-Emissionshandel
Wurde 2003 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU beschlossen und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Europäische Rechtsgrundlage des Emissionshandels bildet die am 13. Oktober 2003 erlassene Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG)  national umgesetzt im Emissionszertifikategesetz (EZG) Aktuell umfasst und begrenzt das EU ETS den THG-Ausstoß von rund Anlagen in 31 europäischen Ländern (28 EU-Staaten plus Liechtenstein, Island und Norwegen) in der Stromerzeugung sowie wesentlichen Sektoren der Industrie. Weiters: Einbeziehung von Luftfahrzeugbetreibern in das ETS Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

24 Der EU-Emissionshandel
Das ETS funktioniert nach dem Prinzip des cap & trade – beschränken und handeln. Einerseits wird die Höhe der Treibhausgasemissionen beschränkt, andererseits können die Emissionsberechtigungen frei gehandelt werden. Das System ist anlagenbasiert, das heißt jede der aktuell etwa abgedeckten Fabriken und Kraftwerke wird einzeln erfasst. Jede dieser Anlagen erhält für einen bestimmten Zeitraum, die Handelsperiode (aktuell 3. Handelsperiode), eine nach festen Regeln bestimmte Menge Emissionsberechtigungen (European Union Allowance, EUA), die das politisch festgelegte Emissionsminderungs-ziel berücksichtigt. Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

25 Der EU-Emissionshandel
Für jede Tonne emittiertes CO2 ist ein Zertifikat abzugeben. Da die Gesamtzahl der Zertifikate EU-weit fixiert ist(„Cap“) und jährlich verringert wird, führt dieses System langfristig zu Emissionsreduktionen, ohne dem einzelnen Marktteilnehmer ein spezifisches Emissionsziel vorzuschreiben. Durch die vorgesehene Verknappung an Zertifikaten entsteht weiters ein funktionierender Markt für Zertifikate. Der durch Angebot und Nachfrage entstandene „CO2-Preis" ist ein Maß dafür, welche CO2-Minderungsmaßnahmen wirtschaftlicher sind, als das Bezahlen für Zertifikate. Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

26 Der EU-Emissionshandel
Es ist aber ein Mengen- und kein Preissystem. Die Menge an Zertifikaten sinkt derzeit jedes Jahr um 1,74 %. Das System deckt zur Zeit ca. 45 % der in der EU entstehenden Treibhausgasemissionen ab. Ein ansteigender Teil der Zertifikate wird versteigert (2013: 40 %), die restlichen werden gratis vergeben und nach bestimmten Prinzipien verteilt. Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

27 Der EU-Emissionshandel
Ein Großteil der Industrieemissionen erhalten kostenlose Zuteilungen, basierend auf einem Benchmark-System. Dadurch sollen Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern verhindert werden, die in Staaten operieren, die sich nicht im ähnlichen Ausmaß am globalen Klimaschutz beteiligen. Welche Sektoren von diesem sogenannten „Carbon Leakage“ profitieren, wird seit 2009 von der EU-Kommission bestimmt und alle fünf Jahre neu festgelegt. Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

28 Der EU-Emissionshandel
Zertifikatspreis am : 5,54 € Quelle: Grafik: dapd Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

29 EU-ETS nach 2020 – Rat-Schlussfolgerungen Oktober 2014
Reformierter EU-ETS bleibt das Herzstück der EU-Klimapolitik Basis dafür in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (23./24. Oktober 2014) zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 verankert Linearer Reduktionsfaktor erhöht sich ab 2021 von 1,74 % auf 2,2 % „Ein gut funktionierendes, reformiertes Emissionshandelssystem mit einem Instrument zur Stabilisierung des Markts im Einklang mit dem Kommissionsvorschlag wird das wichtigste europäische Instrument zur Erreichung dieses Ziels darstellen; der jährliche Faktor, um den die Obergrenze für die maximal zulässigen Emissionen gesenkt wird, wird von 1,74 % auf 2,2 % für die Zeit ab 2021 angehoben.“ Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

30 EU-ETS nach 2020 – Rat-Schlussfolgerungen Oktober 2014
Freie Zuteilung für „Carbon Leakage“ gefährdete Industrieunternehmen bleibt erhalten „Das System der kostenfreien Zuteilung von Emissionsrechten wird nicht außer Kraft treten; bestehende Maßnahmen werden auch nach 2020 weiter dazu dienen, der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen aufgrund der Klimapolitik vorzubeugen, solange in anderen führenden Wirtschaftsnationen keine vergleichbaren Anstrengungen unternommen werden; auf diese Weise sollen Sektoren, die Gefahr laufen, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen, in angemessenem Umfang unterstützt werden.“ Innovationsfonds „NER 400“, auch für Projekte von Industrieunternehmen offen Modernisierungsfonds, um ärmeren MS zu helfen Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

31 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
Reform EU-ETS nach 2020 (1) Gemeinschaftsweite Menge der vergebenen Zertifikate (Artikel 9) Anpassung des linearen Faktors von 1,74% auf 2,2% ab 2021 Versteigerung von Zertifikaten (Artikel 10) 57% aller Zertifikate müssen versteigert werden. Davon werden 2% dem Modernisierungsfonds zur Verfügung gestellt 43% bleiben für die Gratiszuteilung (davon 2,6% für den Innovationsfonds) Zusätzliche Mengen für die Neuanlagenreserve werden aus der 3. Handelsperiode bzw. aus der MSR genommen. 90% der auktionierten Zertifikate werden gem. den verifizierten Emissionen auf MS aufgeteilt 10% der auktionierten Zertifikate werden unter 15 ärmeren MS aufgeteilt → Solidaritätsmechnismus Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

32 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
Reform EU-ETS nach 2020 (2) Benchmarks (Artikel 10a(2)) Die derzeitigen Benchmarks (Basis 2007/8) werden jährlich um 1% reduziert. Ausgangspunkt ist 2008, Zielpunkt ist die Periodenmitte. Bei signifikanten Abweichungen auf Basis eines Nachweises von realen Daten kann die Kürzung auch 0,5% bzw. 1,5% betragen. Korrekturfaktor/CSCF (Artikel 10a(5)) bleibt Artikel 10a(6): Kompensation von indirektem Carbon Leakage Bisheriges System der Kompensation über State Aid Rules soll beibehalten werden. Das Wording wurde verschärft: MS „should“ statt „may“ finanzielle Maßnahmen ergreifen. (derzeit z.B. in: D, UK, NOR, GR, Flandern, ESP, NL) Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

33 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
Reform EU-ETS nach 2020 (3) Artikel 10b: Carbon Leakage Maßnahmen 100% Gratiszustellung wenn: Handelsintensität x Emissionsintensität > 0,2 Sektoren zwischen 0,18 und 0,2  Möglichkeit auf „qualitatives assessment“. Alle anderen Sektoren bekommen ab 2021 einheitlich 30% Gratiszustellung Annahme der neuen Liste bis 31. Dezember 2019 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

34 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
Reform EU-ETS nach 2020 (4) Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

35 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
Reform EU-ETS nach 2020 (5) Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

36 Nationale Klimapolitik
Die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum (und Energie-verbrauch) ist bereits gelungen! Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol

37 Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol
Vielen Dank! DI Dr. Reinhard Thayer Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs- FCIO Fachverband der Mineralölindustrie- FVMI Arbeitskreis Umweltmanagement / WK Tirol


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