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Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep.

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Präsentation zum Thema: "Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep."—  Präsentation transkript:

1 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep

2 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 2 Übersicht: 1.Perfektionierung des Menschen in der europäischen Geschichte 2.Gibt es ein Gebot der biotechnischen Erneuerung des Menschen? 3.Ist die biotechnische Verbesserung des Menschen erlaubt? 4.Therapie und Verbesserung (Enhancement)

3 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 3 1. Perfektionierung des Menschen in der Neuzeit 1.1. Traditionelle Formen der Vervollkommnung: a)Heldenhafte Taten, Staatsgründung, „göttliche“ Weisheit (Antike) b)Moralische Vervollkommnung (Askese, Tugend, Nachfolge Christi etc. – Antike, Mittelalter) c)Kreativität, Schöpferkraft (Künstler, Erfinder, Ent- decker, Eroberer – Renaissance, Frühe Neuzeit)

4 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 4 1. Perfektionierung des Menschen in der Neuzeit (2) 1.2. Tendenzen der Perfektionierung in der Neuzeit: a)Das Ideal des Schöpferischen statt der „Nachahmung der Natur“ b) Säkularisierung der Eschatologie: Das Projekt einer idealen Gesellschaft und des neuen Menschen (Utopien, Aufklärung, totalitäre Eugenik) c)Moderne Naturwissenschaften, Medizin, Biotechnik und „liberale Eugenik“ d)Das Problem des „Enhancement“: Therapie, Kompensation, Anti-aging, Erneuerung

5 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 5 2. Gebot der biotechnischen Erneuerung? 2.1. Was ist eine radikale Erneuerung? a) Deutliche Lebensverlängerung (ab 120 Lebens- jahren mit guter Qualität) b) Erwerb von „artfremden“ körperlichen und geistigen Fähigkeiten (Infrarotsehen, Echolot, Computer- Gehirn, Sympathie statt Aggressivität) c) Mittel: Keimbahntherapie, Stammzelltherapie, Nanotechnologie

6 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 6 2. Gebot der biotechnischen Erneuerung? (2) 2.2. Begründung eines Erneuerungsgebotes A. Evolutionstheoretisch: (1) Menschheit muss sich verbessern, um in der Evolution zu überleben. (2) Evolution soll aktiv vorangetrieben werden (Transhumanisten). Kritik: Aus Fakten folgen keine Normen (naturalistischer Fehlschluss). Überleben der Gattung ist nicht durch biologische Konkurrenz gefährdet.

7 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 7 2. Gebot der biotechnischen Erneuerung? (3) B. Soziale Begründung: (1) Derzeitige soziale Probleme (Krieg, Mangel, Macht- streben) nur mit verbesserten Menschen lösbar. (2)Zukünftige Anforderungen erfordern neue Menschen (Bevölkerungswachstum, Technik). Kritik: Folgen der Verbesserung unabschätzbar (emotionale Gesamtverfassung, Intelligenzsprung). Neue Probleme entstehen: Ungleichheit, Herrschaft der „Perfekten“, Verlust von Normalmaß. Was ist eine „gute Lösung“?

8 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 8 2. Gebot der biotechnischen Erneuerung? (4) C. Ästhetische Begründung: (1)Objektiv – Perfektion ist ein Ziel menschlichen Könnens („Intrinsischer Wert“). (2)Subjektiv – Menschen wünschen und streben nach Perfektion. Kritik: Lernen, Verbesserung etc. bedeutet nicht, perfekte Gegenstände schaffen (Erziehung, Garten, Staat). Für Leistungen aufgrund biotechnischer Verbesserung fehlen Kriterien (vgl. Doping).

9 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 9 2. Gebot der biotechnischen Erneuerung? (5) D. „Hedonische“ Begründung: (1) Steigerung von Genussmöglichkeiten ist erstrebenswert. (2)Perfektion, Höchstleistung ist Quelle von Genuss. Kritik: Den Genuss haben erst zukünftige Menschen. Der Genuss (und das Leid) durch radikal gesteiger- te Fähigkeiten (Lebenslänge!) ist unvorhersehbar. Ungleichheit, Exklusivität, schafft Frustration, Neid, soziale Spannung.

