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1 Prüfungskommission 1. Zwischenbericht Stand: erstellt von: Ute Böhm, Dr. Gunter Blankenhorn, Andreas Diehm, Norbert Engert, Helmut Joho, Hans.

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1 1 Prüfungskommission 1. Zwischenbericht Stand: 07.09.2012 erstellt von: Ute Böhm, Dr. Gunter Blankenhorn, Andreas Diehm, Norbert Engert, Helmut Joho, Hans Wipfler und Dr. Peter Pfeiffer

2 2 Prüfungsauftrag erteilt durch Mitgliederversammlung am 15.06.12: 1.Prüfung der Finanzen und Protokolle Kritische Durchsicht aller Protokolle des Vorstandes und der MV seit 2003 ff. Jahresrechnungen und Wirtschaftspläne (2003 ff.) Kreditunterlagen (Lebensrad Voba + LB BW) Prüfberichte der Wirtschaftsprüfer (pwc/ WGKK) Sonstige Buchungsbelege (wurden uns noch nicht zur Verfügung gestellt) Keine Einsichtnahme in datengeschützte Personalakten, Gehaltsunterlagen, Arbeitsverträge und Buchungsbelege 2. Prüfung aller Vorgänge seit 2003 im Verein, Stift und Lebensrad Prüfungsziele 1.aktueller Finanzstatus des Vereins 2.Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebs 3.Empfehlungen der Prüfungskommission

3 3 1. Finanzstatus des Vereins Jahresab- schlüsse Wirtschafts pläne 2003 ff. Jahresabschlüsse (§ 253 HGB) und Wirtschaftspläne Die PK ist zu dem Prüfungsergebnis gekommen, dass nach dem HGB- Gebot eine Teilwertberichtigung (TWB) des Anlagevermögens DSS notwendig und erforderlich ist. Damit wird die Stadt gegenüber dem Verein aufgrund des GR-Beschlusses von 1969 ersatzpflichtig für einen Verlust von mindestens 1,529 Mio €. Der Vorstand müsste umgehend einen Verlustantrag bei der Stadt Eberbach stellen, sobald ein entsprechendes Testat vom Sonderprüfer vorliegt. Der Vorstand ist gegensätzlicher Meinung (zur PK und auch zur WGKK 2010) und will – entgegen dem HGB-Gebot- keine TWB durchführen. Solange keine TWB erfolgt, sind unserer Meinung nach alle betroffenen Bilanzen nichtig beziehungsweise anfechtbar! In Anbetracht der gegensätzlichen Positionen in dieser Sache hat sich die PK und der Vorstand am 29.08.12 geeinigt, einen unabhängigen neutralen Wirtschaftsprüfer zur Sonderprüfung der Bilanzen 2003 ff. zu beauftragen. Seinem Testat unterwerfen sich PK und Vorstand. Wirtschaftspläne sollten spätestens zu Beginn des Haushaltsjahres von der MV beschlossen werden! Aktuell gibt der VS seit 9 Monaten Geld ohne Beschluss der MV aus! Kredite 1 DSS- “Altkredit” über 346.000 € und 2 Lebensrad- Kredite bei Volksbank (1.854 T€) und LB BW (4 Mio €). Kredit Voba: Laufzeit bis 30.09.55, Zinsbindung bis 30.11.20, Zinssatz 3,22 % und Grundschuldabsicherung Kredit LB BW: über die exakte Laufzeit konnte der VS keine schlüssige Auskunft geben (10/40/50 J?). Zinsbindung bis 30.12.18, Zinssatz 4,06%, Ausfallbürgschaft (AFB) Stadt Eberbach mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde RNK Lt. Hr. Martin vom 29.08.12 ist die AFB unbegrenzt für die gesamte Laufzeit gültig. Nach 10 Jahren ist lediglich die RNK- Genehmigung erneut zu erteilen und neue Kreditzinsen zu verhandeln.

4 4 1. Finanzstatus des Vereins Leistungsfähigkeit des Vereins im Hinblick auf DSS Ein wichtiges Ziel der PK ist die Erarbeitung des “Sanierungs- Budgets” für das DSS, das als Grundlage für die Findungskommission (FK) dienen soll. Eine Empfehlung über die Höhe dieses Budgets an den Vorstand, die Mitgliederversammlung und die FK kann erst nach den eventuell erforderlichen Bilanzkorrekturen abgegeben werden! Eine ausführliche Darlegung der aktuellen Bilanz 2011 aus Sicht der PK erfahren Sie nun auf der nächsten Folie:

