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Recht und Organisationen des Tourismus

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Präsentation zum Thema: "Recht und Organisationen des Tourismus"—  Präsentation transkript:

1 Recht und Organisationen des Tourismus

2 Lernziele Die wesentlichsten Rechtsgrundlagen nennen können, innerhalb derer sich die Tourismusbetriebe und –organisationen bewegen müssen Die wesentlichsten Inhalte der jeweiligen Landes- Tourismusgesetzte kennen Die wichtigsten Marketingaufgaben einer öffentlichen/regionalen Tourismusorganisation kennen und die Finanzquellen dafür wissen Die Aufgaben und aktuellen Marketing-Schwerpunkte der ÖW kennen und einzelne wichtige internationale Tourismusorganisationen nennen können

3 Rechtsgrundlagen des Tourismus in Österreich
Europäisches Recht, internationale Regelungen: Frankfurter Tabelle (bei Reisemängeln) Zolleinhebung an EU-Kommission übertragen Autobusfahrten – Durchreise mit geschlossenen Türen bedarf keiner Genehmigung,……. Rechtsvorschriften des Bundes: Gewerbeordnung (Befähigungsausweis erforderlich für Gastronomie u RB) Berufsausbildungsgesetz (Lehrlinge) Schulorganisationsgesetz (TS) Meldegesetz und FV-Statistikverordnung Verkehrsrecht ABGB (Haftung gegenüber Kunden und Reisebüros) Arbeitsrecht (Arbeitszeitgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz, Kollektivverträge,… Sozialrecht (Allgemeines SVG, GSVG für Gewerbetreibende) Abgabenrecht (UStG, EStG, BAO) ABER…. Tourismus ist in Ö. vorwiegend Ländersache! Gesetzgebung und Verwaltung im Tourismus obliegt den einzelnen Bundeländern!

4 2 Beispiele für Bundesrecht im Tourismus:
Meldegesetzt 1991 (in der gültigen Fassung): Alle Gäste in einer fremden Unterkunft sind innerhalb von 24 Stunden durch Eintragung im Gästeblatt an- und abzumelden, bei Aufenthalt nur von 1 Nacht kann An- und Abmeldung in einem Schritt erfolgen. Melden muss der Gast (= Ausfüllen des Gästeblattes), aber der Beherberger muss dafür sorgen, dass es vollständig ausgefüllt ist. Reisegruppen (mind. 8 Personen) brauchen nur 1 Gästeblatt ausfüllen, wenn der Reiseleiter eine Sammelliste (Namen, bei Ausländern Passnummer und Ausstellungsbehörde) übergibt.

5 2 Beispiele für Bundesrecht im Tourismus:
Bundesstatistikgesetz und Tourismus-Statistik-Verordnung: Die Statistik Austria erhebt 2 x pro Jahr die Fremdenunterkünfte. Der Beherberger muss binnen 48 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise die Gästedaten an die Gemeinde melden, diese meldet monatlich alle Übernachtungen an die Statistik Austria.

6 Landesrechtliche Regelungen
ABER…. Tourismus ist in Ö. vorwiegend Ländersache! Landesrechtliche Regelungen Landestourismusgesetze (regeln welche Organisationen auf Orts-, Gebiets- und Landesebene zuständig sind, Förderbeiträge, Geschäftsordnung von Tourismusorganisationen, …) Landesabgabengesetze (Kur- und Ortstaxe, Vergnügungssteuer,…) Privatzimmervermietungsgesetze u. Campingplatzgesetze Nationalparkgesetze, Naturschutzgesetze, Raumordnungsgesetze, Bauordnung Jagd- und Fischereigesetze, Gesetze betreffend Bergführer- und Skischulwesen Jugendschutzgesetze

7 Tourismusorganisationen im Überblick
Inland International Staatliche Institutionen EU-Institutionen Gesetzgeber in Bund und Ländern Verwaltung bundesweit „Minister“ (Gewerbe-, Steuerangelegenheiten) Verwaltung landesweit „Landesrat“ mit Abt. Tourismus in Landesregierung (Aufsicht örtl. Verbände, Förderungen,…) EU-Kommission/Parlament (Verordnungen, Richtlinien) EU-Kommissare und Generaldirektion (Vergabe von Fördermitteln, Wettbewerbsregulierung) Interessensvertreter Interessensvertreter Öffentlich-rechtliche: Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Arbeiterkammer Freiwillige: ÖHV, ÖRV,… Freiwillige: IATA (internationale Handelskammer), Skal (Internationaler RB-/Hotelier- Verband)