10 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 10 2. Gebot der biotechnischen Erneuerung? (6) E. Moralische Begründung: Verbesserte körperliche, emotionale und intellek- tuelle Verfassung ist bessere Voraussetzung für moralisches Handeln (Autonomie, Sympathie). Kritik: Moral hat es nicht nur mit Vernunft, sondern mit der emotionalen Gesamtverfassung zu tun. Deren Ver- änderung ist unvorhersehbar. Die Moral einer radikal veränderten Menschheit kennen wir nicht. Also kann es in der bisherigen Moral kein Gebot ihrer Verwirklichung geben.

11 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 11 2. Gebot der biotechnischen Erneuerung? (7) F. Theologische Begründung Die Schöpfung und der Mensch sind unvollkommen, damit der Mensch sie verbessert (John Locke bis moderne Kerntechnikingenieure). Kritik: In der Schöpfung (Natur) und der Offenbarung ist kein „ausstehendes“ Ziel einer durch den Menschen (nicht durch Erlösung) technisch erreichbaren Voll- endung erkennbar. Nachahmung von Schöpferkraft setzt keine bio- technischen Ziele.

12 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 12 3. Ist die Erneuerung erlaubt? Gründe für ein Verbot biotechnischer Erneuerung A.Schädigung der Interessen anderer A.Verstoß gegen die Menschenwürde A.Schädigung öffentlicher Güter

13 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 13 3. Ist die Erneuerung erlaubt? (2) Zu A: Schädigung durch Vorteil der Verbesserten (Verstoß gegen Chancengleichheit). Vermeidbar durch moralische Verbesserung oder soziale Kompensation ? (Probleme s. o.) Zu B: Wessen Würde? „Verbesserte“: Durch Alter, fehlende Menschlichkeit? Aber nur bei eigenem Bewusstsein davon. „Übrige“: Durch „verzerrte“ Glieder etc? Aber „Ge- schmackswandel“, Autonomie.

14 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 14 3. Ist die Erneuerung erlaubt? (3) Zu C: Schädigung öffentlicher Güter? Public goods: Nicht-exklusiv zu genießen, Leistun- gen nicht erzwingbar. Betroffene Güter: Solidarität, Toleranz, Gesund- heit, Bildung. Offenbar alle durch eine „Generation verbesserter Menschen“ gefährdet. Wieder Problem der Kompensierbarkeit. Maßstab für Gesundheit, Bildung ist der „herkömmliche Mensch“. Moralische Standards der Verbesserten unklar. Verzögerte Generationenfolge? Fazit: Nicht alles zwingend verboten, aber viele Grün- de gegen uneingeschränkte Erlaubnis.

15 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 15 4. Therapie und Enhancement 1.Heutige Formen von Enhancement: Anti-aging, Schönheitsmedizin, Leistungssteigerung, Medikamente als Verbesserer (Anti-depressiva, Konzentrationsförderer), Prothetik, Implantate 2. Verschiebung der Grenze des Normalen, Gesunden etc. durch neue Möglichkeiten und folgende An- sprüche. 3. Krankheitsbegriff: Physiologische Störung, Subjektives Leiden, Hinderung normaler Leistungen. Therapie ist also nicht bewusste Leistungssteigerung!

16 Die biotechnische Erneuerung des Menschen Prof. Dr. Ludwig Siep 16 4. Therapie und Enhancement (2) Schlußfolgerung: A.Ein Gebot zur Erneuerung ist nicht zu begründen. B.Schäden, Verluste, Nachteile sind erkennbar. Gewinn, Vorteile für alle schwer antizipierbar. C.Keine guten Gründe eines aktiven Vorantreibens biotechnischer Erneuerung für eine Gesellschaft. D.Zurückhaltung bei Erlaubnis individueller Ver- besserung. Verbote zu rechtfertigen, wenn auch nicht durch eindeutig zwingende Gründe.


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