5 2. Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebs (Bilanz 2011) 5 Aktiva 12.808.383,10 € Passiva 12.808.383,10 € Anlagevermögen 9.396.257,78 € 1.Immaterielles Vermögen 15.515,00 € 2.Sachanlagen 9.380.442,78 € 3.Finanzanlagen 300,00 € Eigenkapital 4.870.525,85 € 1.Kapital 1.937.445,45 € 2.Kapitalrücklage 727.861,40 € 3.Gewinnvortrag 2.152.442,36 € 4.Jahresüberschuss 52.776,64 € Umlaufvermögen 3.412.124, 32 € 1.Vorräte 6.977,40 € 2.Forderungen/So.Vermögen 134.254,42 € 3.Kassenbestand… 3.270.892,50 € Sonderposten 1.275.806,28 € 1.öff. Fördermittel 1.118.606,00 € 2.Nicht-öff. Inv.förderung 157.200,28 € Info PK: Rückstellungen 486.124,05 € 1.Teil-/Wertberichtigung Anlagevermögen DSS dringend notwendig! 2.3,27 Mio € Kasse- Info Martin 2,5 Mio €! -100 T€ SoPo Rückzahlung - 150 T€ ausstehende Rechn. für LR - 1 Mio € Küchenbau steht im Raum! 2. Minimum 1,529 Mio € Forderung an Stadt 3. Sonderprüfung der Bilanzen 4. Kreditkonditionen sind zu klären Verbindlichkeiten 6.161.399,84 € 1.aus Lief. und Leist. 83.025,45 € 2.Kreditinstitute 6.050.507,19 € DSS 346 T€ LR Voba 1.854 T€ Grundschuldeintrag LR LB BW 4.000 T€ Laufzeit unklar! AFB 3.n.ö. Förd.f. Invest. 14.316,17 € 4.So. Verbindl. 11.248,67 € 5.Umsatzsteuer 2.302,36 € RAP 14.526,08 €

6 3. Empfehlungen der Prüfungskommission an die MV 6 Entscheidungsträger Lt. § 7 der Vereinssatzung ist über Erwerb, Veränderung, Belastung und Finanzierung des Vereinsvermögens ausschließlich die MV zuständig, Beschlüsse zu fassen. Grundsätzlich entschied bisher alles der Vorstand. Die (MV) beschließt die JR + Wirtschaftpläne, fasst aber nie gültige Beschlüsse wie z.B. Grundstückskauf, Bau und Finanzierung LR. Der VS lässt sich pauschal über den Wirtschaftsplan ermächtigen. Die Mitglieder hatten keine Möglichkeit der rechtmäßigen Mitwirkung. Leerstand DSS trotz vieler Gutachten Folge: Alle von der PK geprüften Beschlüsse sind satzungs- und gesetzeswidrig (Verstoß gegen §7 Satzung + § 32 I,2 BGB) - siehe Folie Empfehlung: 1. PK prüft die Folgen 2. MV beschließt künftig satzungs-und gesetzesgemäß und erhält vom VS rechtzeitig die Beschlussvorlagen Bilanzen/ Jahresrechnung Nach Meinung der PK sind die Bilanzen/JR vom Vorstand wegen fehlender Teilwertberichtigung falsch aufgestellt und damit nichtig! Wir machen die abschließende Bewertung vom Testat des Sonderprüfers abhängig. Folge der fehlenden TWB: Falsche Bilanzen und Verlust von mindestens 1,529 Mio € Einigung PK und Vorstand vom 29.08.12 Es wird unabhängiger neutraler Wirtschaftsprüfer zwecks Sonderprüfung der Bilanzen beauftragt. Der VS und die PK unterwerfen sich dem Testat. Sollte Testat des Sonderprüfers Verlust ausweisen, stellt der Vorstand unverzüglich einen Verlustausgleichsantrag bei Stadt Eberbach Empfehlung: Die MV sollte heute die Jahresrechnung 2011 nicht genehmigen! Der Vorstand sollte heute von der MV nicht entlastet werden! Der Wirtschaftsplan wird künftig mit Beginn des Haushaltsjahres beschlossen und in der Jahresrechnung/ im Wirtschaftsplan wird die Bilanz u. G+V dargestellt.

