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Veröffentlicht von:Lennart Scholz Geändert vor über 7 Jahren
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Datenschutz u. -sicherheit
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Datenschutz Die Datenschutzrichtlinien der Europäi- schen Gesellschaft beschäftigt sich mit personenbezogenen Daten. Mit diesen Richtlinien soll der Missbrauch von persönlichen Daten verhindert werden.
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Die Verwendung, Speicherung u. Weitergabe von personenbezogenen Daten unterliegen des Datenschutzrichtlinie Jeder Bürger besitzt das Recht auf Auskunft u. Einsicht in die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert sind. Es bestehen Ausnahmen vom Auskunftsrecht, wenn zB die Sicherheit des Staates, die Landesverteidigung oder die öffentliche Sicherheit betroffen sind. Es besteht das Recht auf Berichtigung, Sperrung bzw. Löschung von falschen Daten, die über ein Person gespeichert wurden. Die Übermittlung von Daten in Länder, die nicht Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft sind (Drittländer), ist dann zulässig, wenn das jeweilige Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet.
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Datensicherheit Schutz vor unberechtigtem Zugriff Maßnahmen gegen den Verlust der Daten (zB bei technischen Problemen).
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Folgende Möglichkeiten können für den Zugriffsschutz auf Daten verwendet werden. Erteilen von Berechtigungen für den Zugriff Sorgfältiger Umgang mit Passwörtern Sichere Aufbewahrung von Speichermedien Aufstellung von Servern in abgeschlossenen Räumen Zutrittskontrollsystem für die Räume Verschlüsselung von Daten Ausbau bzw. Deaktivierung von Diskettenlaufwerken in den Arbeitsplatzrechnern Mitarbeiterschulungen
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Maßnahmen gegen Datenverlust Ursachen Ausfall von Computer-Hardware Unbeabsichtigtes Löschen durch Benutzer Fehler („Absturz“) von Anwendungsprogrammen Stromausfall Bösartige Computerviren
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Vorsorge Sicherung der Daten auf zusätzlichen Speichermedien Verbesserung der Hardwarelösungen (Ausfallsichere Netzwerkserver) Planung der Vorgangsweise bei Zwischenfällen Überwachung der Computersysteme mit Antiviren-Software
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Computerviren Infektionsteil Verbreitung im Computersystem Manipulationsteil harmlose oder gefährliche Funktionen (Zerstörung von Daten, Abstürze des Computersystems, lustige Meldungstexte)
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Computer u. Recht Auch Computer-Software ist durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ein Computerprogramm ist das geistige Eigentum des Programmierers. Wenn eine Computersoftware verwendet werden soll, muss man eine Lizenz erwerben. Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
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Was muss beachtet werden: Aufbewahren der Original-Programm-Disketten der Lizenz-Nachweise u. Handbücher Kaufverträge u. Rechnungen
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Software-Kopien Das Kopieren von Software ist nur für das Erstellen einer Sicherungskopie erlaubt. Der Besitz von unrechtmäßig kopierter Software ist strafbar.
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Bei Shareware handelt es sich um Software, für welche der Urheber das Recht zur Nutzung für bestimmte Zwecke freigegeben hat (zB Test für 30 Tage). Bei Freeware handelt es sich um Software, die kostenlos genutzt und auch weitergegeben werden darf.
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