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Krankenstand – aber richtig! Arbeitsrechtliche Fragen Ass.-Prof. Dr. Andreas Mair.

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Präsentation zum Thema: "Krankenstand – aber richtig! Arbeitsrechtliche Fragen Ass.-Prof. Dr. Andreas Mair."—  Präsentation transkript:

1 Krankenstand – aber richtig! Arbeitsrechtliche Fragen Ass.-Prof. Dr. Andreas Mair

2 Wann liegt ein Krankenstand vor? Ist ein Angestellter nach Antritt des Dienstverhältnisses durch Krankheit oder Unglücksfall an der Leistung seiner Dienste verhindert, ohne daß er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, so behält er seinen Anspruch auf das Entgelt bis zur Dauer von sechs Wochen. §8 Angestelltengesetz: §2 Entgeltfortzahlungsgesetz (Arbeiter): Ist ein Arbeitnehmer nach Antritt des Dienstes durch Krankheit (Unglücksfall) an der Leistung seiner Arbeit verhindert, ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, so behält er seinen Anspruch auf das Entgelt bis zur Dauer von sechs Wochen.

3 Wann liegt ein Krankenstand vor? „Krankenstand“ = Arbeitsunfähigkeit (Dienstverhinderung) des Arbeitnehmers (AN) wegen Krankheit Was ist eine „Krankheit“? Wann ist der AN aufgrund einer Krankheit „arbeitsunfähig“? Aber:

4 Wann liegt ein Krankenstand vor? Krankheit? = jede Beeinträchtigung des körper- lichen oder seelischen Wohlbefindens Arbeits- unfähigkeit? Maßstab ist der Arbeitsvertrag Krankenbehandlung muss nicht erforderlich sein! § 106 Abs 1 GSVG: AN kann nicht oder nur mit Gefahr der Verschlechte- rung seines Zustandes seiner bisherigen Tätigkeit nachgehen

5 Wann liegt ein Krankenstand vor? Attest: Arzt bestätigt damit, dass 1) der AN krank ist und 2) dadurch nicht mehr in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuüben Gerichte: AN darf auf die Richtigkeit des Attests vertrauen Attest begründet für AN den guten Glauben in seine Arbeitsunfähigkeit Aber: Arzt ist bei der Ausstellung des Attests auf die Angaben des AN angewiesen Daher: Einschränkung des Vertrauens des AN auf die inhaltliche Richtigkeit des Attests

6 Wann liegt ein Krankenstand vor? Daher: Einschränkung des Vertrauens auf die inhaltliche Richtigkeit des Attests Muss der AN klüger sein als der Arzt? JA und zwar in folgenden Fällen  bei unrichtigen Angaben gegenüber dem Arzt  bei einer übertriebenen Leidensschilderung gegenüber dem Arzt  beim Offenlassen der Dauer des Krankenstands aus medizinischen Gründen durch den Arzt  wenn AN weiß, dass er schon wieder arbeitsfähig ist

7 Wann liegt ein Krankenstand vor?  Der Begriff der Krankheit ist beim Krankenstand in einem weiten Sinn zu verstehen  Das Vertrauen der Gerichte in die Richtigkeit des Attests ist zutreffend, ein AN kann daher aufgrund des ärztlichen Attests grundsätzlich darauf vertrauen, berechtigt im Krankenstand zu sein  Aber: Trotz Attests muss der AN manchmal klüger sein als der Arzt und kann nicht darauf vertrauen, berechtigt im Krankenstand zu sein Zusammenfassung

8 Wann führt ein Fehlverhalten zur Entlassung? Aussage der Gerichte: AN muss sich im Krankenstand so verhalten, dass seine Arbeitsfähigkeit möglichst rasch wiederhergestellt ist Bei Verstoß = genesungsvereitelndes Fehlverhalten des AN Sanktion = Entlassung des AN durch Arbeitgeber (AG) Entlassung ist gerechtfertigtEntlassung ist nicht gerechtfertigt zu unterscheiden: = für AG gibt es einen wichtigen Grund, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden = für AG gibt es keinen wichtigen Grund, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden AN verliert beendigungsabhängige Ansprüche (keine Kündigungs- entschädigung und Abfertigung alt) AN behält beendigungsabhängige Ansprüche (Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung und Abfertigung)