8 Bundesebene Landesebene
Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer (in Sbg. für Tourismus zuständig)

9 Tourismusorganisationen im Überblick
Inland International Tourismus-Marketing-Organisationen: Tourismus-Marketing-Organisationen: bundesweit: ÖW, Angebotsgruppen „Urlaubsspezialisten“ landesweit: Burgenland Tourismus, OÖ Tourismus, Tirol Werbung, Salzburger-Land Tourismus GmbH, Wien Tourismus, NÖ Werbung, Steirische Tourismus GmbH, Vorarlberg Tourismus, Kärntner Tourismus GmbH regional/örtlich: Destinationsmanagement WTO (World Tourism Organisation) ETC (European Travel Commission) …

10 Bundesweite Tourismusorganisation
Finanzierung durch öffentl. Mittel und Erlöse aus Verkauf von Marketingleistungen an die österr. Tourismuswirtschaft Marktbearbeitung in 45 Ländern, jährl. über Marketingaktivitäten (klassische Werbung, Produktion von Themenprospekten, Organisation von Messen, Schulungen für RB, Erarbeitung von Gästebindungsprogrammen,…) Erstellt maßgeschneiderte Marketingmaßnahmen für österr. Tourismusanbieter = größte österr. Tourismusplattform

11 Geschäftsführerin der ÖW seit 2006
Dr. Petra Stolba

12 - Recherche: Recherchiert in Partnerarbeit folgende Fragen auf der ÖW-Website : Wie könnte man die Marke „Urlaub in Österreich“ beschreiben? Wie sieht die Zielgruppe für Österreich aus? Bitte beschreiben (Soziale Situation, Werte und Lebensstil, Reiseverhalten, Urlaubsbedürfnisse)! Wie versucht die ÖW die Marke „Urlaub in Österreich“ erlebbar zu machen? Welche Themenangebote bietet die Website Sie ist übrigens auch eine Website der ÖW!

13 Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer
Begutachtet Gesetzesvorschläge Führt Kollektivvertragsverhandlungen (Arbeitgebervertretung) Fortbildung: Interessensausgleich zwischen Mitgliedern (RB, Hoteliers) Arbeiterkammer = Arbeitnehmervertretung, Konsumentenschutz Zusammenarbeit bei „Urlaub am Bauernhof“

14 Tourismusorganisationen auf Landesebene
Aufgabenabgrenzung auf Länderebene Öffentliche Landesverwaltung =politische Verantwortung Tourismusmarketing für das Land =wirtschaftliche Verantwortung Landtag (f. Beschluss des Landestourismusgesetzes) Landesregierung (f. Durchführung, Vorbereitung und Ausführung des Gesetzes) Politisch verantwortlich = zuständiger Landesrat Geschäftsführung (Aufsicht über Tourismusorg., Förderungen,…) = Amt der Landesregierung Landestourismusorganisation (Führungsgremium gewählter Funktionäre) Geschäftsstelle des Landesverbandes für Tourismus Präsidium mit Präsidenten an Spitze Geschäftsführung durch ernannten Landestourismusdirektor Budget, Zielsetzung für Tourismus, Tourismusmarketing, Koordination

15 SLTG Salzburger Land Tourismus GmbH
Recherche: Was bietet Salzburg den Touristen? Wie sieht das Marketing im Hintergrund aus? Welche Themen werden im Sommer 2017 besonders beworben? Wie heißt der Geschäftsführer der SLTG? Welche Serviceleistungen bietet die SLTG für Hoteliers?

16 Tourismusorganisationen auf Gebietsebene
Destination Management Organizations (DMOs) Ziele: Starke Profilierung (Image – Leitthemen) Abgrenzung zu anderen Regionen Besonderheiten hervorheben Erstellung regionaler Konzepte (regionale Angebotsabstimmung, Gebietskatalog, gemeinsamer Werbeauftritt)

17 Destination Management Organizations (DMOs)
= Zusammenfassung aller Tourismuseinrichtungen mehrerer Orte/Kleinregionen zu einer Destination! Betriebe, Gemeinden und Tourismusverbände treten wie EIN Unternehmen am Markt auf bilden für die Destination eine MARKE (gleich bleibend, hohe Qualität!) schaffen Erlebnisse, erleichtern dem Gast die Information und Buchung, motivieren ihn, die Region zu besuchen (durch Werbung und PR)

18 Destination Management Organizations (DMOs)
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine DMO wirklich erfolgreich ist? Wille zur Zusammenarbeit Geografische Einheit des Gebietes - der Gast soll die Region als „Einheit“ empfinden (z. B. Wachau, Salzkammergut, Mondseeland, Arlberg) Es kann eine Region aber auch künstlich geschaffen werden: gutes Angebot, einprägsamer Markenname z. B. Sportwelt Amadé, Steirische Thermenregion, Steirische Weinstraße, Steirische Eisenstraße,…