7 3. Empfehlungen der Prüfungskommission an die MV 7 Projektsteuerungs-, Gutachter-, Berater- kosten inkl. Architektenhonoraren Die vorgelegte Darstellung ist nicht übersichtlich (Folie Nitsch) DSS: 595,0 T€ LR (davon Architekt: 555,3) 771,3 T€ Folge: trotz vieler Gutachten seit 2003 steht DSS noch immer leer. Empfehlung: VS stellt diese Position getrennt nach DSS und LR nochmals dar und verwendet dafür die Gutachterliste (Folie 23) Mittelfristige Finanzplanung des Vereins Liegt der PK nicht vor Folge: Keine Betrachtung der künftigen Entwicklung der Vereinsfinanzen möglich Empfehlung: VS und WGKK legen der PK die mittelfristige Finanzplanung des Vereins vor (aus DATEV- Buchhaltung) Vollmachten Wirtschaftsplan: Bei Vollzug des Haushaltsplans „Zur Erteilung von Kassenanordnungen (Einnahmen/Ausgaben) ist der Vorsitzende in unbeschränkter Höhe berechtigt. Gleiches Recht haben 1. Heimleitung, 2. geschäftsführender Vorstand (Folie) Empfehlung: MV schränkt Befugnisse des VS ein. Einzelheiten werden in einer neu zu erstellenden Finanzordnung geregelt. Alle Beschlüsse sind grundsätzlich nach §7 der Satzung herbeizuführen

8 3. Empfehlungen der Prüfungskommission an die MV 8 Verein Erstellen einer neuen Satzung (lt. B-MV 13.07.12 zurückgestellt) mit Beirat, Geschäftsführung, VS und MV Erstellen einer Geschäftsordnung (B-MV 2012) und Erstellen einer Finanzordnung Festlegung neuer Bewirtschaftungs- und Zeichnungsbefugnisse Zuständigkeiten Vollmachten Modalitäten der Buchführung Erledigung der steuerrechtlichen Angelegenheiten.

9 1. Die MV genehmigt heute die Jahresrechnung 2011 wegen der fehlenden Teilwertberichtigung nicht! Die MV entlastet heute den Vorstand nicht! 2.Am 29.08.12 haben sich Vorstand und PK geeinigt, einen unabhängigen neutralen Wirtschaftsprüfer mit der Sonderprüfung der Bilanzen (ab 2003 ff.) 2011 zu beauftragen. Die Kosten trägt der Verein. Sein Testat wird vom Vorstand und der PK akzeptiert. Für den Fall der notwendigen Teilwertberichtigung und Ausweisung eines Verlustes hat der VS umgehend einen Verlustantrag bei der Stadt Eberbach zu stellen. 3.Die Führung im Verein und die Kommunikation mit den Mitgliedern ist nicht zufriedenstellend. Der Vorstand wird deshalb von der MV aufgefordert: a.keine Projektsteuerung, Gutachter, Beraterkosten etc. ohne MV-Beschluss zu beauftragen/ zu verausgaben. Die MV beauftragt künftig den VS und PK/FK, gemeinsam über Ausgaben der FK - im Rahmen ihres Mandats zu beschließen. b.die unklare Laufzeit des LB BW- Kredits umgehend zu klären c.künftig die MV über alle unternehmens-/vereinsrelevanten Dinge beschließen zu lassen und die Beschlüsse in den Protokollen zu dokumentieren. Diese dürfen künftig nicht über die Wirtschaftspläne pauschal genehmigt werden. Wirtschaftspläne sind spätestens zu Beginn des Haushaltsjahres von der MV zu beschließen. d.den verwaisten Vorstandsposten umgehend zu besetzen e.eine Geschäfts- und Finanzordnung in Zusammenarbeit mit der PK zu erstellen 4.PK kann erst nach der Bilanzkorrektur eine Empfehlung über die Höhe des „Sanierungsbudgets DSS“ abgeben. 5.Die PK wird alle Bürgermeisterkandidaten bei der Kandidatenvorstellung am 12.10.12 um Ihre Meinung zum Verein bitten. 6. die MV beschließt diese Empfehlungen, falls der Vorstand die Punkte nicht als Selbstverpflichtung heute betrachtet und beruft eine weitere außerordentliche MV ein. Bericht VS an PK T: spätestens 28.09.12 9 3. Zusammenfassung der Empfehlungen an die MV

10 und steht Ihnen für Ihre Fragen bei der „Aussprache und Diskussion „ zur Verfügung. 10 Die Prüfungskommission bedankt sich für Ihre Aufmerksamkeit

11 Wirtschaftsplan 2011 11

12 Teil-/ Wertberichtigung laut WGKK 12

13 Unterlagen Beraterkosten 13

14 § 21 ff. BGB - Juristische Personen § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts. § 25 Verfassung Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt. § 26 Vorstand und Vertretung (1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. (2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands. 14

15 § 27 ff. BGB - Juristische Personen § 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands (1) Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. (2) Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. (3) Auf die Geschäftsführung des Vorstands finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670 entsprechende Anwendung.664670 § 28 Beschlussfassung des Vorstands Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.3234 15

16 § 29 ff. BGB - Juristische Personen § 29 Notbestellung durch Amtsgericht Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. § 30 Besondere Vertreter Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. § 31 Haftung des Vereins für Organe Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt. 16

17 § 32 ff. BGB - Juristische Personen § 31a Haftung von Vorstandsmitgliedern (1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro jährlich nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. (2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. § 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung (1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären. 17

18 §§34 ff. – 666 BGB- Juristische Personen § 34 Ausschluss vom Stimmrecht Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft. § 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen. 18

19 § 7 Satzung, §32 I,2 BGB und Auslegung BJM 19

20 20 Gemeinderats- beschluss 02.12.1969..