9 Wann führt ein Fehlverhalten zur Entlassung?  AN ist wegen einer Rachenentzündung krankgeschrieben trotzdem mehrstündige Autofahrt nach Serbien: Entlassung gerechtfertigt „Urlaubsreise nach Serbien“: „Führerscheinprüfung im Krankenstand“:  AN absolviert im Krankenstand die theoretische Führerscheinprüfung: Entlassung nicht gerechtfertigt „Weinlese im Krankenstand“:  AN ist wegen Beschwerden im Brustwirbelsäulenbereich krankgeschrieben trotzdem arbeitet AN bei der Weinlese: Entlassung nicht gerechtfertigt Grundsatz: Bei einem schuldhaften Verstoß des AN gegen die ärztlichen Anordnungen bzw gegen die allgemein üblichen Verhaltensweisen im Krankenstand = Fehlverhalten des AN, das zur Entlassung führt

10 Wann führt ein Fehlverhalten zur Entlassung? Fehl- verhalten? Aussagen der Gerichte:  AN muss gegen die erteilten ärztlichen Anordnungen verstoßen haben  Bei fehlenden ärztlichen Anordnungen muss AN die allgemein üblichen Verhaltensweisen im Krankenstand missachtet haben  Verstoß des AN muss geeignet sein, den Krankenstand zu verlängern  Verstoß des AN muss schwerwiegend sein Gerechtfertigte Entlassung des AN wäre möglich!

11 Wann führt ein Fehlverhalten zur Entlassung? Fehl- verhalten? Problem: Einordnung von scheinbar unangebrachten Verhaltensweisen des AN als Fehlverhalten im Krankenstand Diskobesuch, Joggen gehen, Spazierengehen als Fehlverhalten des AN?  AN ist wegen eines Burn-Out-Syndroms krankgeschrieben trotzdem beginnt AN eine Ausbildung zum Physiotherapeuten: Entlassung nicht gerechtfertigt „Ausbildung zum Physiotherapeuten“:

12 Wann führt ein Fehlverhalten zur Entlassung? Fehl- verhalten? Problem: AG kann nicht immer erkennen, ob ein Fehlverhalten vorliegt AN kann Mitverschulden an nicht gerechtfertigter Entlassung treffen Folge: AN verliert trotz nicht gerechtfertigter Entlassung einen Teil seiner beendi- gungsabhängigen Ansprüche (Kündigungsentschädigung, Abfertigung alt)

13 Wann führt ein Fehlverhalten zur Entlassung? Fehl- verhalten? AN kann Mitverschulden an nicht gerechtfertigter Entlassung treffen  AN ist wegen einer fiebrigen Erkrankung der oberen Atemwege krankgeschrieben trotzdem fährt AN zum Fußballplatz, um seinen Sohn abzuholen „Fotoaufnahme am Fußballplatz“:  AN klärt AG nicht über wahren Sachverhalt auf: Entlassung nicht gerechtfertigt, aber Kürzung der beendigungsabhängigen Ansprüche des AN um 2/3

14 „Teilkrankenstand“? „Chef darf Kranke in Firma zitieren“ (17.2.2014) „Kranke müssen Mails lesen“ (17.2.2014) OGH: Treuepflicht verlangt vom AN, dem AG im Krankenstand für Auskünfte zur Verfügung zu stehen („Teilkrankenstandsurteil“) „AN müssen Chef auch im Krankenstand zur Verfü- gung stehen“ (17.2.14) Aber: Auch Erteilung von Auskünften über die eigene Arbeit ist Arbeit! Offen: Welche Krankheitsbilder sind vom „Teilkrankenstandsurteil“ betroffen? Welchen Wert hat das Attest noch für den AN? „Teilkrankenstand“ = teilweise Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung

15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!


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