19 Destination Management Organizations (DMOs)
Wie wird die Arbeit der DMOs finanziert? Mitgliedsbeiträge der beteiligten Orte Zuschüsse von Land, Kammern,… Wer führt diese DMOs? Obmann/Vorsitzender wird von den Mitgliedern gewählt Tourismusdirektor führt die Geschäfte (entweder besonders dafür bestellt oder es wechseln sich die einzelnen Ortschefs ab)

20 Destination Management Organizations (DMOs)
Welche Aufgaben haben sie? Erarbeitung von Leitbildern und Regionalkonzepten Angebotsentwicklung (Kombination der einzelnen Angebote in der Region) Werbung und PR (Kostenersparnis, regionale Homepages, Gemeinschaftsinserate, Presseauftritte, Gebietsprospekte, Rad- und Wanderkarten, Messestände, gemeinsame Verkaufskataloge, gemeinsame Reservierungszentralen, Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern,…) Repräsentiert die Region gegenüber der ÖW, den Behörden, berät die örtlichen Tourismusverbände,.. …….und nun zur Destination

21 Tourismusorganisationen auf Ortsebene So unterschiedlich wie die Bundesländer…..
Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Burgenland, Wien: Öffentlich-rechtlicher Tourismusverband d.h. alle Unternehmer des Ortes sind Mitglied u. zahlen Beiträge, Kontrolle durch das Amt der Landesregierung, klare verbindliche Rechtsvorschriften für Gründung, Geschäftsführung, Finanzierung) Vorarlberg: Verkehrsamt Unternehmen der Gemeinde oder frw. Verkehrsverein (oft ehrenamtliche Tätigkeit) Kärnten, Niederösterreich: Fremdenverkehrs- vereine

22 Organe der Tourismusverbände
Vollversammlung: Mitgliederversammlung und wählt ein Aufsichtsorgan Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat, Ausschuss, Tourismuskommission): Gibt Ziele vor und kontrolliert Vorstand: = Management (1 Obmann, 1-2 Stellvertreter, 1 Finanzreferent, weitere Mitglieder) Obmann: verantwortlich für die Geschäftsführung, Zusammenarbeit mit Gemeinde, Region und Land Rechnungsprüfer: Kontrolle der Finanzen und der BH Geschäftsstelle: Tourismusbüro oder Tourist Office bildet die Anlaufstelle für den Ortstourismus

23 Touris-musver-band Vermieter Gemeinde Regional-verband Landes-werbung Betriebe Gäste Der Tourismusverband bildet die „Klammer“ der Marketing-Aktivitäten Seine Innen-Aufgaben: Koordination der einzel-nen Anbieter (Hotels, Liftgesellschaften, F&B) Koordination mit Regio-nalverband u. SLTG Pflege der Tourismusge-sinnung der Bevölkerung Reservierung, Zimmer-Vermittlung Veranstaltungsmgmt. Ev. Führung gemeinde-eigener Einrichtungen (Loipennetz, Hallenbad) Verkauf v. Büchern, Karten, CD‘s, Videos,…) Seine Außen-Aufgaben: Öffentlichkeitsarbeit Imagewerbung Gästeinformation Verkaufsförderung und Kooperation mit RB Verkaufsreisen

24 Tourismusverband

25 Finanzierung im Tourismusort
Gast Betrieb Zuschüsse u. Erträge Ortstaxe, Kurtaxe Abgabe pro Ferienwohnung Wird pro Nächtigung eingehoben Umsatzabhängig Höhe von Ortsklassen und Beitragsgruppen abhängig (nach Bedeutung des Tourismus für den Ort und für den Betrieb) Gemeinde legt Hebesatz fest Zuschüsse für besondere Projekte (Veranstaltungen,…) Verkauf von Souvenirs, Wanderkarten, Führungen,…

26 Ausgaben im Tourismusort
Büromaterial Betriebskosten Tourist Office Versicherungen Erhaltung Loipen, Bäder, Wanderwege,… Direkter Gästekontakt Marketing nach „Innen“ Marketing nach „Außen“ Homepage Produktion Werbemittel Anzeigenwerbung Kosten für Messestände,…

27 Aufgabenteilung und Kooperation
Ebene Betrieb: MK 10% v. Umsatz Ort/Gemeinde: DMO: MK ca. 2 Mio € Land MK ca. 4,5 Mio € Österreich: MK ca. 50 Mio € MK = Marketingkraft Aufgabenbereiche Erstellung von Leistungen, Gästebetreuung, Info-Weitergabe Infrastruktur, Gäste-Information, Angebotsentwicklung,… Markenpolitik, Koordination mit Landesebene, Erarbeitung von Leitbildern und Angebotskonzepten, Marketing und PR Markenbildung Land, Incoming, Marktforschung, neue Medien, Info-/Reservierungssysteme, Direktmarketing, Werbung – europäische Nahmärkte Marktforschung, Markenpflege, Themenmanagement, Koordination der Angebotsgruppen, Imagebildung, Internationales Marketing,…


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