21 21 Gutachterliste 2012 Ilse Nitsch..

22 Wichtigste Protokolle VS & MV VorstandMitgliederversammlung P..08.05.03: VS beschließt vorbehaltlich der Zust. der MV Ersatzneubau mit 91 Pflegeplätzen - Folie P02/05 08.06.05: Grundstückkauf Fa. Siebeck, 4.600 m2, 160 €/m2 P03/05: VS beschließt Grd.kauf mit Statusbericht Klotz & Dressel GmbH Ersatzneubau Pflegeheim DSS- Projektgruppe besteht herrenseitig aus HL Fr. Popp,… P04/05 29.06.05: MV soll Baufreigabe entscheiden- Entscheidungen MV über Wipla!? 27.07.05 Kaufvertrag Fa. Siebeck 4.867 m2, 160 €/m2, 810 T€ inkl. Grunderwerbssteuer/Notar P05/05 : Gesamtkosten 810 T€… 06.08.03: MV beschließt nichts 09.09.04: RB..Planung für Umbau-und Neubau sind weiter fortgeschritten. Es besteht Aussicht, dass Ersatzneubau für Pflege erstellt wird 29.06.05: RB: Anstelle umfassender Sanierung DSS soll aus Wirtschaftlichkeitsgründen Ersatzneubau realisiert werden. Unter Punkt 6 „WiPla 05“ ist Grundstückskauf 750 T€ enthalten - Folie 31.07.06 Ersatzneubau steht an; Verein hat Siebeck-Gelände am 26.07.05 erworben, Folgenutzung DSS…- Folie 11.10.06 Baugenehmigung RNK für LR (siehe Pr. 12.09.07) - Folie 12.09.07 VS macht sich Gedanken über die Nachfolgenutzung des DSS Richtung „Betreutes Wohnen“, Baugenehm. RNK 2006- Folie 23.07.08 Ersatzneubau steht an, Baugenehmigung seit 2006, Spatenstich 27.06.08; TOP 6 Wipla: Finanzierung LR- Folie 22

23 Vereinsfinanzen Gewinne & Verluste Cashflow Positiver periodisierter Zahlungsmittelüberschuss 23 Im DSS wurde nicht mehr investiert

24 Vereinsfinanzen Finanzanlagen (AV) Bank, Kasse (UV) 24

25 Vereinsfinanzen 25

26 26 Vereinsfinanzen BilanzsummeGewinn/ VerlustFinanzanlagen (AV)Bank, Kasse (UV)Info Hj 017.061.007 €115.026,47 €2.122.065,83 €19.536,99 € Hj 027.149.483 €105.557,18 €2.057.767,29 €104.733,94 € Hj 036.990.921 €27.151,73 €2.011.270,08 €175.558,36 € 08.05.03 VS entscheidet Ersatzneubau Hj 046.810.394 €54.234,33 €2.060.531,68 €324.062,46 € Hj 056.853.142 €229.864,71 €1.605.483,31 €37.386,58 € Hj 067.004.619 €192.970,44 €1.476.517,67 €226.514,78 € Hj 077.099.044 €267.537,64 €1.531.014,32 €324.225,84 € Hj 0811.816.407 €299.205,60 €4.120.510,08 €519.923,16 € Hj 0912.850.208 €64.927,75 €2.869.986,46 €166.496,51 € Hj 1011.066.253 €49.483,22 €813.454,14 €886.985,62 € Wertberichtigung AV spätestens notwendig! Verlust trägt Stadt ? Hj 1112.808.382 €52.776,64 €300,00 €3.270.892,50 €2,5 Mio Martin

27 Beschlussempfehlung des Vorstandes vom 08.05.03 27

28 Grundstückskauf: MV 29.06.05 28

29 Ersatzneubau: MV 31.07.06 29

30 Baugenehmigung 11.10.06 für Ersatzneubau: MV 12.09.07 30

31 Spatenstich 27.06.08: MV 23.07.08 31

32 Gesamtfinanzierung Ersatzneubau über WiPla: MV 23.07.08 32


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